Protocol of the Session on June 12, 2019

Wir kommen zur Abstimmung über den weiteren Änderungsantrag. Wer dem Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/9416 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Wer stimmt dagegen? – Danke. Damit stelle ich fest, dass der Änderungsantrag der Fraktion der CDU mit den Stimmen der SPD, der AfD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt wurde.

Wir kommen nun in zweiter Beratung zur Abstimmung über den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung der soeben beschlossenen Änderungen. Wer dem Gesetzentwurf – Drucksache 17/9143 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU bei Stimmenthaltung der AfD angenommen.

Wir kommen nun zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Danke. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Danke. Damit stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf – Drucksache 17/9143 – unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die

Stimmen der CDU bei Stimmenthaltung der AfD angenommen wurde.

Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2019/2020/2021 (LBVAnpG 2019/2020/2021) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/9144 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses – Drucksache 17/9365 –

Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart.

Ich darf Sie kurz über das Ausschussverfahren informieren. Die erste Plenarberatung dieses Gesetzentwurfs hat in der 81. Plenarsitzung am 16. Mai 2019 stattgefunden. Der Gesetzentwurf ist an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss – mitberatend – überwiesen worden. Die Ausschussempfehlung lautet auf unveränderte Annahme.

Ich darf um Wortmeldungen in zweiter Beratung bitten. – Als Erstes erteile ich das Wort dem Abgeordneten Henter von der Fraktion der CDU. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! 3,2 % zum 1. Januar 2019. 3,2 % zum 1. Januar 2020. 1,4 % zum 1. Januar 2021. Es handelt sich hier um die inhaltsgleiche Übertragung des Ergebnisses der Tarifverhandlungen für Angestellte auf Beamtinnen und Beamte. Dem stimmen wir von der CDU ausdrücklich zu, weil es einer langjährigen und wiederholt vorgetragenen Forderung der CDU-Landtagsfraktion entspricht, die Ergebnisse der Tarifverhandlungen auf die Beamtinnen und Beamten zu übertragen.

(Beifall der CDU)

Leider hat die die Regierung tragende Koalition unserem Begehren in der Vergangenheit öfter nicht Rechnung getragen – in der Vergangenheit. Dazu gibt es zweimal 2 % – – –

(Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Diese alten Sachen!)

Herr Braun, auch wenn die Beschlüsse alt sind, gebe ich sie richtig und wahrheitsgemäß wieder. Sie waren in der Sache total verkehrt, und jetzt versuchen Sie, es zu korrigieren. Es ist ja schön, wenn man jetzt Fehler eingesteht und zu besseren Ergebnissen kommt. Herr Braun, Sie sind noch jung und lernfähig. Das freut mich.

Die Beamtinnen und Beamten in Rheinland-Pfalz leisten qualitativ gute Arbeit. Daher sollte eine gerechte und leis

tungsangemessene Bezahlung eigentlich selbstverständlich sein.

Die Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz erwarten einen leistungsfähigen öffentlichen Dienst. Diese Leistungsfähigkeit beruht in erster Linie auf der Arbeitskraft und der Motivation der Angestellten und der Beamten. Daher müssen wir dafür sorgen, dass eine faire Bezahlung erfolgt.

Zudem gibt es im Verfassungsrecht einen Grundsatz, der sich Alimentationsprinzip nennt. Danach richtet sich die Besoldung der Beamtinnen und Beamten – das Bundesverfassungsgericht hat hierzu einschlägige Urteile gesprochen und Leitlinien und Regelungen aufgestellt –, an die sich der Gesetzgeber halten muss.

Dazu gehört die Verpflichtung des Dienstherrn, die Beamtinnen und Beamten sowie die Richterinnen und Richter lebenslang zu alimentieren und ihnen nach ihrem Dienstrang, nach der mit ihrem Amt verbundenen Verantwortung und nach der Bedeutung der rechtsprechenden Gewalt und des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstands einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewährleisten.

Das hat in Deutschland eigentlich immer wunderbar funktioniert, aber dann kam die Föderalismusreform. Die Föderalismusreform hatte zur Folge, dass die Besoldung der Beamtinnen und Beamten auf die Bundesländer übertragen worden ist.

Herr Braun, Sie schauen mich so fragend an.

(Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wer hat die denn gemacht, die Föderalismusreform?)

Es war für die rheinland-pfälzischen Beamtinnen und Beamten leider ein schwarzer Tag, als diese Föderalismusreform verabschiedet worden ist, weil die Besoldung der Beamtinnen und Beamten in Deutschland auseinandergedriftet ist. In Rheinland-Pfalz haben sich die Beamtinnen und Beamten leider dann ganz am Ende der Skala, an vorletzter Stelle oder im unteren Mittelfeld befunden.

Die Einzigen, die in der Vergangenheit die Ergebnisse der Tarifverhandlungen immer wieder übernommen haben, waren der Bund und das Land Bayern. Alle anderen haben mit Abstrichen Kürzungen herbeigeführt.

Ich habe schon in der ersten Lesung dieses Beispiel gebracht. Es ist so prägnant, weshalb ich es noch einmal anführe. Bei der Besoldung Eingangsstufe A 13 bekommt ein Beamter in Bayern 4.438 Euro und in Rheinland-Pfalz 3.744 Euro. Das ist eine enorme Differenz. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es kann nicht richtig sein,

(Beifall bei der CDU)

wenn es in Deutschland derartige Besoldungsunterschiede gibt, gerade in der Besoldungsgruppe A 13. Das sind zum Beispiel Studienräte, die ihren Berufsanfang im Gymnasi

um machen. Da kann es nicht richtig sein, dass derartige größere Besoldungsunterschiede bestehen.

Deshalb bestand hier in Rheinland-Pfalz auch großer Handlungsbedarf. Dem wird jetzt Rechnung getragen. In der Gesetzesbegründung steht, dass man sich mit den jetzt vorliegenden Beschlüssen ins Mittelfeld der Besoldung bewegt.

Das ist ein Schritt nach vorn, den begrüßen wir, aber Mittelfeld ist nicht Spitzengruppe, es ist immer noch Mittelmaß. Frau Ministerin, das muss man auch so sagen.

(Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Ganz genau! – Zuruf der Abg. Hedi Thelen, CDU – Zuruf der Abg. Dr. Tanja Machalet, SPD)

Das muss man leider so sagen, Spitzengruppe ist etwas anderes. Das ist wie in der Bundesligatabelle. Man spielt lieber um die Europacup-Plätze als im düsteren Mittelfeld.

(Abg. Alexander Fuhr, SPD: „Düsteres Mittelfeld“!)

Aber wir begrüßen diesen Schritt, weil er den Beamtinnen und Beamten zugute kommt. Wir wollen bundesweit die rote Laterne gerne abgeben. Das begrüßen wir ausdrücklich.

Im Gesetz wird weiterhin die Anhebung der Zulage für die Beamtinnen und Beamten bei Justizvollzugseinrichtungen geregelt – auch das begrüßen wir. Die Funktionsdienstposten der didaktischen Koordination an einer Realschule plus werden künftig zudem unabhängig von der Schulgröße ausgestattet sein, und die Regelungen für die Besoldung begrenzt dienstfähiger Personen werden an die aktuelle Rechtsprechung angepasst.

Zusammenfassend möchte ich feststellen, die CDU wird dem Gesetz zustimmen. Es ist ein Schritt in die richtige Richtung, es kommt unseren Beamtinnen und Beamten in Rheinland-Pfalz zugute. Sie haben es verdient.

Vielen Dank.

(Beifall der CDU)

Nun erteile ich das Wort der Abgeordneten Dr. Machalet von der Fraktion der SPD.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Henter, vielen Dank für diese Lehrstunde in Vergangenheitsbewältigung. Wir sind aber heute hier, um in die Zukunft zu schauen. Ich sage an dieser Stelle ganz klar, heute ist ein guter Tag für die 70.000 Beamtinnen und Beamten und die 50.000 Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Land, wenn wir heute das Landesgesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2019/2020/2021 beschließen.

In 18 Tagen ist ein noch besserer Tag für die Beamtinnen und Beamten und für die Versorgungsempfängerinnen Versorgungsempfänger, weil sie mit Ultimo zum ersten Mal die Verbesserungen, die durch dieses Gesetz heute auf den Weg gebracht werden, ganz konkret auf ihren Kontoauszügen sehen können.

Rückwirkend zum 1. Januar 2019 kommt die Nachzahlung mit 3,2 %, zusätzlich kommen die bereits im letzten Jahr von Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Doris Ahnen angekündigten zusätzlichen 2 % obendrauf. Ich glaube schon, dass das viele, viele, viele sehr erfreut, weil sie ganz konkret sehen, was wir hier für Beamtinnen und Beamte in diesem Land tun.

Herr Henter, Sie haben die Zahlen genannt. Mitten im nächsten Jahr kommen noch einmal 3,2 % obendrauf, plus 2 % und im Jahr 2021 kommen noch einmal 1,4 % obendrauf. Das sind fast 12 %. Eine solch starke Anhebung der Besoldung hat es, zumindest seit ich denken kann, in diesem Land nicht gegeben.

Ich will deutlich sagen, was das für den Landeshaushalt bedeutet. Ich habe das in der Einbringung auch schon gesagt, das sind im Jahr 2019 212 Millionen Euro, im Jahr 2020 487 Millionen Euro und im Jahr 2021 noch einmal 619 Millionen Euro, die im Landeshaushalt zur Verfügung gestellt werden müssen.

Ich sage an dieser Stelle ganz klar, wir tun das sehr gerne; denn unsere Beamtinnen und Beamten haben das verdient.

(Zuruf von der AfD: Auf einmal?)

Ich möchte heute, auch wenn es schon eine späte Stunde ist und vielleicht der eine oder andere nicht mehr ganz so aufmerksam ist, trotzdem noch einmal für meine Fraktion ganz herzlich Danke sagen an alle Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter und alle, die für dieses Land als Beamtinnen und Beamte arbeiten.

Wir wissen alle, wir haben die Diskussion ja auch schon geführt, dass die Arbeit nicht leichter wurde in den letzten Jahren, wenn wir uns das Stichwort Anfeindungen, gerade was Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst, Polizeibeamte angeht, anschauen.

Deswegen muss ich hier noch einmal sagen, dass ich dankbar bin für die Kampagne „Respekt. Bitte!“, die die Landesregierung auf den Weg gebracht hat; denn was heißt das? Wir alle wollen einen starken, leistungsfähigen öffentlichen Dienst, wir alle wollen, dass in diesem Land gut für die Menschen gearbeitet wird und vor allem, dass der öffentliche Dienst als Arbeitgeber in Zukunft attraktiv bleibt und sich junge Menschen bewusst für die Arbeit im öffentlichen Dienst als Beamtinnen und Beamte, als Richterinnen und Richter entscheiden und wir auch in Zukunft gute Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger erbringen können.

Herr Henter, Sie haben – ich habe das schon gesagt – ein bisschen Vergangenheitsbewältigung betrieben. Im Ausschuss, in den Beratungen haben Sie gar nichts mehr zu dem Gesetzentwurf gesagt. Das fand ich bemerkenswert.