Protocol of the Session on December 12, 2018

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Ampelkoalition hat mit ihrer Arbeit und der Einbringung des Haushalts die Weichen für eine weiterhin erfolgreiche Justiz gestellt. PEBB§Y 100 wird weiter unser Ziel bleiben. Aber wir sind in Rheinland-Pfalz auch in diesem Bereich hervorragend für die Herausforderungen der Zukunft vorbereitet.

Haben Sie vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Schellhammer für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die Justiz nimmt in unserem demokratischen Rechtsstaat eine herausgehobene Stellung ein. Unabhängig, effizient und bürgernah gewährleistet die Justiz allen Menschen unabhängig von ihrem Einkommen, dass sie ihre Rechte geltend machen können.

In Zeiten von sogenannten Selbstverwaltern wie den Reichsbürgern, von Rechtsextremisten und Terroristen, die es zum Ziel haben, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu zerschlagen und den Rechtsstaat zu untergraben,

(Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Linksextremisten nicht zu vergessen!)

kommt der Justiz eine besonders hohe Bedeutung zu. Die Justiz in Rheinland-Pfalz leistet hervorragende Arbeit. Richterinnen und Richter, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sowie die Bediensteten in den Geschäftsstellen und den Wachtmeisterdiensten tragen Sorge dafür, dass die Verfahren zügig, gründlich und sicher ablaufen. Hierfür möchte ich im Namen meiner Fraktion der Justiz in Rheinland-Pfalz ausdrücklich danken.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

Um den vielen und schwierigen Aufgaben gerecht zu werden, muss die gesamte Justiz angemessen ausgestattet werden. Das ist Justizminister Mertin im vorliegenden Einzelplan oscarverdächtig gut gelungen.

Die Personalplanung in der Justiz ist eine große Herausforderung. Es kann immer wieder Veränderungen geben, aufgrund derer nachjustiert werden muss. Das zeigt exemplarisch der Anstieg der Fallzahlen an den Verwaltungsgerichten im Bereich der Klagen gegen Asylbescheide des BAMF. In diesem Bereich wurde nachgesteuert, um das Verwaltungsgericht Trier in seiner Arbeit zu unterstützen. Bereits im laufenden Haushalt 2017/2018 wurden 16 Stellen realisiert. Im vorliegenden Doppelhaushalt 2019/2020 werden am Verwaltungsgericht Trier fünf weitere Stellen zur Verfügung gestellt.

Die Arbeitsbelastung der Justiz müssen wir weiterhin im Auge behalten, um eine Überlastung zu vermeiden. Bei den Sozialgerichten – so haben wir es in den letzten Wochen lesen können – sind ca. 8.550 Klagen angelandet, nachdem der Bundestag das PflegepersonalStärkungsgesetz beschlossen und damit eine andere, verkürzte Verjährungsfrist für die Ansprüche von Krankenhäusern und Krankenkassen eingeführt hat.

Der Arbeitsaufwand für die Sozialgerichte ist noch nicht abschätzbar, da viele Klagen lediglich fristwahrend eingereicht worden sind. Wir sind deshalb froh, dass Gespräche geführt werden, inwieweit eine außergerichtliche Klärung

möglich ist. An dieser Stelle danken wir dem Gesundheitsministerium und der Ministerin, dass auch von dieser Seite Gespräche geführt werden.

Nichtsdestotrotz müssen wir die Situation an den Gerichten weiter genau beobachten. Gerichte müssen ihre gründliche und unabhängige Arbeit weiterhin innerhalb angemessener Rahmenbedingungen leisten können. Dafür setzt dieser Haushalt den entsprechenden Rahmen.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

Für uns und unseren Rechtsstaat ist es eine konstituierende Säule, dass jeder Mensch unabhängig von seinem Einkommen und seiner Herkunft den gleichen Zugang zum Recht hat. Deswegen ist es besonders bemerkenswert, dass die AfD im vorliegenden Doppelhaushalt die Prozesskostenhilfe für Geflüchtete von 1,5 Millionen Euro auf nur 100.000 Euro reduzieren möchte. Das spricht Bände. Damit negieren Sie die wesentliche Säule unserer Demokratie und unseres Rechtsstaates, dass jeder Mensch gleiche Rechte hat. Das ist bezeichnend für die Denkweise der AfD.

Insgesamt werden 265 Stellen in der Justiz neu geschaffen. 203,5 Stellen entfallen dabei auf die Gerichte und die Staatsanwaltschaften, 36 Stellen auf Richterinnen und Richter, darunter wiederum 29 Stellen für Amts-, Landesund Oberlandesgerichte sowie sieben für Verwaltungsund Oberverwaltungsgerichte. Die Planstellen wurden bedarfsorientiert ermittelt. Die Stellenmehrungen insbesondere bei den Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern sind wichtig, denn sie sind sehr belastet. Wir haben deshalb ein besonderes Augenmerk darauf gelegt.

Bereits im Doppelhaushalt 2017/2018 konnte die personelle Situation der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger mit insgesamt 76,5 neuen Stellen verbessert werden. Im vorliegenden Doppelhaushalt werden 30 neue Stellen für den Rechtspflegedienst und 30 Rechtspflegeranwärterstellen geschaffen.

Die personelle Entlastung kommt direkt den Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern zugute, aber auch mittelbar den Richterinnen und Richtern sowie den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten. Es ist eine Stärkung unserer Justiz.

Wir haben auch – das ist wichtig – die Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister im Blick. Sie sorgen für die Sicherheit an den Gerichten. Deswegen begrüßen wir ausdrücklich, dass für sie 17 zusätzliche Stellen geschaffen worden sind.

Dem Justizvollzug kommt eine zentrale gesellschaftliche Aufgabe zu. Er soll dazu beitragen, nach Absitzen der Strafe ein Leben ohne Straftaten zu führen. Zudem soll die Allgemeinheit vor weiteren Verbrechen geschützt werden. Justizvollzugsbeamte, Psychologinnen und Psychologen, Bedienstete im Sozialen Dienst, Religionsbetreuerinnen und -betreuer sowie alle anderen Beschäftigten im Justizvollzug leisten unter einem hohen Anspruch ihren Dienst dazu. Dem gilt unser Dank, unsere Anerkennung und unser unermüdliches Bestreben, dafür eine gute personelle Situation herbeizuführen.

(Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD)

Wir Grüne setzen im Bereich des Justizvollzugs auf die Resozialisierung. Deswegen ist klar, dass auch dafür die personelle Ausstattung in den Justizvollzugsanstalten angemessen sein muss, um diesem Resozialisierungsgedanken gerecht zu werden. Deshalb ist es richtig, dass 61,5 Stellen im Justizvollzug neu geschaffen werden. Damit können wir dem Ziel nähertreten, dass Erwachsene und jugendliche Straftäter zu einem Leben ohne Straftaten in sozialer Verantwortung befähigt werden.

Wenn ich schon junge Menschen anspreche, dann möchte ich auf den Vorschlag der AfD zu den zehn Stellen eingehen, die wir in Kooperation mit dem Saarland im Jugendarrest vorhalten. Für die jungen Menschen im Westen dieses Bundeslandes ist es sehr wichtig, dass sie einen eventuellen Jugendarrest wohnortnah in der Region, aus der sie kommen, in der Nähe ihres funktionierenden sozialen Netzwerks antreten können. Deshalb ist es nicht zielführend, dass diese Menschen, die aus diesem Teil von Rheinland-Pfalz kommen, durch das gesamte Bundesland fahren müssen, wenn es im benachbarten Saarland solche Plätze gibt; deshalb ist es nicht zielführend für diese jungen Menschen, dass die AfD diese Streichung beantragt hat. Das zeigt, dass man nicht von den Menschen her denkt, was dieser Kürzungsvorschlag wieder belegt.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Tosender Applaus!)

Über die Digitalisierung wurde schon hinlänglich gesprochen. Es ist effizienter und ressourcenschonender, wenn die E-Akte an den Gerichten eingeführt wird. Deshalb begrüßen wir ausdrücklich, dass die Einführung der E-Akte am Landgericht Kaiserslautern und nun auch am Amtsund Landgericht Bad Kreuznach umgesetzt wird. Das ist ein wichtiges Ziel, das ist auch ressourcenschonend, was mich als Grüne besonders freut, und das kommt dem Ziel näher, dass die Digitalisierung insgesamt in unserem Staat vorankommt. Deshalb ist es gut, dass die Justiz in diesem Bereich Vorreiter ist.

Wir verabschieden einen Doppelhaushalt, der die personelle Situation an den Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie in den Justizvollzugsanstalten verbessert und die Arbeit in der Justiz durch Digitalisierung modernisiert. Meine Fraktion sieht, dass dafür die adäquaten Rahmenbedingungen in der Justiz geschaffen werden müssen. Das stärkt unseren Rechtsstaat, und deswegen ist dieser Doppelhaushalt auch in diesem Bereich ein wichtiger Schritt.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

Für die Landesregierung spricht Herr Staatsminister Mertin.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Es ist Kennzeichen eines Rechtsstaates, dass sich bei uns nicht das Recht des Stärkeren, sondern das Recht durchsetzt. Das sichern wir in unserem Rechtsstaat durch eine Institution ab. Das ist die dritte Säule unserer Staatsgewalt; das ist die Justiz.

Ich bin froh und dankbar, dass der vorgelegte Haushalt für die Justiz in den nächsten zwei Jahren eine gute Arbeitsgrundlage darstellen wird, damit sie auch in den kommenden Jahren ihre Aufgabe gut und zuverlässig erfüllen kann.

Sie wird dies im Rahmen der Digitalisierung zunehmend moderner tun können. Wir stellen die notwendigen Mittel für die Digitalisierung ein. Herr Abgeordneter Junge, Sie sagten gestern in der Generalaussprache, sie wünschten sich das etwas schneller. Das wünsche ich auch. Aber das ist ein äußerst komplexer Vorgang.

Nicht nur, dass wir in allen Gerichten entsprechende bauliche Voraussetzungen schaffen müssen, mit Verkabelungen in den Gerichtssälen und Ähnlichem mehr. Es ist auch ein komplexer Vorgang, weil die unterschiedlichen Bereiche, die die Justiz bearbeitet, natürlich mit entsprechender Software ausgestattet werden müssen. Die kann man nicht einfach so irgendwo von der Kleiderstange kaufen, sondern sie muss geschrieben und hergestellt werden.

Wenn Sie sehen, dass die Voraussetzungen für die Strafgerichtsbarkeit vom Bund erst gegen Ende der vergangenen Legislaturperiode geschaffen worden sind, dann können Sie sich vorstellen, dass es natürlich noch eine Zeit brauchen wird, bis die Software zur Verfügung steht. Wir arbeiten mit Hochdruck daran. Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich meinen Mitarbeitern im Ministerium und in der Praxis danken, die mit viel Engagement und viel Herzblut dieses Projekt seit Jahren vorbereiten und begleiten. Hierfür möchte ich heute gerne meinen Dank aussprechen.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich möchte auch darauf hinweisen, dass das Bundesland Rheinland-Pfalz nicht allein arbeitet, sondern alle Bundesländer festgestellt haben, dass es gerade im IT-Bereich kostengünstiger ist, wenn man zusammenarbeitet. Deshalb stemmen wir das nicht allein, sondern in Zusammenarbeit mit Bayern, Brandenburg und sogar mit der Republik Österreich, weil wir gemeinsam in einem Entwicklungsverbund sind. Hierauf möchte ich im Hinblick auf den eben gemachten Vorschlag, wir sollen doch die Zusammenarbeit mit dem Saarland beim Jugendarrest einstellen, hinweisen.

Es ist nun einmal so, dass die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Bundesländern hilft, Kosten zu sparen, nicht nur im IT-Bereich, sondern auch im Bereich des Strafvollzugs. Seit Jahrzehnten arbeiten wir im Bereich des Strafvollzugs mit dem Saarland zusammen. Wir bilden in der Justizvollzugsschule Wittlich die Bediensteten des Saarlands aus. Wir übernehmen den Frauenstrafvollzug

für die Saarländer in Zweibrücken. Wir „beherbergen“ die Sicherungsverwahrten des Saarlandes in Diez, und selbstverständlich erstattet das Saarland die Kosten.

Wenn wir dann im Gegenzug für die im Westen des Landes vorkommenden Arrestanten unseres Landes in Lebach zehn Plätze belegen, dann ist das im Rahmen einer guten Zusammenarbeit eine gute Sache, wie ich finde. Wenn wir das allein machen müssten, wäre es nicht billiger, sondern im Zweifel teurer.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Kollegen des Saarlands haben uns mitgeteilt – deswegen erhöht sich der Ansatz etwas –, dass das bisher dafür genutzte Gebäude sozusagen abgängig, nicht mehr in Ordnung ist, der Vollzug dort nicht mehr ordnungsgemäß durchgeführt werden kann und deshalb ein neues Gebäude her soll. Sie haben uns gefragt, ob wir unter diesen Voraussetzungen und den damit zusammenhängenden etwas höheren Kosten einverstanden wären. Herr Abgeordneter Lohr, da wir ansonsten selbst bauen müssten, haben wir in den Verhandlungen einen bestimmten Preis erreicht. Das ist für uns immer noch günstiger, als es selbst zu machen. Deswegen bitte ich um Verständnis, dass wir Ihrer Anregung an dieser Stelle nicht folgen können.

Herr Abgeordneter Henter, ich bedanke mich dafür, dass Ihre Fraktion im Großen und Ganzen den Haushalt positiv begleitet und mitträgt. Ich verstehe auch, dass Sie die eine oder andere Anregung machen. Ich glaube, wir werden bei der Frage der Drogenhunde so schnell nicht übereinkommen. Wenn mich mein Staatssekretär richtig informiert hat, dann hat der Rechtsausschuss in diesem Jahr auf einer Reise das Bundesland Bayern und dort eine JVA besucht. Dort gab es ebenfalls einen Drogenhund.

Auf Befragung hat der Anstaltsleiter mitgeteilt, wenn der Drogenhund abgängig sei, weil er nicht mehr im Dienst sein könne, wolle er auf den künftigen Einsatz eines solchen Hundes verzichten. Der Aufwand sei im Hinblick auf das Ergebnis nicht vertretbar. Es reiche völlig aus, dass man in Zusammenarbeit mit Zoll und Polizei deren Hundekapazitäten nutze.

Dieser Auffassung des bayerischen Anstaltsleiters schließe ich mich nahtlos an. Auch für uns ist es einfacher und effizienter, in Zusammenarbeit mit dem Zoll und mit der Polizei deren Drogenhunde einzusetzen. Wie wir wissen, sind die froh, wenn sie einmal an einer anderen Stelle ihre Hunde trainieren können und nicht immer an den üblichen Stellen.

(Abg. Bernhard Henter, CDU: Sonst nehmen Sie sich doch an Bayern kein Beispiel!)

Ich respektiere aber, dass Sie den Vorschlag gemacht haben. Ich wollte nur erläutern, weshalb wir diesem Vorschlag nicht nähertreten wollen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Abgeordneter Braun, Sie haben mich gestern – und Frau Kollegin Schellhammer heute Morgen – in die Nähe der Oscarnominierungen gebracht. Für dieses Kompliment möchte ich

mich gern bedanken. Um in der Filmsprache zu bleiben, muss ich allerdings Wert darauf legen, dass der Star der Justiz nicht der Justizminister ist, sondern der Star der Justiz sind die Mitarbeiter, die dort tätig sind.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Jens Guth, SPD: Schön!)

Insofern unterstelle ich einfach, dass Sie damit einverstanden sind, dass ich den Preis weiterreiche.