Um es noch einmal zusammenzufassen: Die Bundeskanzlerin der CDU, Angela Merkel, hat sich bereits Ende 2014 für die Verlängerung des Soli auch nach Auslaufen des Solidarpakts II über das Jahr 2019 hinaus ausgesprochen. Die Bundes-CDU möchte laut Koalitionsvertrag den Soli erst ab 2021 schrittweise senken, aber nur 90 % der bisherigen Solizahler entlasten. Ob das verfassungsrechtlich überhaupt geht, weiß wieder einmal niemand so richtig genau.
Heute kommen Herr Baldauf und Kollegen im Landtag und fordern das, was AfD und FDP im Bundestag bereits gefordert haben und was von der Bundestagsfraktion der CDU im Haushaltsausschuss des Bundestags fast ein Jahr lang hin und her geschoben und gerade kürzlich im Dezember 2018 abgelehnt wurde.
Herr Kollege Baldauf, vielleicht wollen Sie uns einmal erklären, was Sie genau vorhaben, Stichwort Glaubwürdigkeit. Ansonsten erkläre ich es Ihnen. Ihre Partei wird sich nicht einig, und Sie machen wieder einmal den populistischen Versuch, eine AfD-Position zu besetzen. Sie dürfen gerne mit der AfD zusammenarbeiten, gar kein Problem, aber dann machen Sie es da, wo es bei diesem Thema auch sinnvoll ist, nämlich im Bundestag. Dort gehört diese Debatte letztendlich hin. Es ist nämlich eine reine bundesgesetzliche Debatte.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Es ist schon ein wenig grotesk. Da beantragt die CDU im Landtag Rheinland-Pfalz die Abschaffung des Soli, was die CDU in der Bundesregierung im Deutschen Bundestag abgelehnt hat, auch mit den Stimmen aller rheinland-pfälzischer Bundestagsabgeordneter.
Jetzt nehmen wir einmal an – es wird nicht dazu kommen –, die Initiative von Ihnen, Herr Baldauf, würde hier eine Mehrheit finden und die Landesregierung im dafür nicht zuständigen Bundesrat eine Initiative stellen, und diese Initiative würde eine Mehrheit finden, dann würde die Initiative der CDU Rheinland-Pfalz im Deutschen Bundestag von der CDU abgelehnt werden. Das wäre das Ergebnis Ihrer Bemühungen.
Herr Baldauf, ich glaube, dass es Ihnen dabei weniger darum geht, im Landtag eine ernsthafte Debatte zu führen. Das Ganze zeigt ein Stück weit auch die Zerrissenheit der Union. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, Flügelkämpfe der CDU gehören vielleicht auf Ihren Parteitag, aber nicht ins rheinland-pfälzische Parlament.
(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei SPD und FDP – Abg. Alexander Licht, CDU: An den Satz werden wir Sie noch einmal erinnern!)
Lieber Kollege Herr Dr. Wissing, auch ich habe mir vor der Sitzung die Frage gestellt: Hätte Herr Baldauf den Antrag auch gestellt, wenn wir eine Jamaika-Bundesregierung hätten? Ich glaube, das hätte er nicht.
Es ist geschildert worden, wir Grüne haben immer gesagt, der Solidaritätszuschlag muss weiterentwickelt werden, weil der Begründungszusammenhang ein Stück weit fehlt. Aber zur Wahrheit gehört eben dazu, dass bereits seit 1995, auch unter einer CDU-geführten Regierung eingeführt, die Einnahmen des Solidaritätszuschlags nicht zweckgebunden sind. Dazu gehört auch, wie man eine entsprechende Refinanzierung mit Blick auf eine solide Haushaltspolitik darstellt. Wir reden hier immerhin über ein Volumen von 20 Milliarden Euro im Jahr.
Nur einmal zum Vergleich: Die Einführung einer bedarfsorientierten Kindergrundsicherung würde ungefähr die Hälfte kosten, der Investitionsstau an deutschen Schulen beträgt insgesamt 48 Milliarden Euro.
Herr Baldauf, Sie geben gern das Geld anderer aus. Das haben wir heute schon mehrfach erlebt. Beim Soli geben Sie die Einnahmen des Bundes aus, bei den Straßenausbaubeiträgen geben Sie mal eben das Geld des Landes aus. Mir kommt es so vor, als ob Sie kurz vor der Kommunalwahl durch das Land laufen wie ein verspäteter Weihnachtsmann, aber wenn er den Sack öffnet, ist er leer.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr verehrte Abgeordnete! Zunächst einmal, Herr Baldauf, auch für Sie, zur Ausgangslage. Der Solidaritätszuschlag stellt eine Ergänzungsabgabe zur Einkommenund Körperschaftssteuer dar. Gemäß den Vorgaben der Finanzverfassung stehen die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag damit vollständig dem Bund zu.
Insofern ist es keine Überraschung, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass es auf Landesebene hierzu keine Vereinbarung gibt; denn letztendlich muss auf Bundesebene die entsprechende Entscheidung herbeigeführt werden.
Somit haben sich auch die Koalitionsfraktionen, CDU/CSU und SPD, in ihrem Koalitionsvertrag vom März 2018 zur Bildung einer Großen Koalition eine Vereinbarung zum Solidaritätszuschlag gegeben. Danach soll der Solidaritätszuschlag schrittweise abgeschafft werden. Konkret sollen ab dem Jahr 2021 rund 90 % derjenigen Steuerpflichtigen, die bisher den Solidaritätszuschlag bezahlen, durch eine Erhöhung der Freigrenze im Bereich der Einkommensteuer vom Solidaritätszuschlag entlastet werden.
Der Umfang der Entlastung der Steuerpflichtigen soll sich nach den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag auf 10 Milliarden Euro belaufen. Hierbei handelt es sich um einen ersten Umsetzungsschritt hin zur vollständigen Beendigung des Solidaritätszuschlags. Unnötig zu erwähnen, dass diese Vereinbarung sowohl bei der SPD als auch bei der CDU und der CSU die entsprechenden Parteigremien durchlaufen hat. Letztendlich handelt es sich um einen Kompromiss zwischen den Parteien.
Welche Auffassung die einzelnen Parteien zu diesem Thema weiterhin vertreten haben, haben Vertreter der SPD, der FDP und der Grünen gerade eben dargelegt. Welche Auffassung die CDU hingegen vertritt, ist der Landesregierung nicht hinreichend deutlich geworden;
denn der Abgeordnete Wissing hat vorhin darauf hingewiesen, zwei Anträge im Zusammenhang mit der Beendigung des Solidaritätszuschlags wurden mit den Stimmen von CDU und CSU im Deutschen Bundestag abschlägig beschieden. Auch letzte Woche bereits hat die Süddeutsche Zeitung noch einmal das Dilemma der CDU zusammengefasst. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten: Im Streit um die Abschaffung des Solidaritätszuschlags tut sich bei der Union ein Widerspruch auf. So fordern einige Spitzen
andererseits erwarten einige Haushaltsexperten der Union ein riesiges Finanzloch. Bisher hatte die Union behauptet, die finanziellen Spielräume im Haushalt seien groß genug, nun belegen Berechnungen der eigenen Experten, dass dies nicht so ist. –
Herr Baldauf, also insofern glaube ich, müssen Sie noch klarer darlegen, welche Auffassung Ihre Partei dazu vertritt.
Dennoch, eine Erkenntnis bleibt: Die Gesetzgebungskompetenz liegt nicht beim Land, und das Gesetz ist noch nicht einmal zustimmungspflichtig.
Insofern ist vonseiten der Landesregierung und der Landesebene hier nichts zu veranlassen. Ich glaube, deshalb ist es sinnvoll, dass wir weiter die Debatte auf Bundesebene führen und nicht im Landtag. Die Landesregierung ist zumindest für diese Form der Anträge nicht zuständig.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor, es gibt auch keinen Überweisungsantrag. Dann stimmen wir über den Antrag unmittelbar ab.
Wer dem Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/8091 – zustimmen möchte, den darf ich um das Handzeichen bitten! – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD, der AfD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.
(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Ich weise darauf hin, dass der Überweisungsantrag angekündigt war in der Rede und jetzt gar keiner gestellt wurde! – Abg. Martin Brandl, CDU: Ich stelle fest, dass der Innenminister mit uns „Ja“ gestimmt hat! So war es! Er hat die Hand gehoben!)
Fortschritte bei der Energiewende in Rheinland-Pfalz Besprechung der Großen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Antwort der Landesregierung auf Antrag der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Grundredezeit beträgt 5 Minuten. Gibt es Wortmeldungen? – Herr Abgeordneter Rahm für die SPD-Fraktion. Nein, es ist vereinbart, dass Herr Kollege Hartenfels beginnt. – Herr Kollege Hartenfels, Sie beginnen.
Danke Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Vielen Dank an den Namenskollegen, dass ich bei dem Thema einsteigen darf.
Ja, das Jahr 2018 stand sehr im Zeichen des Klimawandels. Da hat sich nicht nur eine Baustelle aufgetan, sondern sehr viele Baustellen. Es fing im Frühsommer mit den Starkregenereignissen an, die unter anderem in vielen Wohnzimmern dazu geführt haben, dass sich dort Schlammlawinen wiedergefunden haben. Die Situation ging über das Sommerhalbjahr weiter mit sehr starken Dürreerscheinungen, die unseren Waldbestand sehr gebeutelt haben.
Wir haben die Situation auch in der Landwirtschaft. Auch die Landwirtschaft war von diesen Ereignissen sehr stark betroffen.