Protocol of the Session on October 24, 2018

(Unruhe im Hause)

in meinem Redemanuskript steht: großes Raunen; es freut mich, dass Sie auch so reagieren –, die aber durchaus etwas Richtiges gesagt hat, nämlich: „Geschlecht ist ein angeborenes, biologisches Schicksal und keine Lifestyle-Entscheidung verwirrter“ – grüner – „Akademiker“, meine Damen und Herren.

(Beifall der AfD – Abg. Joachim Paul, AfD: Genau so ist es!)

Diesen unwissenschaftlichen Quatsch braucht unser Land nun wirklich nicht; einfach streichen, das Geld bitte für Sinnvolleres ausgeben.

Kommen wir zur medizinischen Versorgung. Auch das war heute ja schon Thema. In den letzten Haushaltsberatungen wurde von unserer Fraktion der Antrag gestellt, die Mittel zur Förderung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum aufzustocken. Das ist nun fast zwei Jahre her, und wir führen in diesem Haus immer noch Grundsatzdiskussionen, meine Damen und Herren.

Es ist seit zwei Jahren nicht einmal im Ansatz ein tragfähiges Konzept erarbeitet worden, wie die medizinische Versorgung auf dem Land verbessert werden könnte. In diesem Haushalt sind keine Budgets erkennbar, die vermuten lassen, dass sich an dieser Situation irgendetwas signifikant verändern würde. Die Kliniken in diesem Land, allen voran die Universitätsmedizin, haben entweder hohe Investitionsstaus oder hohe Schulden oder beides. Nach Ihrem Haushaltsentwurf wird sich an diesem Zustand nichts ändern.

Wie sieht es nun bei der Sozialpolitik, also dem ehemals sozialdemokratischen Kernthema aus? Eine der großen Aufgaben des Sozialministeriums wird die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes werden. Der Entwurf der Landesregierung für ein Landesgesetz zur Ausführung des Bundesteilhabegesetzes sieht künftig eine geteilte Trägerschaft im Bereich der Eingliederungshilfe vor. Diese soll für minderjährige Menschen mit Behinderung bei den Kommunen, im Übrigen beim Land liegen, wobei die Kommunen für die Durchführung herangezogen werden sollen.

Dies – man mag es ja gar nicht „Lösung“ nennen – bedeutet aber für die rheinland-pfälzischen Kommunen, dass sie neben den Kosten der Eingliederungshilfe, die sie vollumfänglich alleine tragen müssen, jetzt noch zusätzlich 50 % der Kosten der Eingliederungshilfe für alle anderen Menschen mit Behinderung sowie 100 % der anfallenden Verwaltungskosten tragen müssen.

Dabei ist seitens der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Rheinland-Pfalz im Rahmen des Anhörverfahrens in der 20. Sitzung des Sozialpolitischen Ausschusses noch einmal ganz deutlich herausgestellt worden, dass hier künftig mit deutlichen Mehrbelastungen zu rechnen ist, sei es durch die Neuregelung der Einkommenssätze oder durch die weitere Anhebung der Vermögensfreigrenzen und die Erweiterung der Leistungen zum 1. Januar 2020, den erhöhten Personalaufwand durch Prüf- und Berichtspflichten, die Individualabrechnungen, die Verhandlungen von Rahmenvereinbarungen und die Neuregelung des Gesamtplan- und Teilhabeverfahrens oder die zusätzlichen Aufgaben der Bedarfsplanung und Angebotssteuerung. All das geht an die Kommunen, meine Damen und Herren.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf für ein Landesgesetz wälzt das Land wieder einen Großteil der Kosten auf die rheinland-pfälzischen Kommunen ab. Unfassbar finde ich das, und die Kommunen im Übrigen auch. Einerseits betont die Landesregierung stets ihre Vorreiterrolle, wenn es um die Rechte, die Teilhabe und die Verbesserung der Lebensverhältnisse geht, und betont auch immer wieder, dass es sich hier um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt. – Ja, das ist richtig. Wenn es aber um die konkrete Umsetzung und insbesondere die Kosten geht, dann stiehlt sich die Landesregierung nur zu gerne aus der Verantwortung, wie die beabsichtigte künftige Regelung deutlich macht.

Wieder belastet die Landesregierung die Kommunen und lässt sie allein. Zumindest muss die Landesregierung die Verwaltungskosten, die den Kommunen bei der Erfüllung der Aufgaben des Landes entstehen, erstatten. Ich denke, das wäre einfach nur anständig, meine Damen und Herren.

(Beifall der AfD)

Wenden wir uns dem viel beschworenen ländlichen Raum zu. In seinen Ausführungen zur Finanzierung eines Markenaufbaus sprach Herr Professor Dr. Kreilkamp im Rahmen einer Anhörung der Enquete-Kommission „Tourismus“ im März von jährlichen minimalen Einführungskosten allein für eine Dachmarkenkampagne von rund 5 Millionen Euro. Das erscheint üppig, aber ist wohl erforderlich. Wieso aber

glauben Sie, dann mit einer Summe von rund 4,2 Millionen Euro eine Dachmarke und auch noch die neue Tourismusstrategie 2025 im Haushalt 2019 erfolgreich umsetzen zu können? Wieder eine dieser finanzpolitischen Utopien, meine Damen und Herren.

(Beifall der AfD)

Kommen wir zum Breitbandausbau in Rheinland-Pfalz. Selbstverständlich unterstützen wir den Breitbandausbau, bei dem seit 2011 durchaus Fortschritte erzielt wurden.

(Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD)

Wir haben diesen Weg erst im August 2017 mit unserem Antrag zum Sonderprogramm zur Stärkung des ländlichen Raums beschritten. Jedoch erleben wir von Herrn Minister Wissing bisher vor allem schöne Worte und Versprechungen wie das Sonderprogramm zur ländlichen Entwicklung,

(Abg. Dr. Adolf Weiland, CDU: Und das nur, wenn er da ist!)

von dem noch nichts Konkretes in Erfahrung zu bringen ist.

Auf der einen Seite sollen tatsächlich für die Breitbandversorgung nur rund 16 Millionen Euro per anno ihren Weg in den Haushalt 2018/2019 finden. Auf der anderen Seite zünden Sie mit Ihrer Verpflichtungserklärung in Höhe von immerhin 565 Millionen Euro ab 2021 eigentlich eine Nebelkerze, die unkonkreter nicht sein kann.

Seien Sie sicher, wir werden für die Bürger ein wachsames Auge auf Ihre großen Versprechungen legen und dies auch öffentlich anzeigen und kommentieren, so, wie es die Kontrollaufgabe der Opposition vorsieht.

(Beifall der AfD)

Ich finde es schon bemerkenswert, dass meine beiden Vorredner nicht mit einer Silbe einen der größten Kostenfaktoren, die wir derzeit haben, angesprochen haben. Es ist Ihnen wahrscheinlich unangenehm, aber mir nicht. Ein großer Kostenfaktor, der so unnötig ist in Teilen wie ein Kropf, entsteht durch die Auswirkungen Ihrer völlig fehlgeschlagenen Asyl- und sogenannten Integrationspolitik, meine Damen und Herren.

(Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es ist doch klar, dass das kommt, Herr Braun. Was haben Sie denn gedacht?

Frau Schellhammer, ich weiß, wer über Asylkosten auch nur zu sprechen wagt, hat sich allein schon dadurch als lupenreiner Rassist qualifiziert. Dennoch kann ich es Ihnen nicht ersparen. Das sind hart verdiente Steuergelder, meine Damen und Herren, und gehören nicht Ihnen, sondern dem Steuerzahler, also dem Bürger.

214 Millionen Euro erhielten die Kommunen im Jahr 2017 aus dem Landeshaushalt für die Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern in Rheinland-Pfalz. Weitere 185 Millionen Euro wurden für die Betreuung von rund

2.700 unbegleiteten minderjährigen Ausländern aufgebracht, mit Abstand die größte Ausgabenposition im Haushalt des Integrationsministeriums. Ob sie alle minderjährig waren, wissen Sie nicht, weil Sie es nicht medizinisch überprüfen lassen, Frau Spiegel. Hier nehmen Sie den Betrug am deutschen Steuerzahler einfach billigend in Kauf.

(Beifall der AfD – Abg. Joachim Paul, AfD: Genau!)

In beiden Fällen überstiegen die tatsächlichen Kosten letztlich den ursprünglichen Plan sogar um mehr als das Doppelte. Sie machen genau so munter weiter. Für das laufende Haushaltsjahr haben Sie bereits zusätzliche 27 Millionen Euro für die UMA-Betreuung beantragt. Auch in den Jahren 2019/2020 sollen die Ausgaben auf diesem hohen Niveau bleiben, obwohl doch eigentlich die Anzahl derer, die kommen, immer geringer wird, habe ich mir sagen lassen, jedenfalls von Ihnen. Von nachträglichen Mehrkosten, die hier zu erwarten sind, ganz zu schweigen. Diese weisen Sie nämlich erst gar nicht aus.

Meine Damen und Herren, ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Die rheinland-pfälzischen Bürger und Steuerzahler sollen sich eben nicht unnötig sorgen und sich kein objektives Bild von der wahren Dimension der Asylzuwanderung machen. Das ist die Absicht, die dahintersteckt. Keine Sorge, diesen blinden Fleck schließen wir sehr gerne, wenn Sie nun behaupten, diese Zahlungsverpflichtungen seien durch Asylzuwanderung unvermeidlich entstanden. Die Unsummen hätten in ihrer astronomischen Höhe erst gar nicht zu entstehen brauchen, meine Damen und Herren. Sie sind vor allem das vorhersehbare Ergebnis der verfehlten und unverantwortlichen Masseneinwanderungspolitik und Ihrer Abschiebeverweigerung.

(Beifall der AfD)

Ministerin Spiegel, allen voran geht es offensichtlich nicht wirklich um die Begrenzung und Steuerung von Migration, womit auch eine Kostensenkung erreicht werden könnte. Vielmehr sollen durch staatliche Anreize und Förderungen Tatsachen geschaffen werden, die die heimische Bevölkerung gefälligst zu akzeptieren hat. Wer es wagt zu kritisieren, der sieht sich unversehens als fremdenfeindlich oder gar als Rassist diffamiert.

Wir reden über Geld. Ja, wir reden auch über Menschen. Natürlich haben wir eine Verpflichtung, Asyl zu gewähren. Aber wir haben auch eine Verpflichtung unseren Bürgern gegenüber, zu vielem Geld und einem Missbrauch des Asylrechts entgegenzutreten.

Die einfachste Möglichkeit, Kosten für Asyl und Integration zu senken – da werden Sie mir nur sehr ungern zustimmen –, ist es, die Zahl der Leistungsbezieher deutlich durch Abschiebung zu reduzieren. Dazu gibt es im Wesentlichen drei einfache Wege: den Zuzug ins Asyl- und Sozialsystem eindämmen, die Abschiebung abgelehnter oder straffällig gewordener Asylbewerber intensivieren, das geltende Asylrecht konsequent zur Anwendung bringen und den Missbrauch verhindern. Alles rechtsstaatlich und legitim zum Wohle unserer Bürger. Aber das wollen Sie nicht,

meine Damen und Herren.

(Beifall der AfD)

Auch im Jahr 2018 haben wir es mit einem anhaltenden Zustrom von Neuankömmlingen zu tun. In den ersten Monaten des Jahres stellten rund 142.000 Menschen einen Asylantrag in Deutschland. Diese Tatsache kann eigentlich niemanden überraschen; denn in den vergangenen Monaten haben Sie trotz einiger Entspannung der Asylsituation weder Zuzugs- noch Bleibeanreize minimiert oder vermindert. Nach wie vor gilt der Satz: Wer es nach Deutschland schafft und einen Asylantrag stellt, erhält Unterbringung und Komplettversorgung nebst Betreuung und individueller Förderung zum Nulltarif, meine Damen und Herren, und das unabhängig davon, ob er Aussicht auf ein Bleiberecht hat oder kriminell geworden ist. Völlig egal.

Wir gehen als naives Gastland in Vorschussleistung. Schauen Sie sich einmal Kanada und Australien an, wirklich demokratische Länder. Dort wäre so etwas völlig undenkbar, meine Damen und Herren.

(Beifall der AfD)

Es wäre sowohl aus Sicherheitsgründen, aber auch aus Kostenerwägungsgründen sinnvoll, Asylbewerber bis zur Entscheidung ihres Asylantrages in zentralen Aufnahmeeinrichtungen zu halten. Das machen andere Bundesländer durchaus. Ich war vor Kurzem im Wahlkampf in Bayern und habe mir diese Ankerzentren, zumindest eins, einmal angesehen. Die funktionieren. Auf diese Weise entstünden keine zusätzlichen Kosten für die Anmietung von kommunalem Wohnraum. Man könnte fast zwei Drittel der Mittel, die momentan für Grundleistungen bezahlt werden, einsparen; denn in einer Aufnahmeeinrichtung erhalten Asylbewerber deutlich weniger Geldzuwendungen, als wenn sie einen eigenen Hausstand betreiben. Das leuchtet ein.

Oder wie wäre es mit Sachleistungen statt Geldleistungen?

(Beifall der AfD – Abg. Joachim Paul, AfD: Genau! Richtig!)

Ein weiteres ergiebiges Einsparpotenzial mit hoher Minderung von Migrationsanreizen ist das entscheidende. Wir winken geradezu, kommt zu uns. Und dann kommen sie. Dann müssen wir es auch bezahlen.

Aber Frau Spiegel mit ihrer gesamten Landesregierung weigert sich beharrlich, über Ankerzentren oder Sachleistungen für Asylbewerber auch nur ansatzweise nachzudenken, obwohl es rechtlich durchaus möglich wäre. Von ihrer leidigen Verweigerungshaltung, weitere sichere Herkunftsländer anzuerkennen, möchte ich an dieser Stelle nur am Rande sprechen.

Wieder werden wir einen Antrag stellen. Wieder werden die Grünen es schaffen, ein ganzes Bundesland in Mithaftung zu nehmen und sich im Bundesrat zu enthalten, obwohl wir alle wissen, dass die Maghreb-Staaten sichere Herkunftsländer sind.

Sicherheit und der Wohlstand der rheinland-pfälzischen

Steuerzahler sind für Sie ganz offensichtlich zweitrangig. Seit Beginn der Migrationswelle in 2015 macht Ihr Regierungshandeln eines deutlich, in erster Linie geht es Ihnen um Zuwanderung und einen dauerhaften Aufenthalt bei uns. Das gilt nicht nur für anerkannte Asylbewerber, die im Anschluss an ihr Verfahren ohnehin direkt in die staatlichen Sozialsysteme wechseln. Nein, auch im Falle einer Ablehnung muss der weitaus größte Teil der inzwischen rund 9.000 Ausreisepflichtigen nicht mit Leistungskürzungen oder gar seiner Abschiebung rechnen. Das ist ein Anreiz, der natürlich Schule macht.

Die Gelder, die für Rückführungen und freiwillige Ausreise bereitgestellt werden, haben Sie im neuen Haushalt sogar eingefroren.