(Abg. Christian Baldauf, CDU: Die steht schon unter Druck! – Heiterkeit und Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD: So sieht sie aus, ja!)
weil sie schon eine Koalition hat. Auf der anderen Seite ist es immer schön, wenn man ein solches Angebot bekommt.
Ich sage noch einmal, was die CDU mit der SPD auf Bundesebene verhandelt hat, Herr Baldauf, sind jetzt im Klimaschutzpaket diese 174 Seiten, die kein Gesetz, sondern ein Paket sind. Das wird dann in viele Gesetze umgesetzt, Herr Baldauf. Man hat verhandelt, dass der Ausbau der Windkraft an Land verstärkt werden soll, und das nicht nur in den Küstengebieten, sondern überall, auch in RheinlandPfalz. Ich bin gespannt, wie Sie sich in Zukunft dazu verhalten werden, weil Sie da bisher ja eher skeptisch gewesen sind. Aber wenn Sie das verteidigen, freut mich das natürlich.
Auf der anderen Seite habe ich jetzt leider immer noch keine Inhalte gehört, außer dass es einen CO2-Preis geben muss und was Sie heute in der RHEINPFALZ gelesen haben. Das ist ein bisschen dünn. Noch einmal: Wir können gerne gemeinsam, auch mit der CDU, die Inhalte dieses Klimapakets diskutieren. Aber ich halte es für völlig verfehlt, wenn Sie sich hier hinstellen und sagen, 83 % der Menschen haben Angst vor Klimapaketen und vor dem Klimaschutz, statt zu sagen, 90 % der Menschen haben Angst vor dem Klimawandel.
Meine Damen und Herren, es ist hier eine andere Fraktion, die auf der Angstwelle vor dem Klimaschutz reitet. Ich glaube, es ist nicht angesagt, dass die CDU als Volkspartei
und als große und wichtige Partei in Rheinland-Pfalz auf der Angstwelle gegen den Klimaschutz reiten sollte.
(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP – Abg. Martin Brandl, CDU: So ein Quatsch, das macht doch keiner!)
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit ist der dritte Teil der Aktuellen Debatte beendet.
Landesgesetz zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes und des Landesfinanzausgleichsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/10288 – Erste Beratung
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Rettungsdienst ist eine der wesentlichen Säulen in der medizinischen Versorgung. Wir sind stolz darauf, in Rheinland-Pfalz bei allen bekannten Herausforderungen über einen sehr leistungsfähigen und qualitativ hochwertigen Rettungsdienst zu verfügen.
Ob in den städtischen Ballungszentren oder in den ländlichen Gebieten, überall finden wir die gleichen hohen Standards vor. Dies betrifft sowohl die Ausstattung der Fahrzeuge als auch die hervorragende Ausbildung des Rettungsdienstpersonals.
(Beifall und Zuruf der Abg. Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Da kann man mal klatschen! – Heiterkeit und Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Mit diesem Änderungsgesetz zur Anpassung des Rettungsdienstgesetzes sowie des LFAG werden wir den Rettungsdienst auch weiter zukunftsfähig ausrichten. Eine intensive Anhörungsphase liegt diesem Gesetz zugrunde. Viele wichtige Ideen und Anregungen haben ihren Weg in diesen Gesetzentwurf gefunden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein wichtiger Punkt des vorliegenden Gesetzentwurfs sind die Regelungen zur künftigen Besetzung von Fahrzeugen der Notfallrettung. Künftig wird in einem Team der Notfallrettung mindestens ein Teammitglied über die Ausbildung zum Notfallsanitäter verfügen. Das weitere Teammitglied muss
mindestens Rettungssanitäter sein. Mit dieser Regelung stellen wir sicher, dass hochqualifiziertes, nicht ärztliches Rettungsdienstpersonal in der Notfallrettung tätig ist.
Andererseits können aber nach wie vor Rettungssanitäter als weiteres Teammitglied in der Notfallrettung mitarbeiten und wichtige Erfahrungen sammeln. Dies betrifft insbesondere die ehrenamtlichen Rettungssanitäter, die im Katastrophenfall oder auch bei größeren Unfällen auf Fahrzeugen des Katastrophenschutzes eingesetzt werden und dort teilweise die alleinige Verantwortung beim Transport von Notfallpatienten haben können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zudem ist vorgesehen, dass das Rettungsdienstgesetz an das neue Vergaberecht angepasst wird. Mit den Hilfsorganisationen Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter-Unfall-Hilfe, ArbeiterSamariter-Bund und Malteser Hilfsdienst haben wir äußerst kompetente und zuverlässige Partner an unserer Seite. Diese sind mit ihren haupt- und ehrenamtlichen Kräften eine tragende Säule im Rettungsdienst und im Bevölkerungsschutz. Die Bereichsausnahme, die wir nun im Gesetz verankern, stärkt diese Hilfsorganisationen im Rettungsdienst noch einmal ganz deutlich.
Wir haben uns aktiv in Berlin und vor allem gegenüber Brüssel für die privilegierte Übertragung des Rettungsdienstes an die Hilfsorganisationen und damit auch klar für das Verbundsystem von Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz eingesetzt, und wir haben uns durchgesetzt. Ich betone, Rheinland-Pfalz hat dabei eine Vorreiterrolle übernommen.
So hatte die Landesregierung bereits den im Jahr 2011 von der Europäischen Kommission vorgelegten Richtlinienentwurf zur Reform des europäischen Vergaberechts zum Anlass genommen und einen Bundesratsantrag mit dem Ziel formuliert, den Rettungsdienst aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie herauszunehmen. Der Bundesrat hat diesem Antrag einstimmig entsprochen.
Im Nachgang wurde die sogenannte Bereichsausnahme für den Rettungsdienst in die europäische Richtlinie und darauf folgend in das deutsche Vergaberecht eingefügt. Nun liegt es in der alleinigen Verantwortung der Länder, von den vergaberechtlich eröffneten Spielräumen Gebrauch zu machen. Dies geschieht heute insbesondere durch den neuen § 5 Rettungsdienstgesetz. Hiernach soll auch künftig die privilegierte Übertragung des Rettungsdienstes an die Sanitätsorganisationen erfolgen – übrigens in Rheinland-Pfalz als erstem Bundesland in dieser absoluten Klarheit.
Damit wird die enge Verzahnung des Rettungsdienstes mit dem Bevölkerungsschutz gestärkt, die dazu beiträgt, dass wir schnell und dynamisch auf die unterschiedlichsten medizinischen Lagen vom normalen Rettungsdiensteinsatz bis zu einem größeren Massenanfall an Verletzten reagieren können. An dieser Stelle gilt insbesondere den rheinland-pfälzischen Hilfsorganisationen und ihren ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mein Dank für ihr besonderes Engagement.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Qualität des Rettungsdienstes ist auf einem sehr hohen Niveau. Als eines der wenigen Bundesländer haben wir bereits heute die Möglichkeit, wichtige Daten mithilfe eines Statistikprogramms landesweit zu erheben, und geben somit den zuständigen Behörden – also insbesondere den Kreisverwaltungen – ein hilfreiches Werkzeug an die Hand. Zur weiteren Optimierung dieser Auswertungsmöglichkeiten ist vorgesehen, eine gemeinsame Geschäftsstelle zur Qualitätssicherung mit den Kostenträgern einzurichten.
Eine weitere wichtige Überarbeitung erfährt die Finanzierung der Notarztstandorte. Es wird erstmalig neben dem Notarztübertragungsvertrag eine weitere Finanzierungsvereinbarung normiert. Umfassende neue Schiedsstellenregelungen garantieren die Finanzierung und somit die Sicherstellung des Rettungsdienstes und insbesondere der Notarztversorgung.
Die Finanzierung des Rettungswachenbaus wird ebenfalls neu geregelt. Bisher haben jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt ihren 75%igen Kostenanteil alleine zu tragen. Künftig sollen diese Kosten von allen kommunalen Aufgabenträgern innerhalb eines Rettungsdienstbereichs entsprechend ihrer Einwohnerzahl getragen werden. Liegt eine dieser Rettungswachen also am Rande des Landkreises A, deckt aber den Landkreis B mit ab, werden beide mitfinanzieren.
Hierdurch spielen künftig kommunale Grenzen – wie gerade ausgeführt – bei der Planung keine Rolle mehr. Damit wird es möglich, die flächendeckende Notfallversorgung zu optimieren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in den nächsten Jahren stehen die kommunalen Gebietskörperschaften bei der Wahrnehmung ihrer Pflichtaufgaben im Bereich des Brandschutzes, der Allgemeinen Hilfe und des Katastrophenschutzes sowie des Rettungsdienstes vor großen Herausforderungen. Im Land sind Neubauten von Integrierten Leitstellen sowie Feuer- und Rettungswachen mit erheblichen Investitionsvolumen erforderlich. Hierzu zählen die Feuerwachen in Trier, Koblenz und Worms.
Um die Durchführung dieser Vorhaben – von den kommunalen Spitzenverbänden selbst als herausragende kommunale Investitionen beschrieben – zu gewährleisten, sollen künftig Zweckzuweisungen für diesen Bereich aus dem LFAG gewährt werden können. Ich stelle an dieser Stelle ausdrücklich fest, dass durch diese geplante Änderung keine Landesverpflichtungen in die kommunale Zuständigkeit verschoben werden. Es geht einzig und allein um die Sicherstellung hochrangiger und für die Innere Sicherheit unverzichtbarer kommunaler Aufgaben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, zusammenfassend ist festzustellen, dass dieses Gesetz den Rettungsdienst in Rheinland-Pfalz unterstützen und fördern wird und der Basis ein praxisnahes und zukunftsfähiges Gesetz an die Hand gibt. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kollegen, lieber Landtagspräsident! Wir beschäftigen uns heute in erster Beratung mit dem Landesgesetz zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes und des Landesfinanzausgleichsgesetzes. Zusammenfassend muss man sagen, vieles in diesem Gesetz ist tatsächlich sinnvoll. Vieles, was im praktischen Alltag schon seit Jahren umgesetzt wurde und angewandt wird, wird jetzt gesetzgeberisch im Rettungsdienstgesetz nachvollzogen.
Es sind unter anderem Änderungen des europäischen und nationalen Vergaberechts, die Änderungen im landeseigenen Rettungsdienstgesetz notwendig machen. Der Minister hat es schon ausgeführt. Es werden Regelungen zur Konzessionsvergabe Rettungsdienst im wettbewerbsrechtlichen Kontext nachvollzogen. Es gilt, auf Landesebene die Ausnahmeregelungen umzusetzen, wonach das Vergaberecht keine Anwendung auf öffentliche Aufträge und Konzessionen über Dienstleistungen des Katastrophenschutzes, des Zivilschutzes sowie der Rettung und Gefahrenabwehr, die von gemeinnützigen Organisationen erbracht werden, findet.
Es ist weiterhin sinnvoll, die Vorschriften zur personellen Besetzung der Rettungsmittel im § 22 Rettungsdienstgesetz zu ändern. Bereits seit Jahren – die Fachleute wissen das –, seit Januar 2014 existiert mit dem Beruf des Notfallsanitäters ein neues Berufsbild im Rettungsdienst. Die zweijährige Rettungsassistentenausbildung wurde abgelöst durch einen dreijährigen Ausbildungsgang zum Notfallsanitäter. Hieraus ergeben sich natürlich Konsequenzen für Vorgaben hinsichtlich personeller Ausstattung und Besetzung von Rettungsmitteln und Rettungsleitstellen.
Als sinnvoll erachten wir ebenfalls, dass die organisierte Erste Hilfe, die First Responder, erstmalig im Rettungsdienstgesetz erwähnt wird und in den Leitstellen Voraussetzungen geschaffen werden, um die Alarmierung dieser First Responder zu verbessern. Sie sind in ihrer Bedeutung, gerade was Wiederbelebungsmaßnahmen und Akuthilfe vor Ort angeht, gar nicht hoch genug einzuschätzen. Das sind Möglichkeiten, die wir in der Zukunft intensiver nutzen werden müssen.
Sehr geehrter Herr Minister, wir halten es allerdings auch für notwendig, im weiteren Gesetzgebungsprozess und in den Ausschüssen über Kritikpunkte und Änderungswünsche unsererseits an der aktuellen Version des Gesetzes zu sprechen. Lassen Sie mich in der Kürze der Zeit auf zwei Punkte eingehen, die uns unter anderem beschäftigen.
Das sind einmal der § 8 Abs. 2 und die darin enthaltenen Vorgaben hinsichtlich der Hilfeleistungsfrist in RheinlandPfalz vor dem Hintergrund der Frage, ob die bisher formulierte und praktizierte Regelung auch im Vergleich mit anderen Bundesländern tatsächlich ausreichend ist. Vor der Frage möchten wir darüber diskutieren, ob die bisherige Regelung unter Berücksichtigung medizinischer Aspekte ausreichend ist und was davon infrastrukturell umsetzbar ist.
Wir halten als CDU-Fraktion die bisherige Regelung für nicht zielführend, wonach sich die Hilfeleistungsfrist von maximal 15 Minuten lediglich auf die Fahrzeit bezieht bzw. so ausgelegt wird. Das ist ein ganz zentraler Aspekt dieses ganzen Gesetzes mit Auswirkungen auf ganz RheinlandPfalz.