Protocol of the Session on February 21, 2019

Herr Kollege Köbler, wir haben mit der Mainzelbahn schon einen Beitrag geleistet, um den ÖPNV in Mainz zu ertüchtigen. Der Schienenverkehr ist generell dazu geeignet, insbesondere wenn die Strecken elektrifiziert sind, erhebliche Immissionsreduzierungen zu erzielen. Wir sind deswegen froh, dass der Bund jetzt langsam ankündigt, sein Programm für die Elektrifizierung weiterer Strecken voranzutreiben.

Ich will an der Stelle aber sagen, dass für mich die Bemühungen der Bundesregierung deutlich zu langsam sind. Ich glaube, dass wir viel schneller vorgehen müssten, was die Elektrifizierung von Schienenstrecken angeht.

Wir haben hier oft diskutiert, ob Infrastrukturmaßnahmen schneller vorangebracht werden müssten. Wenn sich der Bund ein Beispiel an der Schnelligkeit des Landes Rheinland-Pfalz nehmen würde, kämen wir auch bei der Elektrifizierung von Schienenstrecken deutlich schneller voran.

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Sehr richtig!)

Vielen Dank. Damit ist die Mündliche Anfrage beantwortet.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir dürfen weitere Gäste im Landtag begrüßen, und zwar Mitglieder von Die PARTEI, Kreisverband Koblenz. Herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall im Hause)

Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Pia Schellhammer und Dr. Bernhard Braun (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), „Ja zur Einbürgerung“ – Zehn Jahre Einbürgerungskampagne Rheinland-Pfalz – Nummer 5 der Drucksache 17/8372 – betreffend, auf.

Vortragen wird Frau Kollegin Schellhammer.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Erfahrungen konnte die Landesregierung in den letzten zehn Jahren mit der Einbürgerungskampagne „Ja zur Einbürgerung“ machen?

2. Wie haben sich die Zahlen der Einbürgerungen in den letzten Jahren entwickelt?

3. Welche Auswirkungen hat der Brexit auf die Einbürgerung von Britinnen und Briten in Rheinland-Pfalz?

4. Welche rechtlichen Rahmenbedingungen sollten aus Sicht der Landesregierung geändert werden, um möglichst vielen Menschen eine Einbürgerung zu ermöglichen?

Antworten wird Frau Staatsministerin Spiegel.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Pia Schellhammer und Dr. Bernhard Braun mit dem Titel „‚Ja zur Einbürgerung‘ – Zehn Jahre Einbürgerungskampagne Rheinland-Pfalz“ beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1: Die seit 2009 laufende Kampagne „Ja zur Einbürgerung“ geht zurück auf eine Vereinbarung zwischen den Partnerinnen und Partnern der Integrations- und Migrationsarbeit und der Landesregierung zur Umsetzung des Integrationskonzepts. Diese Kooperation konnte seither ausgebaut und die Kampagne kontinuierlich weiterentwickelt werden.

Partnerinnen und Partner sind der Initiativausschuss für Migrationspolitik, die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrations- und Integrationsbeiräte, die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege und der Landesverband der Volkshochschulen. Zudem unterstützen die kommunalen Spitzenverbände die Kampagne von Anfang an.

Ziel der Kampagne ist es, über die Einbürgerungsvoraussetzungen sowie die Beratungsangebote zu informieren und für den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft zu werben. Ein weiterer Schwerpunkt ist inzwischen die Unterstützung der Integrationsarbeit vor Ort.

Die Kampagne will Vorbehalte bei der ausländischen Bevölkerung abbauen und Mut machen, sich zu informieren, sich beraten zu lassen, um dann über eine Antragstellung entscheiden zu können. Es wird die wichtige Botschaft übermittelt, dass neue Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in unserem Land willkommen sind.

Auch aus staatlicher Sicht besteht ein großes Interesse daran, möglichst allen Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Wichtig ist, dass Einwohnerinnen und Einwohner an der politischen Willensbildung teilhaben und an Wahlen teilnehmen können; denn je mehr Menschen sich beteiligen, desto stärker ist Demokratie.

Die Entwicklung der Einbürgerungszahlen zeigt, dass wir ein einbürgerungsfreundliches Klima in Rheinland-Pfalz haben. Die Bedeutung der Thematik ist bei vielen Verantwortlichen unbestritten. Es gibt die notwendige Unterstützung in den Kommunen und von Akteurinnen und Akteuren in der Integrationsarbeit.

Danken möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich den Einbürgerungsbehörden und den Kommunen; denn ohne deren engagierte Arbeit wäre die Kampagne nicht so erfolgreich. Wir arbeiten hier seit Jahren mit den Kommunen eng und vertrauensvoll zusammen.

Zu Frage 2: Im Jahr 2009 wurde mit einer Einbürgerung von rund 5.000 Menschen in Rheinland-Pfalz ein Tiefstand erreicht. Nach dem Start der Einbürgerungskampagne konnten im Jahr 2010 der Trend gestoppt und die Zahlen um 5 % auf 5.269 Einbürgerungen gesteigert werden. Diese positive Entwicklung stagnierte im Jahr 2011 leicht. Im Jahr 2012, nach einem Relaunch der Kampagne unter anderem mit einem Logo und weiteren Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, gab es einen deutlichen Zuwachs von 7,8 %. Es wurden rund 5.700 Personen eingebürgert.

Dieser positive Trend konnte fortgesetzt werden. Im Jahr 2016 wurden mit 6.064 Einbürgerungen und im Jahr 2017 mit 5.881 Personen die höchsten Einbürgerungszahlen in Rheinland-Pfalz seit zehn Jahren verzeichnet.

Bei der Einbürgerungsquote, also dem Verhältnis der Einbürgerungen zur ausländischen Bevölkerung, nimmt Rheinland-Pfalz regelmäßig einen Spitzenplatz unter den Bundesländern ein. Zuletzt lag Rheinland-Pfalz hinter Hamburg auf dem zweiten Platz, war also unter den Flächenländern führend.

Zu Frage 3: Eine der Voraussetzungen für die Einbürgerung ist die Aufgabe der Herkunftsstaatsangehörigkeit. Generell hiervon ausgenommen sind nach einer staatsangehörigkeitsgesetzlichen Regelung alle Einbürgerungsbewerberinnen und Einbürgerungsbewerber mit der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaats der EU sowie der Schweiz.

Damit die Einbürgerungsverfahren von britischen Staatsangehörigen nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU noch unter Beibehaltung der britischen Staatsangehörigkeit abgewickelt werden können, sind Übergangsregelungen vorgesehen. Wenn es noch gelingen sollte – ich betone, wenn –, ein Abkommen zwischen Großbritannien und der EU zu schließen, käme es zu einer Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2020. Eine Einbürgerung wäre dann auch bei einer Antragstellung in diesem Zeitraum noch unter Beibehaltung der britischen Staatsangehörigkeit möglich.

Allerdings wird es angesichts der aktuellen Entwicklungen immer wahrscheinlicher, dass es zu einem ungeordneten Austritt Großbritanniens aus der EU kommt. In diesem Fall sieht eine weitere Übergangsregelung vor, dass Britinnen und Briten nach dem Brexit generell mit fortbestehender britischer Staatsangehörigkeit eingebürgert werden, wenn sie vor dem 30. März 2019 einen Einbürgerungsantrag gestellt haben. Die Einbürgerungsvoraussetzungen müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung und zum Zeitpunkt der

Einbürgerung erfüllt sein.

Ich appelliere an dieser Stelle an alle in Rheinland-Pfalz bzw. in Deutschland lebenden Britinnen und Briten, die darüber nachdenken, sich einbürgern zu lassen, sich rasch zu informieren und einen Antrag zu stellen.

Zu Frage 4: Eine maßgebliche Erleichterung wäre die Aufgabe des Grundsatzes der Vermeidung von Mehrstaatigkeit im Staatsangehörigkeitsrecht. Die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit für die Einbürgerung ist ein zentrales Thema bei den Betroffenen. In einer Studie des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge benannten rund 68 % der befragten nicht eingebürgerten Personen diesen Aspekt als Hemmnis für eine Einbürgerung.

Tatsächlich führt bereits jetzt eine Reihe gesetzlicher Ausnahmeregelungen dazu, dass regelmäßig mehr als die Hälfte aller Einbürgerungen unter Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit erfolgt, aber Staatsangehörige aus Staaten mit einer geregelten Aufgabemöglichkeit profitieren hiervon nicht. Sie müssen weiterhin ihre Herkunftsstaatsangehörigkeit für die Einbürgerung aufgeben, was auch mit Kosten und zum Teil langen Wartezeiten verbunden ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Einbürgerung ist ein wichtiger Baustein für einen gelingenden Integrationsprozess. Es sind grundlegende Voraussetzungen zu erfüllen, um deutsche Staatsbürgerin und deutscher Staatsbürger durch Einbürgerung werden zu können. So sind eine Einordnung in die hiesigen Lebensverhältnisse, eine wirtschaftliche Integration und selbstverständlich eine Akzeptanz der demokratischen Grundordnung und Verfassung unseres Landes notwendig.

Durch eine generelle Absenkung der Mindestaufenthaltszeiten – aktuell acht Jahre – könnte der Staatsangehörigkeitserwerb früher erfolgen. Bei besonders guten Integrationsleistungen könnten zudem die Zeiten weiter abgesenkt werden. Die Folge hiervon wäre, dass nicht nur der Staatsangehörigkeitserwerb, sondern auch das Erbringen der erforderlichen Integrationsleistung beschleunigt werden könnten.

Eine durch die letztjährige Integrationsministerkonferenz beauftragte Länderarbeitsgruppe, in der auch RheinlandPfalz mitgearbeitet hat, hat aktuell konkrete Vorschläge für entsprechende Erleichterungen bei den Einbürgerungen erarbeitet. Die Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts wird daher auch Thema auf der nächsten Integrationsministerkonferenz am 11. und 12. April in Berlin sein.

Herzlichen Dank.

Eine Zusatzfrage der Abgeordneten Schellhammer.

Danke für die Darstellungen, Frau Ministerin. Was unternimmt die Landesregierung denn konkret, um die Britinnen und Briten über die Umstände, die Sie dargestellt haben,

zu informieren?

(Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD)

Sehr geehrte Frau Abgeordnete Schellhammer, wir informieren als Ministerium einerseits im Rahmen von Pressemitteilungen über die aktuelle Situation. Ich glaube, das ist vor allen Dingen vor dem Hintergrund wichtig, dass es tatsächlich so ist, dass die Britinnen und Briten, die momentan nicht im Vereinigten Königreich, sondern in anderen Staaten der Europäischen Union leben, eine große Unsicherheit verspüren. Das ist auch nachvollziehbar angesichts der wirklich unvorhersehbaren Situation, auf die Großbritannien zusteuern wird.

Deshalb ist es umso wichtiger, dass wir Informationen zu den Einbürgerungsmodalitäten und Hinweise zur Umsetzung geben. Wir haben auf der Homepage www.einbuergerung.rlp.de alle wichtigen Informationen rund um das Thema „Einbürgerung“ zusammengestellt, die sich selbstverständlich auch an die britischen Staatsangehörigen, die in Rheinland-Pfalz leben und deren Zahl bei rund 4.000 liegt, richten.

Manche Kommunen haben die Britinnen und Briten, die in ihrer Kommune leben, angeschrieben und auf die Einbürgerungsmodalitäten und entsprechenden Beratungsangebote hingewiesen. Bekannt ist das beispielsweise von der Stadt Mainz und dem Kreis Bad Dürkheim.

Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Junge.

Vielen Dank, Frau Ministerin, für die Beantwortung der Fragen. Die Fragen an sich und auch Ihre Antworten implizieren, dass wir möglichst viele Menschen einbürgern wollen, die Einbürgerung ein Wert an sich sei.

(Abg. Martin Haller, SPD: So ist das!)

Wir sind der Auffassung, dass es eine Gunst des deutschen Staates ist, wenn jemand eingebürgert wird,

(Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die zahlen dafür!)

und er sich als würdig erweisen muss.