Zum guten Schluss möchte ich noch etwas sagen, damit es nicht untergeht. Im Bereich der Sozialpolitik ist noch einmal die ärztliche Versorgung angesprochen worden. Das ist ein Thema, mit dem wir wirklich viel zu tun haben. Es ist vollkommen klar, dass das Thema „Ärztliche Versorgung“ kein Thema ist, das wir uns von der Opposition erst sagen lassen müssen.
Wir haben bereits vor zehn Jahren als Landesregierung den Masterplan zur Stärkung der ambulanten ärztlichen Versorgung auf den Weg gebracht, und zwar sehr früh im Vergleich zu vielen anderen Bundesländern. Die jetzige Ministerin hat gemeinsam mit den Kollegen und Kolleginnen, die dafür zuständig sind, und auch der Kassenärztlichen Vereinigung, die eigentlich für die Sicherstellung zuständig ist, ganz klare Schwerpunkte in diesem Plan gesetzt. So schaffen sie lokale Zukunftswerkstätten. All diejenigen in den Kommunen und Regionen, die mit der ärztlichen Versorgung zu tun haben, sitzen zusammen, um zu überlegen, wie wir auch in Zukunft die ärztliche und pflegerische Versorgung sicherstellen können.
Dazu gibt das Land Unterstützung. Das geschieht nicht nur dadurch, dass diese Runden mit unserer Unterstützung stattfinden, sondern auch durch konkrete Förderung für die Niederlassung von Ärzten, die Gründung von Ärztegenossenschaften oder die Gründung von medizinischen Versorgungszentren.
Wenn Herr Baldauf heute sagt, dass neben der Landarztquote auch andere Dinge notwendig sind, dann sage ich, ich bin sehr froh, dass ich das jetzt einmal im Plenum höre.
Frau Thelen, ich erlebe, dass die Ministerin im Plenum versucht zu erklären, dass es neben der Landarztquote noch viele andere Dinge gibt, die man tun muss, damit die ärztliche Versorgung in unserem Land gelingt.
Diese vielen Mosaiksteine hat die Ministerin auf den Weg gebracht und lebt sie mit den Ärzten und Ärztinnen zusammen in unserem Land.
es wird spannend werden; denn es ist wie immer, die Krankenkassen erzählen uns, wir haben zu viele Betten und zu viele Krankenhäuser. Eigentlich ist das alles viel zu viel. Es ist seit Jahren ein ewiger Abwehrkampf gegen die Krankenkassen und gegen andere Protagonisten, dass wir unsere kleinen Krankenhäuser aufrechterhalten können. Wir wollen sie aufrechterhalten. Das ist auch das Credo der Ministerin.
Wir wollen, dass die kleinen Krankenhäuser auch in Zukunft Anlaufpunkte sein können für Bürger und Bürgerinnen und Ärzte und Ärztinnen. Deshalb ist es gut, dass wir mehr in die Krankenhäuser investieren, damit wir die Infrastruktur in unserem Land weiterentwickeln können. Das ist der Plan.
Damit zeigen wir, dass wir die medizinische Versorgung in unserem Land sehr ernst nehmen. Wir wissen, dass Bürger und Bürgerinnen große Sorgen haben, auch wenn sie jetzt noch gut versorgt sind. Weil viele Ärzte schon alt sind, wollen mit diesen Konzepten vor Ort für das sorgen, was die Menschen brauchen, nämlich Sicherheit in der ärztlichen und pflegerischen Versorgung.
Unsere Demokratie ist ein hohes Gut. Wir alle wissen, dass sie keine Selbstverständlichkeit ist, sondern sie wurde und wird weltweit hart erkämpft und muss gerade aktuell immer wieder verteidigt werden. Wir wollen eine starke Demokratie, die von ihren Bürgern getragen wird; denn Demokratie, das sind wir alle.
Dieser Doppelhaushalt legt die Grundlage dafür, dass Menschen in diesem Land gute Lebenschancen haben, egal, ob sie in der Stadt leben oder auf dem Land, ob sie alt oder jung sind, ob sie zugewandert oder hier geboren sind, egal ob sie gesund sind oder unsere Unterstützung brauchen. Wir schaffen damit die Grundlage für ein gutes Leben für alle Menschen in Rheinland-Pfalz. Gute Lebenschancen für alle ist die Basis für ein gutes Miteinander in einer Gesellschaft.
Unsere lebendige Demokratie braucht das Engagement von uns allen und eine selbstbewusste Bürgergesellschaft. Meine Landesregierung fördert das freiwillige Engagement und die Bürgerbeteiligung ganz aktiv. Wir sind stolz darauf – ich habe es am Anfang gesagt –, dass jeder Zweite in unserem Land mitmacht. Deshalb sind wir zuversichtlich und wissen, dass wir unser Land weiterhin gemeinsam gut gestalten können, und zwar ganz im Sinne des Lebensgefühls der Rheinland-Pfälzer, solidarisch und weltoffen.
Das Einzige, was jetzt noch fehlt, ist mein großer Dank an Doris Ahnen und an Stefan Weinberg, weil wir wirklich sehr froh über diesen Haushalt sind.
Ich sage vielen Dank zu den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Finanzministeriums und der anderen Ressorts, die mit ihrer engagierten und konstruktiven Arbeit dafür
Meine sehr verehrten Herren und Damen, wir gestalten die Zukunft unseres Landes. Das tun wir gemeinsam und mit großer Zuversicht.
Wir dürfen zahlreiche Gäste im Landtag begrüßen, Mitglieder der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung aus Mayen-Koblenz, Schülervertretungen des Gymnasiums Nieder-Olm, die Gewinnerin des Rheinland-Pfalz-Tag-Quiz, Frau Gabriele Gerlach, und Studierende des Studentenparlaments der Technischen Hochschule in Bingen. Herzlich willkommen bei uns!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, aufgrund der Redezeit der Regierung steht den Fraktionen eine zusätzliche Redezeit von jeweils 6 Minuten zur Verfügung. Gibt es Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall.
Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf und den Finanzplan an den Haushalts- und Finanzausschuss unter Beteiligung der Fachausschüsse zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.
Landesgesetz zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes und des Landesfinanzausgleichsgesetzes sowie besoldungsrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/7431 – Erste Beratung
Die Fraktionen sind übereingekommen, diesen Punkt ohne Aussprache zu behandeln. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – sowie an den Rechtsausschuss zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.
Landesmediengesetz Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/7591 – Erste Beratung
Die Fraktionen haben sich auf eine Redezeit von 5 Minuten geeinigt. Herr Schäffner wird für die SPD-Fraktionen den Gesetzentwurf begründen.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der heute von den Fraktionen SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachte Gesetzentwurf zur Änderung des Landesmediengesetzes könnte auch die Überschrift „Für eine vielfältige und stabile Medienlandschaft in RheinlandPfalz“ tragen. Dem Grundverständnis folgend, dass uns freie und pluralistische Medien sehr wichtig sind, ist es den vier Fraktionen in dieser Überarbeitung des Landesmediengesetzes gelungen, einen Konsens zu finden, wie das hier in diesem Haus gute Tradition ist. Ebenso wichtig wie der Konsens mit den Kolleginnen und Kollegen im Landtag ist uns der ständiger Austausch mit allen Akteuren, die von diesem Gesetz in unserem Land betroffen sind.
Liebe Kolleginnen Kollegen, wir alle betonen immer wieder die Besonderheiten unseres schönen Rheinland-Pfalz. Als Flächenland mit vielen kleinen Orten und sehr unterschiedlich besiedelten Regionen müssen wir uns als Gesetzgeber darüber Gedanken machen, wie eine qualitativ hochwertige lokale Berichterstattung ermöglicht wird. Deshalb haben wir zum Beispiel die Rahmenbedingungen bei der Vergabe von Zulassungen in § 24 angepasst. Dadurch, dass wir grundsätzlich Verlängerungen zulassen, schaffen wir die Voraussetzung, dass die vor Ort verwurzelten Sender weiterhin ein gutes Programm anbieten können und dabei nicht drauflegen müssen.
Die Entscheidung erfolgt jeweils auf Antrag von der Versammlung der Landeszentrale für Medien und Kommunikation, die dabei natürlich sicherstellt, dass durch entsprechende Programmschemata die einzelnen Regionen gestärkt werden.
Gerade im Medienland Rheinland-Pfalz gibt es aber nicht nur den kommerziellen Bereich, sondern wir sind besonders stolz auf unsere bundesweit einmalige Landschaft an Offenen Kanälen. OKs oder – wie sie jetzt auch oft genannt werden – die Bürgermedien stellen einen wichtigen Bestandteil einer vielfältigen Medienlandschaft dar.
In § 28 stellen wir deshalb sicher, dass Landesregierung und LMK darauf zu achten haben, dass entsprechende Übertragungskapazitäten verfügbar sind. Gerade bei lokalen Ereignissen sind die Ehrenamtler gern zur Stelle und leisten so ihren Teil, dass Nischenthemen an Reichweite gewinnen und örtliche Aktivitäten dokumentiert werden. Außerdem geht es aber auch darum, Medienkompetenz zu vermitteln, ein wichtiger Schwerpunkt, den wir in Rheinland-Pfalz schon lange setzen, der aber tendenziell immer wichtiger wird.
In diesem Zusammenhang ist für uns alle klar, die Medienbranche wandelt sich. Telemedien haben sich in Inhalt und Gestaltung maßgeblich gewandelt. Im Social Media und Streaming ist kaum noch ein Unterschied zum Rundfunk zu erkennen;
von daher ist es nur konsequent, hier auch die Zuständigkeit der Telemedienaufsicht anzupassen. Diese wird nun
Die vorgenommenen Anpassungen in § 44 bezüglich Wahl von Direktor bzw. Direktorin und dem Stellvertreter bei der LMK standen nie wirklich zur Diskussion. Uns allen ist ein transparentes Auswahlverfahren wichtig. Dazu ist eine Ausschreibung das einfachste und nachvollziehbarste Mittel. Deshalb regeln wir das jetzt auch verbindlich im vorliegenden Gesetz. Auch für diesen Bereich haben die Fraktionen eine gemeinsame konstruktive Lösung gefunden.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Aktualisierung des Landesmediengesetzes machen wir einen ausgewogenen Vorschlag, die Medienlandschaft zukunftsgerecht aufzustellen und die Gesetzgebung an die moderne Medienwelt anzupassen. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen.