Protocol of the Session on January 30, 2020

(Abg. Hedi Thelen, CDU: Nein, das ist die Realität!)

Es gibt Vertretungskonzepte, und wir reden nur über den temporären Unterrichtsausfall. Wir reden nicht über den strukturellen Ausfall. Die Unterrichtsstatistik gibt die strukturelle Unterrichtsversorgung wieder.

(Glocke des Präsidenten)

Für den temporären Unterrichtsausfall, wenn kurzfristig Lehrer fehlen, haben wir Vertretungslehrkräfte, PES-Mittel für Vertretungskonzepte und Feuerwehrlehrkräfte für den Grundschulbereich.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es gibt eine Reihe von Vertretungskonzepten,

(Glocke des Präsidenten)

und das lassen wir uns nicht schlechtreden. Unsere engagierten Lehrerinnen und Lehrer leisten jeden Tag einen ganz hervorragenden Job, und das ist gute Bildungspolitik in Rheinland-Pfalz.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Alexander Licht, CDU: Da werden die Klassen nach Hause geschickt, und dann ist das gute Bildungspolitik!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der nächste Redner ist der Abgeordnete Paul für die Fraktion der AfD.

Sehr verehrtes Präsidium, liebe Kollegen! Herr Baldauf hat es schon angesprochen: Die Folgen und Effekte der Bildungspolitik, die wir zu vergegenwärtigen haben, sind nicht dem launenhaften Schicksal geschuldet, sondern 30 Jahre roter Bildungspolitik, und die werden jetzt offensichtlich. Dieser Niedergang unserer einstmals herausragenden Elementarbildung hat viele Ursachen. Eine dieser Ursachen, die Sie verschuldet haben, ist die vielfach romantisierte Vielfalt und Buntheit unserer Schulklassen als in der Gestalt von oben verordneter Heterogenität.

(Abg. Martin Haller, SPD: Ah, wie furchtbar!)

So stellte Erwin Lenz, der Sprecher des Regionalelternbeirats Koblenz und Mitglied im Vorstand des Landeselternbeirats, in der vergangenen Woche fest, das Thema „Migration und Inklusion“ ist aus unserer Sicht in den Schulen überhaupt nicht zufriedenstellend gelöst.

(Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD)

Eine Lehrerin von Integrationskursen forderte jüngst in der Rhein-Zeitung „homogenere Gruppen, damit sich weder eine Über- noch eine Unterforderung einstellt.“ Das sind Bildungsexperten.

Diese Baustellen sind nicht nur an den Grundschulen, sondern vor allem an den Realschulen plus zu besichtigen. Faktisch wurde durch Ihre Schulreform eine gut funktionierende Realschule beseitigt und eine neue Hauptschule mit den gleichen Problemen geschaffen. Wenn noch nicht einmal am Ende einer solchen weiterführenden Schule Grundlagen der Bildung vermittelt werden konnten, dann spricht das für sich.

Ich wiederhole deshalb noch einmal die Forderungen der AfD: Wir brauchen dringend eine Bildungswende 2021. Das bedeutet konkret erstens die Wiederherstellung des dreigliedrigen Schulsystems. Dabei soll nicht die Hauptschule wieder eingeführt werden. Vielmehr geht es um eine Differenzierung zwischen Realschule plus in eine Realschule sowie in eine Handwerks- und Gewerbeschule, die sich auf ihren Branchenweg konzentrieren kann.

(Beifall bei der AfD – Glocke des Präsidenten)

Zweitens keine ideologisch motivierte Inklusion um jeden Preis und die Abschaffung des Schreibens nach Gehör: Wir brauchen Vorrang für Rechnen, Lesen und Schreiben: keine Mätzchen mehr, sondern Konzentration auf Kulturtechniken und nicht Aspekte, wie Sie das genannt haben.

(Beifall der AfD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht mehr vor. Wir sind damit am Ende der Aktuellen Debatte. Ich schließe diese Debatte und rufe Punkt 13 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes und des Landesfinanzausgleichsgesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/11094 – Erste Beratung

Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart. Ich darf zunächst einem Mitglied der antragstellenden Fraktionen das Wort zur Begründung erteilen.

Herr Abgeordneter Noss, bitte schön, Sie haben das Wort für die Fraktion der SPD.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Mit diesem Gesetzentwurf der drei Koalitionsfraktionen wird die zukünftige Erhebung von Straßenausbaubeiträgen neu geregelt: ein Thema, das in den letzten beiden Jahren im Landtag mehrfach Gegenstand von Diskussionen war.

Vorweg hierzu eine kleine Chronologie: Der erste Aufschlag gelang der CDU und speziell deren Abgeordnetem Reichert, der in der Plenarsitzung am 24. August 2018 ausführte:

(Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Das war eine Große Anfrage der AfD!)

„Für die CDU wäre der Verzicht auf Straßenausbaubeiträge das falsche Signal.“ Weiter: „Die Forderung nach einer Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ist reiner Populismus.“

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Was!)

Recht hat Herr Reichert. Das Protokoll verzeichnet an dieser Stelle übrigens „Beifall der CDU“.

(Beifall bei der SPD und des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der Aufschlag erfolgte durch die AfD – jetzt kommen Sie –, die in der Plenarsitzung im Dezember 2018 einen Gesetzentwurf einbrachte, demzufolge die Straßenausbaubeiträge abgeschafft werden sollten und durch vom Land zu zahlende pauschalierte Zuweisungen an die Gemeinden ersetzt werden.

(Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Das haben wir auch schon vorher gefordert!)

Da keine zuverlässige Schätzung bezüglich der erforderlichen Mittel möglich sei, sollten aber 50 Millionen Euro pro Jahr wohl ausreichen, so die AfD. Dieser Gesetzentwurf wurde von allen anderen Parteien des Landtags auch aufgrund etlicher handwerklicher Fehler abgelehnt.

Der dritte Aufschlag erfolgte nur rund ein halbes Jahr nach den erhellenden Ausführungen des Kollegen Reichert wieder durch die CDU, die in der Plenarsitzung am 29. März 2019 einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Straßen

ausbaubeiträge einbrachte: ein Sinneswandel der CDU, der wohl durch die anstehenden Kommunal- und Europawahlen bedingt war.

Bemerkenswert ist aber auch, dass die CDU die anfallenden Kosten bei Abschaffung der Straßenausbaubeiträge mit 75 Millionen Euro nur schätzen konnte.

(Abg. Martin Haller, SPD: Die können halt nicht rechnen! Das ist ja bekannt!)

Sollte aber dieser geschätzte Beitrag, den das Land wohl aufwenden müsse, nicht ausreichen, so die CDU, müsste im Haushalt nachgesteuert werden: einfacher Weg, aber meine Kolleginnen und Kollegen bei der CDU, so sieht keine nachvollziehbare und seriöse Haushaltspolitik aus.

(Abg. Martin Haller, SPD: Unseriös wie immer!)

Dass dieser Gesetzentwurf von den Koalitionsparteien auch unter Berücksichtigung der erfolgten Expertenanhörung im Innenausschuss abgelehnt wurde, ist nachvollziehbar und folgerichtig.

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Sehe ich auch so!)

Aber vergessen wir die Vergangenheit und wenden uns der Zukunft zu.

Mit dem Einbringen des vorliegenden Gesetzentwurfs dokumentiert die Regierungskoalition ihre Entschlossenheit und Handlungsfähigkeit und hat eine Regelung vorgeschlagen, welche für die Grundstückseigentümer eine finanziell deutlich verbesserte und sozialverträgliche Lösung bei der Erhebung der Beiträge bedeutet.

Nachdem heute schon mehr als 40 % der Gemeinden wiederkehrende Beiträge erheben, soll dies ab dem Jahr 2024 generell für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen gelten.

(Zuruf der Abg. Hedi Thelen, CDU)

Unterstützt werden wir in unserer Meinung vom Gemeindeund Städtebund,

(Zuruf des Abg. Arnold Schmitt, CDU)

der bezüglich der Straßenausbaubeiträge betonte, man solle ein bewährtes System nicht ohne Not wegwerfen, sondern fortentwickeln. Der Städtetag begrüßt die Gesetzesinitiative der Koalitionsparteien ausdrücklich und betonte, dass wiederkehrende Beiträge sozial gerecht sind und den Städten finanzielle Sicherheit bieten.

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Sehr richtig!)

Der vorliegende Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, den Kommunen, deren Satzungen nach dem 1. Februar 2020 verfasst wurden, wegen des erhöhten Verwaltungsaufwands für die Systemumstellung eine finanzielle Unterstützung von einmalig fünf Euro je Einwohner der Abrechnungseinheit zu zahlen.