Herr Junge, genau das ist der Unterschied. Die betroffenen Angehörigen waren bei Ihren Veranstaltungen nicht, das aus gutem Grund.
Das Zweite ist, es ist leider schon der zweite Fall in diesem Jahr in Mainz, bei dem eine Frau vermutlich aus Beziehungsgründen in Form von sexualisierter Gewalt zum Mordopfer wird. Dort haben Sie auch keine Aktuelle Debatte beantragt.
Sie haben auch keinen Antrag im Ausschuss gestellt, vermutlich deshalb nicht, weil der Täter kein Asylbewerber war.
Sie können es versuchen, Sie haben es versucht, die Mainzerinnen und Mainzer haben Sie ignoriert. Mainz lässt nicht zu, dass aus dieser Tat Hass gesät wird. Wir werden es im rheinland-pfälzischen Landtag nicht zulassen, und nicht zuletzt lässt es auch der Zentralrat der Juden nicht zu, den ich abschließend zitieren möchte:
„(...) Einem jungen Leben wurde auf grausame Weise ein Ende gesetzt. Unser tiefes Mitgefühl gilt den Angehörigen und Freunden. (...) Derzeit sind viele Hintergründe der Tat noch unklar. Wir erwarten von den Strafverfolgungsbehörden eine rasche und umfassende Aufklärung sowie harte Konsequenzen für den oder die Täter. Voreilige Schlüsse oder Spekulationen verbieten sich jedoch.“ So weit der Zentralrat der Juden. Dem sollten wir uns anschließen.
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit ist der zweite Teil der Aktuellen Debatte beendet.
Bevor wir zum dritten Teil kommen, darf ich als Gäste auf der Zuschauertribüne Mitglieder des Imkervereins und weitere Bürgerinnen und Bürger aus Hachenburg und Umgebung begrüßen. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!
Kommunalwahl mit 16 verfassungskonform – Teilhabe junger Menschen auch in Rheinland-Pfalz ermöglichen auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/6547 –
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Am vergangenen Mittwoch waren wir Abgeordneten zu Gast beim Parlamentarischen Abend des Landesjugendrings Rheinland-Pfalz. Das war der 13. Juni – ein guter Tag für junge Menschen in Rheinland-Pfalz. Wir durften diesen Parlamentarischen Abend als Gelegenheit nutzen, mit den ehrenamtlich tätigen Menschen in Kontakt zu treten, uns mit ihren Verbandsvertreterinnen und -vertretern auszutauschen, dem THW, der Jugendfeuerwehr, den Pfadfindern, der evangelischen und katholischen Jugendvertretung, aber auch Vertreterinnen und Vertretern der Sportjugend.
Viele Verbände waren vertreten. Wir haben mit ihnen diskutiert. Diesen jungen Menschen zollen wir für ihr ehrenamtliches Engagement einen hohen Respekt. Sie haben es verdient, dass sie nicht nur in Sonntagsreden Lob für ihre Arbeit bekommen, sondern sie haben es auch verdient, dass ihre politischen Belange ernst genommen werden.
Das war der Eindruck unserer Begegnung und auch jeder Begegnung mit den Verbänden des Landesjugendrings, so auch am vergangenen Mittwoch am 13. Juni. An diesem Tag sprach auch das Bundesverwaltungsgericht ein wichtiges Urteil für die jungen Menschen in Rheinland-Pfalz. Es hat das Wahlrecht von 16- und 17-Jährigen bei Kommunalwahlen als verfassungskonform beurteilt. Ein guter Tag für die Beteiligung junger Menschen.
Das baden-württembergische Kommunalwahlrecht wurde 2012 unter Grün-Rot geändert und das aktive Wahlrecht ab 16 eingeführt. Erstmals haben in Baden-Württemberg rund 200.000 16- und 17-Jährige bei den Kommunalwahlen 2014 wählen können. Bürger der Stadt Heidelberg hatten gegen die Wahl des Gemeinderats Einspruch erhoben und begründeten ihn damit, dass das Minderjährigenwahlrecht nicht mit dem Demokratieprinzip und mit zahlreichen weiteren Verfassungsbestimmungen vereinbar sei. So weit so gut.
Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat diese Einsprüche zurückgewiesen. Ebenfalls hat der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 21. Juli 2017 den Klägern nicht recht gegeben. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht bestätigt – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –: „Ein Mindestalter von 18 Jahren für das aktive Wahlrecht bei Kommunalwahlen ergibt sich nicht aus dem Grundgesetz. Die entsprechende Festlegung (...) des Grundgesetzes gilt nur für die Bundestagswahl und entfaltet für die Kommunalwahlen keine maßstabsbildende Kraft.“ Damit ist das Wahlalter mit 16 verfassungskonform. Jetzt haben wir es auch schwarz auf weiß.
Weiter heißt es: „Dem Landesgesetzgeber obliegt im Rahmen dieser Grundsätze eine Ausgestaltung des Kommunalwahlrechts, die in typisierender Weise eine hinreichende Verstandesreife zur Voraussetzung für das aktive Stimmrecht macht. Dieses Erfordernis ist nament
lich deswegen geboten, weil Demokratie vom Austausch sachlicher Argumente auf rationaler Ebene lebt. Eine Teilnahme an diesem argumentativen Diskurs setzt ein ausreichendes Maß an intellektueller Reife voraus, das der baden-württembergische Gesetzgeber ohne Verstoß gegen Verfassungsrecht auch bei Bürgern zwischen 16 und 18 Jahren bejaht hat.“ Das sollten wir hier im rheinlandpfälzischen Landtag auch bejahen.
Damit fällt auch das Argument der CDU gegen das Wahlalter mit 16 in sich zusammen. Sie hatten immer das formale Kriterium der Volljährigkeit nach vorne gestellt. Dieses Kriterium ist jetzt hinfällig. Formelle Argumente können Sie gegen das Wahlalter mit 16 nicht mehr anführen.
Das Gericht hat bestätigt, dass es absolut legitim ist, dass 16- bis 18-Jährigen eine ausreichende intellektuelle Reife zugestanden werden kann, um an einer politischen Wahl teilzunehmen. Die Volljährigkeit ist hierfür kein Kriterium.
Weder müssen also die Jugendlichen vor der Demokratie noch muss die Demokratie vor den Jugendlichen geschützt werden. Elf Bundesländer leben bereits die politische Beteiligung von 16- bis 18-Jährigen vor und können diese Bewertung des Gerichts aus ihrer eigenen Erfahrung teilen.
Lassen Sie uns, nachdem dieses Gerichtsurteil vorliegt, nicht mehr über das Ob reden, ob wir das Wahlalter mit 16 einführen, sondern über das Wie, welche begleitenden Möglichkeiten es gibt, welche Rolle die politische Bildung spielen und wie eine Erstwählerinnen- und Erstwählerkampagne aussehen kann.
Lassen Sie uns über das Wie sprechen. Unser Dialogangebot gilt weiter fort. Der 13. Juni war ein guter Tag für die jungen Menschen in Rheinland-Pfalz. Lassen Sie uns den 16- und 17-Jährigen eine Stimme geben.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ihre beantragte Aktuelle Debatte herzlich danken. Es gibt einen aktuellen Anlass. Frau Kollegin Schellhammer hat darauf hingewiesen. Am 13. Juni bestätigte das Bundesverwaltungsgericht die Verfassungskonformität des kommunalen Wahlrechts ab 16.
Das Urteil der Leipziger Richter ist ermutigend. Klipp und klar haben sie ausgeführt, dass Wählen ab 16 Jahren auf kommunaler Ebene mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Damit ist eines der Hauptargumente gegen das Wahlrecht ab 16 widerlegt. Wir haben Rechtsklarheit in unserem Land. Das ist auch gut so.
waren Gäste beim Parlamentarischen Abend des Landesjugendrings. Wir haben dort mit jungen ehrenamtlich Engagierten gesprochen. Was war dort zu hören? – Dort waren Wünsche zu hören: Wir möchten uns stärker einbringen. Wir möchten eine hörbare Stimme erhalten. Wir möchten das Wahlrecht ab 16. –
Volker Steinberg, Vorsitzender des Landesjugendrings, hielt ein klares Plädoyer für mehr Vertrauen und für mehr Respekt für unsere Jugend. Genau das ist das Stichwort, meine sehr verehrten Damen und Herren. Haben wir mehr Vertrauen und mehr Respekt für unsere Jugend; denn wir finden, sie hat es verdient! Sie hat es auch verdient, dass sie das Wahlrecht ab 16 bei Kommunalwahlen erhält.
Nur gelebte Demokratie ist gute Demokratie. 2 % der Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer betrifft die Aktuelle Debatte, die wir heute hier führen. Heute sind 4,5 % unserer Bürgerinnen und Bürger zwischen 16 und 20 Jahre, rund 15 % zwischen 65 und 80 Jahre. Im Jahr 2030 werden wir 3,6 % zwischen 16 und 20 Jahre und 20,5 % zwischen 65 und 80 Jahre zählen können.
Deshalb ist es auch für uns als Abgeordnete unsere Verantwortung und unsere Pflicht, die demografische Entwicklung als Frage der Generationengerechtigkeit zu begreifen, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das heißt, die Stimme junger Menschen muss sich im Interesse des Ausgleichs zwischen den Generationen und der Chancengleichheit entsprechend wiederfinden.
So muss es doch unser gemeinsames Ziel sein, dafür zu werben, dass sich junge Menschen stärker politisch engagieren, junge Menschen für Politik zu begeistern, jungen Menschen mehr Teilhaberechte zu geben und unsere Demokratie mit einem kommunalen Wahlrecht ab 16 weiterzuentwickeln.
Was die anderen Bundesländer angeht, so genießen junge Menschen in zehn von 16 Bundesländern das Königsrecht unserer Demokratie bei Kommunalwahlen. In zehn von 16 Bundesländern ist das Wählen ab 16 bei Kommunalwahlen Möglichkeit geworden. Mit Blick auf die Einwohnerzahlen genießen also weit über 60 % der jungen Menschen in Deutschland ein Kommunalwahlrecht ab 16. In RheinlandPfalz ist es nicht so. Wir finden, das ist schade, wir als SPD-Fraktion finden, unsere Jugend verdient mehr Vertrauen und mehr Respekt. Wie sollten endlich den Weg frei machen für ein kommunales Wahlrecht ab 16.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, viele von uns, fast alle, sind in kommunalen Parlamenten groß geworden – Stadträte, Ortsgemeinderäte oder auch Kreistage. Sie wissen auch alle genauso wie ich, dass die Kommunalpolitik die politische Ebene in der Politik ist, in der Politik am unmittelbarsten und nächsten erfahrbar wird.
Wir müssen den jungen Menschen durch die Senkung des aktiven Wahlrechts auf 16 Chancen eröffnen, durch ihre Wahlentscheidung bei der Kommunalwahl Politik mit
zu gestalten. Kommunale Entscheidungsprozesse sind überschaubar, Entscheidungen prägen unmittelbar die Lebenssituation und die Heimat von jungen Menschen wie auch von älteren Bürgerinnen und Bürgern.
Schauen wir doch einmal auf die Themen. Über welche „jungen Themen“ diskutieren wir im Stadtrat, beispielsweise meiner Heimatstadt Andernach? Wie sieht die Schulausstattung aus? Brauchen wir einen Jugendbeirat oder besser ein Jugendforum? Was sind gute Standorte für eine Skateranlage, einen Bolzplatz oder ein Beachvolleyballfeld? Liebe Kolleginnen und Kollegen, bis jetzt entscheiden wir diese Fragen alleine ohne die Stimmen der 16- bis 18-Jährigen, gleichzeitig steigt das Durchschnittsalter in unseren kommunalen Parlamenten. Ein aktives Wahlrecht ab 16 bindet junge Menschen auch und gerade durch die Stimmabgabe in unser kommunales Gemeinwesen ein, so wie sie es verdienen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, junge Menschen wollen sich nicht nur einbringen oder nur teilhaben, wie die Shell-Studien es immer wieder belegen, sie wollen auch das Wahlrecht mit 16, wie es Demokratieforscher Professor Vehrkamp für die Bertelsmann Stiftung ausführte. Nun frage ich Sie: Warum verweigern Sie nach all dem Gesagten jungen Menschen ihr kommunales Wahlrecht ab 16? Trauen Sie den 16- bis 18-Jährigen etwa nicht zu, über die sie selbst betreffenden kommunalen Sachverhalte zu entscheiden?
Ich finde, und wir als Sozialdemokraten finden, Jugend verdient mehr Zutrauen, Jugend verdient mehr Vertrauen, und Jugend verdient mehr Respekt.