Die Änderung wurde in § 238 StGB von einem Erfolgsdelikt in ein Eignungsdelikt umgewandelt. Der neu geschaffene § 214 a des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit eröffnet die Möglichkeit, einen im Rahmen eines Gewaltschutzverfahrens geschlossenen Vergleich gerichtlich bestätigen zu lassen. Neu ist, dass nach § 4 Nr. 2
Gewaltschutzgesetz jetzt der Verstoß gegen die in einem solchen gerichtlich bestätigten Vergleich übernommenen Verpflichtungen die Strafbarkeit begründet. Bisher galt dies nur bei einer gerichtlichen Gewaltschutzanordnung.
Bei einem Vergleich ohne gerichtliche Bestätigung ist das Zuwiderhandeln gegen die vereinbarten Regeln weiterhin nicht strafbar.
Auf europäischer Ebene wurde eine Richtlinie verabschiedet, nach der die EU-Mitgliedstaaten sicherstellen, dass den besonderen Bedürfnissen der Opfer von Terrorismus bestmöglich Rechnung getragen wird. Hier können wir ergänzend auf die Bestellung eines Opferschutzbeauftragten der Landesregierung verweisen. Er hat den Auftrag erhalten, sich insbesondere um Opfer von außergewöhnlichen und hoffentlich nie eintretenden Ereignissen zu kümmern. Gemeint sind terroristische Anschläge, Naturkatastrophen oder große Unglücke in Rheinland-Pfalz.
Meine Damen und Herren, die Darstellung der Opfer- und Geschädigtenzahlen im Abschnitt C des Opferschutzberichts beruht auf den Statistiken des Landeskriminalamts. So finden zum Beispiel seit dem Jahr 2011 eine statistische Erfassung und Auswertung der Opferspezifikation statt. Das bedeutet, es wird statistisch aufbereitet, inwieweit personen-, berufs- bzw. verhaltensbezogene Merkmale des Opfers den Täter zur Begehung seiner Tat motiviert haben könnten.
Auch dieser Opferschutzbericht zeigt, die Entwicklung der Opferzahlen ist im Vergleich eines Zeitraums von zehn Jahren sowohl bezüglich einzelner Deliktbereiche als auch einzelner Altersgruppen differenziert zu betrachten.
Straftaten gegen das Leben verzeichnen einen Rückgang um ca. 20 %. Bei den Opfern von Rohheitsdelikten und Straftaten gegen die persönliche Freiheit gibt es einen Anstieg um rund 4 %. Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung nehmen in diesem Zeitraum um 6 % zu. Dies erklärt sich insbesondere mit der Einführung des Opferdelikts der sexuellen Belästigung gemäß § 184 i StGB.
Bei allen Aktivitäten der Landesregierung will ich nicht die Bürgerinnen und Bürger vergessen, die sich jeden Tag im Opferschutz für ihre Mitmenschen engagieren, sei es ehrenamtlich oder hauptamtlich. Ihnen allen will ich im Namen der FDP-Fraktion herzlich danken.
Herren! Als fünfte Rednerin in dieser Debatte sage ich, es sind schon viele Fakten genannt worden. Ich kann mich bezüglich der Darstellung der Fakten meinen Vorrednern von SPD, FDP und mit Einschränkungen zur Bewertung des Opferschutzbeauftragten auch dem Kollegen von der CDU anschließen. Ich möchte auf einzelne Punkte eingehen, die ich von unserer Seite bewerten möchte.
Seit dem letzten Opferschutzbericht – wir haben es gehört – verzeichnen wir einen Anstieg an Opfern nach den in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfassten Straftaten. Ich möchte mich insbesondere auf den Aspekt der Gewaltdelikte fokussieren, die sogar einen Anstieg von 13 % verzeichnen.
Es ist aus unserer Sicht nicht so, dass die Gewaltdelikte in Rheinland-Pfalz explodieren, sondern wir haben eine erhöhte Sensibilität im Hinblick auf Gewaltdelikte in unserer Bevölkerung. Das ist wichtig und zu begrüßen; denn es bringt Licht ins bisherige Dunkelfeld. Bestimmte Fälle von Gewalt waren uns bisher nicht bekannt. Das ist wichtig.
Diese Entwicklung gibt uns bei der Besprechung des Opferschutzberichts Anlass zu sagen, wir müssen uns noch viel stärker im Bereich der Gewaltprävention engagieren. Das macht diese Landesregierung. Ich möchte exemplarisch zwei Projekte nennen, das ist zum einen die Ausweitung der Täterarbeitseinrichtungen. Was steckt dahinter? Hier wird Tätern, die bislang häusliche Gewalt ausgeübt haben, beigebracht, wie sie ohne Gewalt leben können und wie sie zukünftig ein Leben ohne Gewalt führen können. Das ist uns ganz wichtig, weil es zukünftige Opfer verhindert und ganz aktiv zur Gewaltprävention in der Gesellschaft beiträgt.
Ein weiteres Projekt, das ich erwähnen möchte und das inzwischen überall in den Polizeipräsidien ausgeführt wird, ist das HIGHRISK-Projekt. Auch hier handelt es sich um den Bereich der häuslichen Gewalt. Ganz gezielt werden Fallanalysen an den Tag gelegt. Hier werden Fälle von häuslicher Gewalt aktiv verhindert. Das trägt zur Gewaltprävention bei. Das zeigt, dass es diese Landesregierung ernst meint mit der Verhinderung von Opfern von Gewalt.
Ein weiterer Punkt, der auch schon erwähnt worden ist, sind besonders die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Hier liegt ein Anstieg von rund 25 % vor. Das liegt – das haben wir schon gehört – an der Gesetzesänderung zur Verbesserung des Schutzes zur sexuellen Selbstbestimmung – „Nein heißt Nein“. Diese gesetzliche Regelung zeigt sich in den vorliegenden Zahlen des Opferschutzberichts.
Nicht nur werden damit sexuelle Übergriffe, die ohne Nötigung des Opfers erfolgten, erfasst, sondern in diesem Opferschutzbericht wird erstmalig sexuelle Belästigung erfasst. Somit lassen sich die Statistiken der Vorjahre nicht vergleichen. Die gesetzliche Verschärfung, die wir immer gefordert haben, führt tatsächlich auch dazu, dass sexuelle Gewalt sichtbarer wird.
den Kampf an. Dies hat auch etwas damit zu tun, dass wir uns insgesamt in der Gesellschaft gegen Sexismus wenden müssen; denn das ist der Nährboden, auf dem auch sexuelle Nötigung und Übergriffe erst stattfinden. Deswegen ist es wichtig, dass die Landesregierung und Frau Ministerin Anne Spiegel sich mit ihrer Kampagne „LAUT STARK – Gemeinsam gegen Sexismus“ dagegen starkmachen. Das ist notwendig; denn in dieser Kampagne wird gesagt, dass wir jeder Form von Sexismus, insbesondere dann, wenn sie sich auch in sexueller Nötigung und Übergriffen äußert, ganz klar den Kampf ansagen.
Aber insgesamt – das zeigt auch die Polizeiliche Kriminalstatistik, die in der vergangenen Woche veröffentlicht wurde – leben wir in einem sehr sicheren Bundesland. Nirgendwo sonst ist es derart unwahrscheinlich, Opfer einer Straftat zu werden; aber das darf niemals zu Untätigkeit führen, und es führt auch nicht zu Untätigkeit. Jedes Opfer ist ein Opfer zu viel, und dem wirken wir entgegen.
In diesem Bericht hat sich wieder einmal gezeigt – dies war auch Gegenstand der Anhörung, die wir zum Opferbeauftragten durchgeführt haben –, dass wir ein sehr engmaschiges Netz der Opferunterstützung in Rheinland-Pfalz haben. Exemplarisch möchte ich den WEISSEN RING nennen, aber auch die polizeiliche Opferschutzberatung und den Opferbeauftragten der Landesregierung.
Wir haben uns als Landtag auf Initiative der CDU in einer Anhörung intensiv mit der Frage des Opferschutzes befasst, und wie Sie sehen, ist der Opferschutz ein relevantes Thema. Das zeigt auch die Befassung mit diesem Bericht. Es ist gut, dass es diesen Bericht gibt und er 2007 auf den Weg gebracht wurde. Ich danke an dieser Stelle gerade den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Justizministeriums, die diesen umfangreichen Bericht erstellt haben. Das ist sehr viel Arbeit und ein sehr umfangreiches Zahlenwerk; aber es ist eine gute Grundlage, auf der wir politisch diskutieren können.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung hat den Sechsten Opferschutzbericht vorgelegt, und eines ist in dieser Debatte häufig schon angeklungen: Opfer von Straftaten verdienen die Solidarität der gesamten Gesellschaft. Deswegen ist es richtig und wichtig, dass sich auch das Parlament mit denjenigen beschäftigt, die leider Opfer von Straftaten geworden sind.
Es ist bereits gesagt worden: Rheinland-Pfalz ist, auch nach der aktuellen Polizeilichen Kriminalstatistik, erfreuli
cherweise ein sehr sicheres Bundesland. Das darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass jedes Opfer einer Straftat eines zu viel ist und unsere Unterstützung verdient.
Die Polizeiliche Kriminalstatistik – Herr Abgeordneter Friedmann, gerade Sie haben das angesprochen – misst Kriminalität, die der Polizei bekannt wird. Dies führt durchaus zu gewissen methodischen Problemen auch bei solchen Berichten; denn wenn wir einen Anstieg der Kriminalität in bestimmten Feldern messen – Körperverletzungsdelikte, die sogenannte einfache Körperverletzung ist hier genannt worden –, wissen wir nicht, ob es tatsächlich einen Anstieg der Fallzahlen oder ein verändertes Anzeigeverhalten gegeben hat oder veränderte Reaktionen der Bevölkerung, die dazu führen, dass solche Dinge stärker polizeibekannt werden. Das eine wäre eine problematische, das andere eine durchaus positive Entwicklung, weil sich daran zeigt, dass die Gesellschaft Gewalt nicht mehr toleriert. Das kann uns nur die kriminologische Forschung beantworten.
Ich möchte einige Dinge herausstellen, die auch in dieser Debatte schon angeklungen sind. Es gibt viele Präventionsprojekte, über die umfassend berichtet worden ist, weil unser Ziel natürlich sein muss, Kriminalität schon vor ihrer Entstehung zu verhindern. Diese Präventionsprojekte werden immer wieder sich verändernden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst, sodass aktuell in diesem Bericht erstmalig auch Präventionsprojekte gegen religiöse, aber auch gegen politische Radikalisierung ihre Erwähnung gefunden haben.
Im Bereich des nachsorgenden Opferschutzes haben wir insbesondere eine ganz bedeutende neue Entwicklung mit der Einrichtung eines Opferbeauftragten in RheinlandPfalz. Nach dem fürchterlichen Terroranschlag am Breitscheidplatz hat sich gezeigt, dass Opfer von solchen gravierenden Straftaten häufig zwar in der Akutphase, unmittelbar nach dem Ereignis, durch bestehende Strukturen – Kriseninterventionsteams, psychische Betreuung – aufgefangen werden können, es aber keine hinreichende Nachunterstützung gibt, wenn es insbesondere auch darum geht, in häufig recht bürokratischen Verfahren Unterstützung zu erfahren. Für solche besonderen Lagen haben wir mit Herrn Placzek einen ehrenamtlichen Opferbeauftragten eingerichtet, der – und auch das ist in dieser Debatte völlig zu Recht schon gesagt worden – in einem Fall, von dem wir alle hoffen, dass er niemals eintritt, den Opfern von entsprechenden Ereignissen zur Seite steht und sie dabei unterstützt.
Wir haben bereits, auch was den nachsorgenden Opferschutz angeht, außerordentlich effektive Strukturen in Rheinland-Pfalz. Der WEISSE RING ist zu Recht besonders häufig in der Debatte erwähnt worden, weil er eine Arbeit leistet – sowohl was Prävention als auch Beratung und den nachsorgenden Opferschutz, die Beratung von Menschen, die Opfer von Straftaten geworden sind, angeht –, die man in der Tat nicht genug würdigen kann. Deswegen möchte ich das an dieser Stelle tun und mich gerade bei all denjenigen ausdrücklich bedanken, die in diesem Bereich ehrenamtlich tätig sind.
Eine weitere wichtige Neuerung ist auch schon angesprochen worden, nämlich die Einrichtung der psychosozialen Prozessbegleitung. Opfer von schweren Sexual- und Gewaltstraftaten können eine ausgebildete Person zur Seite gestellt bekommen, die sie schon im Ermittlungsverfahren und dann auch im gerichtlichen Verfahren betreut. Dabei geht es nicht um das, was Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte leisten können, um die rechtliche Vertretung zu gewährleisten, sondern ausdrücklich darum, Menschen in die Lage zu versetzen, ein solches Verfahren zu überstehen und durchzustehen, weil ein rechtsstaatliches Strafverfahren auch demjenigen, der als Opfer Auskunft geben muss, unangenehme Fragen mitunter nicht ersparen kann. Dabei geht es genau darum, Menschen in dieser schwierigen Situation zu begleiten, um eine Sekundärtraumatisierung, eine Sekundärviktimisierung zu verhindern. Mit derzeit 27 ausgebildeten psychosozialen Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleitern sind wir nahezu flächendeckend in Rheinland-Pfalz gut aufgestellt, um diese Hilfe den Menschen tatsächlich auch zugutekommen zu lassen.
Es gibt ein weiteres Thema, das noch nicht angesprochen wurde. Deswegen will ich ausdrücklich darauf hinweisen. Auch was die gesetzlichen Rahmenbedingungen angeht, um Menschen zu helfen, die Opfer von Straftaten geworden sind, ist die Landesregierung aktiv. Auf Initiative des rheinland-pfälzischen Justizministeriums hat der Rechtsausschuss des Bundesrats mit einer breiten Mehrheit einen Änderungsantrag zur Strafprozessordnung beschlossen. Es geht dabei darum, dass Opfer von Sexualdelikten gegebenenfalls auch einen Rechtsanwalt, der ihre Interessen vertritt, beigeordnet, das heißt gegebenenfalls staatlich finanziert, bekommen können. Hier ist nämlich offenbar unbeabsichtigt durch Veränderungen im Sexualstrafrecht eine Schutzlücke entstanden. Rheinland-Pfalz hat die Initiative ergriffen, und es bleibt abzuwarten, ob der Bundesgesetzgeber diese Initiative aufgreift. Damit wäre ein weiterer Baustein auf unsere Initiative hin verwirklicht.
Ich darf mich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meines Hauses, die diesen umfangreichen Bericht über Präventions-, aber auch nachsorgende Maßnahmen erstellt haben, herzlich bedanken, ebenso wie ich mich noch einmal ganz ausdrücklich bei all denjenigen – polizeiliche Opferschutzbeauftragte, psychosoziale Prozessbegleiter, ehrenamtlich Tätige in den entsprechenden Verbänden – bedanken möchte, die Menschen, die Opfer von Straftaten geworden sind, helfen, die damit verbundenen Schwierigkeiten durchzustehen.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht mehr vor. Wir sind damit am Ende dieses Tagesordnungspunkts angelangt. Der Sechste Opferschutzbericht der Landesregierung hat mit dieser Besprechung seine Erledigung gefunden.
Die Grundlagen für die Entwicklung der 5G-Netze in Rheinland-Pfalz anpassen – zukunftsfähige und verlässliche Mobilfunkinfrastrukturen realisieren Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/8588 –
Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart. Für die antragstellende Fraktion erteile ich zunächst dem Abgeordneten Dötsch das Wort.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben Ihnen heute einen Antrag zum Mobilfunk vorgelegt, den wir eigentlich sehr gern im letzten Plenum besprochen hätten. Das war aber ein Alternativantrag zu einem Antrag der AfD, der dann zurückgezogen wurde; insofern mussten wir ihn heute erneut vorlegen und können ihn nun diskutieren.
Meine Damen und Herren, das neue 5G-Netz steht in den Startlöchern. Dafür muss hierzulande zunächst einmal ein verlässliches 4G-Netz bestehen,