Protocol of the Session on August 24, 2018

Sie haben die Auswirkungen auf die Arbeitnehmer angesprochen. Wenn ich Ihren Ausführungen aus der Vergangenheit folge, reden Sie auch der bäuerlichen Landwirtschaft das Wort. Sie haben versucht, eine Folgenabschätzung zu machen, die ich jetzt nicht bewerten möchte – ich halte sie nicht für richtig. Aber wenn Sie die Entwicklung der Anzahl der Betriebe in den letzten Jahrzehnten und den Strukturwandel sehen, der nichts anderes als das Schließen der Hoftore ist, und den vermeiden oder verlangsamen wollen, dann dürfen Sie nicht so argumentieren, wie Sie das getan haben.

(Beifall bei der CDU)

Das fördert nämlich den Strukturwandel enorm.

Glauben Sie mir, ich bekomme diese Problematik sehr nahe mit. Für viele Landwirte ist es ein zusätzlicher Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt, und die dann sagen: Wisst Ihr was, macht Euren Bettel alleine!

(Beifall der CDU)

Das ist der Grund, warum wir hier so vehement um Unterstützung bitten. „Bitten“, wir stehen hier als Bittsteller. Ich weiß, dass der FDP-Antrag vorhin schon behandelt worden ist. Warum machen wir das ein zweites Mal? – Weil uns das so wichtig ist.

(Beifall der CDU – Zuruf von der CDU: So ist es!)

Das ist keine Maßnahme der Selbstdarstellung, sondern das ist ein Kampf ums Überleben. Wenn Sie das jetzt als bäuerliches Lamento abtun, schauen Sie in die Statistik,

wie viele Betriebe über die Wupper gehen. Wenn Sie sich die betriebswirtschaftlichen Abschlüsse ansehen, können Sie sehen, wohin die Kosten laufen und wo die Erträge fehlen – ich darf Ihnen das im Kurztext sagen: Die Kosten laufen in Richtung Löhne.

(Glocke der Präsidentin)

Ich komme gleich zum Schluss.

Ich will den Mindestlohn in keiner Weise infrage stellen. Die Kosten laufen in Richtung Löhne, die wir auf der anderen, auf der Einkommensseite nicht realisieren können. Das ist unser Problem.

(Beifall der CDU – Abg. Martin Brandl, CDU: Sehr gut, Johannes, hervorragend!)

Frau Abgeordnete Blatzheim-Roegler nutzt die Gelegenheit zur Erwiderung. – Bitte schön.

Vielen Dank, Herr Zehfuß, noch einmal für Ihre Einlassung. Sie können sich absolut sicher sein, dass wir als Grüne natürlich hinter der bäuerlichen Landwirtschaft stehen.

(Abg. Arnold Schmitt, CDU: Da sind wir nicht sicher!)

Wir teilen aber nicht die Einschätzung, dass durch eine Entfristung der 70-Tage-Regelung tatsächlich sozusagen die Rettung naht.

(Abg. Arnold Schmitt, CDU: Das hat mit Befristung nichts zu tun! – Unruhe bei der CDU)

Ich glaube, da muss man an anderen Stellen, an anderen Schrauben drehen. Sie wissen, dass wir beispielsweise bei dem Thema der Erzeugerpreise oder regionalen Vermarktung oder ähnlichen Aspekten durchaus der Meinung sind,

(Abg. Christine Schneider, CDU: Hätte sie geschwiegen, wäre sie ein Philosoph geworden!)

dass das, was Sie als Bäuerinnen und Bauern machen, gesellschaftlich – und auch finanziell – eine höhere Akzeptanz haben muss. Da sind wir alle beisammen. Aber zu einer Entfristung dieser 70 Tage, also einer unbefristeten Verlängerung dieser 70-Tage-Regelung, stehen wir anders.

(Abg. Martin Brandl, CDU: Kein Applaus! Fürs Protokoll: Kein Applaus!)

Für die Landesregierung erteile ich Frau Staatssekretärin Schmitt das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag der CDU zur unbefristeten Fortführung der 70-Tage-Regelung bei Saisonarbeitskräften entspricht weitgehend einem Entschließungsantrag des Landes Hessen für die 969. Bundesratssitzung am 6. Juli 2018. Dieser Entschließungsantrag hat keine Mehrheit gefunden und wurde somit nicht gefasst. Insofern stellt sich die Frage, ob eine weitere, ähnliche Initiative des Landes RheinlandPfalz im Bundesrat Aussicht auf Erfolg hätte.

(Abg. Gerd Schreiner, CDU: Sie hätten ja zustimmen können!)

Meine Damen und Herren, mit Blick auf die Wettbewerbsfähigkeit unserer Betriebe und die Sicherung der Ernte befürworte ich eine Fortführung der 70-Tage-Regelung für Saisonarbeitskräfte. Bereits auf der Amtschefkonferenz der Landwirtschaftsministerien im Januar 2018 haben wir einen Beschluss zur Entfristung der 70-Tage-Regelung unterstützt.

Die 70-Tage-Regelung für Saisonkräfte ist gerade in Rheinland-Pfalz von Bedeutung, weil unsere landwirtschaftlichen Betriebe einen hohen Anteil an Sonderkulturen haben und auf diese Arbeitskräfte angewiesen sind. Der Fortbestand vieler Obst-, Gemüse- und Weinbaubetriebe hängt ganz klar von den Erntearbeitern ab. Als für den Tourismus zuständige Staatssekretärin weiß ich, dass insbesondere in den ländlich geprägten Regionen unseres Landes der Tourismus großen saisonalen Schwankungen ausgesetzt ist.

(Beifall des Abg. Arnold Schmitt, CDU)

Darauf müssen die Unternehmen flexibel reagieren können, auch das Gaststätten- und Baugewerbe ist dringend auf Saisonarbeitskräfte angewiesen. Zudem werden unsere Anstrengungen zum Bürokratieabbau durch den Rückfall auf 50 Tage konterkariert.

(Beifall des Abg. Arnold Schmitt, CDU)

Meine Damen und Herren, das Bundesministerium für Landwirtschaft hat sich in den vergangenen Monaten zwar für eine Entfristung der 70-Tage-Regelung eingesetzt, aber bisher nicht durchgesetzt. Bundesarbeitsminister Heil sperrt sich gegen eine Fortsetzung der 70-Tage-Regelung und gegen eine weitere Sonderregelung für landwirtschaftliche Saisonarbeitskräfte. Das ist widersinnig, denn durch die Ausnahmeregelung ist es nicht zu einer Ausweitung kurzfristiger Beschäftigungsverhältnisse gekommen.

Wie Minister Wissing in der letzten Sitzung des Ausschusses für Landwirtschaft und Weinbau dargelegt hat, sind sich das Wirtschafts- und Landwirtschafts- und das Sozialund Arbeitsressort in Rheinland-Pfalz ganz klar einig: Zumindest einer zweijährigen Verlängerung der 70-TageRegelung werden wir zustimmen.

Auf Bundesebene gibt es dagegen noch nicht einmal zur Frage einer zeitlich befristeten Verlängerung eine klare einheitliche Meinung, geschweige denn zu einer dauerhaften Entfristung. Solange sich die Bundesregierung nicht wenigstens auf eine zeitweise Verlängerung verständigt,

macht eine Initiative des Landes Rheinland-Pfalz zur dauerhaften Fortsetzung derzeit keinen Sinn.

Für den Wunsch nach einer Flexibilisierung der Ruhezeiten und einer 12-Stunden-Arbeitsregelung mit entsprechendem Freizeitausgleich habe ich durchaus Verständnis. Erntearbeiten sind witterungsabhängig, und bei der Hitze der vergangenen Wochen war es kaum zumutbar, die Arbeitskräfte unter Mittag auf die Felder hinauszuschicken. Hierzu lässt das Arbeitszeitgesetz den Tarifvertragsparteien bereits heute weitreichende Möglichkeiten, die dazu genutzt werden, um Arbeitszeiten flexibel anzupassen.

Die tariflichen Arbeitszeitregelungen zeigen ein hohes Maß an Flexibilität durch Arbeitszeitkonten sowie spezifisch festgelegte Arbeitszeitkorridore, mit denen die Wochenarbeitszeit ebenso verkürzt wie verlängert werden kann. Darüber hinaus können auch Sonderregelungen im Arbeitszeitgesetz genutzt werden, die weitere Ausnahmen durch eine Genehmigung bei den zuständigen Arbeitsschutzbehörden zulassen.

Vielen Dank.

(Beifall bei FDP, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen kann ich nicht erkennen. Wird Ausschussüberweisung beantragt? – Das ist nicht der Fall, damit stimmen wir direkt über den Antrag ab.

Wer dem Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/7044 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Gegenstimmen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU und der AfD abgelehnt.

(Zurufe von der AfD: Oh! Oh!)

Wir kommen zu Punkt 28 der Tagesordnung:

Mehr Unterrichtsqualität und soziale Kompetenz – Landesweites Handy-Verbot an Grundschulen Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 17/7036 –

(Unruhe im Hause)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Kollege Dr. Weiland, widmen Sie dem nächsten Tagesordnungspunkt bitte Ihre Aufmerksamkeit. Das wäre schön.

(Abg. Dr. Adolf Weiland, CDU: Selbstverständlich! Ungeteilt! – Unruhe im Hause)

Es geht um den Antrag der Fraktion der AfD. Ich darf es noch einmal wiederholen und bitte um mehr Aufmerksamkeit.

Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart. Wer meldet sich für die AfD-Fraktion? – Herr Kollege Paul, bitte schön.

Sehr verehrtes Präsidium, sehr verehrte Kollegen! In diesen Tagen wird groß über ein Handyverbot an Schulen diskutiert, nicht zuletzt deshalb, weil Frankreich das Verbot für Vorschulen, Grundschulen und die Sekundarstufe I durch eine Ausweitung auf den Pausenhof verschärft hat und Bayern eine Lockerung vornehmen möchte. Allerdings hält Bayern an dem Handyverbot an den Grundschulen ausdrücklich fest.

(Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Nutzung von Handys an Schulen ist in Rheinland-Pfalz nicht generell verboten, im Schulgesetz gibt es dazu keine Regelung. Jede Schule kann frei entscheiden, wie sie damit umgeht.