Protocol of the Session on December 12, 2018

Dass der Personalplanungsansatz in den letzten Jahren der Lebensrealität nicht gerecht wurde, haben wir mehrfach als AfD-Fraktion aufgezeigt. So gab es im Jahr 2017 unter anderem 15 Überlastungsanzeigen seitens der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Diese sind ein klarer Beleg dafür, dass die Landesregierung in den letzten Jahren die angemessene Anzahl an Richtern einfach verschlafen hat.

Dementsprechend begrüßen wir als AfD-Fraktion, dass dieses Problem dank des permanenten Drucks aus der Opposition und der Justiz jetzt zumindest deutlich verbessert wird und in eine richtige Richtung geht. Dies betrifft ebenso den Bereich der Rechtspfleger, der Gerichtsvollzieher und der Justizvollzugsbeamten.

Das Land Rheinland-Pfalz ist auch als guter Arbeitgeber gefordert. Viele Überstunden und schwierige Arbeitsumstände sind schädlich für die Arbeitnehmer und deren Gesundheit. Mehr Personal würde zu einem Überstundenabbau führen und den doch sehr hohen Krankenstand von über 10 % bei der Belegschaft der rheinland-pfälzischen Justizvollzugsanstalten deutlich reduzieren; denn eine angemessene Arbeitsbelastung führt zu weniger Stress, und weniger Stress führt zu weniger krankheitsbedingten Ausfällen.

Im Justizvollzugsdienst bedarf es nicht nur mehr Personal, sondern vor allem einer ausdifferenzierteren Besetzung bzw. Schaffung neuer Stellen, zum Beispiel von Dolmetschern und Sozialbetreuern aufgrund der gestiegenen Anforderungen durch die Asylpolitik.

Auch über die materielle Ausstattung der Justizvollzugsbeamten muss kontinuierlich nachgedacht werden; denn körperliche Angriffe auf unsere Beamten sind leider keine Einzelfälle, und an dieser Stelle müssen wir uns ganz klar mit den Beamten solidarisieren. Übergriffe müssen schnellstmöglich und konsequent geahndet werden.

(Beifall der AfD)

Die Digitalisierung der Justiz benötigt sicherlich noch ein wenig Starthilfe. Sie kann die Abläufe in Zukunft deutlich vereinfachen. Im Bereich der Gerichte ist die elektronische Aktenführung ein notwendiger und richtiger Schritt. Es bleibt zu hoffen, dass die Umsetzung nicht an der schwachen digitalen Infrastruktur des Landes scheitert.

Der Rechtskundeunterricht für Flüchtlinge, den Sie im Haushalt mit 1.000 Euro bzw. 500 Euro angesetzt haben,

macht in dieser Ausgestaltung überhaupt keinen Sinn. Entweder verfolgt man eine solche Idee mit einem vernünftigen Finanzansatz oder lässt es gleich bleiben. Dieses Vorhaben ist reine Symbolpolitik ohne erkennbaren Mehrwert.

(Beifall bei der AfD)

Ein weiterer Punkt des Einzelplans sind die Auslagen für die Rechtsanwälte bei Prozesskostenhilfe. Diese Unterstützung kommt den schwächsten in unserem Land zugute und stellt sicher, dass jedermann sich rechtlich Gehör verschaffen kann, unabhängig von seinem Einkommen oder Vermögen – eine gute und sinnvolle Institution.

Wir beobachten jedoch seit Jahren, dass die Kosten für die Prozesskostenhilfe geradezu ausufern. Dies liegt nicht zuletzt in erster Linie an der Flut der Asylverfahren, die sich ein beträchtlicher Teil der Antragsteller gar nicht leisten kann. Pervertiert wird das Rechtssystem dadurch, dass Rechtsanwälte ähnlich einem Vertriebler durch die Flüchtlingsheime ziehen und dort für ihre Dienste geradezu mit dem Argument werben, dass für die Kosten des Verfahrens so oder so der Staat aufkommen muss.

(Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD)

Unser Kabinett ist wunderbar. Kümmern Sie sich lieber um die Jungsozialisten, die bis zum neunten Monat Abtreibungen erlauben wollen. Ich muss Ihnen ganz klar sagen, wer bis zum neunten Monat abtreiben will, der möchte Mord legalisieren. Ich glaube, Sie haben ein Problem mit Ihrer Jugendorganisation.

(Zurufe von der SPD)

Kehren Sie vor der eigenen Haustür.

(Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD)

Ja, genau, Kindermörder. Das sind Ihre Jugendorganisationen. Da haben Sie vollkommen recht, Herr Haller.

Auch die Kosten für Sachverständige sind im gleichen Maße wie die Prozesskostenhilfe sprunghaft angestiegen. Auch hier liegt der Hauptgrund in einer Vielzahl von Asylklagen, in denen immer wieder Sachverständige zurate gezogen werden müssen, um zum Beispiel über Alter, Herkunft, Haftempfindlichkeit, Abschiebefähigkeit zu entscheiden. Auch diese Kosten sind unserer Meinung nach zu hoch angesetzt und müssen auf ein normales Maß zurückgefahren werden.

Statt langer, teurer Gerichtsverfahren benötigt es vieler schneller Abschiebungen. Wegen fehlender Jugendarrestplätze in Rheinland-Pfalz werden nach wie vor in der Jugendarrestanstalt Lebach im Saarland Plätze angemietet, was jährlich 800.000 Euro kostet. Die Landesregierung sollte zumindest darüber nachdenken, ob es langfristig nicht günstiger wäre, eigene Kapazitäten zu schaffen.

Gerade vor den immer größeren Herausforderungen, die der Rechtsstaat bewältigen muss, hoffen wir, dass die jahrelang vernachlässigte Justiz in Zukunft ein deutliches Stück weiter handlungsfähig wird.

Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall der AfD)

Herr Abgeordneter Lohr, ich will Sie darauf hinweisen, dass es unparlamentarisch und in jeder Hinsicht nicht in Ordnung ist, andere als Kindermörder zu bezeichnen. Das haben Sie gemacht, und ich bitte Sie, das künftig zu unterlassen.

(Abg. Damian Lohr, AfD: Mut zur Wahrheit! – Zurufe von der SPD)

Herr Lohr, bitte hören Sie damit auf.

(Unruhe im Hause)

Das war nicht in Ordnung, und damit ist es jetzt gut. Ich will das nicht mehr hören.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Roth von der Fraktion der FDP.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für uns Freie Demokraten hat der Begriff Freiheit eine ganz besondere Bedeutung, ist er nicht nur Teilnamensgeber, sondern auch Ausdruck unseres Denkens, Handelns und Wertekanons. In Freiheit leben bedeutet für die rheinlandpfälzische FDP somit auch, in einem Land zu leben, in welchem Rechtssicherheit und eine gut funktionierende Justiz bestehen. Die dritte Gewalt ist ein Eckpfeiler unserer Demokratie, und das Vertrauen der Menschen in Rheinland-Pfalz in sie gilt es zu wahren.

Die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes können sich, geschützt durch eine effektive und rechtssichere Justiz, frei entfalten. Ein Blick über unsere Grenzen sowie in die Nachrichten aus aller Welt zeigt uns, dass das keine Selbstverständlichkeit ist. Diese Errungenschaft müssen wir uns regelmäßig vor Augen führen, und wir müssen stetig daran arbeiten, dass sie auch erhalten bleibt.

Rheinland-Pfalz hat eine Justiz, die nicht zwischen dem Geschlecht, der Nationalität, der Religion, der gesellschaftlichen Herkunft oder der Hautfarbe des Täters unterscheidet. Polizeibeamte und Staatsanwälte leiten Ermittlungen ein, wenn sie einen Anfangsverdacht einer Straftat haben. Dabei führen die Sicherheitsbehörden diese Verfahren unabhängig von einer politischen Einstellung, da weder unsere Polizei noch unsere Staatsanwaltschaft auf dem linken oder auf dem rechten Auge blind ist. Unsere Justiz urteilt ausschließlich anhand eines Sachverhalts.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir können auf unsere Justiz stolz sein, die trotz anhaltend hoher Belastungen herausragend gute Arbeit leistet. Sie ist unabhängig, sie ist transparent, und sie ist bürgernah. Dass dies kein Selbstzweck ist, dessen sind wir uns bewusst. Es ist daher Auftrag der Politik, die Unabhängigkeit der Justiz und deren effektive Arbeit zu gewährleisten. Allen voran tut dies unser

sehr geschätzter Kollege, Justizminister Herbert Mertin, mit seinem Ministerium.

Ich darf mich an dieser Stelle von der FDP-Fraktion für den Haushaltsentwurf, der mit viel Sachverstand aufgestellt worden ist, herzlich bedanken.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wenngleich in unserem Land Rechtsprechung und Vollzug schon äußerst erfolgreich praktiziert werden, so wissen wir in der Ampelkoalition gleichwohl, dass wir uns hierauf nicht ausruhen dürfen und uns in diesem Bereich den stetig wachsenden Anforderungen stellen müssen. Hierbei sind insbesondere die Herausforderungen im Bereich des Cyberkriminalität, der zunehmenden Komplexität der Verfahren sowie der Digitalisierung zu nennen.

Die Justiz mit all ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an den Gerichten und in den Staatsanwaltschaften, den Rechtspflegern und Kräften im Justizvollzug, um nur einige zu nennen, stehen vor wachsenden Herausforderungen in qualitativer wie quantitativer Hinsicht. Hierbei lässt sie die Landesregierung nicht allein.

Das werden auch Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen der Opposition, anerkennen müssen; denn ich habe eingangs dargelegt, welchen wichtigen Stellenwert die Justiz als Hüterin der Rechtsstaatlichkeit hat. Deshalb wollen wir die Handlungsfähigkeit der Justiz weiter auf hohem Niveau sicherstellen und dafür Sorge tragen, dass auch in Zukunft alle Verfahren schnell und präzise bearbeitet werden können.

So werden wir mit dem zur Beratung vorliegenden Einzelplan die Voraussetzung für allein 203,5 von 265 neuen Stellen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften schaffen. Damit kann künftig zeitnäher verhandelt und mit einem Urteil gerechnet werden, sehr geschätzter Kollege Henter, und dazu, Herr Lohr, braucht es keinen Druck von der Opposition, sondern die geänderten Voraussetzungen ergaben sich durch die Gespräche mit den Betroffenen.

Das bedeutet, dass wir die Gerichte und Staatsanwaltschaften künftig effektiv entlasten. Konkret sind 36 Stellen für Richterinnen und Richter, darunter 29 für die Ordentliche Gerichtsbarkeit und sieben für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, vorgesehen. Darüber hinaus schaffen wir 14 Stellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte und sechs Stellen für Amtsanwälte und -anwältinnen.

Lassen Sie mich an dieser Stelle die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger besonders hervorheben. Der Begriff Rechtspfleger bringt den Kern der Aufgabe sehr gut zum Ausdruck. Sie pflegen unser Recht.

Pflegen kann man allerdings nur dann etwas, wenn man die nötigen Mittel zur Verfügung hat. Wie wir wissen, ist das erforderliche Mittel zur Pflege bei der naturgemäß personalintensiven Justiz insbesondere die angemessene Personalausstattung. Es ist deshalb richtig und wichtig, dass wir auf diese Personengruppe unser besonderes Augenmerk legen und 23 neue Stellen schaffen.

Meine Damen und Herren, jedoch können wir Mitglieder dieser Berufsgruppe nicht auf dem freien Markt gewinnen. Da gebe ich Ihnen durchaus recht, Herr Kollege Henter. Deshalb investieren wir in die Zukunft und schaffen im engen Schulterschluss mit der Praxis darüber hinaus 30 zusätzliche Stellen für Rechtspflegeranwärterinnen und Rechtspflegeranwärter.

Zudem sind wir dankbar, dass 17 neue Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister für noch mehr Sicherheit in unseren Gerichtssälen sorgen.

Für den Justizvollzug sind im Hinblick auf die weiterhin hohen Belastungen insgesamt 61,5 zusätzliche Stellen vorgesehen, darunter auch für eine Verbesserung der psychologischen und religiösen Betreuung von Gefangenen. Damit ist auch die ursprünglich vorgesehene Streichung von Stellen im Justizvollzug für diese Legislaturperiode vom Tisch.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Mittel zur Pflege des Rechts sind neben der angemessenen Personalausstattung für alle Berufsgruppen der Justiz eine zeitgemäße Arbeitsausstattung und Arbeitsweise. Deshalb ist für die Zukunftsfähigkeit unserer Justiz ein weiterer Punkt unumgänglich. Die Justiz muss Schritt halten im digitalen Zeitalter. Der Weg zu den Gerichten soll für rheinland-pfälzische Bürgerinnen und Bürger einfacher werden, und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Justiz sollen auf allen Ebenen entlastet werden.

Nachdem die Elektronische Akte im Juni am Landgericht Kaiserslautern sowie unlängst am 3. Dezember im Justizzentrum in Bad Kreuznach erfolgreich gestartet ist, wird diese in den kommenden Jahren Schritt für Schritt bei allen Gerichten des Landes eingeführt werden.

Darüber hinaus wird nun auch die Einführung der Elektronischen Akte im Strafverfahren vorbereitet, wofür im Doppelhaushalt eine Verpflichtungsermächtigung von rund 7,5 Millionen Euro ausgebracht wurde. Allein für die Unterhaltung und den Ausbau der bestehenden IT-Projekte sind bei den Gerichten, Staatsanwaltschaften und im Justizvollzug im Einzelplan 05 für das Haushaltsjahr 2019 3,7 Millionen Euro und für 2020 3,2 Millionen Euro veranschlagt.

Diese Fakten machen zwei Dinge deutlich: Vor den Gerichten und Staatsanwaltschaften liegt in den kommenden Jahren ein herausfordernder Umbruch. Aber er bietet auch eine große Chance, effizient und zeitgemäß zu arbeiten. Damit dies gelingt, legt unser Doppelhaushalt hierzu den finanziellen Grundstein.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Ampelkoalition hat mit ihrer Arbeit und der Einbringung des Haushalts die Weichen für eine weiterhin erfolgreiche Justiz gestellt. PEBB§Y 100 wird weiter unser Ziel bleiben. Aber wir sind in Rheinland-Pfalz auch in diesem Bereich hervorragend für die Herausforderungen der Zukunft vorbereitet.