Sie führen weiterhin darin aus, dass generell der KFA mit rund 25 % der kommunalen Einnahmen eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommune darstellt. Das stimmt. Dieser Anteilswert betrug 2013 lediglich 22 %. Er ist also deutlich erhöht worden. Der Gesetzentwurf wurde bereits zweimal im Kommunalen Rat behandelt und aufgerufen. Dort haben die Vertreter der CDU bekanntermaßen leider die Mehrheit.
Ja, das sollten Sie sich auch auf die Nase schreiben. Wie gesagt, dort haben sie die Mehrheit. Sie haben eine Gesetzesfolgenabschätzung gefordert, fanden aber entweder nicht die erforderliche Mehrheit oder das Gremium war nicht beschlussfähig. Ich glaube auch nicht, dass Sie heute eine Mehrheit finden werden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben vor uns einen Antrag der CDU über die Gesetzesfolgenabschätzung zum Landesgesetz zur Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes liegen.
Über einige Dinge könnte man etwas erstaunt sein. Man könnte etwa meinen, dass Sie mit diesem Antrag, mit dieser Vorlage – einer kleinen Fleißarbeit – einmal zeigen wollten, wie viel und wie gut Sie recherchieren können.
Der Entwurf des LFAG liegt nun schon seit mehreren Monaten vor. Nun, während Sie viele Monate brauchen, um letztlich eine Form der Evaluierung zu beantragen, haben wir beispielsweise mit unserem Antrag bereits konkrete Vorschläge zur grundsätzlichen Nachbesserung – die rechtliche Beibehaltung und die faktische Umsetzung des Stabilisierungsfonds – gemacht. Diesen Antrag, unseren Antrag, hatten Sie aus parteitaktischem Kalkül zulasten der Kommunen abgelehnt.
Der uns vorliegende Entwurf des LFAG hat in der Tat erhebliche Auswirkungen auf die Finanzausstattung der Kommunen. Neben der zu verteilenden Finanzmasse sind dabei vor allem die beabsichtigten Änderungen in Bezug auf die Schlüsselzuweisungen enorm.
Konkret: Wir wissen es. Die neue Schlüsselzuweisung C3 verteilt das Geld von armen Kreisen an noch ärmere kreisfreie Städte. Diese vorgesehene Verteilung zwischen Stadt und Land wird von einem historischen Hilferuf der Landräte begleitet, den wir auf Antrag unserer Fraktion im letzten Plenum ausführlich behandelt haben.
Zur Debatte steht dabei, ob eine angemessene Teilung zwischen Land und Stadt stattfindet und welche notwendigen Konsequenzen sich aus den ausufernden Soziallasten ergeben, die die einzelnen Gebietskörperschaften sehr unterschiedlich betreffen. Die Nettobelastung der Kommunen im Sozialbereich beträgt bekanntermaßen über 2 Milliarden Euro.
Mit Erlaubnis des Präsidiums möchte ich aus einer Pressemeldung des Landkreistags zitieren. Der Vorsitzende des Landkreistags erwartet, dass der Landesgesetzgeber und die Landesregierung zügig Schritte unternehmen, um die Finanzausstattung der Kreise insgesamt auf eine rechtlich und tatsächlich tragfähige Basis zu stellen. Des Weiteren: Wir – der Landkreistag – erwarten, dass das Land die Dotierung und Gestaltung des kommunalen Finanzausgleichs nicht vernachlässigt, sondern den kommunalen Nöten ganz besondere Aufmerksamkeit beimisst. Es müssen jetzt sehr schnell konkrete Schritte folgen, damit die inzwischen aufgelaufenen Defizite nicht völlig unbeherrschbar werden. –
Die Aktualität dieser Worte ist bemerkenswert. Die Aktualität dieser Worte aus einer Pressemeldung vom Jahr 2011 ist bemerkenswert. Eine begleitende Gesetzesfolgenabschätzung, wie sie in diesem Antrag gefordert wird, kann auch aus unserer Sicht ein geeignetes Instrument sein, die Debatte und die Reform des LFAG zu objektivieren.
Da die AfD-Fraktion im Gegensatz zu Ihnen guten Ansätzen zustimmen kann, wenn sie die Möglichkeit eröffnen, die Kommunen zu unterstützen, können wir zustimmen. Aber gleich, ob wir zustimmen oder nicht, was wir in diesem Land nach all den Anträgen, Berichten, Beratungen der Regierung, der Opposition, des Rechnungshofs, von Kommissionen und des ifo Instituts brauchen, sind Männer und Frauen und Menschen der Tat, die nicht nur den Mut haben, sich ihres Verstandes zu bedienen, sondern die endlich das finanzielle Abgleiten dieses wunderschönen Bundeslandes und seiner Gebietskörperschaften beenden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Natürlich ist gut zu verstehen, dass die CDU heute dieses Thema auf die Tagesordnung gesetzt hat. Sie hat sich die letzten Wochen und Monate daran festgebissen, den Krümel zu suchen.
Herr Schnieder, ich möchte Ihnen einfach einmal aufzählen, welche Möglichkeiten Sie haben, hatten und ausgenutzt haben, um sich über die Transparenz der Gesetzgebung zu informieren.
Sie hatten zum einen 448 Seiten eines Evaluierungsberichts vorliegen, in denen Sie genau nachlesen konnten, um welchen Sachverhalt es geht. Dann hatten Sie einen Gesetzentwurf mit ausführlicher Begründung vorliegen, die sogar Proberechnungen – wir können gern darüber diskutieren, welche Aussagekraft solche Proberechnungen haben – enthielt. Diese Informationen standen uns alle zur Verfügung.
Herr Schnieder, dann haben Sie mittlerweile sieben Kleine Anfragen an die Landesregierung gestellt und selbst auch da Informationen und Vergleichsrechnungen bekommen, die Sie angefragt haben. Dies ist alles vollkommen legitim. Die Anfragen wurden auch in aller Ausführlichkeit – jeder kann sie dementsprechend nachschauen – beantwortet.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, einmal ganz ehrlich. Liebe CDU, welchen Mehrwert erwarten Sie von einer Gesetzesfolgenabschätzung? Welche Frage wurde Ihnen denn noch nicht beantwortet?
Sie wissen, wie sich die Schlüsselzuweisungen A, B1, B2, C1, C2 und C3 aufteilen, und zwar akkreditiert auf die Gebietskörperschaftsgruppen und heruntergebrochen auf die einzelnen Kreise und kreisfreien Städte mit und ohne Gesetzesänderungen. Die Aussagekraft solcher Vergleiche sei einmal dahingestellt. Nach der Verteilung der Schlüs
selzuweisung C3 haben Sie sogar zweimal gefragt und dementsprechend zweimal Antwort bekommen. Jetzt fragen Sie noch einmal.
Sehr geehrter Herr Kollege Schnieder, auch im Kreistag hatte ich immer den Eindruck, dass Sie gerade in diesem Thema fachkompetent sind. Aber welche Informationen wollen Sie denn noch haben? Transparenter als in dieser Gesetzgebung bzw. in diesem Fall hat sich die Landesregierung bei Weitem noch nie so aufgestellt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die FDP-Fraktion sieht daher keinen weiteren Bedarf für eine solche zusätzliche Gesetzesfolgenabschätzung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Schnieder und die CDU, ich freue mich sehr, dass Sie uns erneut Gelegenheit geben, die erfolgreiche Finanzpolitik gegenüber den Kommunen darzustellen. Wir haben – das haben wir letztes Mal auch schon gesagt – zum ersten Mal seit Langem positive Finanzierungssalden in den Kommunen, und zwar ein Plus in Höhe von 430 Millionen Euro bei den Kommunen. Das muss man immer wieder betonen.
Ich weiß, dass es auch Altschulden und eine Altschuldenproblematik gibt. Sie dürfen nur beides nicht vermischen. Wir haben im Moment eine Situation, in der die Kommunen, zumindest fast alle Landkreise, sehr gut mit ihren Einnahmen auskommen können. Das ist wichtig. Das muss man wissen, wenn man die Diskussion nachvollziehen will. Wie gesagt, 430 Millionen Euro mehr Einnahmen als Ausgaben. Dann ist natürlich ein historischer Aufschrei der Landräte nicht unbedingt die richtige Richtung. Man muss das einordnen können.
Natürlich ist es so, dass Kommunen mehr Geld brauchen. Aber auch das Land braucht mehr Geld. Das ist die Diskussion, die wir schon immer haben, nämlich wohin die Geldflüsse gehen.
Meine Damen und Herren, ich sehe auch ein, dass die CDU nicht noch ein Rückzugsgefecht macht. Sie haben die anderen Diskussionen aufgrund der Tatsache nicht gewinnen können, dass die Kommunen gut ausgestattet sind und wir Ihnen nachweisen konnten, dass die Landkreise nicht weniger, sondern nur weniger mehr bekommen als bisher.
Wir konnten Ihnen nachweisen – das ist genau das, was Sie und wir alle haben wollten –, dass nämlich soziale Belastungen in den Städten auch entsprechend berücksichtigt werden. Dazu gibt es die Schlüsselzuweisung C3.
Wir werden diese sozialen Belastungen natürlich berücksichtigen. Wenn es nun so wäre, dass die Kommunen weniger Geld erhalten würden, dann würde ich die Aufregung verstehen.
Meine Damen und Herren, wie gesagt, es gibt eine Ausstattung, die besser ist als in den letzten zehn, fünfzehn oder zwanzig Jahren. Trotzdem gibt es immer wieder den neuen Aufschrei der Landräte. Da muss man auch relativieren und einschätzen können, was das bedeutet.
Ich verstehe es auch, dass Sie, wenn Sie von der CDU die letzten Diskussionen nicht gewinnen konnten, noch einmal versuchen, dem Landkreistag einen Gefallen zu tun und zu sagen, man müsse noch mehr Aufklärung betreiben. Wir haben doch die Zahlen und sogar Proberechnungen gemacht. Diese liegen Ihnen auch vor. Was sollen wir denn noch mehr machen? Wenn Sie dann das nächste Mal wieder hier diskutieren, dann heißt es, wir hätten viel zu viel vorgelegt und durch zu viele Informationen auch immer wieder noch einmal verschleiert. Wir haben klare Informationen.
Herr Frisch, ich glaube, so schwach wie Sie waren wir hier noch nie. Wir haben klare Informationen an Sie weitergegeben. Ich glaube, es ist eine gute Grundlage, auch für die Landkreise, die Städte und die Landtagsfraktionen, auf der wir diskutieren. Dass Sie hier das letzte Gefecht betreiben wollen, verstehe ich. Aber wir können dem nicht folgen. Dass Sie dann sagen, wir würden die Transparenz nicht gewährleisten, ist bei all den Unterlagen, die Sie zur Verfügung bekommen, aber vielleicht nicht gelesen oder verstanden haben, an den Haaren herbeigezogen. Mehr geht nun wirklich nicht.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Dr. Braun, wir wollen es eben wissen. Es geht nicht um Glauben. Deswegen fragen wir nach. Deswegen werden wir diesem Antrag zustimmen.