Ich verweise auf das rheinland-pfälzische Interventionsprojekt gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen.
Opfer-Ausgleichs ist es, die negativen Auswirkungen einer Straftat unter Einschaltung eines neutralen Schlichters außergerichtlich zu beseitigen oder wenigstens zu verringern. In Rheinland-Pfalz ist seit 1997 ein flächendeckendes Netz von Schlichtungsstellen zum Täter-Opfer-Ausgleich vorhanden. Die Koordinierung erfolgt durch freie Träger der Opfer- und Straffälligenhilfe.
Ich verweise auf die Stiftung Rheinland-Pfalz für Opferschutz. Hier kann man Beträge bis zu einer Summe von 5.000 Euro erhalten.
Ich danke vor allem jenen, die ehrenamtlich tätig sind und sich damit in ihrer Freizeit für die Interessen der Opfer einsetzen. Ich möchte als Beispiel
den WEISSEN RING erwähnen, einen gemeinnützigen Verein, der sich die Unterstützung von Kriminalitätsopfern zum Ziel gesetzt hat.
Opfer sind durch die Tat oft schwer traumatisiert. Opfer einer Straftat zu sein, stellt oft eine tiefe Zäsur im Leben eines Menschen dar. Die Opfer einer Straftat verdienen unsere Unterstützung und Hilfe. Opfer wollen ernst genommen werden. Der Opferschutzbericht trägt ein wenig dazu bei, dass sich die Aufmerksamkeit nicht nur auf die Täter richtet und die Opfer vergessen werden.
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Der Sechste Opferschutzbericht des Landes befasst sich in seiner Einleitung mit einer Übersicht über die wichtigsten Gesetzesänderungen und Neuregelungen mit Bezug zum Opferschutz seit Oktober 2016.
Ein Gesetz zur Einführung eines Anspruches auf Hinterbliebenengeld wurde 2017 im BGB verankert. Hier wird zu den zusätzlichen Ansprüchen wie Kostenerstattung der Beerdigung und Aufkommen für die Unterhaltspflicht nunmehr eine Entschädigung für das den Hinterbliebenen zugefügte seelische Leid geregelt.
Ebenfalls besonders zu begrüßen ist die Gesetzesänderung im Bereich Nachstellung bzw. Stalking. Hier wurde der Straftatbestand insoweit geändert, also nicht mehr der Erfolg des Täters, zum Beispiel Wohnungs- und Arbeitsplatzwechsel des Opfers, die strafbare Handlung begründet, sondern nunmehr schon die Tathandlung des Täters, welche dazu geeignet wäre, lebensverändernde Handlungen beim Opfer hervorzurufen, ausreichend ist.
Im gleichen Bereich ist es erfreulich, dass es sich nicht mehr um ein Privatklagedelikt handelt, sondern als Offizialdelikt behandelt wird, was für viele Opfer eine Verbesserung im Bereich der Strafverfolgung darstellt.
Im weiteren Verlauf des Berichtes gibt es viele Statistiken zu den Opferfallzahlen, von denen ich hier einige wenige erwähnen möchte. Von 2014 bis 2017 sind die Opferzahlen angestiegen. Mit über 54.000 Opfern in 2017 haben wir einen Höchststand seit 2008 erreicht. Wenn man nun bedenkt, dass laut Polizeilicher Kriminalstatistik die Anzahl der Straftaten in den letzten Jahren gesunken ist, ist es doch sehr bedenklich, dass die Opfer, also in der Regel Straftaten mit Gewalt, gestiegen sind. Für mein logisches Denken kann ich dazu nur sagen: Da stimmt etwas nicht.
Bei der Entwicklung der Opfer nach Altersgruppen von 2008 bis 2017 ist besonders erwähnenswert, dass im Bereich der Erwachsenen, das heißt zwischen 21 und 60 Jahren, die Körperverletzungsdelikte um über 20 % gestiegen sind. Ob es sich hierbei um eine größere Bereitschaft zur Erstattung einer Anzeige oder aber um eine Verrohung der Gesellschaft handelt, sollte hinterfragt werden.
Zahlen im Bereich der Opfer der Kinder und Jugendlichen sind im genannten Zeitraum zurückgegangen. Aber auch der Anteil der Jugendlichen und Heranwachsenden an der Bevölkerung hat sich nach unten bewegt.
Von den vielen aufgeführten Statistiken ist mir besonders aufgefallen, dass in den letzten zwei Jahren wieder die Straftaten gegen das Leben zugenommen haben, aber trotzdem noch deutlich unter dem Jahr 2008 liegen. Da hatten wir 144 Fälle, 2017 115.
Bemerkenswert ist hier jedoch, dass das Delikt Mord für die gleichen Jahre im Jahr 2017, nämlich 29, höher liegt als im Jahr 2008 mit 25.
Weiterhin erwähnenswert ist die Tatsache, dass die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in den letzten Jahren wieder gestiegen sind und über den Zahlen von 2008 und 2009 liegen. Es wird im Bericht auch damit begründet, dass Gesetzesänderungen in den letzten zwei Jahren für den Anstieg maßgeblich sind, was aber für mich nicht bedeutet, dass es diese Straftaten vor der Gesetzesänderung nicht gegeben hat.
Erschreckend in diesem Bereich ist jedoch die Zunahme der Opfer von Jugendlichen von 19,2 % und Heranwachsenden mit 16,6 %.
Im Abschnitt D geht es um Maßnahmen und Projekte des Opferschutzes in Rheinland-Pfalz. Hier wird über die Personalsituation bei Justiz und Polizei geschrieben. Im Bereich der Justiz wird über Stellenzuwächse bei Staatsanwaltschaften und Gerichten gesprochen. Ob diese Mehrstellen ausreichen, wird sich in den nächsten Jahren zeigen. Wir
Ebenso wird bei der Polizei bis zum Jahr 2021 mit einem Stellenzuwachs von dann 9.600 ausgebildeten Polizistinnen und Polizisten gesprochen. Laut unserer Großen Anfrage Anfang des Jahres ist jedoch klar erkennbar, dass mit den derzeit beabsichtigten Neueinstellungen diese Zahl nicht erreicht werden kann.
Entweder müssen wir uns Polizeibeamte backen oder wesentlich mehr einstellen. Ich bin gespannt, für welche Möglichkeit sich unsere Landesregierung entscheidet.
Im weiteren Verlauf des Abschnitts D geht es um viele Maßnahmen, die hier nicht alle besprochen werden können. Aber es sind meines Erachtens sehr gute Maßnahmen dabei und erkennbar, vor allem, wenn es um den Schutz von Kindern und Jugendlichen geht. In diesem Bereich kann gerne noch mehr erfolgen; denn Kinder sind unsere Zukunft.
Leider musste ich feststellen, dass es, wie es bereits beim letzten Opferschutzbericht von uns bemängelt wurde, anscheinend keine Opfer von Linksextremismus gibt. Das Wort „Rechtsextremismus“ kommt 35-mal vor in diesem Bericht, das Wort „Linksextremismus“ nur einmal. Das ist ein Link der Polizei, wo man sich Tipps holen kann bezüglich Opferschutz bei Linksextremismus.
(Abg. Martin Haller, SPD: Das ist ein normales Verhältnis! Das ist doch klar! Es gibt halt viel mehr Rechtsextremismus!)
Ebenfalls Fortschritte wurden gemacht durch den Rechtsanspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung für die Opfer von bestimmten schweren Straftaten. Hier gab es in den letzten zwei Jahren allerdings nur 27 Fälle. Hier bedarf es etwas mehr der Aufklärung.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zur Entwicklung der Opferzahlen in Rheinland-Pfalz, zu
Maßnahmen und Projekten des Opferschutzes und zu Veränderungen hinsichtlich der rechtlichen Stellung der Opfer haben wir jetzt schon einiges gehört. Das ist der Zweck des Opferschutzberichtes, der seit 2007 alle zwei Jahre und daher nun zum sechsten Mal vorgelegt und diskutiert wird.
Er dokumentiert, dass die Landesregierung den Opferschutz nicht nur im Blick hat, sondern weiter verbessert und wirksam intensiviert. Dabei werden bewährte Projekte und Maßnahmen fortgeführt, aber auch neue Initiativen ergriffen.
Lassen Sie mich einige Beispiele herausgreifen, die mir als rechtspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion besonders wichtig sind.
Schwerpunkt des vorliegenden Opferschutzberichts im Jahr 2017 waren die für den Opferschutz maßgeblichen Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit der Reform des Sexualstrafrechts. Im neuen Opferschutzbericht 2019 steht der erweiterte Anspruch auf Hinterbliebenengeld im Vordergrund. Wer durch den Tod eines nahen Angehörigen Leid erfahren hat, muss nach den neuen gesetzlichen Regelungen nicht mehr eine eigene Gesundheitsbeeinträchtigung mit Krankheitswert aufweisen. Der Anspruch setzt jetzt vielmehr Folgendes voraus:
Hierbei besteht eine gesetzliche Vermutung für ein Näheverhältnis, wenn der Hinterbliebene Ehegatte, Lebenspartner, Elternteil oder Kind des Getöteten war. Aber auch für andere Personen, wie zum Beispiel Partnern von eheähnlichen Lebensgemeinschaften, Geschwistern und Stiefkindern, kommt ein Anspruch auf Hinterbliebenengeld in Betracht, sofern diese ein besonderes persönliches Näheverhältnis zum Getöteten darlegen und im Streitfall beweisen können.
Auch wurden durch das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellung vom 1. März 2017 die Strafvorschriften des § 238 Strafgesetzbuch sowie des § 4 des Gewaltschutzgesetzes im Sinne des Opferschutzes reformiert. Seit der Gesetzesänderung kommt es bei der Nachstellung nicht mehr darauf an, ob die Tat tatsächlich eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung des Opfers verursacht hat. Entscheidend ist vielmehr, ob die Art und Weise der Tathandlung geeignet ist, eine solche Beeinträchtigung herbeizuführen.
Die Änderung wurde in § 238 StGB von einem Erfolgsdelikt in ein Eignungsdelikt umgewandelt. Der neu geschaffene § 214 a des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit eröffnet die Möglichkeit, einen im Rahmen eines Gewaltschutzverfahrens geschlossenen Vergleich gerichtlich bestätigen zu lassen. Neu ist, dass nach § 4 Nr. 2