Protocol of the Session on September 20, 2018

Wenn Sie eine Situation am Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Mosel ansprechen, wo im Weinbau Förderprogramme beantragt und bewilligt wurden, dann kann ich Ihnen sagen, dass aufgrund eines Problems bei der sogenannten Altdatenübertragung aufgrund eines älteren Softwareprogramms, das angeglichen werden musste, maximale Anstrengungen unternommen wurden, dieses Problem zu beseitigen. Meines Wissens – das reiche ich gerne nach – haben alle Winzer, die in diesen Altdatenfällen waren, zwischenzeitlich ihr Geld erhalten. Aber das prüfe ich nach. Sie bekommen das noch einmal genau.

Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Schneider.

Ich habe eine Frage bezüglich Ihrer Ausführungen über die erste und zweite Säule. Gibt es eine Einigkeit aller Fraktionen in der Ampelregierung, dass es keine Kürzungen der ersten Säule zugunsten der zweiten Säule gibt? Stimmen alle Fraktionen dieser Regelung zu?

Es ist ein Prozess. Man soll nicht den zweiten Schritt vor dem ersten machen. Die Landesregierung – ich kann nicht für die Fraktionen sprechen, aber alles, was ich höre, weist darauf hin – bzw. wir sind für eine starke Einkommensstütze und Risikoabsicherung als Ausgleich für die On-topLeistungen der Landwirtschaft für die hohen Standards, die diese einhalten müssen und für die Einhaltung von Agrar-, Umwelt- und Klimazielen. Das ist Einhelligkeit.

Ich möchte darauf verweisen, diese Debatte fängt an, aber nicht nur für Regierungsfraktionen, sondern für uns alle. Glücklicherweise hat uns die EU mit dem Geschenk der Subsidiarität die Möglichkeit gegeben, nationale Strategiepläne zu entwickeln. Ich denke, wir werden untereinander alle noch in Diskussionen geraten, wie wir uns das eine und das andere vorstellen. Ich weiß, dass die einen mehr Beatles lieben und die anderen mehr Stones, aber am Schluss müssen wir ein schönes Programm zusammenbauen.

Zu einer Zusatzfrage erteile ich Herrn Abgeordneten Steinbach das Wort.

Sehr geehrter Herr Staatssekretär, ich möchte noch einmal auf das Thema der Risikovorsorge, Risikoabsicherung zurückkommen, das uns in diesem Jahr zumindest mittelbar wieder betrifft. Ich habe konkret die Frage: In welchem Umfang kann die Versicherungswirtschaft über Risikopolicen – wir kennen das lange bei der Hagelversicherung, aber auch im Dürrebereich – Angebote unterbreiten, bzw. inwieweit können wir in der GAP-Reform diese Sicherungssystematik unterstützen?

Gestatten Sie mir bei der Beantwortung den Vorsatz, dass Versicherungen ein Baustein in der Risikoabsicherung sind. Das heißt, wenn wir über Risikoabsicherung sprechen, sollte man nicht zu schnell zu dem Thema „Versicherungen“ kommen. Aber wenn es diskutiert werden soll, sage ich, im jetzigen Entwurf der GAP-Verordnung ist vorgesehen, dass sogenannte obligatorische Unterstützungen von Versicherungen eingepflegt werden sollen. Das heißt, man will die Mitgliedsstaaten oder Länderverwaltungen zwingen, in ihren Programmierungen verpflichtende Zuschüsse vorzusehen.

Die Bauernverbände – daran erinnere ich historisch mit guten Gründen und guten Argumenten, auch in Zeiten, als es schon widrigere Witterungsbedingungen gab – haben die Regierungen gebeten, derartige Versicherungszuschüsse nicht unbedingt einzupflegen bzw. probeweise eingeführte Versicherungszuschüsse beispielsweise im Weinbau zugunsten anderer, nämlich betrieblicher Maßnahmen wieder einzustampfen.

Die Antwort auf die Frage ist, ich merke einen Paradigmenwechsel in der Szene. Man fragt das aus der Branche doch stärker nach, als das vor Jahren der Fall war. Deswegen freue ich mich auf die Diskussion. Andererseits gibt es Versicherungen zum Beispiel im Dürrebereich. Es gibt Mehrgefahrenversicherungen. Die haben einen gewissen Preis. Der Landwirt muss aus meiner Sicht, aus Sicht der Landesregierung auch die Freiheit haben, zwischen mehreren Risikovermeidungsinstrumentarien – er kann auch ganz schlaues Zeug machen, wozu eine gute Fruchtfolge oder ein breit aufgestellter Betrieb gehören können – zu wählen. Er sollte die Möglichkeit haben, seinen eigenen

Präventionskatalog zu gestalten. Das gehört zu seiner unternehmerischen bzw. betrieblichen Freiheit.

Wir verschließen uns diesen Fragen nicht. Wir sind im Diskurs. Wir sind auf dem Weg. Das ist kein streitiger Diskurs. Das sind Fragen, die auch in der Branche wissenschaftlich und fachlich begleitet werden. Das sind beispielsweise Dinge – darauf rekurriere ich noch einmal –, die in einen nationalen Strategieplan hineingehören, wie stark man dieses präventive und vorbeugende Handeln auf dem Hof, dem Acker vorsieht oder wie stark man eher interventionistisch in die Risikoabsicherung über Versicherungsinstrumente gehen will. Das muss die Zukunft zeigen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mir liegen noch zwei Wortmeldungen für Nachfragen vor. Ich tendiere dazu, die Anfrage danach für beantwortet zu erklären.

Herr Dr. Böhme, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, Herr Staatssekretär, auf der Start-ELERVeranstaltung hat eine Vertreterin des Bundesministeriums für Landwirtschaft gesprochen. Was die Risikoabsicherung betrifft, so hat sie zwei Möglichkeiten in Aussicht gestellt.

Bitte kommen Sie zur Frage.

Das ist zum einen die Versicherungslösung oder zum anderen eine Risikofondslösung. Wie steht die Landesregierung zur Risikofondslösung?

Der Risikofonds ist auch eine dieser Methoden, die sich im Diskurs befinden, und zwar im fachlichen Diskurs. Das ist kein Streit in dem Sinne. Das hat Vor- und Nachteile. Wir haben diese Fonds schon in der gemeinsamen Marktordnung. In Erzeugerorganisationen gibt es bereits die Möglichkeit, Fonds auf Gegenseitigkeit einzurichten. Es entscheiden sich auch hier teilweise bewusst Landwirte und Erzeugerorganisationen dagegen, in ihre Programmierungen und Strategiepläne derartige Fonds aufzunehmen.

Es ist eine Vergemeinschaftung von Risiken, klar. Aber mir ist lieber, jeder sorgt individuell nach seinem Betriebsportfolio dafür, Risiken a priori auszuschließen, also so gering wie möglich zu halten und dafür Mittel zu binden. Es geht um eine zielgerichtete Förderung. Je mehr ich auf allgemeine Lasten lege, umso weniger zielscharf werden Maßnahmen. Das ist ein Auszug aus der aktuellen Debatte, keine Positionierung.

Wir haben diese Instrumente bereits, wie zur Frage des Herrn Kollegen Steinbach gesagt. Versicherungszuschüsse gingen auch schon jetzt in der zweiten Säule. Aber, wie

gesagt, aus guten Gründen hat die Branche diese Forderung nur teilweise oder gar nicht erhoben bzw. wieder zurückgezogen. Da sind wir offen. Wie gesagt, wir haben im nationalen Strategieplan Möglichkeiten, diesen Diskurs zu einem guten Ende zu führen.

Zu einer letzten Zusatzfrage erteile ich Herrn Abgeordneten Zehfuß das Wort.

Herr Präsident, vielen Dank. Herr Staatssekretär, wir haben viel über Risikoabsicherung gesprochen. Inwieweit halten Sie es für ein Risiko, wenn innerhalb der EU verschiedene Produktionsstandards aufgelegt werden? Ich denke gerade an Ferkelerzeuger im Verhältnis Deutschland zu Dänemark.

Herr Abgeordneter Zehfuß, wir sind in vielen Bereichen in der EU harmonisiert. Als Erstes ist die Kohäsionspolitik zu nennen. Im Pflanzenschutzmittelrecht und bei Futtermitteln haben wir eine weitgehende Harmonisierung erreicht. In Kernpunkten wie beispielsweise im Wettbewerbsrecht hat Hogan jetzt festgestellt, im Juni dieses Jahres haben wir 27 oder 28 – wie man es nimmt – verschiedene Rechtsregimes, die sich mit Fragen der Wertschöpfungsketten, Lebensmitteleinzelhandel und kartellrechtlichen Fragen befassen. Das ist zu ordnen. Das ist auch im Tierschutzrecht so. Das ist in der Landwirtschaft ein wichtiger Sektor. Dort haben wir unterschiedliche Rechtsregimes.

Das ist in der Tat genau das, was wir wollen, europäische Kohäsion, eine Angleichung der Regeln, des Spielfeldes, um aktuell gleiche Rechte und Chancen einzuräumen. Ja, Dänemark hat die Schmerzlinderung im Tierschutzrecht, wir haben die Schmerzausschaltung enthalten. Das ist Teil dieser Debatte, die wir gerade über die Ferkelkastration führen. Die Sorgen der Landwirte, die durch diese Wettbewerbslage bestehen, nehmen wir ernst und haben Ideen, wie man damit umgehen kann.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Damit ist die Mündliche Anfrage Nummer 4 beantwortet.

Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Jutta Blatzheim-Roegler und Pia Schellhammer (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN), Fahrverbote vermeiden – Gesundheit und saubere Luft sichern: Auswirkungen des Diesel-Skandals auf Rheinland-Pfalz – Nummer 5 der Drucksache 17/7317 – betreffend, auf. Frau Kollegin Blatzheim-Roegler hat das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident.

1. Wie viele Pendlerinnen und Pendler aus RheinlandPfalz sind nach Kenntnis der Landesregierung vom Diesel-Fahrverbot der Stadt Frankfurt am Main betroffen?

2. Welche Maßnahmen haben sich bislang als erfolgreich erwiesen, um drohende Fahrverbote in den von NOx-Grenzwertüberschreitungen betroffenen Städten (Mainz, Koblenz, Ludwigshafen) in RheinlandPfalz abwenden zu können?

3. Wie viele Menschen (Pendlerinnen und Pendler, Ein- wohnerinnen und Einwohner) wären nach Kenntnis der Landesregierung von diesem Diesel-Fahrverbot in Mainz, Ludwigshafen und Koblenz betroffen?

4. Welche der durch das Aktionsprogramm „Saubere Mobilität“ der Landesregierung geförderten Maßnahmen zur Luftreinhaltung in den Städten befinden sich bereits in der Umsetzung?

Zur Beantwortung erteile ich Herrn Staatssekretär Becht das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich sehr, dass die Abgeordneten BlatzheimRoegler und Schellhammer das aktuelle Thema „Saubere Mobilität“ in Verbindung mit möglichen Fahrverboten aufgegriffen haben.

Wie Sie sicher alle wissen, sind nach der Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Februar 2018 zur Zulässigkeit von Fahrverboten weitere Klageverfahren anhängig. Das Ergebnis der aktuellen Klageverfahren, insbesondere das Urteil Frankfurt betreffend vom 5. September 2018, lässt derzeit keine Entwarnung für die rheinland-pfälzischen Städte prognostizieren.

Die vom Verwaltungsgericht Wiesbaden angekündigten Fahrverbote in Frankfurt können auch auf rheinlandpfälzische Verkehrsteilnehmer, insbesondere für Menschen, die dort arbeiten, Auswirkungen haben. Auch rheinland-pfälzische Unternehmen und Handwerksbetriebe können betroffen sein.

Zur Beurteilung der Situation sind zunächst die Zustellung der schriftlichen Entscheidungsgründe sowie die Rechtsmittelfrist des Urteils abzuwarten. Ob von Kläger- oder Beklagtenseite Rechtsmittel gegen das Urteil vom 5. September 2018 eingelegt werden, ist der Landesregierung nicht abschließend bekannt. Den aktuellen Presseinformationen vom 19. September zufolge beabsichtigt das Land Hessen, juristisch gegen das Frankfurter Dieselfahrverbot vorzugehen. Dies vorangestellt, beantworte ich die Mündliche Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zunächst zu Frage 1: Da zu der Gerichtsentscheidung vom 5. September 2018 zu Fahrverboten in Frankfurt der Landesregierung keine Urteilsbegründung vorliegt und die Rechtsmittelfrist noch abzuwarten ist, können keine belastbaren Aussagen zu den Auswirkungen getroffen werden. Zudem ist die Einleitung von Rechtsmitteln vonseiten des Landes Hessen angekündigt.

Auch unter der Annahme, dass das Urteil Rechtskraft erlangt, bestehen viele offene Fragen, die Einfluss auf den Betroffenenkreis haben. Insbesondere sind hierbei die Ergebnisse der Verhältnismäßigkeitsprüfung, die das Bundesverwaltungsgericht in seinem Grundsatzurteil zur Zulässigkeit von Fahrverboten betont, zu nennen. Diese dürften auch mit Ausnahmeregelungen verbunden sein. Die Ausgestaltung dieser Ausnahmeregelungen kann erheblichen Einfluss auf die möglichen Einschränkungen auch für rheinland-pfälzische Verkehrsteilnehmer mit Ziel Frankfurt haben.

Zur Frage 2: Die aktuellen Messwerte belegen, dass Rheinland-Pfalz mit den betroffenen Städten dem Ziel einer Einhaltung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte einen wichtigen Schritt näher gekommen ist. Nach den am 31. Mai 2018 vom Umweltbundesamt (UBA) veröffentlichten finalen Ergebnissen der Stickstoffdioxid-Messungen ist die Belastung der Luft mit Stickstoffdioxid im Jahr 2017 im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen. Besonders erfreulich aus rheinland-pfälzischer Sicht ist, dass das Ergebnis für Koblenz bestätigt und im Jahr 2017 der Grenzwert von 40 µg/m³ (Mikrogramm pro Kubikmeter) eingehalten wurde. Auch die positive Entwicklung der Messwerte in Mainz und Ludwigshafen mit den erkennbaren Minderungen der Emissionen wurde nun bestätigt.

Maßnahmen, die Fahrverbote in Rheinland-Pfalz erfolgreich abwenden werden, können angesichts der bereits vorliegenden Urteile für andere Städte nicht mit Sicherheit benannt werden. Hierzu gibt es auch kein Patentrezept; die einzelnen Maßnahmen müssen unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalls in den Städten betrachtet werden.

Die für die Stadt Mainz eingeleiteten Maßnahmen – Bau der Mainzelbahn, Busnachrüstungen und die vorgezogene Neubeschaffung von Euro 6-Bussen – scheinen jedenfalls geeignet zu sein, Fahrverbote abzuwenden, da auf der von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Parcusstraße ein hohes ÖPNV-Verkehrsaufkommen herrscht. In Mainz sollen mit den dort geplanten Maßnahmen die Grenzwerte bis 2020 eingehalten werden. Ob Fahrverbote dennoch verhältnismäßig wären, obliegt der Entscheidung des Gerichts.

Zu Frage 3: Aktuelle Urteile hinsichtlich Klageverfahren zur Luftreinhaltung liegen für rheinland-pfälzische Städte nicht vor. Von daher wären Angaben zu einem potenziellen Betroffenenkreis reine Spekulation.

Zu Frage 4: Die Maßnahmen der Städte Mainz, Koblenz und Ludwigshafen im Zuge des Aktionsprogramms „Saubere Mobilität“ des Landes sind nach Kenntnis der Landesregierung nahezu alle in Bearbeitung. Der konkrete Umsetzungsstand liegt der Landesregierung nicht zu jeder Einzelmaßnahme vor.

Weit fortgeschritten ist die Beschaffung moderner und damit schadstoffarmer Euro 6-Busse in Mainz. Die Busse sind nach den Angaben der MVG bereits bestellt, die Lieferung ist auch noch für das Jahr 2018 terminiert.

Vielen Dank.

Zu einer Nachfrage erteile ich Frau Abgeordneter Blatzheim-Roegler das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident! Herr Staatssekretär, vielen Dank für Ihre detaillierte Beantwortung.

Wie bewertet die Landesregierung die Umsetzung angekündigter Maßnahmen des Bundes seit dem ersten nationalen Dieselgipfel im vergangenen Jahr?

Es gab einmal eine Spülmittelwerbung, die handelte von zwei Dörfern in Nordspanien. Das eine Dorf hieß Villarriba und das andere hieß Villabajo. Villarriba hat regelmäßig bei Dorffesten noch das Geschirr gespült, während Villabajo schon lange beim Feiern war. – So ungefähr können Sie das Verhältnis der Maßnahmen der Mainzer Landesregierung zu den Maßnahmen der Berliner Regierung annehmen.

(Heiterkeit der Abg. Dr. Bernhard Braun und Andreas Hartenfels, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)