Tätigkeiten, die dem Hauptamt zuzurechnen sind, was mindestens immer dann der Fall ist, wenn das Amt laut Gesetz oder Satzung zum Beispiel vom Bürgermeister ausgeübt wird, haben eine vollständige, das heißt 100 %ige Ablieferungspflicht. Nebenbeschäftigung ist jede nicht zu einem Haupt- oder Nebenamt gehörende Tätigkeit innerhalb oder außerhalb des öffentlichen Dienstes. Das ist zum Beispiel ein Sitz im Aufsichtsrat, wenn er frei gewählt wird und nicht zum Beispiel durch Satzung für den Bürgermeister vorgesehen ist.
Eine Vergütung für eine oder mehrere Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst oder im gleichstehenden Dienst ist insoweit an den Dienstherrn im Hauptamt, der Stadt, abzuliefern, falls sie im Kalenderjahr einen Betrag von ca. 6.000 Euro übersteigt.
Hier spielt die Frage nach der Höhe der Beteiligung der Kommune eine Rolle, wenn es sich nicht ohnehin schon um ein Hauptamt handelt. Eine Tätigkeit, zum Beispiel im Gremium eines Unternehmens, ist dann bei einer öffentlichen und damit nicht privaten Stelle gegeben, wenn es sich unmittelbar oder mittelbar ganz oder überwiegend, größer als 50 %, in öffentlicher Hand befindet oder es fortlaufend ganz oder überwiegend aus öffentlichen Mitteln unterhalten wird.
Jetzt kommen wir zum entscheidenden Punkt. Es ist schwer nachvollziehbar, wenn ein Bürgermeister beispielsweise bei einem Unternehmen mit 49 % kommunaler Beteiligung die Aufsichtsratsvergütung behalten darf. Wenn er sich dann in diesem Aufsichtsgremium für eine größere kommunale Beteiligung einsetzt, dies auch erreicht und
der kommunale Einfluss größer wird, die Kommune dann 51 % an dem Unternehmen hält und der Private nur 49 %, muss er sozusagen als Belohnung die Vergütung abführen.
Kolleginnen und Kollegen, aber wir sind sicher, all das prüft die ADD mit großem Gewissen. In diese Prüfung haben wir vollstes Vertrauen. Es wäre interessant zu klären, wie es bundesweit aussieht;
denn wenn wir über Thüga, RWE und andere Unternehmen reden, die eine bundesweite Beteiligung haben, so ist auch hier festzuhalten, es sitzen Oberbürgermeister, Landräte und Bürgermeister in den Gremien.
Zusammenfassend ist zu sagen, es gibt Klärungsbedarf. Auf das Ergebnis warten wir. Wir werden es auch in unserem Interesse im Innenausschuss wieder beraten.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! An dem Thema, unter das die AfD die Aktuelle Debatte gestellt hat – da stimme ich dem Kollegen Guth zu –, ist gar nichts aktuell.
Es ist eher Spekulation, wenn man die Fragestellung bei Ihnen liest: „Fragwürdige Nebeneinkünfte – entgingen klammen Kommunen Gelder?“ Man könnte das ganz schnell beenden und sagen, es wird geprüft, und wir werden sehen.
Es ist eine Gratwanderung und das Typische, wie Sie es vorhin gemacht haben, Herr Kollege Paul: Wir stellen pauschale Überschriften in den Raum. Das Erste, was wir tun, ist zurückrudern und sagen, es geht doch eigentlich nur um Koblenz und die Thüga. – Dann schreiben Sie es doch so in Ihre Aktuelle Debatte.
(Beifall der CDU und bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Marco Weber, FDP – Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD)
Meine Damen und Herren, dieser Gratwanderung stelle ich mich gern, weil wir mehrere Hundert Bürgermeister und Oberbürgermeister im Land haben. Ich glaube, dass durch das Prinzip der Urwahl ein ganz besonderes Vertrauen zwischen der Bevölkerung und den Bürgermeistern und Oberbürgermeistern gegeben ist und gleichzeitig ein Vertrauen in die Verwaltungen in einem ganz anderen Maßstab erwachsen ist.
Wenn jemand dieses Vertrauen missbraucht – dazu zählt auch, wenn ich unrechtmäßig Gelder behalte –, ist das ein Gesamtmisstrauensbeweis, den wir ahnden müssen.
Der Kollege Guth hat das vorhin sehr ausführlich geschildert. Wir haben dort Regelungsmissstände, die dadurch bedingt sind, dass wir aus dem historischen Kontext heraus sehr kompliziertes Recht vorfinden und es bedeutende Grauzonen gibt. Diese Grauzonen müssen wir abschaffen. Ich sage sehr eindeutig: Wir brauchen bei den hauptamtlichen Bürgermeistern und Oberbürgermeistern klare und deutliche Transparenz.
Dort besteht Handlungsbedarf. Diesen Handlungsbedarf müssen und werden wir aufarbeiten, meine Damen und Herren.
Ich halte nichts davon, dass wir irgendwie noch versuchen, den Schlingerkurs einer Aufsichtsbehörde zu verteidigen.
Ich glaube, dass wir in Teilen Aufsichtsversagen vorfinden können. Das wird die Regelung und die Prüfung am Ende des Tages zeigen.
Ich halte auch nichts davon, wenn ich die Vielzahl der hauptamtlichen Bürgermeister sehe, dass wir es auf den ehrenamtlichen Beigeordneten abwälzen, der im Endeffekt fast blind übernehmen muss, was die Verwaltung für ihn geprüft hat. Wir brauchen klare Zuständigkeiten in der Prüfung durch die Aufsichtsbehörde.
Diese fehlende Aufklärung kann auch von ganz oben kommen. Ich glaube, da müssen wir auch im Innenministerium, in der obersten Kommunalaufsicht mit ansetzen.
Aber – da glaube ich den Gesprächen, die ich in den letzten Tagen geführt habe – der Städtetag und die kommunalen Spitzenverbände sind im Gespräch mit Minister Lewentz, mit dem Innenministerium, damit wir genau in diesem Regelungsdickicht Klarheit und Transparenz schaffen, meine Damen und Herren.
(Beifall der CDU und der Abg. Thomas Roth, FDP, Pia Schellhammer und Katharina Binz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Eines muss ich hier zum Abschluss feststellen, das kann ich so nicht stehen lassen. Das ist dieses Zurückrudern, Herr Kollege Paul, dieser immer wieder neue Versuch, in diesen Punkten Sozialneid zu schüren.
Es gibt ein schwarzes Schaf, es mag auch ein rotes Schaf und ein grünes, ein gelbes und freies Schaf geben,
es gibt zum Glück im hauptamtlichen Bereich in RheinlandPfalz noch keinen Wolf im blauen Schafspelz. Den gibt es nicht, nein, den gibt es nicht.
(Beifall der CDU, der FDP, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Abg. Uwe Junge, AfD: Abwarten!)
Herr Kollege Junge, Sie können sagen: „Abwarten!“ Nein, da kann ich Ihnen nur eines sagen: Den wird es nicht geben; denn wir sind mehr, und wir bleiben mehr, meine Damen und Herren.
Das, was Sie versuchen, ist, dies so gerne in Ihren Blasen und in der Öffentlichkeit kundzutun; denn die lesen die Überschrift.
Die haben Ihnen heute nicht mehr zugehört, die lesen die Überschrift. Sie wollen den öffentlichen Pranger, Sie wollen den Spaltspilz spielen. Ich sage Ihnen, lassen Sie uns die laufenden Verfahren abwarten. Ich vertraue auf Justitia. Sie hätten sie gerne ohne Augenbinde, wir haben sie mit Augenbinde.