von Anhang IV nach Anhang V der FFH-Richtlinie bedeuten. Aus den Akten wird erkennbar, dass insbesondere die Länder Bayern und Brandenburg eine solche Einordnung begrüßen würden. Die meisten Teilnehmer sahen eine solche Umstufung als Voraussetzung einer Bestandsregulierung durch Jagd an.
Das Bundesministerium teilte aber mit, dass die Brüsseler Kommission dies ablehnt. Auf der Konferenz wurde eine Übernahme des Wolfes in den Anhang V der FFHRichtlinie zum gegenwärtigen Zeitpunkt von der Mehrheit der Anwesenden als nicht zielführend gesehen.
Neben der genannten Richtlinie ist für den internationalen Schutz des Wolfes auch die Berner Konvention über wildlebende Pflanzen und Tiere maßgeblich. Nach dieser Konvention ist der Wolf eine streng geschützte Art. Entnahmen sind nur unter engen Voraussetzungen zulässig. Die Berner Konferenz ist ein sinnvoller Rahmen für den Wolfsschutz, weil sie alle europäischen Staaten mit Ausnahme Russlands sowie die Türkei umfasst. Von besonderem Interesse für Deutschland ist dabei die Mitgliedschaft der Schweiz und Norwegens, die beide eigene Systeme für das Wolfsmanagement haben.
Dass der Wolf und seine Zukunft ein bewegendes Thema ist, wurde auch durch die Anhörung im Umweltausschuss des Deutschen Bundestags am 18. April 2018 deutlich. Vorbereitend hatten alle Oppositionsfraktionen, also AfD, FDP, Grüne und Linke, Anträge zur Bewirtschaftung des Wolfs vorgelegt, aus denen sich die Positionen dieser Parteien gut ablesen lassen. Anträge aus den Regierungsfraktionen fehlten allerdings. Alle Anträge sprechen von den Gefahren für die Weidetiere, nur die Anträge von AfD und FDP ziehen allerdings daraus die Konsequenz, eine Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht zu befürworten.
Dies ist auch das Hauptziel unseres heutigen Antrags. Die AfD ist der Auffassung, dass eine verantwortungsbewusste und umsichtige Kontrolle und Hege der Wolfsbestände nur möglich ist, wenn diese Tierart dem Jagdrecht unterliegt. Die von uns vorgeschlagene Aufnahme des Wolfs in die Liste der jagdbaren Tiere wäre rechtlich möglich, wenn sich die Verantwortlichen nicht nur an die Brüsseler Richtlinie klammern, sondern auch die Möglichkeit der Auslegung der Berner Konvention und der FFH-Richtlinie in Anspruch nehmen, wie dies die skandinavischen Länder auch machen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Damen und Herren! Ich habe Ihnen noch einmal den Managementplan für den Wolf mitgebracht;
denn wenn man Ihren Antrag liest, kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass Sie ihn nicht kennen. Das finde ich aus mehrerlei Hinsicht etwas beängstigend, weil es zeigt, dass Sie scheinbar nicht wissen, was in diesem Land geschieht und schon gemacht wird. Scheinbar recherchieren Sie auch nicht anständig.
Er ist in Zusammenarbeit mit dem Ministerium, mit Naturschutzverbänden, der Landwirtschaftskammer und dem Landesjagdverband entstanden. Wir haben das vorhin schon gehört, der Plan gilt unbefristet, man kann ihn praktisch immer wieder anpassen, wenn sich beispielsweise die Rahmenbedingungen ändern.
Darüber hinaus gibt es länderübergreifende Kooperationsvereinbarungen zwischen Rheinland-Pfalz, BadenWürttemberg, dem Saarland und Hessen. Im Managementplan selbst werden Handlungsabläufe geregelt, Ansprechpartner benannt und Maßnahmen erläutert, die im Konflikt- und Schadensfall ergriffen werden können. Risiken werden aufgezeigt und durch Maßnahmen minimiert, also all das, was Ihr Antrag größtenteils fordert.
Damit ist eigentlich auch schon deutlich gemacht, warum wir ihn ablehnen. Sie sind inhaltlich einfach hinter der Zeit, was diesen Antrag angeht.
(Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Ja! – Zuruf von der SPD: Bravo!)
Sie fordern ein Monitoring. Das haben Sie gesagt. Dazu ist zu sagen: Siehe Wolfsmanagementplan Kapitel 2.3. – Für dieses Monitoring und die Ermittlung von Zielgrößen nach bundeseinheitlichen Standards ist in Rheinland-Pfalz die Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft zuständig. Es gibt sogar eine Hotline, bei der Bürger anrufen können, wenn sie meinen, einen Wolf gesehen zu haben.
Ferner fordern Sie praxistaugliche Regelungen im Plan und dass wir deren Forcierung auf Bundesebene vorantreiben sollen. Wir konnten hören, dass unsere bekannte Bundeslandwirtschaftsministerin jetzt auch gefordert hat, dass es überall Wolfsmanagementpläne geben soll. Vielleicht, aber auch nur vielleicht, hat sie dabei auch an RheinlandPfalz gedacht
und vielleicht vergessen, dass sie in ihrer Rede zur Einbringung des Haushalts 2016 diesen Plan noch lapidar abgetan hat, indem sie meinte, man würde Probleme erfinden, die es gar nicht gebe,
und bei zwei nachgewiesenen Nutztiereschäden durch Wölfe fragte, ob es nicht doch ein Schäferhund gewesen sei.
Zu den Regelungen des Jagdrechts: Dass der Wolf durch bestimmte Richtlinien geschützt ist, haben wir schon gehört. Er ist daher nicht jagdbar im Sinne des Jagdgesetzes als jagdbares Wild, das dann verarbeitet wird. Jagdbares Wild isst man für gewöhnlich – das habe ich auch noch nicht gehört. Dazu wird es also nicht kommen.
Der Wolf kann bei problematischem Verhalten bereits, basierend auf diesem Plan, entnommen werden. Das bedarf dann aber einer staatlichen Genehmigung. Der Landesjagdverband hat hierzu eine ganze eigene Position. Das geht jetzt auch an die Kollegen der CDU.
Der Landesjagdverband nimmt eine recht klare Haltung ein. Er geht zum einen nicht davon aus, dass es im Land Wölfe mit festen Territorien gibt, sie halten Rheinland-Pfalz darüber hinaus für ein großes Wolfsrudel für ungeeignet, da das Land zu dicht besiedelt ist und ein zu dichtes Straßennetz hat. Er ist auch nicht der Auffassung, dass man den Wolf in das Landesjagdrecht aufnehmen sollte.
Ich weiß nicht, ob die CDU vor Ort war und das gehört hat. Ich habe sie zumindest anwesend gesehen, vielleicht haben Sie aber nicht zugehört.
(Abg. Michael Billen, CDU: Wir haben mit mehreren zugehört! – Zuruf der Abg. Christine Schneider, CDU)
Der Landesjagdverband fordert ein Mitspracherecht. Daraus folgere ich, wenn Sie in Ihrem Alternativantrag die Aufnahme des Wolfs ins Landesjagdrecht fordern, nehmen Sie dem Landesjagdverband die Einflussmöglichkeit und das Mitspracherecht. Das sehe ich schon ein bisschen kritisch.
Wir stehen im Kontakt mit dem Landesjagdverband und haben gestern noch einmal mit dem Geschäftsführer telefoniert. Er hat noch einmal ausdrücklich betont, dass der Landesjagdverband hinter diesem Plan steht, den er mit entwickelt hat.
(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Heiterkeit der Abg. Christine Schneider, CDU)
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ihr braucht jetzt keine Angst zu haben, heute rede ich zum Thema.
Herr Klein, ich bin schon etwas überrascht, dass Sie den Wolf als Wild in das Jagdrecht aufnehmen wollen. Dann gibt es bei der AfD demnächst den Wolfburger.
Meine Damen und Herren, ich habe das beim Landesjagdverband gesagt, und ich sage es auch hier: Ich habe den Wolf seit 60 Jahren nicht vermisst. Ich würde ihn auch die nächsten 30 Jahre nicht vermissen.