Meine Damen und Herren, wir haben uns vorher gefragt, warum die CDU die Aktuelle Debatte beantragt hat. Es ist nicht so, dass Sie jetzt auf ein Planfeststellungsverfahren warten, das bis Ende 2016 angekündigt ist. Die Kleine Anfrage, aus der Herr Kollege Klomann zitiert hat, ist entsprechend beantwortet worden. Er hat vergessen zu sagen, wer sie gestellt hat. Es war der Kollege Abgeordnete Schreiner von der CDU, der offensichtlich die Antworten auf seine eigene Kleine Anfrage nicht kennt. Sie wollen aber möglicherweise meine oder die grüne Meinung zum Thema A 643 herausarbeiten und dann irgendeinen Dissens mit der FDP oder mit dem Rest der Regierung feststellen.
Meine Damen und Herren, deswegen lassen Sie mich inhaltlich mit Erlaubnis der Präsidentin mit einem Zitat einsteigen: Wir bedauern die Entscheidung, den Ausbau der A 643 über eine ministerielle Anordnung durchführen zu lassen. Dadurch sei weder den lärmgeplagten Bürgern noch dem Naturschutz und erst recht nicht der Verbesserung des Verkehrsflusses gedient. Der durch einen breiten Ausbau erforderliche Eingriff in das geschützte Gebiet des Mainzer Sandes wird unweigerlich zu langwierigen juristischen Auseinandersetzungen führen. Es wird auf diesem Streckenabschnitt also lange gar nichts passieren.
Das haben nicht die Grünen gesagt, das hat auch nicht die rot-grüne Landesregierung gesagt, das hat in der „Mainzer Allgemeinen Zeitung“ am 8. August 2013 der Kollege damaliger umweltpolitischer Sprecher der CDUStadtratsfraktion Prof. Dr. Pietsch und der Stadtrat und CDU-Ortsbezirksvorsitzende Dr. Christian Moerchel gesagt.
Herr Schreiner, wenn Anlass für die Aktuelle Debatte ist, dass Sie sich im innerparteilichen Streit der Mainzer CDU nach vielen Jahren jetzt durchgesetzt haben und das hier feiern wollen, dann sage ich Ihnen: Das rheinlandpfälzische Plenum kann nicht der Ort für eine solche Debatte sein, meine Damen und Herren.
Wissen Sie, egal wie man zu der Frage steht, wie man nun ausbaut, blenden Sie hier völlig aus, was dem eigentlich für ein Prozess vorausgegangen ist. Es gibt eigentlich niemanden Ernstzunehmenden, der den Ausbau der A 643 infrage stellt. Wir haben dort dringend ein Bedürfnis, den Verkehrsfluss zu optimieren. Da ist seit vielen, vielen Jahren nichts passiert.
Sie wissen aber auch, dass in dem Konflikt mit den Anwohnerinnen und Anwohnern und mit dem Naturschutz über Jahre eine breite Beteiligung in Mainz stattgefunden hat und es ein Kompromiss war, der damals dort erzielt wurde, dem sich auch große Teile der CDU, Naturschützer, Anwohner, der Stadtrat, der Oberbürgermeister und später
auch der rheinland-pfälzische Landtag und die Landesregierung angeschlossen haben. Egal wie man zu solch einer Frage steht, wer diesen demokratischen Beteiligungsprozess an sich hier negiert und so tut, als hätte es das alles nicht gegeben – da haben Menschen in ehrenamtlicher Tätigkeit Abende und Wochenende verbracht –, der nutzt am Ende nur denen, die uns gestern hier deutlich gemacht haben, es hätte sie gebraucht, um auf direkte Demokratie zu warten.
Meine Damen und Herren, das ist auch ein Stück weit eine Ohrfeige für diejenigen, die sich ehrenamtlich in den Bereichen, in der Stadt und überall im Land, engagieren.
Das erklärt doch auch die Frage, warum der Planfeststellungsbeschluss so gründlich gemacht wird, wie er jetzt gemacht wird, und warum er Ende 2016 eröffnet wird, weil natürlich klar ist, dass es aufgrund der Weisung von Berlin schwieriger wird und zu rechtfertigen ist, wenn man mehr Fläche verbraucht, wenn man einen größeren Eingriff macht, sodass das Ganze so ökologisch wie möglich, so rechtssicher wie möglich und so abgewogen wie möglich geschieht.
Herr Schreiner, eine vernünftige Planung bedeutet auch, den Realitäten Rechnung zu tragen. Wir wissen alle, das Nadelöhr an der A 643 ist das Schiersteiner Kreuz. Es ist gut, dass das Schiersteiner Kreuz – da ist eine Baustelle, da stehen wir im Moment auch im Stau – jetzt endlich ausgebaut wird.
Man muss aber auch argumentieren, warum man eigentlich „6+2“ zwischen dem Autobahndreieck Mainz und der Anschlussstelle Mainz-Mombach ausbaut, wenn da – laut Verkehrszählung, die keiner anzweifelt – 65.000 Fahrzeuge am Tag fahren, während es dann zwischen Mombach und dem Schiersteiner Kreuz über 90.000 Fahrzeuge pro Tag sind. Das müsste im Umkehrschluss heißen, „6+2“ hinter der Brücke, müsste heißen „8+2“ nach der Brücke.
Das wollen Sie auch nicht. Deswegen gibt es vernünftigere Lösungen, die jetzt gefunden werden müssen und die möglichst rechtssicher sein müssen. Wenn da zu stark in den Naturschutz eingegriffen wird, dann ist eben die Klagedrohung im Raum. Dann haben Sie dafür gesorgt, dass über Jahre die Situation so ist, wie sie ist, und die Menschen im Stau stehen, aber nicht die Landesregierung.
Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Schiersteiner Brücke und die Verlängerung bis zum Autobahndreieck Mainz sind eine der wichtigsten Fernstraßenverbindungen in der Metropolregion Rhein-Main. Sie ist sowohl für viele Pendlerinnen und Pendler als auch für die Wirtschaft links und rechts des Rheins von enormer Bedeutung. Das haben nicht zuletzt die erheblichen Beeinträchtigungen gezeigt, die sich für die Verkehrsteilnehmer nach einem Bauunfall an der Schiersteiner Brücke im Frühjahr vergangenen Jahres ergeben haben.
Dass diese Verbindung leistungsfähig ausgebaut werden muss, ist in der Landesregierung völlig unbestritten.
Der Bund als Baulastträger der Bundesautobahn A 643 verfolgt einen sechsspurigen Ausbau in dem Abschnitt der A 643 zwischen der Schiersteiner Brücke und der Anschlussstelle Mainz-Gonsenheim.
Diese Ausbaumaßnahme verläuft durch das landespflegerisch besonders wertvolle Naturschutzgebiet Mainzer Sand. Das macht das Ganze nicht einfacher. Der Bund hat als Baulastträger einen „4+2“-Ausbau abgelehnt und vorgegeben, dass die Strecke sechsstreifig auszubauen ist. Daran ist das Land als Auftragsverwaltung gebunden. Die Planungen werden daher derzeit entsprechend mit höchstmöglichem Nachdruck vorangetrieben.
Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass auch der aktuell vorliegende Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 für den gesamten rheinland-pfälzischen Streckenabschnitt der A 643 von der Landesgrenze bis zum Autobahndreieck Mainz einen sechsstreifigen Ausbau mit Standstreifen, also „6+2“, vorsieht.
Die Maßnahme ist vom Bund in die Dringlichkeit laufendes und fest disponiertes Projekt, also FD, eingestuft. Derzeit arbeitet der Landesbetrieb Mobilität mit einem sehr engen Zeitplan daran, die notwendigen Unterlagen zur Einleitung des Planfeststellungsverfahrens zur Baurechtsbeschaffung im Abschnitt von der Anschlussstelle Mombach bis Gonsenheim voranzutreiben. Nach der Baurechtserlangung können dann die Ausführungsplanung angefertigt werden und die Ausschreibung der Bauarbeiten zur Umsetzung der Maßnahme erfolgen.
Der Landesbetrieb Mobilität betreibt die erforderlichen Planungen, wie bereits erwähnt, mit maximalem Hochdruck. Aufgrund der Komplexität der erforderlichen Abstimmungen und insbesondere aufgrund der notwendigen Einhaltung der aktuellen gesetzlichen Vorgaben für eine rechtssichere Planung gestalten sich die Arbeiten aber als sehr zeitaufwändig und extrem personalintensiv.
Eine gründliche Planung auf Basis aktueller Grunddaten ist aber unerlässlich. Das betrifft beispielsweise aktuelle Verkehrsprognosewerte und insbesondere die Abarbeitung naturschutzrechtlicher Anforderungen auf dieser Grundlage.
Das ist letztlich zwingend, um einen rechtssicheren Planfeststellungsbeschluss treffen zu können. Wer hier auf Schnelligkeit und nicht auf Gründlichkeit setzt, läuft nach
allen Erfahrungen in der Planfeststellung Gefahr, vor Gericht weitere zeitliche Verzögerungen durch eine möglicherweise nicht tragfähige Planung zu erleben.
Das heißt, es wäre geradezu kontraproduktiv, würde man dem nachgeben, was Sie, Herr Kollege Schreiner, gefordert haben, jetzt ganz schnell einen Planfeststellungsbeschluss zu machen. Ich glaube, Sie sind Architekt. Ich kann Ihnen sagen, es ist meine Sache nicht, bei einer Planung Schnelligkeit vor Gründlichkeit walten zu lassen und darauf zu setzen, dass man die Details später noch bei Gericht klären kann, weil das die maximale Verzögerung eines Bauprojekts bedeuten kann.
Deswegen möchte ich den Eindruck nicht stehen lassen, dass irgendjemand diese Planungen verzögert, auf die lange Bank schiebt oder es irgendwelche Diskussionen innerhalb der Landesregierung in dieser Frage gegeben hat oder gibt. Das wird mit maximalem Nachdruck vorangetrieben. Wir halten uns hier an Recht und Gesetz. Gerade weil ich das Ziel verfolge, die Planungen nicht durch Gerichtsverfahren zu verzögern, arbeiten wir im Vorfeld besonders akribisch und genau und bleiben in dem Zeitplan, der von Vorrednern schon erwähnt worden ist.
Insbesondere vor dem Hintergrund des im Ausbauabschnitt befindlichen Naturschutzgebiets von europäischem Rang wäre es fahrlässig, die Umweltauswirkungen auf Grundlage der aktuellen Verkehrsdaten nicht detailliert untersucht zu haben. Eine belastbare qualitativ hochwertige Ausbauplanung insbesondere in einem ökologisch so sensiblen Gebiet kann nicht in Kürze erstellt werden.
Vor diesem Hintergrund ist es zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht möglich, einen präzisen Zeitpunkt für den Erlass des Planfeststellungsbeschlusses zu nennen. Er hängt vom Umfang und dem Inhalt der zu erwartenden Einwendungen ab. Diese kenne ich heute nicht. Deswegen kann ich Ihnen auch nicht sagen, wie viele Einwendungen ich abzuarbeiten habe. Das mögen Sie jetzt als skandalös oder dramatisch empfinden oder nervös auf irgendwelche Twittermeldungen oder sonst etwas reagieren. Grund zur Aufregung gibt es nicht.
Ich habe Ihnen diese Punkte bereits auf eine schriftliche Frage hin beantwortet. Ich habe es heute noch einmal deutlich gemacht. Ich kann Ihnen das auch noch einmal twittern, wenn Sie das möchten.
Ich kann Ihnen aber klar sagen, die Landesregierung treibt dieses Bauvorhaben wie alle anderen, auf die sie sich verständigt hat, mit maximalem Nachdruck voran. Hier wird nichts verzögert, hier wird hart gearbeitet.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister Wissing, ich habe Ihre Ausführungen mit einem lachenden und einem weinenden Auge zur Kenntnis genommen. Mit dem lachenden deshalb, weil Sie durch unsere Aktuelle Debatte die Gelegenheit hatten, von diesem Pult aus Herrn Kollegen Köbler ins Stammbuch zu schreiben, dass es einheitliche Meinung der von Ihnen im Verkehrsministerium vertretenen Landesregierung ist, dass die A 643 durchgängig sechsspurig mit Standstreifen und Lärmschutz ausgebaut werden muss.
Herr Köbler, bitte nehmen Sie das zur Kenntnis. Freuen Sie sich nicht darüber, wenn irgendwelche Naturschutzverbände dagegen klagen. Bauen Sie lieber darauf, dass es uns wie in Hessen gelingt, dass es gar keine Klagen dagegen gibt, weil nämlich entsprechend Ausgleichsmaßnahmen eingeleitet werden,
weil man den Umweltschutzverbänden von Anfang an gesagt hat, an dieser Stelle muss sechsspurig ausgebaut werden,
und an anderer Stelle können wir etwas für die Umwelt tun. An dieser Stelle ist aber im Interesse der Verkehrssicherheit ein sechsspuriger Ausbau erforderlich. Das hat der Herr Minister eben gesagt. Nehmen Sie es zur Kenntnis.
Ich höre es natürlich auch mit einem weinenden Auge, lieber Herr Minister Wissing. Was den Zeitplan angeht: Ich hatte nicht wirklich die Hoffnung, dass Sie einen Termin nennen