Um diese kriminellen Strukturen einzudämmen, möchten wir gerne die Aufklärung und Prävention sowie die strafrechtliche Verfolgung in den Blick nehmen. Wir möchten
ein Preisverzeichnis initiieren, auch für andere Handwerkernotdienste, um den seriösen Firmen und den Kunden eine Orientierung zu geben. Wir wissen, dass dies keine kriminellen Strukturen zerschlägt. Es ist ein Baustein der Aufklärung.
Wichtig ist für uns eine stärkere Einbeziehung der Bundesnetzagentur, um die Vortäuschung von Ortsansässigkeit zu unterbinden. Wir möchten die gute Arbeit der Verbraucherzentrale bei der Aufklärung unterstützen. Die Menschen sollen sich vorher darüber Gedanken machen, was sie in einer Notsituation tun können. Entweder sie legen sich die Karte der Verbraucherzentralen mit den entsprechenden Kontaktdaten unter die Fußmatte, oder sie hinterlegen einen Ersatzschlüssel bei Bekannten oder den Nachbarn. Jedenfalls ist uns wichtig, dass man nicht erst wartet, bis der Notfall eintritt.
Wir können uns auch vorstellen, dass bei Einbruchschutzmessen oder ähnlichen Veranstaltungen entsprechende Informationen gegeben werden. Ganz wichtig ist uns aber auch die strafrechtliche Verfolgung, die dann natürlich nur länderübergreifend erfolgen kann, wie der Fall in Kleve zeigt. Herr Lammert, an dieser Stelle zitieren Sie aus unserer Sicht falsch aus dem Bericht der Verbraucherschutzministerkonferenz. Dort heißt es, der Bund gemeinsam mit den Ländern und nicht, die Länder sollen schon einmal anfangen.
Wir haben noch eine Bitte. Es gibt einen ganz aktuellen Fall, der mir mitgeteilt wurde, bei dem jemand in einer Notlage war und 1.200 Euro bar gezahlt hat. Er hat anschließend eine Strafanzeige erstattet, die aber niedergeschlagen wurde. An dieser Stelle geht auch die Bitte an das Justizministerium, noch einmal die Staatsanwaltschaften für das Thema zu sensibilisieren. Ich glaube, dadurch könnten wir mehr erhellen.
Zum Schluss möchte ich Ihnen einen Grund nennen, warum wir die Alternativanträge ablehnen. Wir sehen erstens keine Kapazitäten bei den Verbraucherzentralen, um ein Prüfsiegel einzuführen. Zweitens sehen wir es auch nicht als deren Aufgabe an. Das wäre vielleicht eher mit den Kammern zu besprechen. Die Verbraucherzentrale hat aus unserer Sicht eine Beratungs- und Marktwächterfunktion.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Stellen Sie sich vor, Sie kommen nach einem langen Tag nach Hause, wollen die Haustür aufschließen, aber der Schlüssel bricht ab, und Sie kommen nicht ins Haus.
einem örtlichen Schlüsselnotdienst, rufen diesen an, und wenige Minuten später ist dieser vor Ort. Nach einem kurzen Augenblick öffnet er die Tür, und dann öffnen Sie die Augen, weil er Ihnen eine Rechnung über 800 Euro präsentiert, teilweise sogar über 1.000 Euro. Dann stehen sie da.
Dieser oder ähnliche Fälle gibt es leider häufiger in Rheinland-Pfalz, aber auch in anderen Bundesländern. Das ist schon ein großes Problem. Wie können wir unsere unbescholtenen Bürgerinnen und Bürger davor schützen? Dieses Thema müssen wir angehen.
Mit dem Thema „Regulierung der Schlüsseldienste“ beschäftigt sich unsere Fraktion sehr wohl schon etwas länger, Frau Simon.
Wir haben auch Gespräche mit Betroffenen geführt. Ich hatte viele Anrufe und Anfragen, nachdem einiges in der Zeitung stand. Wir haben mit der Verbraucherzentrale einige Gespräche geführt, auch mit den Handwerkskammern.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ja, es bestehen offenbar kriminelle Strukturen bei einzelnen sogenannten Schlüsselnotdiensten. Meist stecken sogar organisierte Gruppen hinter solchen Schlüsselnotdiensten, regelrechte Betrugsmaschen. Sie haben den Fall in Kleve genannt. Es gibt eine ganze Reihe von Fällen, über 1.000 Stück, die entsprechend abgearbeitet werden müssen, bei denen festzustellen ist, dass es offensichtlich ein großes organisiertes Problem ist.
Das hat im Übrigen auch die Expertenanhörung bewiesen, zu der wir die Verbraucherzentrale benannt hatten. Wir haben sehr wohl jemanden benannt. Es ist doch nicht schlimm, wenn wir sie zusammen benannt haben. Wir haben sie auch benannt.
Ich denke, die Expertise der Verbraucherzentrale war sehr anschaulich und sehr gut. Frau Dr. Gerhards hat dies sehr gut und sehr anschaulich persönlich im Ausschuss vorgetragen und noch einmal klar bestätigt, dass die Anfragen zeigen, dass wir uns mehr oder weniger im klassischen Betätigungsfeld Organisierter Kriminalität befinden und dies in der Schlüsseldienstbranche vorkommt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Antrag der regierungstragenden Fraktionen zeigt zumindest deutlich, dass Sie von einem flächendeckenden Problem und nicht nur von Einzelfällen sprechen. Ich denke, insoweit sind wir uns einig.
Allerdings fallen verschiedene Antworten auf die Anfragen von uns, was man gegen Probleme in dieser Schlüsseldienstbranche machen kann und welche Möglichkeiten es gibt, vonseiten der Landesregierung sehr ernüchternd aus. In der Antwort wurde mehr oder weniger auf eine konsequente Strafverfolgung und auf die Präventionsarbeit der Verbraucherzentrale verwiesen. Das war zumindest in den Antworten auf Kleinen Anfragen zu lesen – aus unserer
Sicht etwas dünn. Wir fragen uns schon, warum nicht mehr kam und warum in den letzten Jahren nicht mehr gemacht wurde, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Es sind in der Tat Bürgerinnen und Bürger betroffen. Aus der Expertenanhörung im Ausschuss ging aber auch deutlich hervor, dass der Koalitionsvorschlag, die Schlüsselnotdienste, wie in Ihrem Antrag gefordert, zur Vorlage der Preisverzeichnisse bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu verpflichten, einschließlich einer Veröffentlichung diese Angaben im Internet, einfach nicht ausreicht, um das Problem zumindest zu lösen.
Regeln sollte das wieder einmal der Bund. Es ist immer das Typische. Wenn man eine eigene Verantwortung nicht übernehmen möchte, dann verweist man auf andere, in dem Fall auf den Bund. Das geht uns ein Stück weit zu wenig in die richtige Richtung.
Es wurde mehrfach in den Anfragen darauf verwiesen, dass es sich bei den Schlüsselnotdiensten um ein sogenanntes überwachungsbedürftiges Gewerbe handelt und diese aufgrund der Gewerbeordnung durch entsprechende Aufsichtsbehörden überwacht werden müssen. Man kann diese schon prüfen.
Es steht dort, dass die Seriosität der Unternehmen entsprechend zu prüfen ist. Vielleicht zu Beginn, aber dies kann auch wiederum immer wieder nachhaltig zu einer erneuten Prüfung führen. Das muss man dann entsprechend durchführen. Dazu brauchen die Ämter entsprechendes Personal, damit sie das durchführen können. Dann wird man schon sehen, dass man einiges machen kann.
Die Verbraucherschutzministerkonferenz im Juni 2018 – Sie haben es angesprochen – hat ausdrücklich in der Tat auf eine stärkere Beteiligung der Länder gepocht, natürlich mit dem Bund zusammen, aber ausdrücklich auch die Länder. Es bleibt den Ländern unbenommen, frühzeitig etwas zu tun, bevor man wieder ewig wartet. Es hilft den Menschen in der Tat nichts, wenn wir vor Ort solche Probleme haben und die Verantwortung auf den Bund schieben.
Deshalb haben wir einen Alternativantrag eingebracht, den ich für unsere Fraktion im letzten Ausschuss angekündigt habe. In diesem Alternativantrag haben wir einige Forderungen. Diese sind sicherlich nicht alle abschließend, keine Frage. Aber es sind zumindest einige Forderungen mehr als die, die die regierungstragenden Fraktionen in ihrem Antrag aufgeführt haben.
Für uns ist es einfach wichtig, dass die Landesbehörden personell so aufgestellt sind, dass sie die Verbraucher schützen und diese Unternehmen, die diese Schlüsselnotdienste anbieten, regelmäßig prüfen können.
Wir wollen eine Prüfung, inwieweit Verbünde seriöser Notdienstanbieter gebildet werden können. Auch die Auffindbarkeit für Verbraucherinnen und Verbraucher soll dadurch verbessert werden. Wir wollen die Prüfung eines Landesprüfsiegels. Auch das ist beispielsweise von der Verbraucherzentrale angeregt worden. Ob das jetzt nun per se bei der Verbraucherzentrale angesiedelt ist oder mit un
terstützt wird, ist sicherlich eine Diskussionsfrage. Aber wir halten es für absolut sinnvoll. Es wäre zumindest eine weitere Stärkung.
Wir halten grundsätzlich weitere Informationen für wichtig. Wir halten – ich denke, das ist auch noch ein wichtiger Punkt – die Geschichte für wichtig, dass wir ein länderübergreifendes koordiniertes strafrechtliches Ermittlungsvorgehen zur Bekämpfung von unseriösen Betrieben durchführen und dies auch funktioniert.
Es gibt eine ganze Reihe von Maßnahmen, mit denen man unmittelbar etwas machen kann, ohne nur auf die Bundesnetzagentur zu verweisen, dass man dort eine Abfrage machen oder die Verzeichnisse entsprechend bundesweit aufstellen kann. Das sind für uns Punkte, bei denen man unmittelbar etwas machen könnte. Deswegen haben wir diesen Änderungsantrag eingebracht.
Wir würden uns freuen, wenn Sie diesem zustimmen würden; denn dadurch können wir unsere Verbraucherinnen und Verbraucher am besten schützen. Das ist unser Ansinnen. Das ist das Entscheidende und Wichtige und nicht nur, immer wieder die Verantwortung wegzuschieben.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Juli 2018 hat die Verbraucherschutzministerkonferenz die Bundesregierung aufgefordert, die Erbringer von Schlüsseldiensten gesetzlich dazu zu verpflichten, ihre Preisverzeichnisse den zuständigen Aufsichtsbehörden vorzulegen.
Darüber hinaus sollten weitere Maßnahmen geprüft werden, beispielsweise die Veröffentlichung einer Preisübersicht für Verbraucher, wie es im Protokoll der Konferenz heißt.
War es nur pure Einfallslosigkeit, bloßer Zufall oder die Erkenntnis, mal wieder einen verbraucherschutzpolitischen Arbeitsnachweis erbringen zu müssen, Fakt ist jedenfalls, dass die Ampelkoalition einen weitgehend wortgleichen Forderungskatalog eingebracht hat und uns heute zur Abstimmung vorlegt.
Wie sehr ihr der Kampf gegen unseriöse Schlüsseldienste wahrlich unter den Nägeln brennt, beweist allein schon die Tatsache, dass es über ein Jahr gedauert hat, bis dieser Copy-and-Paste-Antrag seinen Weg aus der Verbraucherschutzministerkonferenz in den Landtag gefunden hat.
Dabei sind Probleme mit unseriösen Schlüsselnotdiensten wohl genauso alt wie die Branche selbst. Wer sich ausgesperrt hat, befindet sich in der Regel in einer Notlage und hat nicht die Zeit, verschiedene Angebote umfassend zu
prüfen. Auch die Notwendigkeit der durchgeführten Maßnahmen lässt sich für die meisten Betroffenen kaum einschätzen. Unseriöse Anbieter wissen das und setzen daher verschiedene Tricks ein, um die Rechnung künstlich in die Höhe zu treiben.
So wird etwa im vorliegenden Antrag die weit verbreitete Methode angesprochen, durch eine Ortsrufnummer lokale Präsenz vorzutäuschen. Im Nachhinein rechnet man dann aber deutlich längere Anfahrtswege ab. Gegen diese konkrete Art der Kundentäuschung geht inzwischen die Bundesnetzagentur vor. Dennoch bleibt der Schwindel mit hohen Anfahrtskosten eines der Hauptprobleme.
Dass man darüber nachdenkt, die Anbieter zu transparenten Preisangaben zu verpflichten, ist zweifellos naheliegend. Allerdings – darauf hat Frau Dr. Gerhards von der Verbraucherzentrale in der Anhörung sehr deutlich hingewiesen – haben wir es nicht selten mit kriminellen Netzwerken zu tun, deren Bereitschaft, sich an gesetzliche Regeln zu halten, nun einmal nicht sehr ausgeprägt ist.
Deshalb – so Frau Dr. Gerhards wörtlich – sind „reine Vorgaben zu Preisverzeichnissen und Ähnlichem im Einzelfall vielleicht ganz hilfreich“, können „das Problem aber nicht grundsätzlich lösen“.
Gleiches gilt für den Vorschlag, von allen Schlüsselnotdiensten die Veröffentlichung eines kompletten Preisverzeichnisses zu verlangen, welches bei den Aufsichtsbehörden hinterlegt und überprüft wird. Auch diese Maßnahme wird in der Praxis daran scheitern, dass unseriöse Dienste ihr problemlos nachkommen können, im Ernstfall jedoch nicht die geringste Absicht haben werden, sich daran zu halten.
Selbst ein vor der Auftragsvergabe durchgeführter Preisvergleich wird daher die Verbraucher nicht wirkungsvoll vor Abzocke und Betrug schützen.
Natürlich kümmern sich auch Polizei und Staatsanwaltschaft um dieses Problem. Hier wären bundesweite Ermittlungen notwendig, in die die Steuerfahndung einbezogen wird. Vielleicht könnten eine Einstufung solcher Delikte als Betrugstatbestand und die damit verbundenen härteren Sanktionen eine gewisse abschreckende Wirkung entfalten. Dafür ist jedoch der Bundesgesetzgeber zuständig. Angesichts der mit vielen Aufgaben ohnehin überlasteten Polizei dürfte ein nachhaltiger Fortschritt auch hiervon nicht zu erwarten sein.