Einen kleinen Moment, Herr Dr. Böhme. Wir warten einmal, bis es ruhig ist. – Bitte, setzen Sie fort.
Danke schön, Frau Präsidentin. – Es ist aber doch generell festzustellen, dass es in Deutschland immer noch eine ausgesprochen leistungsfähige, mittelständische, moderne Landwirtschaft gibt, die auf die Traditionen der großen Denker und Forscher wie zum Beispiel Albrecht Daniel
Thaer – Agrartechnik –, Justus von Liebig – Agrarchemie –, Johann Heinrich von Tühnen – Wirtschaftswissenschaften –, aber auch große Pflanzenzüchter wie Rimpau, der Züchter der Triticale, oder Pflanzenforscher und Genetiker wie Carl Correns zurückblickt.
In unserem Land gibt es eine große Anzahl hervorragender und international renommierter Institute und Lehrstühle, auch sogenannte Öko-Institute. Die deutsche Landwirtschaft profitiert von den Klimabedingungen der gemäßigten Zone, ist also von den Voraussetzungen her eigentlich gut aufgestellt.
Wenn aber der Minister davon redet, dass wir jetzt einen nationalen Agrar- und Klimarat brauchen, dann muss man doch sagen oder feststellen, dass all diese Strukturen eigentlich bei den politischen Entscheidungen der letzten Monate und Jahre nicht entsprechend gewürdigt worden sind und die Politik hier eigentlich einen schlechten Job gemacht hat.
Normalerweise müssten wir keinen extra runden Tisch oder Rat oder was auch immer aufstellen, wenn man die Kompetenz, die es in diesem Land gibt, nutzen und einfach fakten- und wissensbasiert agieren würde und nicht einfach nur populistisch oder opportunistisch irgendwelchen Trends hinterherläuft.
Genau das fordern wir als AfD-Fraktion. Wenn man sich dann im Detail unterhält, macht das sicher auch Sinn. Das haben wir gestern Abend festgestellt, Herr Minister.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich noch ein, zwei Punkte anfügen, die für uns wichtig sind, wenn wir über eine nachhaltige Landwirtschaft und den Versuch, eine Garantie zu geben, unsere Bäuerinnen und Bauern auch in der Zukunft zu unterstützen, sprechen.
Ich komme noch einmal auf die nachgefragten Vorzüge der ökologischen Landwirtschaft zu sprechen, die tatsächlich auch im besten Sinne für die Gemeinschaft wichtig sind; denn sie kann bis zu 450 kg mehr atmosphärischen Kohlenstoff pro Hektar und Jahr speichern als konventionell genutzter Boden, und damit trägt sie – ohne dass man noch einmal extra ein Paket schnüren muss – erheblich zum Klimaschutz bei.
Auf ökologisch bewirtschafteten Böden kann doppelt so viel Wasser aufgenommen werden wie auf konventionell bewirtschaftetem Boden. Da ist es dann auch so, dass hier – ohne noch einmal ein extra Paket – direkt Gutes
Wir haben zum Teil auch im letzten Agrarbericht gezeigt bekommen, dass zum Beispiel die Einkommenschancen für Ökowinzer und Ökobauern deutlich besser sind; und der Markt ist noch nicht einmal ansatzweise gesättigt.
Wenn ich mir aber dieses Zusammenspiel Bäuerinnen und Bauern, Winzerinnen und Winzer anschaue, dann muss ich auch feststellen – das bedaure ich –, dass tatsächlich nach einer langen, schwierigen Konsolidierungsphase der Beruf des Winzers und der Winzerin – auch für Quereinsteiger – an neuer Attraktivität gewonnen hat und inzwischen zumindest bei uns an der Mosel auch Weinberge wieder neu bewirtschaftet werden, die vor 20 Jahren abgeschrieben worden sind. Insofern würde ich mir – da sind wir sicher alle gemeinsam dabei –
wünschen, dass auch die Attraktivität und das positive Image des eigentlich super schönen Berufs eines Bauern oder einer Bäuerin noch einmal verstärkt wird; denn was die Bäuerinnen und Bauern sicher nicht verdient haben, ist ein Bashing.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit sind wir am Ende des dritten Themas der Aktuellen Debatte angekommen.
Wer diesem Wahlvorschlag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Das ist einstimmig der Fall. Damit ist die Abgeordnete Jennifer Groß zur schriftführenden Abgeordneten gewählt.
Landesgesetz zur Änderung haushalts- und vergaberechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/9915 – Zweite Beratung
Wir behandeln diesen Tagesordnungspunkt ohne Aussprache. Ich darf Sie deshalb kurz über das bisherige Ausschussverfahren informieren. Die erste Plenarberatung fand in der 88. Sitzung am 18. September dieses Jahres statt. Es gab eine Aussprache mit anschließender Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr – federführend – und an den Innenausschuss sowie den Rechtsausschuss. Die Ausschussempfehlung lautet auf unveränderte Annahme.
Wir stimmen unmittelbar über den Gesetzentwurf – Drucksache 17/9915 – ab. Die Beschlussempfehlung lautet auf unveränderte Annahme. Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Auch das ist einstimmig der Fall. Es bleibt kein Raum für Gegenstimmen oder Enthaltungen.
Wer diesem Gesetz in Gänze seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Danke schön. Damit ist das Gesetz mit der Zustimmung aller Fraktionen angenommen.
Landesgesetz zu dem Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/10286 – Zweite Beratung
Auch diesen Punkt behandeln wir gemäß der Absprache im Ältestenrat ohne Aussprache. Das bisherige Ausschussverfahren stellt sich wie folgt dar: erste Plenarberatung in der 90. Sitzung am 22. Oktober 2019 mit Aussprache, dann die Überweisung an den Innenausschuss – federführend – und mitberatend an den Rechtsausschuss. Auch hier lautet die Ausschussempfehlung auf unveränderte Annahme.
Wir stimmen unmittelbar über den Gesetzentwurf ab. Auch hier lautet die Beschlussempfehlung auf unveränderte Annahme. Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke schön. Für Enthaltungen bleibt kein Raum.
Dann wurde dem Gesetz mit den Stimmen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der AfD bei zwei Enthaltungen die Zustimmung erteilt.
Wer diesem Gesetzentwurf in Gänze zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Danke schön.
Gegenstimmen? – Danke schön. Enthaltungen? – Damit wurde dem Gesetz mit den Stimmen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der AfD bei zwei Enthaltungen zugestimmt.
Landesgesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes, des Landeswassergesetzes und des Landesgesetzes über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/10298 – Zweite Beratung
Auch hier erfolgt die Behandlung gemäß der Absprache im Ältestenrat ohne Aussprache. Das bisherige Ausschussverfahren: erste Plenarberatung in der 91. Sitzung am 23. Oktober 2019 mit Aussprache, die Überweisung an den Innenausschuss – federführend – und mitberatend an den Rechtsausschuss. Die Ausschussempfehlung lautet auf unveränderte Annahme.