Ich zitiere noch einmal aus meiner Rede zur Erwiderung auf die Regierungserklärung: Wir brauchen ein ganzheitliches Konzept. Dabei muss uns bewusst sein, dass Biodiversität sich im Laufe der Zeit wandelt. Sie ist nicht statisch,
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Landtag hat meine Rede im Gegensatz zu Ihnen anscheinend verstanden. Ich zitiere die Twitter-Nachricht des rheinlandpfälzischen Landtags von 15:33 Uhr: „@ChSchneider kritisiert @UmweltRLP in Diskussion um #Biodiversität für wenig Lösungsansätze gegen Artensterben. Es sei ein ganzheitlicher Ansatz nötig, der alle Politikbereiche erfasse.“ Vielen Dank, lieber rheinland-pfälzischer Landtag, dass Sie mich verstanden haben auf Twitter!
Danke, Frau Präsidentin, dass Sie meinen Namen richtig aussprechen. – Frau Kollegin, „Klinkel“ heiße ich.
Wenn wir zusammenfassen, dann war genau der erste Teil Ihrer Rede, dieses Kompendium, das sie einfordern, nicht das, was ich kritisiert habe. Aber Ihre Lösungsansätze, die Sie aufgezeigt haben, sind ziemlich einseitig gewesen. Sie haben in Ihrer Rede eine sehr starke Fokussierung – – –
Praxisorientiert in einem einzigen Feld. Sie fokussieren sich auf die Landwirtschaft und fordern ein, dass wir in allen Feldern agieren.
(Vereinzelt Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Christine Schneider, CDU: Starker Auftritt! – Beifall und Zuruf des Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Genau!)
rungsmitglieder, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Schutz der Artenvielfalt ist ein hohes Ziel auch für Rheinland-Pfalz. Die AfD unterstützt die Zielsetzungen der Landesregierung und des Landtags, den Bestand an Pflanzen und Tieren unseres Landes zu erhalten. Die Vielfalt der Landschaften und Lebensräume in Rheinland-Pfalz ist Grundlage für eine erhaltenswerte Vielfalt der Natur.
Erhalt und Pflege der Biodiversität sind nicht nur unsere Aufgabe, sondern auch eine rechtliche Verpflichtung, die ihre Quellen im Völkerrecht, in den Vorschriften der EU und in der deutschen Gesetzgebung hat. Die AfD-Fraktion erkennt an, dass diese Ziele vom Umweltministerium mit Nachdruck und vielen Mitteln verfolgt werden und die Landesregierung über ihre Aufgabe und Ziele Rechenschaft ablegt. Hierbei denken wir besonders an den Bericht „Die Vielfalt der Natur bewahren“.
Die Bundesrepublik Deutschland und das Land RheinlandPfalz sind auch durch einen internationalen Rahmen – –
zum Erhalt der Artenvielfalt verpflichtet. Der größte Rahmen dafür ist die Konvention zur Biodiversität im Rahmen der Vereinten Nationen. Die Umsetzung dieser Konvention hat ihren Niederschlag in Rechtsvorschriften und Aktionsprogrammen auch in Deutschland gefunden. Ein großer Rahmen wird auch von der UNESCO mit ihrem Programm „Man and the Biosphere“ gesetzt.
Konkrete Ergebnisse in Deutschland sind die Biosphärenreservate, von denen es auch eines in Rheinland-Pfalz gibt. Der europäische Rechtsrahmen wird durch die Berner Konvention zum Erhalt der Artenvielfalt in Europa gegeben. Diese Konvention wird vom Sekretariat des Europarats betreut und überwacht. Ihr gehören fast alle Staaten Europas an, was günstig für alle jene Arten ist, deren Vorkommen sich nicht an Staatsgrenzen hält. Hinzu kommt noch die Bonner Konvention – das Übereinkommen zur Erhaltung wandernder wild lebender Tierarten (CMS) – die vom CMSSekretariat mit Sitz in Bonn betreut und überwacht wird.
Von großer praktischer Bedeutung für den Naturschutz und insbesondere den Erhalt der Artenvielfalt sind die Richtlinien der EU, insbesondere die FFH-Richtlinien der EU, die mit ihren Ausführungsbestimmungen und der Vollzugsüberwachung durch die Kommission die Arbeit der heimischen Behörden sehr direkt steuert. Viele Gesetze und Verordnungen sind im Grunde als Ausführungsbestimmungen zu den Richtlinien der Europäischen Union konzipiert worden.
Zur Erfüllung der Verpflichtungen aus diesen Verträgen und Richtlinien hat der Bund die nationale Strategie zur biologischen Vielfalt entwickelt. Diese Strategie wird von den Behörden des Bundes, insbesondere vom Bundesamt für
Naturschutz umgesetzt und begleitet. Nach dieser Strategie gibt es mehrere Hotspots der Vielfalt in Rheinland-Pfalz: Donnersberg, Pfälzerwald, Mainz-Ingelheimer Rheinebene, das Mittelrheintal mit Nebentälern sowie den Hunsrück.
Man hat den Eindruck, die internationalen Instanzen versuchen, jeweils die Schutzgebiete ihren Verträgen zuzuordnen, sodass eine Überlappung und übersichtliche Vielfalt der Schutzgebiete und der Kategorien entstehen. Die Einrichtung, die Erstellung von Bewirtschaftungsplänen und die Überwachung des Vollzugs für Dutzende von größeren Schutzgebieten und Tausende von kleinen Biotopen sind eine administrative Aufgabe, die große Ansprüche an die Behörden unseres Landes stellt.
Die AfD möchte daher ausdrücklich den Fachleuten im Ministerium, dem Landesamt für Umwelt, den Struktur- und Genehmigungsdirektionen und den Kommunen für ihre Arbeit zum Schutz von Natur und Erhalt der Arten danken.
Auch die Arbeit der Fachleute der Bundesbehörden, die wissenschaftliche Aufgaben wie die Erfassung des Bestandes an Fluginsekten oder Vollzugsaufgaben wie die Kontrolle der Importe von Pflanzen und Tieren am Flughafen Frankfurt wahrnehmen, verdient eine hohe Anerkennung.
Einige invasive Arten wie zum Beispiel Waschbären oder die Herkulesstaude werden in der Öffentlichkeit vermerkt. Die meisten aber kennt der Laie gar nicht. Die Bewertung dieser invasiven Arten ist im Grunde ohne klare Maßstäbe. Wie soll man zum Beispiel die in den letzten Jahren erfolgte Ausbreitung der Möwen am Rhein oder der Nilgänse an der Nahe bewerten, als Bereicherung oder Bedrohung?
Das Erkennen und Bewerten von invasiven Arten ist besonders schwierig, wenn diese nicht sichtbar und für den Laien nicht identifizierbar sind. Ein Beispiel ist die Schwarzmaulgrundel, die im Jahr 2004 im Rhein aufgetaucht ist und durch ihre Fähigkeit bei der Nahrungsmittelkonkurrenz zur häufigsten Fischart im Rhein geworden ist. Die Schwarzmaulgrundel ist als Speisefisch kaum geeignet, weshalb ihre Ausbreitung von den Fischern sehr beklagt wird. In jüngster Zeit wird ein Rückgang dieser Art durch eine Krankheit beobachtet. Wie soll man das bewerten, als positive Bereicherung des Artenspektrums, als Schaden am angestammten Fischbestand oder als Beeinträchtigung des Fischertrags?
Wir müssen davon ausgehen, dass sich langfristig das Artenspektrum auch in Mitteleuropa verschiebt. Manchmal wandert auch ein Biotop wegen klimatischer Veränderungen in andere Gebiete weiter. Es gibt sehr viele sehr unterschiedliche Schutzgebiete, deren Status und Rechtsgrundlagen auch für den interessierten Laien schwer zu überschauen sind.
Zentral für die Schutzgebietsausweisungen sind die FFHRichtlinien und die Vogelschutzrichtlinien der Europäischen Union. Die entsprechenden Gebiete werden unter dem Begriff „Natura 2000“ zusammengefasst. Über die Einrichtung und Unterhaltung dieser Gebiete ist die Landesverwaltung rechenschaftspflichtig nicht nur gegenüber dem Landtag und der Öffentlichkeit, sondern auch gegenüber der Kommission.
Die Natura 2000-Gebiete umfassen immerhin fast 20 % der Landesfläche und gehen mit empfindlichen Nutzungseinschränkungen einher. Die Einrichtung und Bewirtschaftung dieser Gebiete kann durch Mittel des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) gefördert werden. Die Antragstellung, die Bewertung der Anträge sowie die Kontrolle der geförderten Maßnahmen sind allerdings so aufwendig, dass sich viele der zuständigen Landesverwaltungen fragen, ob diese Art der Förderung und Kontrolle noch sinnvoll ist. Sehr fundiert ist eine Kritik aus dem Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft, das die Neubewertung vorschlägt.
Rheinland-Pfalz hat mit dem Saarland gemeinsam den Nationalpark Hunsrück-Hochwald eingerichtet, der vom Bundesamt für Naturschutz anerkannt ist. Dieser Nationalpark ist auf eine Rücknahme von Nutzungen und eine gewisse Verwilderung ausgelegt. Dadurch werden die Erwerbsmöglichkeiten der ländlichen Bevölkerung beschränkt. Es besteht die Hoffnung, dass diese Beschränkungen durch eine Entwicklung des Gastgewerbes kompensiert werden können.
Dieser Nationalpark umfasst auf rheinland-pfälzischer Seite 9.000 ha. Das Biosphärenreservat PfälzerwaldNordvogesen umfasst alleine auf rheinland-pfälzischer Seite 180.000 ha. Die Regeln für Schutz und Bewirtschaftung sind Rahmenvorschriften der UNESCO. Das Land Rheinland-Pfalz hat eine Reihe von Naturparks ausgewiesen, in denen der Naturschutz weniger streng gehandhabt wird als in den Nationalparks oder Biosphärenreservaten. Die acht Naturparks machen immerhin 31 % der Landesfläche aus. Es bleibt die Frage, wie stark die Nutzungsbeschränkungen für Landwirtschaft, Gewerbe und Kommunen in diesen Naturparks sind. Auch für den interessierten Laien sind die Ansprüche dieser Schutzgebiete und die Vor- und Nachteile für Einwohner und Anwohner schwer überschaubar.
Die Biodiversitätsstrategie des Umweltministeriums zeigt Pläne für einen sehr weitreichenden Biotopverbund. Durch Korridore und strategisch verteilte Schutzflächen sollen die bestehenden Naturschutzgebiete miteinander verknüpft werden. Es bleibt unklar, wie viele Nutzflächen davon beansprucht werden sollen. Letztlich bleibt die Frage offen, ob auf diesem Weg Rheinland-Pfalz insgesamt zu einem Naturschutzgebiet gemacht werden soll.
Die Landesregierung sollte eine quantitative Abschätzung geben und auch die dabei entstehenden Verluste an Wirtschaftsflächen, sei es für Gewerbe, sei es für Landwirtschaft und Weinbau, beziffern. Die ausgewiesenen Schutz
gebiete müssen natürlich mit Leben gefüllt sein oder gefüllt werden. Hier gibt es viele Fördermaßnahmen für Grünflächen und Brachen im offenen Land. Eine für RheinlandPfalz klassische Maßnahme ist der Erhalt der Streuobstwiesen, was sich unmittelbar positiv auf die Bestände der Blühpflanzen und der Insekten auswirkt.
Schwierig ist die finanzielle Förderung solcher Maßnahmen. Zwar stehen Mittel aus der zweiten Säule der GAP zur Verfügung, aber diese sind sehr aufwendig in der Antragstellung, bei der Entwicklung von rechtsfesten Bescheiden und schließlich in der Überwachung der vereinbarten Maßnahmen. Die Landesregierung sollte prüfen, ob nicht eine grundsätzliche Reform der Förderung über die zweite Säule der GAP unerlässlich ist. Die Klagen über den unangemessenen Verwaltungsaufwand hört man aus allen Bundesländern.
Auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft haben die Behörden des Landes und der Kommunen dafür gesorgt, dass viele Gewässer renaturiert wurden. Im Verbund mit der stetigen Verbesserung der Abwasserreinigung sind so aquatische Lebensräume geschaffen und verbessert worden. Für die großen Flüsse Rhein und Mosel und deren Nebenflüsse sollten wir das stille und stetige Wirken der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins dankbar vermerken.
In Bezug auf die Gewässer hat in jüngster Zeit die Belastung durch Plastik erhöhte Aufmerksamkeit erhalten. Insbesondere wenn Kunststoffe in kleine Stücke zermahlen werden – Mikroplastik – können Sie die Ernährung von Wassertieren beeinträchtigen und auch die Trinkwasserversorgung stören. Zur Verringerung des Plastikeintrags hat die Kommission in Brüssel eine Richtlinie vorgeschlagen, die auf Verbote von Kunststoffartikeln setzt und die Mitgliedstaaten auffordert, dafür Programme und Instrumente zu entwickeln.