Protocol of the Session on May 16, 2019

Die AfD wird diesen Gesetzentwurf mittragen. Wir gehen davon aus, dass es keine großen Beratungen in den Ausschüssen geben wird und somit eine baldige Umsetzung zu erwarten ist, damit unsere Beamten pünktlich ihr Geld bekommen.

Vielen Dank.

(Beifall der AfD)

Nächste Rednerin ist Abgeordnete Willius-Senzer von der Fraktion der FDP.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bereits im vergangenen Sommer haben wir die Erhöhung der Bezüge für die Beamtinnen und Beamten aus Rheinland-Pfalz beschlossen, und nun ist es so weit. Wir übertreffen heute – das wurde schon mehrfach gesagt – die verhandelten Tarifergebnisse von 3,2 % für das Jahr 2019, weitere 3,2 % für das Jahr 2020 und 1,4 % für das Jahr 2021. Wir legen für die Jahre 2019 und 2020 noch einmal 2 % drauf.

Wir als FDP-Fraktion begrüßen das. Wir hatten einmal gesagt, wir machen den Haushalt. Ich sage, wir machen den Haushalt gern, gemeinsam mit unserer Finanzministerin, und danken ganz herzlich;

(Beifall bei FDP, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

denn es ist eine beachtliche Anstrengung der Landesregierung für unser Land. Sie ist gerade in Zeiten einer starken Konjunktur besonders wichtig, um Anreize für die Fachkräftegewinnung zu setzen. Private Anbieter können in manchen Geschäftsfeldern deutlich flexibler agieren und höhere Gehälter zahlen. Gleichzeitig sind wir darauf angewiesen, dass alle Beamtenstellen in unserem Land mit qualifizierten Fachkräften besetzt sind; denn nur mit einem starken und leistungsfähigen öffentlichen Dienst ist unser Land zukunftsfähig aufgestellt.

Die heute zu beratende Erhöhung der Beamtenbezüge ist der richtige Schritt, um den wechselnden Rahmenbedingungen und Ansprüchen an den öffentlichen Dienst Rechnung zu tragen.

(Vereinzelt Beifall bei FDP, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön. Unser Land Rheinland-Pfalz muss als Arbeitgeber weiterhin konkurrenzfähig sein, um für die zukünftigen Herausforderungen wie die Digitalisierung gewappnet zu sein. Durch die Erhöhung der Besoldung macht die Landesregierung den öffentlichen Dienst in Rheinland-Pfalz im Ländervergleich Gott sei Dank deutlich attraktiver.

Zukünftig wird sich unser Land im bundesweit verdichteten und starken Mittelfeld bewegen. Wir haben mit unseren Polizistinnen und Polizisten, mit unseren Lehrerinnen und Lehrern und mit den Justizbeschäftigten motiviertes und gut ausgebildetes Fachpersonal, das eine angemessene Bezahlung verdient.

Die Ampelkoalition schätzt die konstant hohe Leistung in der täglichen Arbeit der rheinland-pfälzischen Beamtinnen

und Beamten. Somit ist der Gesetzentwurf zur Erhöhung der Besoldung und Versorgung ein Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung, die wir als FDP-Fraktion sehr begrüßen.

(Beifall bei FDP, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich nun dem Abgeordneten Dr. Braun das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich könnte Ihnen jetzt sagen, wie hoch die Erhöhungen für die Beamtinnen und Beamten in den nächsten Jahren ausfallen. Ich glaube, das wissen Sie aber schon auswendig. Deswegen will ich mich auf den Hintergrund dieser Erhöhungen fokussieren.

Wir beschäftigen in Rheinland-Pfalz – das wurde schon gesagt – motivierte Menschen. Wir dürfen sie nicht verlieren. Deswegen haben wir lange darüber diskutiert, ob unser Haushalt das hergibt und ob wir uns das als Land leisten können. Wir haben gesagt, wir gehen erstens die Erhöhungen mit, die für die Angestellten gezahlt werden und ausgehandelt wurden. Andererseits sagen wir jetzt – es war ein Beschluss der rot-grünen Regierung, nach dem wir sparen mussten, weil wir sonst die Haushaltsgrenzen nicht hätten einhalten können – in einer Situation, in der wir das tun können, und so war es immer versprochen: Wir geben noch einmal 2 % pro Jahr dazu, um nicht an die Spitze zu kommen, aber immerhin mit den anderen Bundesländern mithalten zu können.

Ob es insgesamt geschickt ist, dass jedes einzelne Bundesland darüber entscheidet, wie hoch die Gehälter in dem Bundesland sind, ist schwierig, vor allem wenn man in einer Lage wie in Rheinland-Pfalz ist, weil auf der einen Seite das Land Hessen ist und auf der anderen Seite des Rheins – gut, da dauert es länger, um über die Brücke zu kommen und dort arbeiten zu können – Ähnliches in Mannheim, Ludwigshafen und auch in Karlsruhe ist. Wenn auf der anderen Seite des Rheins Bundesländer sind, die strukturell reicher sind, dann haben wir diese Konkurrenzsituation.

Diese Konkurrenzsituation macht uns schon Sorgen. Deswegen mussten wir erhöhen, aber wir haben es gern getan. Wir haben lange abgewogen: Ist es denn richtig, diese 2 % zu geben? Es hätten auch 1,5 % sein können, es hätten auch 2,5 % sein können, aber man muss eine Entscheidung treffen.

Ich bin froh, dass wir bei den 2 % gelandet sind. Ich glaube, das ist angemessen. Ich glaube, damit tut Rheinland-Pfalz das, was es tun muss, nämlich die Leistungen der verbeamteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anerkennen. Im Bereich der Polizei, im Bereich der Justiz, im Bereich der Finanzverwaltung, im Bereich der Bildung usw. wird eine

gute Arbeit geleistet. Es ist ein richtiger Beschluss, dass wir erhöhen.

Auf der anderen Seite muss und will ich eine positive Berichterstattung abgeben. Diejenigen, die beim diesjährigen Jahrestag des dbb waren, haben sich sehr gefreut, weil der dbb – das ist nicht immer so – nach vielen Jahren, in denen er, glaube ich, nicht so freundlich auf die Regierung und auf das Parlament zu sprechen war, deutlich gemacht hat, er ist sehr zufrieden mit den Abschlüssen, die wir jetzt übertragen.

Der Beauftragte für die Tarifkommission hat mir noch gesagt, Rheinland-Pfalz ist einmalig. Eine solche Erhöhung gibt es sonst nirgends in der Bundesrepublik,

(Zuruf der Abg. Anke Beilstein, CDU)

auch weil vorher mehr gespart wurde. Es ist aber in der Situation eine einmalige Sache. Der Beamtenbund war durchaus zufrieden damit. Das hört man selten.

Ich will in Eigenlob – Entschuldigung, wenn ich das so sage –, aber natürlich auch für die CDU und nicht nur für die Regierungskoalition sagen, das Parlament und nicht die Regierung beschließt am Schluss. Ich bin sehr froh, das Parlament ist insgesamt der Auffassung, dass das der richtige Vorschlag ist, wir sehr zügig im Parlament die Beratungen durchführen können, wir sehr zügig vorangehen können und wir die Auszahlung schon zum 1. Juli gewährleisten können.

Eine kleine Spitze gegen die CDU muss doch noch sein: Sie haben im Haushalt die Personalverstärkungsmittel drastisch zusammengestrichen. Wir hätten das nicht machen können, wenn wir Ihnen gefolgt wären. Wir sind Ihnen deswegen nicht gefolgt. Sie werden jetzt verstehen, warum wir Ihrem Vorschlag nicht gefolgt sind. Die Beamtinnen und Beamten werden es uns danken.

Vielen Dank.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht mehr vor. Damit sind wir am Ende der ersten Beratung dieses Gesetzentwurfs. Wir empfehlen die Ausschussüberweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – sowie mitberatend an den Rechtsausschuss. – Es gibt keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.

Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, darf ich wiederum Gäste auf unserer Besuchertribüne willkommen heißen: Damen und Herren der AWO und der SPD Neuwied Gladbach sowie der Kolpingsfamilie Neuwied. Seien Sie uns herzlich willkommen!

(Beifall im Hause)

Außerdem freuen wir uns, dass Mitglieder des Stadtrats von Idar-Oberstein heute als Zuhörer bei uns sind. Mit dabei ist Oberbürgermeister Frühauf. Schön, dass Sie da

sind. Herzlich willkommen im rheinland-pfälzischen Landtag!

(Beifall im Hause)

Ich rufe Punkt 18 der Tagesordnung auf:

Jungen Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzern eine Stimme geben – Kommunales Wahlrecht ab 16 jetzt! Antrag der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/8658 –

dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 17/9154 –

Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von 5 Minuten je Fraktion vereinbart. Ich darf Sie kurz über das bisherige Verfahren unterrichten.

Der Antrag ist in der 79. Plenarsitzung am 29. März 2019 ausgesprochen worden und wurde an den Innenausschuss – federführend – und an den Ausschuss für Familie, Jugend, Integration und Verbraucherschutz – mitberatend – zur Diskussion und Erörterung überwiesen. Die Ausschüsse empfehlen eine unveränderte Annahme dieses Antrags.

Als erstem Redner darf ich dem Abgeordneten Ruland für die Fraktion der SPD das Wort erteilen.

Vielen Dank. – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In Rheinland-Pfalz leben 72.500 16- und 17-Jährige. Geben wir diesen jungen und engagierten Menschen eine hörbare Stimme. Es ist höchste Zeit für ein kommunales Wahlrecht ab 16. Das ist unser Motto im Antrag. Darum geht es uns heute, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Mein, nein, unser Eindruck ist es, junge Menschen wollen sich einbringen. Junge Menschen wollen mitbestimmen. Junge Menschen wollen auch ab 16 aktiv kommunal wählen. Das erleben wir nicht nur bei Fridays for Future, sondern wir erleben das auch, wenn wir den Expertinnen und Experten des Landesjugendrings zuhören; denn auch diese werben eindringlich dafür.

Es ist höchste Zeit, dass die Kolleginnen und Kollegen der Union ihre Blockadehaltung aufgeben. Stimmen Sie endlich zu! Geben Sie jungen Menschen eine Stimme! Wir finden, es ist dringend an der Zeit.

Im Ausschuss für Familie, Jugend, Integration und Verbraucherschutz verdeutlichte Herr Meier vom Ministerium des Innern und für Sport, dass das Wahlrecht ein subjektivöffentliches Recht auf Mitwirkung an der Willensbildung durch Teilnahme an der Wahl ist. Das für das aktive Wahlrecht auf der kommunalen Ebene geregelte Alterserfordernis müsse nicht zwingend das für die Erlangung der Volljährigkeit maßgebliche Lebensalter von 18 Jahren sein.

In den folgenden Bundesländern besteht das aktive Wahlrecht ab 16: Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen,

(Abg. Simone Huth-Haage, CDU: Da war auch keine Verfassungsänderung notwendig! Das ist auch etwas anderes!)

Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern – Frau Kollegin HuthHaage –, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, SachsenAnhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Ich fasse zusammen: Das sind 11 von 16 Bundesländern.