Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Patentanwälte sind in der Patentanwaltskammer als bundesunmittelbare und bundeszentrale Körperschaft öffentlichen Rechts mit Sitz in München organisiert. In Bayern hat nahezu die Hälfte der knapp 3.800 bundesweit zugelassenen Patentanwältinnen und -anwälte ihren Kanzleisitz. Dies ist wahrscheinlich auch darauf zurückzuführen, dass sowohl das Europäische Patentamt als auch das Deutsche Patentamt ihren Sitz in München haben.
Da die Länder für die berufsständische Versorgung zuständig sind, ist die Einrichtung eines Versorgungswerks auf Bundesebene nicht möglich. Eine für den Berufsstand bundeseinheitliche Versorgungslage ist mit Blick auf die relativ kleine Anzahl der Patentanwältinnen und -anwälte von Vorteil. Um diese landesweit einheitliche Versorgungslage mit einheitlichen Organisationen zu erreichen, haben sich die Mitglieder der Kammerversammlung für eine Einbeziehung in die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung ausgesprochen.
Ende 2012 haben Bayern und Nordrhein-Westfalen einen Staatsvertrag über die Zugehörigkeit der Mitglieder der Patentanwaltskammer, die ihren Kanzleisitz in NordrheinWestfalen haben, zur Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung geschlossen. Durch eine Öffnungsklausel können schrittweise Patentanwältinnen und -anwälte, die ihren Sitz in anderen Ländern haben, einbezogen werden. Hamburg ist im Jahr 2015 mit seinen 100 niedergelassenen Patentanwälten beigetreten.
In Rheinland-Pfalz sind derzeit 62 Patentanwältinnen und -anwälte zugelassen. Im Fall des Beitritts der rheinlandpfälzischen Patentanwälte wären dann über 70 % der bundesweit zugelassenen Patentanwälte Pflichtmitglied in der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung.
Der Beitritt zum Staatsvertrag bedarf der Zustimmung des Landtags in Gesetzesform. Die CDU-Fraktion wird zustimmen, da wir den Gesetzentwurf für sinnvoll und zweckmäßig halten.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Landesgesetz sollen die rund 60 Patentanwältinnen und -anwälte mit Kanzleisitz in Rheinland-Pfalz die Möglichkeit erhalten, sich für die Absicherung im Ruhestand und bei Berufsunfähigkeit einem berufsständischen Versorgungswerk anzuschließen.
Anders als die Kammerzuständigkeit, die bundesweit in der Bundespatentanwaltskammer gebündelt ist, kann die
Einrichtung eines berufsständischen Versorgungswerks aufgrund der Länderkompetenz nicht auf Bundesebene erfolgen; dennoch strebt die Patentanwaltskammer eine möglichst bundeseinheitliche Versorgung ihrer Mitglieder an. Insoweit ist die Anbindung an die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung absolut nachvollziehbar. Dort ist ein großer Teil der deutschen Patentanwaltschaft im Versorgungswerk bereits zusammengeführt.
Seit 2006 ist die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberatungsversorgung auch für Patentanwältinnen und -anwälte mit Kanzleisitz in Bayern, aufgrund von Staatsverträgen seit 2013 auch für Nordrhein-Westfalen und seit November 2015 für Hamburg zuständig. Mit dem vorliegenden Landesgesetz kann der im Dezember 2018 erfolgte Beitritt des Landes Rheinland-Pfalz zum entsprechenden Staatsvertrag ebenfalls formal umgesetzt werden. Somit gehören 70 % der rund 3.000 deutschen Patentanwältinnen und -anwälte dem Versorgungswerk als Pflichtmitglieder an.
Der Staatsvertrag sieht eine Pflichtmitgliedschaft für künftige Patentanwältinnen und -anwälte vor. Für die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Staatsvertrags bereits zugelassenen Patentanwälte enthält der Staatsvertrag Übergangsvorschriften, und zwar mit der Möglichkeit zum Beitritt auf Antrag und der Beitragsreduzierung, soweit bereits Anwartschaften aus anderweitiger Altersvorsorge bestehen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! In zweiter Beratung debattieren wir heute über den Beitritt des Landes Rheinland-Pfalz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Freistaat Bayern über die Zugehörigkeit der Mitglieder der Patentanwaltskammer im Versorgungswerk mit dem Ziel, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, sodass die Patentanwälte aus Rheinland-Pfalz der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung beitreten können bzw. müssen.
Dies ist notwendig, da aufgrund der Gesetzeslage die Zuständigkeit bei den Ländern liegt und somit die Einrichtung eines Bundesversorgungswerks nicht möglich ist. Dementsprechend ist es sinnvoll, wenn sich die Länder in diesem Bereich zusammenschließen und quasi über Umwege letztendlich ein gemeinsames Versorgungswerk haben. Die Vorredner haben das bereits erwähnt.
Aus Sicht der AfD-Fraktion ist dieser Schritt ein sinnvoller; denn man spart Ressourcen dadurch, dass man durch den
Anschluss an das Bayerische Versorgungswerk deutlich weniger Verwaltungsaufwand betreiben muss. Wir haben hier also eine Ressourcenbündelung, die hoffentlich dazu führt, dass bei der Vorsorge Fortschritte gemacht werden.
Weiterhin ist es sinnvoll, eine bundesweit einheitliche Versorgung für Patentanwälte zu gewährleisten, weshalb auch in diesem Fall der Gesetzentwurf ausschließlich als gut zu bewerten ist.
Zusammengefasst ist es positiv zu betrachten, wenn sich die rheinland-pfälzischen Patentanwälte dem größten Versorgungswerk – das wurde schon erwähnt –, das 70 % der Patentanwälte umfasst, anschließt. Die AfD-Fraktion sieht hier keine Hindernisse und wird selbstverständlich dem Gesetzentwurf zustimmen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Kollegen Sippel und Henter haben eigentlich alles gesagt. Der heute vorliegende Entwurf ist ein weiterer Schritt, die Versorgung der Patentanwältinnen und -anwälte in Rheinland-Pfalz zu sichern. Auch wir unterstützen somit den Gesetzentwurf der Landesregierung ausdrücklich und werden ihm zustimmen.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin! Auch ich kann es kurz machen. Wir haben den Gesetzentwurf beraten, und auch im Ausschuss kamen keine Kritikpunkte. Er betrifft 62 Patentanwältinnen und -anwälte in Rheinland-Pfalz. Meine Fraktion hält diesen Gesetzentwurf für zielführend. Ansonsten schließe ich mich den Ausführungen der Kollegen Henter und Sippel an. Wir werden dem Gesetz zustimmen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Für die Landesregierung darf ich mich für die Bereitschaft aller fünf Fraktionen, diesem Gesetz zuzustimmen, bedanken. Ich hoffe, dass wir mit ihm für die Patentanwälte Gutes erreichen.
Wir kommen zur Abstimmung. Wir stimmen unmittelbar über den Gesetzentwurf – Drucksache 17/8195 – ab, weil die Beschlussempfehlung die unveränderte Annahme empfiehlt. Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Danke. Damit ist der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung einstimmig angenommen.
Landesgesetz zum Zweiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zur Änderung einer rundfunkrechtlichen Vorschrift Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/8326 – Erste Beratung
Die Fraktionen nahm eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart. Zur Begründung erteile ich der Landesregierung, Herrn Staatssekretär Hoch, das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie sind seit einiger Zeit, so wie wir im politischen Raum auch, mit dem Zweiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag befasst, den wir sehr häufig als Telemedienauftrag-Staatsvertrag bezeichnen.
Vergangene Woche hat das ZDF im Rahmen der Berlinale die neue Kulturplattform ZDFkultur als Teil der ZDFmediathek vorgestellt. In Zusammenarbeit mit unterschiedlichsten Partnern wie Museen, Theatern, Bibliotheken, Kinos, Konzerthäusern und vielen weiteren kulturellen Institutionen macht die neue Onlineplattform den Kulturraum in Deutschland für jeden erfahrbar, einfach und zeitgemäß.
Eine solche Plattform ist damit ein gelungenes Beispiel dafür, was der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit seinem besonderen Auftrag gerade im Netz leisten kann; denn darum geht es, wenn wir heute im Plenum und Sie darauf folgend in den Ausschüssen über das Zustimmungsgesetz zum Zweiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag diskutieren, das öffentlich-rechtliche Angebot der Zukunft.
ARD, ZDF und Deutschlandradio sind gemeinsam verpflichtet, mit ihren Angeboten die gesamte Bevölkerung
zu erreichen und den vielen und vielfältigen Bedürfnissen zu entsprechen, inhaltlich wie technisch, offline wie online. Daran ändert sich auch nichts dadurch, dass uns allen dank der Digitalisierung nun eine schier unendliche Vielzahl von Angeboten zur Verfügung steht, die scheinbar sämtliche Interessen und Bedürfnisse bedienen, aber eben nur scheinbar. Das Gegenteil ist richtig. Vielzahl ist in dem Fall nicht gleich Vielfalt.
So stellt auch das Bundesverfassungsgericht im letzten Jahr ausdrücklich fest, dass die Mechanismen des Internets Konzentrationen zu Monopolisierungstendenzen eher begünstigen und neue Unsicherheiten hinsichtlich Glaubwürdigkeit von Quellen und Wertungen entstehen. Vor diesem Hintergrund hob das Bundesverfassungsgericht die große Bedeutung eines beitragsfinanzierten öffentlichrechtlichen Rundfunks hervor, der gerade im Netz ein Vielfalt sicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu den privatfinanzierten Anbietern bildet.
Damit der öffentlich-rechtliche Rundfunk den an ihn gestellten Erwartungen gerecht werden kann, braucht er adäquate und zeitgemäße gesetzliche Rahmenbedingungen. Im vergangenen Jahr haben die Länder daher unter ständiger Einbeziehung aller Akteure – Zeitungs- und Zeitschriftenverlegern, Produzenten, Rechteinhabern, privaten Veranstaltern – mit der umfassenden Neufassung des öffentlich-rechtlichen Onlineauftrags im sogenannten Telemedienauftrag einen Meilenstein gesetzt.
Auch wenn oder gerade weil das Verbot der Presseähnlichkeit in den letzten Verhandlungsmonaten am stärksten im öffentlichen Fokus stand, möchte ich betonen, bei den Neuregelungen geht es noch um viele andere Dinge. Exemplarisch hervorheben möchte ich dabei die Abschaffung der sogenannten 7-Tage-Regel in den Mediatheken. Damit können die Mediatheken endlich zu dem werden, was viele Nutzerinnen und Nutzer schon lange von ihnen erwarten, nämlich eigenständige und noch vielfältigere Medienangebote.
Interaktive Kommunikation und Social-Media-Nutzung werden im Staatsvertrag erstmals ausdrücklich beauftragt und geregelt. Auch für uns ist ganz wichtig, die Belange von älteren Menschen und solchen mit Einschränkungen werden im neuen Onlineauftrag adressiert, in dem eine möglichst barrierefreie Gestaltung der Onlineangebote gewählt werden soll.
Die Beauftragung der Funkanstalten mit der Schaffung zeit- und kulturgeschichtlicher Archive und einer stärkeren Verknüpfung ihrer Angebote mit denen von Einrichtungen der Wissenschaft und Kultur, wie im Fall von ZDFkultur, betont den Kulturauftrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Weiterentwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, des Telemedienauftrags bedeutet für die Landesregierung als Vorsitzland der Rundfunkkommission immer auch, die Weiterentwicklung des gesamten Mediensystems im Blick zu haben.