Protocol of the Session on December 12, 2019

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von der SPD: Wohlfeil!)

Für die AfD-Fraktion spricht der Abgeordnete Schmidt.

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kollegen! Ich habe Ihnen versprochen, noch ein positives Beispiel nachzuschieben. Das will ich gerne tun.

Ein gutes Beispiel für eine erfolgreiche Entwicklung des Forschungsstandorts Rheinland-Pfalz ist der Studiengang „Informatik – Digitale Medien und Spiele“. Zwischen den Jahren 2008 und 2018 haben sich die Studentenzahlen von 12 auf über 400 gesteigert. Auch die Lehre ist hier durchaus gut aufgestellt. So stieg die Anzahl der Professoren von 11 auf 15 und die der wissenschaftlichen Mitarbeiter von 2 auf 23.

Doch gute Lehre nützt Rheinland-Pfalz nur dann etwas, wenn es uns gelingt, die ausgebildeten Fachkräfte dauerhaft zu binden. Was nutzen uns Programmierer und IT-Spezialisten, wenn sie nach ihrer Ausbildung das Bundesland wegen schlechter Standortbedingungen wie dem mangelhaften Breitbandausbau wieder verlassen?

(Abg. Joachim Paul, AfD: Genau so ist es!)

Hier herrscht im Bereich der Spieleentwicklung definitiv Nachholbedarf.

Während in vielen Ländern die Entwicklung hochwertiger Computer- und Videospiele gezielt gefördert wird, fehlt es in Deutschland und Rheinland-Pfalz noch immer an zielgerichteter Unterstützung.

Folge: Die Produktion solcher hochwertigen Computerund Videospiele ist in Deutschland im Vergleich zu international besonders leistungsfähigen Standorten wie Kanada, Großbritannien oder Frankreich um bis zu 30 % teurer. Dieser Missstand sollte behoben werden; denn hier könnte gerade Rheinland-Pfalz eine Vorreiterrolle einnehmen.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall der AfD)

Für die FDP-Fraktion spricht noch einmal die Abgeordnete Helga Lerch.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! In der Politik sind für mich die Fragen entscheidend: Wie geht man Wege? Welche Mittel setzt man ein? Wie übt man Kritik?

Für mich ist wichtig, dass diese Kritik konstruktiv geübt wird, ohne überzogene Polarisierung. Keine Beschädigungen dürfen zurückbleiben. Wege muss man gehen, und Ziele muss man erreichen.

Ich schicke das vorweg, weil ich befürchte, dass Beschädigungen tatsächlich ein Resultat unserer Diskussion sein können. Ich denke an die gemeinsame Sitzung des Wissenschaftsausschusses und des Gesundheitsausschusses, in der wir das Thema der Uniklinik besprochen hatten. Obwohl alle beteuert haben, dass es sich hier um ein Leuchtturmprojekt handelt, wurde doch so stark Kritik an verschiedenen Punkten geübt, dass Beschädigungen auch für die Uniklinik eine Folge sein könnten.

Auch das, was wir heute in der Diskussion über die Hochschulen sagen und der vorliegende Antrag in der Überschrift zum Ausdruck bringt, können Beschädigungen sein, die dazu führen, dass die Hochschulen nicht mehr in dem Licht erscheinen, in dem sie erscheinen müssten. Viele Redner vor mir haben zur Genüge gesagt, wie sie erscheinen und was sie geleistet haben. Deshalb komme ich zum Schluss.

Noch einmal: konstruktiv, ohne überzogene Polarisierung Wege gehen und Ziele erreichen.

Vielen Dank.

(Beifall bei FDP, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen liegen uns nicht mehr vor. Dann haben wir den zweiten Teil der Aktuellen Debatte beendet.

Wir kommen zum dritten Thema der

AKTUELLEN DEBATTE

Nach NetzDG und Uploadfiltern: Schränkt der Medienstaatsvertrag die Medien- und Meinungsfreiheit weiter ein? auf Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 17/10811 –

Wer spricht? – Der Abgeordnete Paul spricht für die AfDFraktion.

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kollegen! Internet und soziale Medien haben den Bürgern Macht gegeben, ja, man könnte auch sagen, Macht zurückgegeben. Sie müssen nicht mehr darauf hoffen, dass ihr Leserbrief veröffentlicht wird. Sie können selbst aktiv werden, ihre Sicht der Dinge darstellen, viele andere damit erreichen, mit ihnen debattieren.

Unsere Bürger machen Journalismus, Rundfunk und Kunst, und das nicht grundsätzlich schlechter als die sogenannten Profis, die von politischen Shareholdern, wie Ex-Intendant Peter Voß in Bezug auf den SWR sagte, oder von Verlegern mit klaren finanziellen Interessen abhängig sind.

Laut einer großen Allensbach-Umfrage aus diesem Jahr sagen zwei Drittel der Befragten, man müsse im öffentlichen Raum sehr aufpassen, was man sage.

(Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Dann passen Sie doch mal auf!)

Gerade deshalb ist das freie Netz ein hohes Gut, und die AfD ist die Partei des freien Netzes.

(Beifall bei der AfD)

Unsere Fraktion hat an dieser Stelle neben Uploadfiltern das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) kritisiert,

(Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sind wir jetzt in der Witze-Stunde?)

weil es Plattformbetreiber animiert, vorsorglich Beiträge zu löschen, die strafrechtlich relevant sein könnten. Der Verdacht reicht aus.

(Abg. Dr. Adolf Weiland, CDU: Witzigkeit kennt keine Grenzen!)

Heute müssen Bürger Anwälte beauftragen, die ihre zu Unrecht gelöschten Kommentare und Beiträge wieder freischalten. Allein auf sich gestellt würden sie gegen Gummiwände laufen.

(Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Transparenz in der Aufklärung!)

Dieser Hintergrund ist wichtig; denn der Medienstaatsvertrag könnte sich als Stück Mauer erweisen, das die Freiheit

der Medien und damit die Meinungsfreiheit weiter begrenzt und die Macht und Deutungshoheit zugunsten der Etablierten verschiebt. Das schadet der Demokratie.

Er legt fest, dass Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten

(Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Habt Ihr den Klatscher verpasst?)

anerkannten journalistischen Grundsätzen entsprechen müssen, § 19. Wer wiederholt gegen sie verstoße, dem drohen Bußgelder oder gar ein Verbot des Mediums, ohne überhaupt strafrechtlich relevant aktiv geworden zu sein.

Die Landesmedienanstalten – ich verweise auf den Fall Eumann, Stichwort „Findungskommission“ – sollen zukünftig gegen Medien vorgehen, die laut ihrer Einschätzung keinen Journalismus, sondern angeblich Desinformation betreiben – nach ihrer Einschätzung.

Verehrte Bürger, das Gesetz, das ich heute referiere, stammt nicht aus der Feder von Viktor Orbán, sondern steht bald in 16 Landtagen zur Verabschiedung an. Wir müssen alarmiert sein. Das offenkundige Motto: „Freiheit und Vertrauen ist gut, Regulierung ist besser.“ Das ist diesem Staatsvertrag zu entnehmen.

Die Gefahr ist förmlich mit den Händen zu greifen. Sehr schnell kann es regierungskritischen Alternativmedien nun an den Kragen gehen. Stichwort: „Anerkannte journalistische Grundsätze“. Wer legt sie fest? Sie bleiben bestenfalls zeitgebunden und umstritten.

Zudem holt der Staatsvertrag zu einer gefährlichen Umarmung aus; denn in den Augen der Landesmedienanstalten – nennen wir sie vielleicht zukünftig besser mediale Machthaber –

(Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Oh!)

gilt nahezu alles als journalistisch-redaktionelles Angebot.

(Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wer hat denn das aufgeschrieben?)

Der Einsatz von mehreren Kameras, Auswahl von Bildschnitten mittels Zooms und Schwenks oder die bloße Kommentierung des Geschehenen reichen aus, so die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM). Das trifft also auf eine Vielzahl von Streamern zu.

Der Medienstaatsvertrag trifft auch Regelungen für die sogenannten Medienintermediäre. Das sind Plattformen, die Bürgern Inhalte Dritter anbieten, also Suchmaschinen, soziale Netzwerke oder YouTube. Bisher zeigen große Plattformen ihren Nutzern durch Cookies ein auf sie persönlich zugeschnittenes Angebot an. Das ergibt sich schlichtweg aus ihren Interessen und dem Surfverhalten. Der Marktwert sozialer Netzwerke beruht gerade auf diesem Angebot.

Es ist nicht das Ergebnis einer Verschwörung, dass ARD und ZDF hier eine immer kleinere Rolle spielen, sondern