Dass es immer noch einer strafrechtlichen Regelung bedarf, um so etwas – für mich eigentlich Selbstverständliches – wie die Achtung der Meinung und des Willens eines anderen als gesetzliche Regelung niederzulegen, zeigt, dass wir noch einen weiten Weg zu gehen haben.
Im Übrigen ist zu erwähnen, dass in diesem Gesetz jetzt erstmals nicht nur „Nein heißt Nein“ postuliert wird, sondern es auch einen Paragrafen gibt, dass auch dieses
Grapschen, Betatschen und mal auf den Hintern klopfen strafrechtlich belangt werden kann. Das ist nämlich kein Kavaliersdelikt, und es gibt wahrscheinlich keine Frau in diesem Raum, die das nicht schon einmal erlebt hat.
Dass es im Einzelfall natürlich auch schwierig sein wird, nach wie vor eine Beweissicherung zu machen, und dass auch nach wie vor an der einen oder anderen Stelle noch Aussage gegen Aussage stehen wird, finde ich an dieser Rechtslage bedauerlich, aber so ist das nun einmal, und jede Rechtslage kann auch noch fehleranfällig sein.
Aber es wird auch weiterhin darum zu kämpfen sein, dass „Nein heißt Nein“ eine gesellschaftliche Selbstverständlichkeit wird,
Vielen Dank. Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie schon gesagt wurde, hat der Bundestag vor wenigen Tagen diese wichtige Reform für alle Mädchen und Frauen verabschiedet, die Reform des Sexualstrafrechts. Es gibt nun zwei neue Tatbestände: Das Grapschen wurde soeben erwähnt, vielleicht einmal eine flüchtige oder scheinbar flüchtige Berührung am Po oder ein Griff an die Brust –. Das wird in Zukunft unter Strafe gestellt. Eine solche Handlung lag bisher unter der sogenannten Erheblichkeitsschwelle des alten Vergewaltigungsparagrafen.
Der zweite neue Tatbestand stellt den Übergriff aus einer Gruppe heraus unter Strafe. Das kam eben leider noch nicht zur Sprache. Entscheidend ist, dass es in Zukunft nicht mehr darum geht, ob der Täter bei einem sexuellen Übergriff Gewalt angewendet hat und ob sich das Opfer auch entsprechend stark gewehrt hat, sondern es reicht ein Nein des Opfers. Nein heißt Nein, wenn zukünftig zum Beispiel ein Mädchen oder eine Frau durch Worte, durch Weinen oder auch abwehrende Gesten zum Ausdruck bringt, dass es mit einer bestimmten sexuellen Handlung nicht einverstanden ist.
Wichtig und neu ist auch, dass der Vergewaltigungsparagraf zukünftig auch jene Fälle erfasst, in denen das Opfer keinen Widerwillen bilden kann, weil es zum Beispiel schläft, ohnmächtig ist – vielleicht aufgrund von K.-o.Tropfen – oder überrascht wurde.
Bisher wurden überhaupt nur 5 % bis 10 % aller strafbaren Übergriffe angezeigt, und in den anderen Fällen blieben die Übergriffe für die Täter folgenlos. Bei Vergewaltigung liegt die Verurteilungsquote bei nur 8 %, und das, meine Damen und Herren, ist der eigentliche Skandal und zeigt diesen Handlungsbedarf.
Frauen sollen durch diese Änderungen nun den Mut haben, Dinge wie beispielsweise sexuelle Übergriffe anzuzeigen, mit denen sie nicht einverstanden sind. Das sind Straftaten.
Meine Damen und Herren, diese Änderungen, die nun im Strafrecht vorgenommen worden sind, waren also dringend und notwendig und wurden schon seit vielen Jahren von den Frauenverbänden oder auch Beratungsstellen gefordert. Sie haben einen wichtigen Beitrag mit ihrer Arbeit geleistet, und dafür auch von unserer Seite an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön.
Meine Damen und Herren, sicherlich haben auch die Übergriffe in der Silvesternacht die Diskussion über die Dringlichkeit des Reformbedarfs intensiviert, aber sie waren nicht Auslöser für die Gesetzesänderung, auch wenn vonseiten der Grünen und der Linken im Bundestag dies immer wieder einmal unterstellt worden ist. Vielmehr haben unsere Rechtspolitiker der Union den Änderungsbedarf bereits vor zwei Jahren dokumentiert. Ich bin wirklich froh, dass Frauenpolitikerinnen vor allem der CDU und auch der SPD auf Bundesebene in Berlin dieses Thema so vehement vorangetrieben haben.
Sicherlich haben die Übergriffe gegen Frauen in der Silvesternacht uns allen gezeigt, dass sexuelle Gewalt im wahrsten Sinne des Wortes viele Gesichter haben kann. Deshalb war es für uns als CDU auch so wichtig, den Tatbestand von Übergriffen aus einer Gruppe heraus ebenfalls unter Strafe zu stellen;
Meine Damen und Herren, egal, ob verabredet wie in der Silvesternacht am Kölner Hauptbahnhof, spontan beim Karneval, bei Volksfesten oder Partys, sexuelle Belästigung als Übergriffe aus einer Gruppe heraus bringt die Opfer in eine Situation besonderer Schutzlosigkeit, und sie sind in vielen Fällen noch traumatisierender als Übergriffe eines Einzeltäters. Für uns ist es sehr bedauerlich, und es ist sowohl für die Opfer als auch für die Täter ein falsches Signal, dass sich Grüne und Linke im Bundestag zum Tatbestand der Gruppenübergriffe enthalten haben und auch bei der Schlussabstimmung eine Enthaltung angezeigt haben. Für uns als CDU ist es folgerichtig, dass mit der Reform des Sexualstrafrechts auch das Ausländerrecht angepasst wird. In Zukunft wird es leichter möglich
„Nein heißt nein“: Damit steht diese Gesetzesreform für Selbstbestimmung, Opferschutz, mehr Sicherheit, und das gilt es nun umzusetzen, damit klar ist, in Deutschland gibt es null Toleranz für Vergewaltigung oder sexuelle Belästigung jeglicher Art, weder im privaten Bereich noch am Arbeitsplatz oder auf öffentlichen Plätzen, weder durch Einzeltäter noch durch Gruppen.
Für mich und meine Fraktion ist dieses Gesetz deshalb ein wichtiger Beitrag für ein respektvolles und friedliches Zusammenleben in unserem Land.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Kollegen, liebe Gäste! Der Bundestag hat am vergangenen Donnerstag, den 7. Juli, eine Reform des Sexualstrafrechts auf den Weg gebracht. Künftig gilt der Grundsatz: „Nein heißt Nein“. Das bedeutet, dass sich nicht nur derjenige strafbar macht, der sexuelle Handlungen mit Gewalt oder durch Drohung erzwingt bzw. eine Lage ausnutzt, in der ihm das Opfer schutzlos ausgeliefert ist; es soll ausreichen, wenn sich der Täter über den erkennbaren Willen des Opfers hinwegsetzt. Diese und weitere Verschärfungen des Sexualstrafrechts – so suggeriert das Thema der Aktuellen Debatte nach dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – sei ein Erfolg der Frauenbewegung für die Selbstbestimmung.
Dass Nein auch Nein heißt, das dürfte für alle Anwesenden und für den weit überwiegenden Teil unserer Bürgerinnen und Bürger eine Selbstverständlichkeit sein.
Vielmehr sollte es uns alle nachdenklich stimmen, dass wir überhaupt über solche Selbstverständlichkeiten debattieren und Gesetze erlassen müssen.
Die Grünen verklären das neue Gesetz zu einem Erfolg der Frauenbewegung. Ich möchte den Grünen an dieser Stelle widersprechen. Die Verschärfung des Sexualstrafrechts ist kein Erfolg der Frauenbewegung, sie ist vielmehr ein
Versuch, fatale gesellschaftliche Entwicklungen mit wahrscheinlich untauglichen Mitteln in den Griff zu bekommen. Diejenigen, die diese Entwicklungen mit gefördert haben, sie gar selbst verschuldet haben, präsentieren nun oberflächliche Scheinlösungen, weil sie sich den Ursachen des Problems nicht stellen wollen.
Man sollte doch nicht vergessen, warum es zu dieser Verschärfung des Sexualstrafrechts gekommen ist. So sind die auf den Weg gebrachten Reformen des Sexualstrafrechts eine Reaktion auf die Ereignisse der Silvesternacht in Köln, Hamburg, Stuttgart und anderen deutschen Städten.
(Zurufe von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Schon 1986! – Zuruf der Abg. Hedi Thelen, CDU)
An dieser Stelle nur einige Zahlen, die das Bundeskriminalamt kürzlich zu den Übergriffen in der Silvesternacht veröffentlicht hat. Mehr als 1.200 Opfer, wahrscheinlich mehr als 2.000 Tatverdächtige, von denen 120 ermittelt und vier verurteilt werden konnten. Ein Großteil dieser Taten wird nach Einschätzung des BKA im Nachgang nicht mehr aufgeklärt werden können, von den entsprechenden Verurteilungen und dem nach dem Rechtsempfinden vieler Bürger zu geringen Strafmaß ganz zu schweigen.
Das heißt also, mehr als 2.000 Tatverdächtige laufen weiter ohne Verurteilung herum. Sie werden sich auch von dem neuen Gesetz nicht beeindrucken lassen.
Es wundert vor diesem Hintergrund nicht, dass nach einer aktuellen Studie des R+V-Infocenters ein möglicher Kontrollverlust des Staates insbesondere bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise eine der größten Sorgen unserer Bürgerinnen und Bürger ist.
Einen Zusammenhang zwischen den Übergriffen der Silvesternacht und der starken unkontrollierten Zuwanderung hat der Präsident des BKA, Holger Münch, ausdrücklich bejaht.
Folgerichtig schreibt der SPIEGEL am 11. Juli 2016: „Der Bundestag hat am vergangenen Donnerstag ein Gesetz auf den Weg gebracht, das man als erste große Reform der Post-Willkommenskultur-Ära verstehen muss. Die wichtigste Neuerung, die wir den Flüchtlingen in diesem Jahr verdanken, ist ausgerechnet eine Novellierung des Sexualstrafrechts.“