Protocol of the Session on June 12, 2019

(Beifall der AfD)

Nun erteile ich das Wort Frau Abgeordneter Willius-Senzer von der Fraktion der FDP.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Europäische Gerichtshof hat einen Anpassungsbedarf im Bauproduktenrecht festgestellt. Demnach sind neben der europäischen CE-Kennzeichnung bei Bauprodukten nationale Zulassungsverfahren nicht mehr zulässig. Bundeseinheitliche Regelungen sollen in den Ländern Abhilfe schaffen und die EU-Vorgaben umsetzen.

Somit harmonisieren wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf unsere rheinland-pfälzische Landesbauordnung mit dem Unionsrecht. So werden europaweit einheitliche Standards geschaffen. Den europäischen Wettbewerbern wird ein ungehinderter Zugang zum europäischen Binnenmarkt eröffnet. Lästige nationale Zulassungsverfahren entfallen.

Gerne debattieren wir in der Zukunft auch über weitere Änderungen der Musterbauordnung wie beispielsweise die angesprochenen Änderungen zum Brandschutz. Es ist uns ein Anliegen, die Bauordnung an die aktuellen Herausforderungen anzupassen. Allerdings brauchen wir genügend Zeit, um mögliche Änderungen mit der nötigen Sorgfaltspflicht zu überprüfen, und wir werden es gemeinsam angehen.

Meine Damen und Herren, von dem Abbau der Bürokratisierung durch den vorliegenden Entwurf profitieren die rheinland-pfälzischen Bauwirtschaften und gleichermaßen auch die rheinland-pfälzischen Bürgerinnen und Bürger. Mit unserem Änderungsantrag wollen wir schnelles und kostengünstiges Bauen fördern. Durch die Wiedereinfüh

rung der Typengenehmigung kann serielles Bauen unterstützt werden. Serielles Bauen leistet einen wichtigen Beitrag, schneller neuen Wohnraum zu schaffen.

Der aktuellen Wohnknappheit kann nur durch die Ausweitung des Wohnungsangebots begegnet werden. Dies ist uns als FDP-Fraktion ein wichtiges Anliegen. Die Anwendung führt somit zu Erleichterungen in der Praxis. Vor diesem Hintergrund begrüßt die FDP-Fraktion die Gesetzesänderung. Sie steht ganz im Sinne liberaler Forderungen, bürokratische Hürden und Handelshemmnisse abzubauen. Über weitere Änderungen der Landesbauordnung können wir gerne in Zukunft beraten.

(Beifall der FDP und bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nächster Redner ist der Abgeordnete Hartenfels für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch hier befinden wir uns schon in der zweiten Lesung. Deswegen möchte ich meine Ausführungen von vor wenigen Wochen nicht wiederholen, sondern ich konzentriere mich auf den CDU-Antrag, der als Ergänzungsantrag neu auf der Tagesordnung steht. Das ist der interessantere Part für heute.

Herr Dr. Martin, Sie haben begründet, warum Sie es für angemessen halten, das auch kurzfristig noch mit zu verabschieden. Sie hatten diesen Punkt in der Plenarrede schon angetextet. Sie sind heute noch einmal darauf eingegangen, Stichwort „schwer entflammbar“ in die Kategorie nur noch „normal entflammbar“.

Wir mussten uns relativ kurzfristig mit dem Thema in der Fraktion auseinandersetzen, weil es erst heute Morgen bzw. heute Mittag konkret als ausformulierter Antrag auf den Tisch kam. Ich würde sagen, es ist für mich kein Selbstläufer, dem zuzustimmen, weil von der Fragestellung her – „schwer entflammbar“ und „normal entflammbar“ – die Situation so ist, dass in der Verbändeanhörung, die zu diesen Änderungen der Landesbauordnung stattgefunden hat, zumindest nach meinem Kenntnisstand keiner der Verbände diese Thematik in der Situation so, wie Sie es angesprochen haben, benannt und kritisch angemerkt hat, sondern – ob das nun der Landesfeuerwehrverband oder die Architektenkammer war – sie haben die Änderungen so, wie sie die Regierungsfraktionen vorsehen, mitgetragen.

Insofern finde ich es schon wichtig, dass wir das seriös abarbeiten und nicht als Schnellschuss jetzt mitverhandeln. Zumindest für meine Fraktion kann ich sagen, dass wir uns das noch einmal in Ruhe anschauen müssen. Ich kann Ihnen im Moment noch nicht sagen, ob wir es wirklich für sinnvoll erachten, den Weg zu gehen, den Sie skizziert haben, oder ob es gute Gründe gibt, den Weg zu gehen, so wie er bisher vorgesehen ist. Nur, dass Sie das noch

einmal wissen. Das ist jetzt keine direkte inhaltliche Ablehnung, sondern wir brauchen einfach noch einmal die Beratungszeit, um uns dieser Fragestellung zu widmen. Wie gesagt, insbesondere vor dem Hintergrund, dass wir eine Anhörung hatten und sich die Verbände dazu bisher nicht in irgendeiner Form kritisch zu Wort gemeldet haben.

Ansonsten begrüßen wir die Änderungen und den Gesetzentwurf zu diesen Änderungen vonseiten der GrünenFraktion.

Vielen Dank.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP)

Nun erteile ich das Wort Frau Staatsministerin Ahnen für die Landesregierung.

Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete! Wir haben das Landesgesetz in erster Lesung im Plenum beraten. Wir haben es im Haushalts- und Finanzausschuss und auch im Rechtsausschuss beraten. Die Fragen, die dabei aufgetaucht sind, sind – so ist mir auch aus dem Rechtsausschuss zumindest berichtet worden – vollumfänglich beantwortet worden.

Ich habe schon bei der Einbringung darauf hingewiesen, dass wir uns mit dieser Änderung der Landesbauordnung weitestgehend an der Musterbauordnung orientieren. Dort, wo es Abweichungen gibt, ist dies hauptsächlich redaktionell oder rechtsförmlich begründet oder beruht auf sehr bewussten, gewachsenen und bewährten Strukturen unserer Landesbauordnung, die wir beibehalten wollten und die auch in diesem Parlament gemeinsam entwickelt wurden.

Es gibt einen Punkt, auf den es sich sicher einzugehen lohnt. Dr. Martin, dieser kommt auch in Ihrem Änderungsantrag zum Ausdruck. Ich glaube, die Debatte heute zeigt, dass es guten Sinn macht, sich sachlich und fundiert damit auseinanderzusetzen. Daher möchte sich Sie schon auf ein paar Dinge hinweisen, die in Ihrem Antrag nicht ganz zutreffend sind.

Das Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfs ist, dass die nach den bisherigen nationalen Bauproduktnormen eingeführten und bewährten Wärmedämmverbundsysteme auch weiterhin Verwendung finden können, allerdings unter der Bedingung, dass sie in ihrer Gesamtheit den Sicherheitsanforderungen entsprechen. Damit bleibt der Brandschutz auf dem bisherigen hohen Niveau auch zukünftig gewährleistet.

Außerdem will ich klarstellen, dass hiermit keine Veränderungen bei Hochhäusern verbunden sind, weil – deswegen habe ich, wie Sie gesehen haben, eben noch einmal in der Landesbauordnung geblättert – bei diesen Sonderbauten auf der Grundlage des § 50 Landesbauordnung weiterhin nicht brennbare Dämmstoffe an den Außenfassaden verlangt werden. Die Hochhäuser werden über den § 50 geregelt.

Die Frage, die sich nun gestellt hat, war, ob man eine Verschärfung der Anforderungen, die sich ohne die vorgeschlagene Ergänzung in § 28 allein aufgrund der europäischen Prüfnormen für Wärmedämmstoffe ergeben würde, bei den Gebäudeklassen 4 und 5 unterhalb der Hochhausgrenzen – also vereinfacht gesagt bei Gebäuden mit bis zu acht Geschossen – vornimmt. Dazu sehen wir aktuell keinen Anlass.

Sie gehen offensichtlich davon aus – so formulieren Sie es auch in Ihrem Antrag – dass alle Gebäude der Gebäudeklasse 5 Hochhäuser sind. Das ist aber nicht zutreffend.

Man wird ein Weiteres hinzufügen dürfen: Wir müssen natürlich gerade bei der Landesbauordnung darauf achten, dass die Maßnahmen unter höchsten Sicherheitsanforderungen geeignet sind, auch Beiträge zum Klimaschutz und zur Erreichung der Klimaschutzziele zu leisten. Auch das haben wir mit dieser Regelung beabsichtigt, und sie hat aus unserer Sicht den zusätzlichen positiven Effekt, dass es auch erweiterte Anwendungsmöglichkeiten für nachwachsende Rohstoffe gibt. Auch das war mit dieser Änderung beabsichtigt.

Zur Abweichung der Landesbauordnung von der Musterbauordnung muss man sagen, dass es die neuen europäischen Prüfnormen noch nicht gab, als die Musterbauordnung erarbeitet wurde. Man wird sich jetzt auf Bundesebene bei der nächsten Beratung der Musterbauordnung damit zu befassen haben, ob und wie man das in der Musterbauordnung regelt.

Ich sage Ihnen: Meine Fachleute sagen mir, dass es nicht unwahrscheinlich ist, dass die Musterbauordnung eine Regelung vorsehen wird, wie wir sie gerade in der Landesbauordnung vorsehen. Zu diesem Zeitpunkt werden wir uns in diesem Parlament ohnehin wieder mit dieser Frage befassen.

Vielleicht darf ich noch einen weiteren Aspekt erwähnen: Unter anderem sind die Architektenkammer, die Brandschutzsachverständigen, der Bundesverband Brandschutz und der Landesfeuerwehrverband angehört worden. Von diesen hat niemand Anmerkungen zu § 28 gemacht. Ich sage nun auch noch einmal: Wir gehen schon sehr verantwortlich mit den Themen um. Deswegen führen wir breite Anhörungen durch und fragen auch die Expertinnen und Experten.

All das soll einen nicht daran hindern, auch die Diskussion auf Bundesebene zur Musterbauordnung weiter zu verfolgen und sich sachlich mit dem Anliegen auseinanderzusetzen. Aber ich lege schon Wert darauf, dass wir das im bisherigen Verfahren auch getan haben und sehr, sehr verantwortungsvoll damit umgegangen sind.

Ich bin den Fraktionen gemeinsam dankbar, dass sie das Thema „Typengenehmigung“ jetzt noch in die Landesbauordnung mit aufnehmen, sodass wir uns auch in dem Punkt am bundesweiten Standard orientieren können, weil damit ein Thema wie „Bezahlbares Wohnen“ noch einmal ein Stück weit forciert wird. Wie stark das in Anspruch genommen wird, wird man sehen. Aber es kann immerhin einen Beitrag dazu leisten.

Es geht hier um wichtige Vorschriften, aber es geht auch um Vorschriften, die man inhaltlich und sachlich sehr fundiert miteinander diskutieren kann. Das haben wir bisher getan, und das sollten wir auch in der Zukunft tun.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nun hat der Abgeordnete Dr. Martin für die Fraktion der CDU noch einmal das Wort. Sie haben noch eine Restredezeit von 3 Minuten und 30 Sekunden.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Ministerin und Herr Hartenfels, ich will noch einmal eines klarstellen: Unser Antrag zielt nicht darauf ab, etwas zu ändern, sondern er will eigentlich den Status quo behalten, bis wir wirklich in der von Ihnen übereinstimmend angesprochenen Gründlichkeit geprüft haben, ob es berechtigt ist, die Brandschutzanforderung von „schwer entflammbar“ auf „normal entflammbar“ herunterzuschrauben. Das ist eigentlich das Ziel unseres Antrags.

Sie gehen den entgegengesetzten Weg. Sie schrauben die Anforderungen herunter, indem sie „normal entflammbar“ hereinschreiben und sagen: Na ja, dann prüfen wir das jetzt einmal in Ruhe, und wenn es sich dann später als Fehler herausgestellt hat, können wir es ja wieder heraufsetzen. – Doch, so ist es, Frau Ministerin. Das halten wir für ein nicht glückliches Agieren. Wir fänden es konsequenter zu sagen: Nein, dann lass es doch jetzt so, wie es in der Musterbauordnung ist.

Natürlich wurde eben auch von der Ministerin in Aussicht gestellt, dass die Musterbauordnung in dem Punkt vielleicht dem rheinland-pfälzischen Weg folgt. Wir haben dieselbe Frage dem zuständigen Referenten im Rechtsausschuss gestellt. Das konnte er uns aber nicht mit einer gewissen Verbindlichkeit sagen. Das war genau der Grund, warum wir uns im Rechtsausschuss enthalten haben – um das auch noch einmal klarzustellen.

Es war gerade nicht so, dass alle Fragen in der Ausschussberatung zur Zufriedenheit beantwortet wurden, sonst hätten wir uns im Rechtsausschuss nicht enthalten, sondern es war vielmehr so, dass wir gefragt, gefragt und gefragt haben und auch nach bestem Wissen und Gewissen Antwort gegeben wurde, es aber nicht gereicht hat, um diese letzten Zweifel auszuräumen.

Dann finde ich es immer sauberer, bevor ich etwas ändere, ohne zu wissen, ob es wirklich nach derzeitigem Erkenntnisstand der Weisheit letzter Schluss ist, erst einmal den Status quo beizubehalten. Dann können wir in aller Ruhe bei der nächsten anstehenden Änderung der Landesbauordnung darüber reden, ob wir vielleicht bessere Erkenntnisse haben.

Wir haben inzwischen auch mit der Feuerwehr und der Architektenkammer gesprochen. Die Auskünfte sind nicht

ganz so eindeutig, wie Sie es uns widerspiegeln. Wir haben gesagt: Lass uns noch die Frankfurter Feuerwehr fragen; denn wenn es eine Feuerwehr gibt, die sich mit hohen Gebäuden auskennt, ist es diese.

Ich stimme Ihnen zu, dass nicht alle Gebäude der Klasse 5 Hochhäuser sind. Die Grenze von 22 m ist richtig. § 28 Abs. 2 schließt aber nicht aus, dass es auch für Hochhäuser gilt. Auch § 50 steht dem nicht entgegen. Dieser besagt, dass man noch zusätzliche Anforderungen festlegen kann.

Frau Ministerin, selbst wenn es 21,99 m sind – also zweifellos ein Gebäude der Klasse 5, aber kein Hochhaus –, ist es das Thema wert. Deswegen finden wir, dass wir in der Tat die aufgerufene Gründlichkeit walten lassen und nicht vorschnell etwas ändern sollten.

Vielen Dank.

(Beifall der CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen dem Präsidium nicht vor. Dann kommen wir zur Abstimmung.

Ich rufe zunächst die beiden Änderungsanträge auf. Wer dem Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/9413 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Wer stimmt dagegen? – Danke. Für Enthaltungen ist kein Raum. Damit ist dieser Änderungsantrag mit den Stimmen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der AfD angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den weiteren Änderungsantrag. Wer dem Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/9416 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Wer stimmt dagegen? – Danke. Damit stelle ich fest, dass der Änderungsantrag der Fraktion der CDU mit den Stimmen der SPD, der AfD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt wurde.