Bei diesem neuen Weg der Ärztegenossenschaft sieht die Ärztekammer eine Option, dass dies für Ärztinnen und Ärzte eine attraktive Möglichkeit ist, sich auf dem Land niederzulassen. Von daher wird darin eine Option und keine Konkurrenz oder kein bevorzugtes Mittel gesehen. Es ist eine weitere Option, um den Bedürfnissen der jungen Ärztegeneration gerecht zu werden.
Frau Ministerin, Sie sprachen den nichtärztlichen Bereich an, der Genossenschaftsmitglied werden kann, zum Beispiel die Kommunen. Wäre es auch möglich, dass zum Beispiel eine Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis – sozusagen eine VERAH – Mitglied in der Genossenschaft werden könnte?
Herr Wäschenbach, vielen Dank für die Frage. Als Genossin kann sie Anteile erwerben. Jeder kann Genossenschaftsanteile erwerben, ob es die Kommune, Private oder Einrichtungen sind. Jeder ist befähigt, Genossenschaftsanteile zu erwerben.
Ob die VERAH dann in der Praxis angestellt wird, das wird von der Genossenschaft entschieden, wie sie sich aufstellt, ob sie eine Ärztegenossenschaft ist, in der ausschließlich Ärzte tätig sind, welche Ärzte dort tätig sind oder ob man sich auch der VERAHs bedient. Wie gesagt, das ist eine Entscheidung, die genossenschaftlich gleich mit jedem Stimmrecht entschieden wird. Aber wenn es darum geht, Genossenschaftsanteile zu erwerben, dann steht dies letztlich jedem frei.
Frau Ministerin, ich möchte noch einmal nach dieser Haftpflichtversicherung fragen. Wir wissen, dass die Versicherungsprämien bei der Ärztehaftpflicht in bestimmten Fachgebieten in den letzten Jahren exorbitant hochgegangen sind. Bei dieser Regressversicherung ist das unter Umständen auch zu befürchten, insbesondere wenn es in den nächsten Jahren mehrere Genossenschaften gibt. Haben
Danke schön, Herr Dr. Enders. Nein, über die Ausgestaltung dieser Versicherung im Detail liegen uns keine Informationen vor. Das war eine Verhandlung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung und der Ärztegenossenschaft, also derer, die Ärztegenossenschaft werden wollen, der Eifler MEDICUS eG. Mir liegen keine Details vor, wie die Versicherungspolice ausgestaltet ist.
Ich kann mir aber vorstellen, dass sie so ausgestaltet ist, da sich die Kassenärztliche Vereinigung bereit erklärt hat, diesem Kompromiss zuzustimmen, dass bei eventuellen Regressen diese damit bedient werden können, damit eventuelle Regressforderungen nicht zulasten der Versichertengemeinschaft gehen und man einer Absicherung hat. Aber Details oder finanzielle Beträge kann ich Ihnen hier keine nennen. Das ist uns nicht bekannt.
Frau Ministerin, inwieweit ist aus Ihrer Sicht die Erklärung des Bundesgesundheitsministers, eine selbstschuldnerische Bürgschaft sei für genossenschaftlich organisierte Medizinische Versorgungszentren nicht erforderlich, im Falle von rechtlichen Auseinandersetzungen für die Gerichte bindend; denn wie Sie ausgeführt haben, umfasst § 95 SGB V, was die Regresshaftung anbelangt, die Genossenschaft nicht mit? Soviel ich weiß, wird dieses Gesetz nicht geändert. Wie wäre es, wenn es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt, und es gibt kein Korrelat in dem Gesetz dazu?
Sehr geehrte Frau Dr. Groß, zunächst einmal danke. Das gibt mir Gelegenheit, darauf hinzuweisen, dass das eine Regelung des Bundesgesetzgebers ist, wir um Klarstellung gebeten haben und er ganz klar formuliert hat, dass die Medizinischen Versorgungszentren in Rechtsform einer Genossenschaft keine selbstschuldnerische Bürgschaft zu erbringen haben.
Für die Frage, wie sich das gegebenenfalls in weiteren Gerichtsverfahren darstellt, sind wir nicht der richtige Adressat. Für uns war es als Gesundheitsministerium wichtig – deswegen haben wir die aktive Rolle des Moderators übernommen –, dass sich die Kassenärztliche Vereinigung und die Beteiligten überhaupt wieder annähern und versuchen, gemeinsam einen Weg zu finden, wie man künftig die ärztliche Versorgung auf dem Land sichert und aufrechterhält. Es ist schon sehr begrüßenswert, wenn sich Ärztinnen und Ärzte vor Ort darüber Gedanken machen, wie man das auch in Zukunft sicherstellen kann.
Auf der anderen Seite war es die Kassenärztliche Vereinigung, die eine andere Rechtsauffassung hatte. Somit war es an uns, hier zu moderieren, um für Klarstellung zu sorgen und diesen Kompromiss zu begrüßen, der besagt, es wird eine Versicherung für den Fall abgeschlossen, dass Regressfälle eintreten. Man ist sozusagen über das, was im Gesetz steht, hinausgegangen, weil man gesagt hat, wir sehen die Notwendigkeit einer Absicherung. Die hat man in dem Kompromiss so formuliert.
Sehr geehrte Frau Ministerin, wie bewerten Sie das pragmatische Modell der Ärztegenossenschaft, um daraus einen Teil einer besser werdenden Versorgung von Ärztinnen und Ärzten im Hausarztbereich gerade für ländliche Regionen entstehen zu lassen?
Vielen Dank, Herr Steinbach. Ich sagte, ich sehe darin eine Option gerade für den ländlichen Bereich. Wir freuen uns sehr darüber, wenn solche Aktivitäten vor Ort entstehen. Wir haben dies im Rahmen des Prozesses unserer Zukunftswerkstätten erlebt, die wir als Landesregierung in 20 Regionen des Landes initiiert haben. Es ist sehr schön zu sehen, dass man vor Ort Verantwortung übernimmt und bereit ist, neue Wege zu gehen. Von daher sehen wir darin ein gutes Signal. Deswegen war es uns ein Anliegen, dies zu unterstützen und zu moderieren.
Wir gehen diesen Schritt weiter, indem wir die künftige Entstehung von Genossenschaften finanziell unterstützen. Darüber hinaus bieten wir Beratung an, weil – das muss man sagen – die Rechtsform der Genossenschaft noch nicht überall so verinnerlicht worden ist. Bei der Gründung einer GmbH weiß man vielleicht eher über die Schritte und Hürden Bescheid. Deswegen sehen wir hier einen Beratungsbedarf bei den Genossenschaften. Wir haben mit der Landeszentrale für Gesundheitsförderung (LZG) einen kompetenten Partner, der auf dem Gebiet des Genossenschaftsrechts, insbesondere dem Bereich der Wohnformen, große Kompetenz hat. Dort werden wir den Genossenschaftslotsen installieren, der weiter berät.
Für den ländlichen Raum wird das ein weiteres Beispiel sein, wie man künftig ärztliche Versorgung sichern kann.
Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Christian Baldauf und Dr. Adolf Weiland (CDU), Baulicher Zustand der Brücken in Rheinland-Pfalz – Num
1. Wann erfolgte die letzte Gesamtauswertung über den Zustand der kommunalen und Landesbrückenanlagen in Rheinland-Pfalz?
2. In welchem fachlichen Zustand befinden sich die Brücken-Anlagen der Kommunen und des Landes, aufgeteilt auf die Zustandskategorien sehr gut, gut, befriedigend, ausreichend und kritisch in absoluten Zahlen und prozentual, inklusive Prüfzeitpunkt?
3. Was unternimmt die Landesregierung, um kritische Zustände an Brücken schnellstmöglich zu beseitigen und zu verhindern, dass sich der Zustand weiterer Brücken weiter verschlechtert?
4. Wie schätzt die Landesregierung den Zustand von kommunalen und Landesbrücken im Vergleich mit anderen Bundesländern ein?
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Brückenunglück in Genua hat nicht nur Italien, sondern auch bei uns Bestürzung, Betroffenheit und Trauer ausgelöst. Das tragische Unglück hat uns allen vor Augen geführt, dass die Funktionsfähigkeit unserer Straßen, die Sicherheit unserer Brücken nicht selbstverständlich sind, sondern immer wieder geprüft und sichergestellt werden müssen, sonst können die Konsequenzen schrecklich sein. Wir sind uns dieser Verantwortung bewusst und nehmen sie sehr ernst.
Zu den Ursachen des Brückeneinsturzes in Genua kann man noch nichts sagen. Gleichwohl ist durch den Einsturz der in den 1960er-Jahren errichteten Brücke der Zustand unserer Brücken noch einmal in den Fokus gerückt worden.
Auch bei uns ist die überwiegende Zahl der heute vorhandenen Ingenieurbauwerke in den Jahren 1965 bis 1985 errichtet worden. Der Landesbetrieb Mobilität befasst sich bereits seit einigen Jahren mit dem wichtigen Thema „Brückenerhaltung“. Unsere Brücken für die künftigen Herausforderungen und den Verkehr der Zukunft fit zu machen, ist eine Jahrhundertaufgabe.
Die Sicherheit der Brücken in unserem Land zu gewährleisten, egal, ob in der Baulast des Bundes, des Landes oder der Kreise, ist keine Routine, es ist eine enorme Verantwortung, der sich unsere Ingenieure mit größter Sorgfalt, Präzision und hoher Kompetenz stellen.
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Baldauf, Herr Abgeordneter Dr. Weiland, Sie haben bereits aus der Beantwortung der Großen Anfrage – Drucksache 17/6643 – vom 26. Juni 2018 zum Thema „Landesbetrieb Mobilität und Straßenbau in Rheinland-Pfalz“ zum Zustand der Brücken genauere Informationen.
Zu den Fragen 1 und 2 verweise ich konkret auf die Antworten zu den Fragen 64 und 65 der von mir eben genannten Großen Anfrage. Gerne wiederhole ich aber die Daten, die für diese ausgewertet und ermittelt wurden.
Bei aktuell 1.271 Kreisstraßenbrücken haben 144 Bauwerke die Note „sehr gut“, das entspricht 11 %. 265 Bauwerke haben die Note „gut“, das entspricht 21 %. 556 Bauwerke haben die Note „befriedigend“, das entspricht 44 %. 225 Bauwerke haben die Note „noch ausreichend“, das entspricht 18 %. 44 Bauwerke haben die Note „nicht ausreichend“, das entspricht 3 %. 37 Bauwerke haben die Note „ungenügend“, das entspricht 3 %.
Von den aktuell 2.054 Landesstraßenbrücken haben 210 Bauwerke die Note „sehr gut“, das entspricht 10 %. 473 Bauwerke haben die Note „gut“, das entspricht 23 %. 904 Bauwerke haben die Note „befriedigend“, das entspricht 44 %. 374 Bauwerke haben die Note „noch ausreichend“, das entspricht 18 %. 72 Bauwerke haben die Note „nicht ausreichend“, das entspricht 4 %. 21 Bauwerke sind mit „ungenügend“ bewertet, das entspricht 1 %.
Zu Frage 3: Durch die regelmäßige Prüfung und Überwachung der Brückenbauwerke im Rahmen der Brückenprüfung werden Mängel und Schäden in der Regel rechtzeitig erkannt, bevor sie zu einer Gefahr werden können. Die einzelnen zu ergreifenden Maßnahmen, um eine Brücke zu erhalten, sind vom erfassten Schadensbild abhängig. Hier ist jedes Bauwerk einzeln zu betrachten, das kann nicht pauschal beantwortet werden.
Ich kann Ihnen das gerne an der Hochstraße Horchheim bei Koblenz erläutern. Hier gibt es Probleme mit den Koppelfugen der Spannglieder. Deswegen werden diese ständig messtechnisch online überwacht. Parallel wurde eine Verstärkungsmaßnahme entwickelt, geplant und vorbereitet, die derzeit umgesetzt wird. Diese Verstärkungsmaßnahme dient dem Erhalt der Stand- und Verkehrssicherheit der Brücke bis zu ihrem mittelfristigen Ersatzneubau.
Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten können nämlich die erforderlichen planerischen und baurechtlichen Voraussetzungen für einen Neubau nicht kurzfristig geschaffen werden. Der hierfür sowie für die bauliche Realisierung erforderliche Zeitbedarf übersteigt absehbar den Zeitraum, in dem die Hochstraße Horchheim noch ohne Einschränkung genutzt werden könnte. Daher ist die jetzige Verstärkung der bestehenden Brücke unumgänglich.
Allein dieses Beispiel zeigt, dass der Landesbetrieb Mobilität die gewaltige Aufgabe der Brückenerhaltung bereits seit Jahren systematisch angeht und so Vorsorge dafür trifft, dass der Brückenbestand sicher und leistungsfähig
Zu Frage 4: Es ist davon auszugehen, dass die Landesund Kreisstraßenbrücken in den alten Bundesländern einen ähnlichen Zustand aufweisen wie in RheinlandPfalz; denn auch dort boomte der Brückenbau in den Jahren ab 1960. Von Baden-Württemberg wissen wir etwa, dass der Durchschnitt der Zustandsnote bezogen auf die Brückenfläche der Landesstraßenbrücken bei 2,34 liegt; hier in Rheinland-Pfalz liegen wir etwas besser mit 2,25.
In den neuen Bundesländern ist hingegen davon auszugehen, dass der Zustand sich dort besser darstellt, da im Zusammenhang mit der Deutschen Einheit nach 1989 in großem Umfang Verkehrsinfrastruktur erbaut und erneuert wurde.
Guten Morgen, vielen Dank. Im Zusammenhang mit den Eckwerten zum Haushalt haben Sie gesagt, dass die Investitionen in den Straßenbau bis 2020 um 6 % steigen sollen. Das sind also in zwei Jahren plus 6 %. Jetzt steigen die Baukosten bei Straßenbaumaßnahmen jedes Jahr um 6 %. Wie wollen Sie angesichts solch geringer Mittelsteigerungen all die Dinge, die Sie sich vorgenommen haben, überhaupt bezahlen?
Herr Kollege, die Landesregierung hat dem Landtag in ihrem Haushaltsentwurf einen Vorschlag gemacht, der ausreichend ist, um sämtliche Infrastrukturherausforderungen der nächsten Jahre bewältigen zu können. Wir haben Großes vor. Wir haben deswegen auch vor, das Personal beim Landesbetrieb Mobilität weiter aufzustocken. Mit den vorgeschlagenen Haushaltsansätzen verfügen wir über ausreichend Mittel, um dem Infrastrukturinvestitionsbedarf in vollem Umfang gerecht werden zu können.