Im Hinblick auf die genannten Anlagen müssten die Kosten, soweit sie die Löschwasservorhaltung betreffen, herausgerechnet werden. Dies beträfe etwa die Ermittlung des anteiligen Volumens der Hochbehälter, der entsprechend erhöhten Kapazitäten der Leitungsrohre sowie der Zahl und der Leitungsleistungsfähigkeit der benötigten Hydranten. Weil die Berechnung dieser Kostenanteile in der
Praxis große Schwierigkeiten und viel Aufwand bereitet, müsste ein Ingenieurbüro beauftragt werden, was allein in der Verbandsgemeinde Loreley derzeit geschätzte Kosten in Höhe von etwa 70.000 Euro verursachen würde.
Die so ermittelten Anteile wären bei der Kalkulation der Entgelte einzubeziehen und herauszurechnen, was seinerseits einen kostenträchtigen Mehraufwand auslösen würde. Der geht am Schluss zulasten der Bürger.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der jetzt vorliegende Gesetzentwurf geht von einem anderen Ansatz als dem des OVG aus. Anders als das OVG ist hier davon auszugehen, dass die Löschwasservorhaltung im Rahmen der öffentlichen Wasserversorgung in erster Linie den daran angeschlossenen Grundstücken und damit deren Eigentümern zugute kommt. Infolgedessen können die aus der Löschwasservorhaltung entstehenden Kosten auch als Gebühren bzw. Beiträge auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden. Das ist eine Auffassung – das wurde von Frau Blatzheim-Roegler auch ausgeführt –, die der bayerische Verwaltungsgerichtshof vertritt.
Mit der Neufassung des § 8 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz und des § 48 Abs. 1 Satz 2 Landeswassergesetz verdeutlicht der Gesetzgeber seine Auffassung, dass die Vorhaltung von Löschwasser zur Pflichtaufgabe der öffentlichen Wasserversorgung gehört. Die Kommunen können die Kosten der leitungsgebundenen Löschwasservorhaltung über die Erhebung entsprechender Entgelte von den Inhabern der angebundenen Grundstücke refinanzieren. Für die Inhaber der Grundstücke – das will ich ausdrücklich betonen und es auch noch einmal an die sogenannte AfD richten – gibt es im Vergleich zur bisherigen Praxis weder neue noch zusätzliche Belastungen. Das ist uns sehr wichtig.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist das Anliegen des Gesetzgebers, für die betroffenen Kommunen die notwendige Rechtssicherheit zu schaffen, um die Deckung ihrer mit der Löschwasservorhaltung verbundenen Kosten über die Erhebung von Gebühren und Beiträgen zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang freut mich ganz besonders, dass mit diesem Gesetzentwurf das verfolgte Ziel, die Refinanzierung der Kosten für die Löschwasservorhaltung auf eine rechtssichere abgabenrechtliche Grundlage zu stützen, den Konsens von vier im Haus handelnden Fraktionen gefunden hat. Dafür danke ich den Abgeordneten der vier Fraktionen ganz herzlich.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/10298 – an den Innenausschuss – federführend – sowie an den Rechtsausschuss zu überweisen. Wer der Überweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD, der CDU,
Regulierungsmethoden des Unterrichtsausfalls Besprechung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU und der Antwort der Landesregierung auf Antrag der Fraktion der CDU – Drucksachen 17/9179/9474/10014 –
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Alle Jahre wieder hören oder lesen wir die angeblich tollen Zahlen im Bereich der Unterrichtsversorgung. Regelmäßig hören wir aber auch die Klagen aus der Realität, insbesondere von den Eltern, wonach der Unterricht ausfällt.
Es gleicht einer Fügung, dass nun auch die Eltern an dem Punkt angelangt sind, an dem sie sagen, wir wollen endlich wissen, was wirklich los ist. So hat auch der RegionalElternBeirat Koblenz eine eigene Studie gestartet. Mit großem Interesse haben wir festgestellt, dass es viele Parallelen gibt und insbesondere die Bewertungen von CDU und von Elternseite große Übereinstimmung zeigen.
Das Bildungsministerium behauptet einen Versorgungsgrad von 99,1 % an den allgemeinbildenden Schulen und von 97,2 % an den berufsbildenden Schulen. Wir haben uns die Berichte der Landesregierung zum temporären Unterrichtsausfall angesehen. Da gibt es drei Spalten: nicht planmäßig erteilte Unterrichtsstunden, Regulierung der nicht planmäßig erteilten Unterrichtsstunden und schließlich als Differenz der temporäre Unterrichtsausfall. Nur Letzterer gilt dann als offizielle Darstellung des Unterrichtsausfalls.
Deswegen wollten wir wissen: Wie sieht es denn mit diesen Regulierungsmethoden aus? Sind sie qualitativ wirklich gleichzusetzen mit planmäßig erteiltem Unterricht? Wir starteten mit der Ausgangslage, wonach im Schnitt aller Schulen 7,2 % nicht planmäßig erteilt werden. Besonders betroffen sind hier übrigens die Förderschulen, an denen 10,2 % an Unterrichtsstunden ausfallen, aber stark betroffen sind auch die Realschulen plus. Wir alle wissen, gerade dort sitzt die Schülerschaft, die Klientel, die Unterricht und Förderung braucht.
Ja, die Regulierungsmethoden. Als Erstes sticht die „Umorganisation“ ins Auge. Dahinter verbergen sich Klassenzusammenlegungen, das sogenannte Mitführen von Klassen oder die Verwendung von Förderstunden. Was bedeuten
Klassenzusammenlegungen? Das heißt nichts anderes, als dass viel zu viele Kinder in viel zu engen Räumen zusammengefasst werden, und es ist doch logisch, dass das Auswirkungen auf die Lehr- und Lernsituation hat. Im Ergebnis bedeutet es eigentlich, dass direkt zwei Klassen betroffen sind, nämlich die, in der der ursprüngliche Lehrer ausfällt, und die andere, deren Lehrer die noch alle zusammenholen muss. Sagenhafte 54,6 % des ausgefallenen Unterrichts werden auf diesem Weg plötzlich zum geregelten Unterricht erklärt.
Ein weiterer Block der Regulierung betrifft mit 13,4 % das „selbstbestimmte Lernen“. Bei dieser Regulierungsform bleiben die Schülerinnen und Schüler ohne eigene Lehrkraft im Klassenraum sich selbst überlassen.
Jeder mag für sich selbst beantworten, ob er das als qualitativ gleichwertig mit planmäßig erteiltem Unterricht sieht.
In 19 % der Fälle von Unterrichtsausfall müssen Lehrer durch Mehrarbeit heran. Dieser Weg wird vor allen Dingen an Gymnasien und berufsbildenden Schulen beschritten. Schließlich werden 11,4 % des Unterrichtsausfalls durch externe Kräfte aufgefangen, PES-Kräfte (Personalmanage- ment im Rahmen Erweiterter Selbstständigkeit von Schu- len) wie studentische Hilfskräfte oder an den Grundschulen auch schon einmal Eltern oder Großeltern, die dafür einen Vertrag bekommen.
Mit anderen Worten, der mit Abstand größte Teil der nicht planmäßig erteilten Unterrichtsstunden wird einfach umetikettiert und dann als Unterricht deklariert.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist unehrlich. Es ist auch ein Vertrauensmissbrauch und Vertrauensbruch gegenüber den Kindern und den Eltern.
Wenn man sich da ehrlich macht – das haben die Eltern in ihrer Studie hervorragend dargestellt –, werden 2,7 Millionen Unterrichtsstunden nicht in dem erforderlichen Maß gehalten. Es fehlen 3.000 Lehrer im Land Rheinland-Pfalz!
Und die Reaktion von Frau Hubig? Mehr Lehrer helfen nicht; denn die werden auch krank oder schwanger. –
Getoppt wird das eigentlich nur noch durch zielgerichtete Verschleierung, zu der auch die Schulleiter angehalten werden. Ich habe in den vergangenen Wochen gleich mehrfach Berichte bekommen, und zwar bilateral genauso wie in einer großen Gruppe von anderen Anwesenden. Die Schulleiter haben übereinstimmend erklärt, dass sie nach dem Ausfüllen und Absenden der Schulstatistik telefonische Rückmeldungen der ADD bekommen haben und sie angehalten wurden, diese Statistiken zu ändern, weil das einfach nicht passe.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das halte ich für einen Skandal; denn es liegt die Folgerung nahe, dass in den öffentlichen Schulstatistiken ein großes Potenzial an möglicherweise falschen Zahlen enthalten ist. Deshalb frage ich: Frau Hubig, wissen Sie davon? Wenn Sie davon nicht wissen,
Wir haben noch Gäste im Landtag zu begrüßen, zunächst Mitglieder der AfD sowie Bürgerinnen und Bürger aus dem Kreis Neuwied. Herzlich willkommen im Landtag!