Protocol of the Session on August 23, 2019

(Abg. Christian Baldauf, CDU: Sie müssen es schon so sagen, dass man es versteht!)

Lassen Sie mich einmal etwas in Relation zum Bestand sagen. Ich habe Ihnen eben gesagt, warum im Moment so viele Wohnungen aus der Bindung fallen und dass wir etwas dagegen tun, indem wir neue Wohnungen in die Förderung aufnehmen.

Die Anfrage Ihrer Kollegen greift aber eine einzige Zahl für das Jahr 2018 heraus. Wenn Sie sich die Entwicklung beim sozial geförderten Wohnraum in den vergangenen drei Jahren ansehen, hat es in Rheinland-Pfalz in keiner Art und Weise einen überproportionalen Rückgang gegeben. Wenn man ein Jahr herausgreift, hat man manchmal bestimmte statistische Effekte, wenn damals große Maßnahmen in die Förderung gegangen sind, die dann herausfallen.

Ich sage Ihnen noch ein Zweites dazu. Ich würde den Kollegen, die die Anfrage gestellt haben, empfehlen, sich die absoluten Zahlen anzusehen. Ich finde es schon bemerkenswert, dass sich der sozial geförderte Wohnraumbestand in Rheinland-Pfalz – auch mit den Rückgängen – ungefähr in der Größenordnung von Baden-Württemberg befindet. Nur hat Baden-Württemberg dreimal so viele Einwohner wie Rheinland-Pfalz.

Wenn man Statistiken heranzieht, dann bietet es sich immer an, dass man sie insgesamt liest und die Dinge in

Relation stellt, bevor man allzu schnell Schlussfolgerungen zieht. Wenn Sie das Maßnahmenpaket gerne noch einmal hören möchten, dann ist das zum einen die soziale Wohnraumförderung, bei der die Förderkonditionen mit dem Bündnis, also mit der Wohnungswirtschaft und den Kommunen, abgestimmt sind.

(Abg. Christian Baldauf, CDU: Ja, aber das funktioniert ja nicht!)

Fragen Sie Ihre Kollegen Oberbürgermeister, die Ihnen sagen werden, das Land hat in der Förderung vorgesehen, was man vorsehen kann.

Zum Zweiten brauchen wir die Entwicklung neuer Baugebiete. Zur Baulandpolitik habe ich gestern in der Fragestunde einiges gesagt. Dort unterstützen wir die Kommunen ebenfalls.

(Abg. Christian Baldauf, CDU: Das ist aber zu wenig!)

Wir bitten, dass mindestens 25 % sozial geförderter Wohnraum vorgesehen wird und fördern das entsprechend.

Zum Dritten habe ich Ihnen gesagt, dass es wichtig ist, neue Wohnungen zu bauen, aber auch geförderte Wohnungen in der Bindung zu halten. Deswegen haben wir das Instrumentarium der Belegrechte. Das wird auf Bundesebene noch nicht so goutiert, wir werden aber darum kämpfen, es zu bekommen.

Zum Vierten sage ich Ihnen: Ich finde, bei einer Eigentumsquote von weit über 50 % – und damit einem bundesweiten Spitzenplatz – darf sich soziale Wohnraumförderung in Rheinland-Pfalz nicht nur auf Mietwohnungsbau konzentrieren, sondern sie muss auch die Eigentumsförderung in den Blick nehmen, weil auch über diesen Weg eine Entspannung auf dem Wohnungsmarkt erreicht werden kann.

Lieber Herr Baldauf, wenn ich diese Instrumente zusammenzähle, dann hatten wir im Jahr 2018 über 3.000 Förderfälle und weitere 800, die zur Bearbeitung anstanden. Damit haben wir in den vergangenen Jahren eine steile Kurve nach oben genommen. Ich gehe davon aus und werde alles dafür tun, dass das auch so bleibt.

Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Teuber.

Frau Ministerin, helfen Sie mir noch einmal, ob ich es richtig verstanden habe, dass die Kommune selbst stark steuern kann, inwieweit das Land öffentlich fördert, indem sie zum Beispiel eine Quote einführt und tatsächlich genügend und ausreichend Bauland in einem Flächennutzungsplan ausweist und man die gesamten Fördermittel erst dann sehr stark nutzen kann, wenn die Kommune in ihrer Aufgabe erst einmal verantwortlich tätig wird. Habe ich das richtig verstanden?

Herr Abgeordneter Teuber, ich lege ausgesprochenen Wert auf eine gute Kooperation und Partnerschaft mit den Kommunen. Ich kann nur sagen: Dort, wo Oberbürgermeister, Bürgermeister und Landräte das Thema „Wohnungspolitik“ zur Chef- oder Chefinsache machen, kommen wir ein gutes Stück weit voran, weil unser Förderinstrumentarium so ist, dass wir auf fast jede Frage eine Antwort geben können. Dort, wo das noch nicht der Fall ist, müssen wir stark dafür werben, dass die vorhandenen Instrumentarien genutzt werden, damit die Förderung entsprechend abgerufen werden kann.

Das sind regional differenzierte Instrumentarien. Das sage ich immer dazu. Die Situation ist in Rheinland-Pfalz ganz extrem differenziert. Deswegen ist es mir so wichtig, dass wir sowohl Antworten für die Ballungsregionen als auch für das Umland von Städten und Regionen geben können, die mit ganz anderen Problemen wie beispielsweise Leerstand zu kämpfen haben.

Dabei kann zum Beispiel soziale Wohneigentumsförderung helfen. Wenn sich Familien entscheiden, ein älteres Haus zu kaufen, zu sanieren, dort einzuziehen und für sich ein Zuhause zu finden, kann das ein ganz wunderbarer Beitrag zur Ortsentwicklung sein. Unser Förderinstrumentarium ist wirklich differenziert auf die gesamte Situation in Rheinland-Pfalz abgestellt.

Letztlich umsetzen können wir das nur, wenn wir eine gute Partnerschaft mit den Kommunen und – wo es sie gibt – Wohnungsbaugesellschaften pflegen.

Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Schreiner.

Vielen Dank. – Frau Ministerin, getreu dem Motto aus der Feuerzangenbowle „Da stelle ma uns ma janz dumm“:

(Abg. Michael Hüttner, SPD: Das fällt Ihnen nicht schwer!)

Gestatten Sie mir eine Nachfrage zur Frage des Kollegen Helmut Martin, der ausgerechnet hatte, dass, wenn man von den im laufenden Haushalt veranschlagten Mitteln die Bundesmittel abzieht, gerade noch 5 Millionen Euro übrig bleiben, die das Land Rheinland-Pfalz an dieser Stelle investiert.

Ist es richtig, dass aus eigenem Steuergeld des Landes Rheinland-Pfalz – das wäre ja eine interessante Botschaft – pro Einwohner 1,20 Euro, in der Summe gerade einmal 5 Millionen Euro und keinen Cent mehr, investiert werden und der Rest vom Bund kommt?

(Abg. Jochen Hartloff, SPD: Was sind denn „eigene Steuergelder“? – Abg. Christian Baldauf, CDU: Das müsste die Finanzministerin eigentlich wissen!)

Ich halte diese Differenzierung für völlig – – –

(Abg. Gerd Schreiner, CDU: Also ja!)

Nein, ich halte es für völlig unangemessen, was Sie tun. Die Frage ist, wie viel Geld – – –

(Abg. Christian Baldauf, CDU: Das kann man mit Ja oder Nein beantworten! – Abg. Michael Frisch, AfD: Das ist keine Antwort auf die Frage!)

Die Ministerin antwortet.

(Abg. Jochen Hartloff, SPD: Was sind denn „eigene Steuergelder“?)

Eben. Sie geben Steuergeld manchmal, wenn Sie Lust darauf haben, gerne eine Farbe.

(Abg. Christian Baldauf, CDU: Wenn das die CDU-Bundesregierung gibt, passt es Euch nicht!)

Wenn Sie keine Lust darauf haben, dann tun Sie das nicht. Ich sage Ihnen, im Doppelhaushalt stehen in jedem Jahr weit über 60 Millionen Euro für die soziale Wohnraumförderung zur Verfügung. Das setzen wir über unsere Investitions- und Strukturbank in ein Fördervolumen von 300 Millionen Euro um.

Ich bin die Erste – und jetzt hören Sie zu –, obwohl ich Finanzministerin bin, die sich freuen würde, wenn wir zum nächsten Haushalt im Jahr 2021 feststellen, dass das Geld ganz abgeflossen ist und wir weiteres Geld brauchen. Ich sage Ihnen heute, so wie ich die regierungstragenden Fraktionen einschätze, würden sie diesen Weg gerne mitgehen.

(Zuruf des Abg. Gerd Schreiner, CDU)

Unser Hauptpunkt ist aber im Moment, das Geld, das zur Verfügung steht, tatsächlich so auf die Straße und in den Bau zu bringen, dass es von den Kommunen wirklich abgefordert wird. Wir sind dabei sehr gut geworden. Wir sind nahe herangekommen. Wir müssen uns aber weiter anstrengen, damit tatsächlich alle Fördermöglichkeiten ausgeschöpft werden. Insofern ist Ihre Frage eine, die an der Sache vorbeigeht.

(Abg. Christian Baldauf, CDU: Keine Antwort ist auch eine Antwort! Treffer! – Zuruf des Abg. Gerd Schreiner, CDU – Unruhe bei der CDU)

Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Köbler.

Frau Ministerin, ich kann daran ein Stück weit anschließen. Können Sie noch einmal darstellen, welche Rolle kommunale Wohnungsbaugesellschaften in diesem Zusammenhang spielen, die möglicherweise bald auch von Landkreisen gegründet werden können?

Das ist eigentlich ganz eindeutig. Dort, wo Sie eine kommunale Wohnungsbaugesellschaft haben, haben Sie einen großen Akteur am Markt, der einfach anders agieren kann als zum Beispiel ein kleinerer privater Investor. Die Programme richten sich ausdrücklich auch an private Investoren. Wir wollen auch die privaten Investoren im Spiel behalten und ihnen wirklich gute Förderkonditionen geben. Kommunale Wohnungsbaugesellschaften haben aber in der Regel weitergehende Möglichkeiten, größere Projekte anzugehen.

Das spürt man deutlich. Dort, wo eine kommunale Wohnungsbaugesellschaft vorhanden ist, ist es einfach schneller möglich, größere Zahlen an sozial gefördertem Wohnraum zu schaffen. Der Vorteil der kommunalen Wohnungsbaugesellschaften ist, dass sie dann ein größeres Angebot in ihrem Portfolio haben und sehr viel flexibler mit ihrem Bestand plus Neubau umgehen können, um die Bedürfnisse der Bevölkerung tatsächlich aufzunehmen.

Ich halte das für sehr, sehr wichtig. Es wäre schon begrüßenswert, wenn sich weitere kommunale Wohnungsbaugesellschaften gründen würden.

Vielen Dank, damit ist die Mündliche Anfrage beantwortet.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir kommen damit zur Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Dr. Anna Köbberling und Benedikt Oster (SPD), Was folgt nach gescheiterten Maut-Plänen – Nummer 7 der Drucksache 17/9818 – betreffend.

Wer trägt vor? – Herr Oster, bitte.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie schätzt die Landesregierung grundsätzlich das Scheitern der bisherigen Mautpläne infolge des Urteils des EuGH ein?

2. Wie beurteilt die Landesregierung das grundsätzliche Wiederaufleben der Debatte um eine Pkw-Maut, insbesondere im Hinblick auf die Grenzverkehre von Rheinland-Pfalz?