Der vorliegende Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, den Kommunen, deren Satzungen nach dem 1. Februar 2020 verfasst wurden, wegen des erhöhten Verwaltungsaufwands für die Systemumstellung eine finanzielle Unterstützung von einmalig fünf Euro je Einwohner der Abrechnungseinheit zu zahlen.
Die Satzungen müssen spätestens bis zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Kommunen in Rheinland-Pfalz nur noch wiederkehrende Beiträge erheben. Diese fallen für die Anlieger in aller Regel erheblich geringer aus, als dies bei Einmalbeiträgen der Fall wäre, und vermindern so Härtefälle.
Dem Gemeinde- und Städtebund wird in den Jahren 2021 und 2023 für die Beratung und Unterstützung der Kommunen bei der Erstellung der Beitragssatzungen insgesamt ein Betrag bis zu 600.000 Euro ausgezahlt. Bei kleinen Ortschaften, bei denen es keinen Unterschied macht, ob einmalige oder wiederkehrende Beiträge Anwendung finden, können weiterhin einmalige Beiträge erhoben werden.
Die bisherige Verschonungsregel von bis zu 20 Jahren für Grundstücke, die vor der Systemänderung mit Einmalbeiträgen belastet wurden, gilt weiter.
Es wäre sicherlich noch mehr aufzuführen, aber ich freue mich bereits jetzt auf die Diskussion im Innenausschuss und bei der zweiten Lesung. Es würde mich aber unwahrscheinlich interessieren, ob es vielleicht irgendwo eine Aufstellung gibt,
in der alle finanziellen Forderungen der CDU und der AfD nach Geld für mehr Polizisten, Lehrer, Straßen, Brücken, Schulen, Kindergärten und vieles mehr aufgeführt wird.
Ich glaube, wir bräuchten uns nicht zu überlegen, wie viel wir im Überschuss haben, sondern wir hätten wahrscheinlich Etliches mehr.
Von daher machen Sie weiter so. Sie werden es schon irgendwie schaffen, dort an die Grenze zu kommen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Dass zu der Frage der Straßenausbaubeiträge die regierungstragenden Koalitionäre etwas unternehmen würden, war abzusehen.
Aber dass es schon so früh passiert und dann trotz aller Ankündigungen mit solch wenig Tiefgang, ist schon bemerkenswert.
Die Angst vor der Landtagswahl und das Wissen, in dieser Frage den Menschen keine wirkliche Antwort geben zu können, muss groß sein. Sie alle hatten angekündigt, Sie wollten das System der wiederkehrenden Beiträge weiterentwickeln. Eine echte und nachvollziehbare Weiterentwicklung ist in Ihrem Entwurf an keiner einzigen Stelle zu erkennen.
Wenn Sie es mit den existenzbedrohenden Einzelfällen ernst meinen würden, dann hätte man diesen Aspekt, ähnlich wie Niedersachsen, durch großzügige Ratenzahlungsregelungen und klare Zinssenkungen abmildern können. Aber Sie stehen zur und bleiben bei der Beitragsbelastung aller.
Was Sie jetzt vorhaben, löst nicht einfach nur ein Problem, sondern schafft eine Vielzahl neuer Probleme und ist ein klarer Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung.
(Abg. Monika Becker, FDP: Was? – Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das Gegenteil ist der Fall!)
Eine Systemweiterentwicklung ist nicht erkennbar. Eine wirklich dauerhafte und rechtssichere Lösung für alle Kommunen und Grundstückseigentümer ist nicht erkennbar. Deshalb wird es Ihnen mit dieser Gesetzesvorlage auch nicht gelingen, das Thema aus der öffentlichen Diskussion zu nehmen;
denn Sie entlasten die Bürger in Gänze eben nicht. Sie machen das, was Sozialdemokraten am besten können: umverteilen.
Sie verteilen die Kosten einfach auf alle in der Hoffnung, durch geringere Beiträge den Menschen die Unzufriedenheit des Systems zu nehmen.
Dabei verkennen Sie, dass die Beitragsbelastung unverändert fortbesteht und auf alle Grundeigentümer ausgeweitet wird. Damit lösen Sie den einen oder anderen existenzgefährdenden Einzelfall. Gleichzeitig aber schaffen Sie flächendeckend neue Probleme. Eine echte Lösung stellt nur die endgültige Abschaffung dieses Beitragswesens dar, wie wir es gefordert
und viele Bundesländer es schon umgesetzt haben. Das erkennen auch ihre Parteigliederungen sehr schnell. So hat sich bereits der Koblenzer FDP-Kreisverband für die gesamte Abschaffung der Beiträge ausgesprochen. Ich sage Ihnen, viele weitere Verbände über Parteigrenzen hinweg werden folgen.
Wenn die wiederkehrenden Beiträge tatsächlich das erfolgreiche Mittel zur Lösung in der Beitragsfrage sind, wie Sie es durch die Vorlage des Gesetzentwurfs glaubhaft machen wollen und es Kollege Noss eben erwähnt hat: Warum haben nur 40 % der Kommunen in Rheinland-Pfalz bisher in über 30 Jahren hiervon Gebrauch gemacht? –
Weil es für die Mehrheit der Gemeinden das falsche Instrument ist. Genau dieses falsche Instrument wird den Gemeinden jetzt durch die Koalitionäre aufgezwungen.
Die Straßenausbaubeiträge sollen durch die Belastungen der Grundeigentümer einen Sondervorteil für das jeweilige Grundstück abgelten. Wenn Sie in diesem System bleiben, dann ist es egal, ob Sie die Beiträge einmalig oder wiederkehrend erheben. Es bleibt beim behaupteten Sondervorteil des Grundeigentums. So wollen Sie zukünftig sämtliche Grundeigentümer in den Abrechnungseinheiten belasten. Sie unterstellen, dass damit auch alle Grundstücke einen Sondervorteil haben. Meine Damen und Herren, das verneinen wir weiterhin vehement.
Auch der Aspekt der hohen Verwaltungskosten wird von Ihnen nicht berücksichtigt. Wir hatten im letzten Jahr eine Anhörung. Sie hat gezeigt, dass in einem fünfjährigen Vergleichszeitraum die Verwaltungskosten allein in Mainz bei 27 % der Beitragseinnahmen lagen. In zwei Jahren waren sie sogar höher als das gesamte Beitragsaufkommen. Auch hier versagt das Modell der wiederkehrenden Beiträge, so wie es auch durch dauernde Rechtsunsicherheiten versagt.
Im Übrigen sehen das auch Experten wie der von der FDP berufene Anzuhörende in der letztjährigen Anhörung zu unserem Abschaffungsgesetz: Herr Professor Driehaus, ehemaliger Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgerichtshof. Er führte am 19. Juni 2019 aus: „Etwas anderes gilt allerdings – das muss man um der Wahrheit willen hinzufügen – für die wiederkehrenden Beiträge. Bei diesen ist der Erhebungsaufwand erheblich höher. Deswegen müssten sie abgeschafft (...) werden.“
Genau das Gegenteil macht die FDP jetzt mit. So sieht also liberale Glaubwürdigkeit aus: Koalitionsfriede steht vor Bürgerinteresse.
Was hat der Gesetzentwurf noch zu bieten? Sie wissen um die Rechtsunsicherheiten der wiederkehrenden Beiträge. Sie wissen selbst allerdings nicht, wie die Städte und Gemeinden die laufende Rechtsprechung, zum Beispiel im Hinblick auf die Abrechnungseinheiten, ab 3.000 Einwohner umsetzen wollen.
Um die Rechtsunsicherheiten, die sich durch Ihr Gesetzesvorhaben auf eine Vielzahl von Gemeinden ausweiten werden, halbwegs in den Griff zu bekommen, sollen die Spitzenverbände, Gemeinde- und Städtebund und Städtetag, mit jährlichen Zuwendungen über 3,5 Jahre von insgesamt 400.000 Euro jährlich für eine rechtliche Begleitung der Gemeinden eingekauft werden: Nicht mehr und nicht weniger steht hinter diesem Angebot, meine Damen und Herren.