Wer diesem Wahlvorschlag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich ebenfalls um das Handzeichen! – Danke schön. Auch das ist einstimmig der Fall.
c) Wahl eines schriftführenden Abgeordneten Wahlvorschlag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/9772 –
d) Wahl eines Mitglieds des Landtags in die Versammlung der Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) Wahlvorschlag der Fraktion der AfD – Drucksache 17/9726 –
Wer diesem Wahlvorschlag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich ebenfalls um das Handzeichen! – Danke schön. Der Wahlvorschlag wurde mit der erforderlichen Mehrheit des Hauses angenommen.
Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, haben wir noch die Ehre, Besucherinnen und Besucher bei
uns begrüßen zu dürfen. Wir begrüßen Mitglieder des Frankenthaler Carneval-Vereins 1820 e. V. Seien Sie uns herzlich willkommen!
Darüber hinaus ist die Kinder- und Jugendhilfe St. Hildegard aus Bingen bei uns zu Gast. Auch Ihnen ein herzliches Willkommen!
Landesgesetz über die Weiterentwicklung der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KiTa-Zukunftsgesetz) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/8830 – Zweite Beratung
Kindertagesstätten wirklich stärken – Bedenken der Erzieher, Eltern und Träger ernst nehmen und handeln Antrag der Fraktion der CDU – Entschließung – – Drucksache 17/9830 –
Landesgesetz über die Weiterentwicklung der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KiTa-Zukunftsgesetz) Antrag der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Entschließung – – Drucksache 17/9840 –
Ich darf Sie kurz über das bisherige Ausschussverfahren informieren. Die erste Beratung fand in der 81. Plenarsitzung am 16. Mai 2019 statt. Das Gesetz wurde an den Ausschuss für Bildung – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen. Es wurde ein Anhörverfahren durchgeführt. Die Ausschussempfehlung lautet: Annahme.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Familiensituationen haben sich vielfach geändert. Wir sehen die Notwendigkeit, die Strukturen im Bereich der Kinderbetreuung anzupassen. In dieser Zielsetzung einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf und insbesondere in der Möglichkeit einer durchgängigen siebenstündigen Be
Die Bedingungen für die Umsetzung, welche die Landesregierung in diesem Gesetz festlegen will, sind aber eine Mogelpackung und ein einziges Desaster für alle Beteiligten,
für die Erzieherinnen und Erzieher, Kinder und Eltern und auch für die Träger. Wir reden über die Kleinsten in unserer Gesellschaft. Kinder, die erste Erfahrungen einer Trennung aus der familiären Umgebung erleben und plötzlich von fremden Menschen betreut werden. Bindung statt Bildung bzw. Bindung geht Bildung voran, so heißt es. Frau Professor Remsperger-Kehm von der Hochschule Koblenz sagt: „Die Qualität von Bindungsbeziehungen beeinflusst die Entwicklung von Kindern nachhaltig“.
Studien belegen, dass sich sicher gebundene Kinder im Schul- und Jugendalter durch eine positive soziale Wahrnehmung und eine hohe soziale Kompetenz auszeichnen. In dieser frühen Phase werden Grundlagen für ein gelingendes Leben als Individuum und mit Blick auf die Rolle in der Gesellschaft gelegt.
(Beifall der CDU und bei der AfD – Abg. Michael Frisch, AfD: So ist es! – Abg. Hedi Thelen, CDU: So ist das!)
In der Anhörung gab die Kita-Leiterin Frau Happersberger zu bedenken: „Dies ist die erste Generation von Kindern, die zum größten Teil fremdbetreut wird. Die Qualität dafür wird [im Gesetz] festgelegt“, und sie wird gesellschaftsbildend sein. Umgekehrt: Wer jetzt spart, legt später drauf.
Genau deswegen legen wir als CDU-Fraktion den Fokus auf Qualität, eine gute Personalausstattung und das Wohl des Kindes, so wie es im Übrigen die Eltern und auch gerne die Erzieherinnen und Erzieher aus ihrem beruflichen Selbstverständnis heraus möchten. Mit diesem Blickwinkel kann man zu dem Gesetzentwurf nur sagen, er wird unter den festgeschriebenen Bedingungen in keiner Weise dem Kindeswohl gerecht.
Die fünfstündige Anhörung hat die Defizite überdeutlich gemacht. Es beginnt mit einer Betrachtung der Ist-Situation. Ich zitiere die GEW: „Das Fachpersonal (...) meldet (...) schon seit (...) Jahren zurück, dass die Aufgaben (...) mit den vorhandenen Mitteln nicht zu bewältigen sind. [Vielerorts] hat sich die Situation [so] verschärft, dass einerseits die Qualität nicht mehr gewährleistet werden kann und andererseits das Personal (...) ausbrennt!“
Eindrucksvoller schilderte es Frau Happersberger aus der Praxis: „Die Grenze des Machbaren ist (...) überschritten.“ „Viele Kolleginnen, wie ich, verbiegen sich immer mehr in ihrem Herzen, weil sich unser Wissensstand mit dem, was [wir täglich arbeiten müssen], nicht mehr vereinbaren lässt.“
Ich glaube, das ist ein absolut vernichtendes Urteil für die Ist-Situation. Wie geht es weiter? Die Kinder aller Altersklassen sollen jetzt in einen Topf geworfen werden, und eine Betreuungsquote wird festgelegt, zu der die GEW unmissverständlich sagt: Das entspricht nicht der Sicht der Wissenschaft. –
Meine Damen und Herren, das ist also der Preis, der bezahlt werden muss für die wohlklingenden, aber faulen Versprechungen dieser Landesregierung. Das ist der Preis, den die Kinder und die Erzieherinnen dafür bezahlen.
Dabei haben wir noch keinen Blick auf die Problemfälle im Kita-Alltag geworfen, zum Beispiel auf das große Thema der Inklusion. Wie soll das laufen? Ich warte eigentlich auf das, was an dieser Stelle ganz schnell kommt, nämlich das Sozialraumbudget.
Das Sozialraumbudget ist scheinbar die reinste Wundertüte, und deswegen ist es genauso unseriös, meine Damen und Herren.
Unseriös ist auch, dass diese Landesregierung immer wieder von einem warmen Mittagessen für Kinder spricht, dies aber nicht als verpflichtend ins Gesetz aufnehmen möchte. Wir streiten uns über den kleinen, aber feinen Unterschied zwischen einer Soll- und einer Muss-Vorgabe im Gesetz. Warum will die Landesregierung keine Muss-Bestimmung?
Die Ministerin hat diese Frage in der Anhörung selbst beantwortet. Wird es als Muss und als Anspruch für die Kinder im Gesetz formuliert, dann ist es konnexitätsrelevant. Dann ist das Land verpflichtet, den Trägern die damit einhergehenden Kosten zum Beispiel für Investitionen in Küchen, Räumlichkeiten oder Ähnliches zu erstatten.