Protocol of the Session on May 24, 2018

Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Das Statistische Landesamt weist für 2017 einen Schafbestand von 68.700 Tieren in Rheinland-Pfalz aus. Das entspricht 4,3 % der in Deutschland gehaltenen etwa 1,6 Millionen Schafe.

Zur wirtschaftlichen Situation der schafhaltenden Betriebe liegen auf Landesebene keine Daten vor. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat auf der Agrarministerkonferenz vom 27. bis 29. September vergangenen Jahres in Lüneburg einen Bericht zur Schafhaltung vorgelegt. Darin wird die ökonomische Situation auf der Grundlage des Testbetriebsnetzes des Bundeslandschaftsministeriums beschrieben.

Allerdings handelt es sich dabei um spezialisierte Schafbetriebe, die überwiegend im Haupterwerb bewirtschaftet werden. Folglich lag im Wirtschaftsjahr 2015/16 das Einkommen dieser Betriebe erstmals mit 28.200 Euro je Familienarbeitskraft über dem durchschnittlichen Einkommen aller landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetriebe mit 26.900 Euro je Familienarbeitskraft. Der Grund hierfür liegt vor allem im starken Rückgang der Einkommen der landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetriebe ab dem Wirtschaftsjahr 2014/15.

Als unternehmensbezogene Direktzahlungen und Zuschüsse werden für das Wirtschaftsjahr 2015/16 im Durchschnitt aller landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetriebe etwa 30.500 Euro und für die schafhaltenden Betriebe im Haupterwerb rund 94.000 Euro ausgewiesen. Der Preis für Lammfleisch in Deutschland stieg von 3,81 Euro pro Kilogramm im Jahr 2005 kontinuierlich auf 5,53 Euro pro Kilogramm im Jahr 2016 an.

Um die Schäferinnen und Schäfer zu unterstützen, hat das Land in der laufenden Förderperiode bereits auf Bundes

und Landesebene Maßnahmen unterstützt und umgesetzt. Im Rahmen der bundesweit einheitlich umzusetzenden Direktzahlungen der ersten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik kommen insbesondere folgende Regelungen den Schafhaltern zugute:

Zur Verbesserung der Futterversorgung durch die Schafhalter wurde die Möglichkeit vorgesehen, dass auf Flächen mit Zwischenfrüchten und Begrünung, die als ökologische Vorrangflächen angemeldet werden, eine Beweidung mit Schafen zulässig ist. Ferner darf der Aufwuchs von als ökologische Vorrangflächen angemeldeten Brachflächen ab dem 1. August eines Jahres mit Schafen und Ziegen beweidet werden. Durch die geänderte Definition für Dauergrünland wurden zusätzliche Flächen beihilfefähig, die traditionell von Schäfern bewirtschaftet werden.

Auf Landesebene hat Rheinland-Pfalz in der laufenden Förderperiode zur zusätzlichen Unterstützung extensiver Tierhalter, also von Schaf-, Ziegen- und Mutterkuhhaltern, in der zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik im Entwicklungsprogramm „Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung“ (EULLE) folgende zusätzlichen Verbesserungen eingeführt:

Zum einen die Anhebung der Prämien für die umweltschonende Bewirtschaftung des Grünlands im Unternehmen von 85 Euro auf 110 Euro je Hektar, ein neues Bonusmodul mit besonderer Eignung für Schaf- und Ziegenhalter in der umweltschonenden Bewirtschaftung des Grünlands im Unternehmen bei geringerem Tierbesatz und Verzicht auf mineralische Stickstoffdüngung mit einem zusätzlichen Bonus von 60 Euro je Hektar, schließlich die Anhebung der Prämien im Talauenprogramm Südpfalz von 125 Euro auf 140 Euro je Hektar. Darüber hinaus können die Schafhalter an den Vertragsnaturschutzprogrammen teilnehmen. Zugleich stehen ihnen auch Möglichkeiten der einzelbetrieblichen Förderung für investive Maßnahmen offen.

Im Hinblick auf eine mögliche Weidetierprämie haben die Agrarminister auf ihrer Konferenz zur Umsetzung der GAP-Reform 2014 bis 2020 in Deutschland am 4. November 2013 in München beschlossen, eine gesonderte Tierprämie für Raufutterfresser im Rahmen der aktuellen GAP-Förderperiode nicht einzuführen.

Auf dieser Agrarministerkonferenz wurde ebenfalls die Einführung der bundeseinheitlichen Basisprämie beschlossen. Die rheinland-pfälzischen Schaf- und Ziegenhalter erhalten wie alle anderen Betriebsformen die im Zeitraum von 2017 bis 2019 von 155 Euro auf 175 Euro je Hektar ansteigende Basisprämie und bereits seit 2015 die bundeseinheitliche Greeningprämie in Höhe von 87 Euro pro Hektar. Auch partizipieren sie an dem in der vorgenannten Agrarministerkonferenz beschlossenen Zuschlag für die ersten Hektare im Rahmen der Direktzahlungen. Dieser beträgt für die ersten 30 Hektar 50 Euro und für die weiteren 16 Hektar ca. 30 Euro und damit insgesamt 1.980 Euro. Nach Untersuchungen des Bundeslandwirtschaftsministerium erhält der Sektor Schaf- und Ziegenfleisch deutlich mehr entkoppelte Direktzahlungen als über die bis 2004 geltenden gekoppelten Zahlungen.

In Ziffer 2.1 des Berichts zur Schafhaltung anlässlich der Agrarministerkonferenz in Lüneburg führt das Bundesmi

nisterium dazu Folgendes aus – ich zitiere –: Der Schafsektor erhielt in 2013 schätzungsweise dreimal so viel Prämienvolumen, als dies unter dem alten System gekoppelter Schafprämien der Fall war. – Ursache dafür ist die in Deutschland umgesetzte Entkoppelung der Direktzahlungen. Gleichzeitig wurden die Prämiensätze für Ackerland und Dauergrünland vereinheitlicht. Im Jahr 2005 wurden in Rheinland-Pfalz für Ackerland als Basisprämie 277 Euro je Hektar und für Dauergrünland 48 Euro je Hektar gezahlt.

Durch die Vereinheitlichung werden für alle Flächen seit 2013 auf regionaler Ebene und ab 2019 bundesweit identische Förderprämien in der ersten Säule gezahlt. Das führte zu einer deutlich verbesserten Förderung das Dauergrünlands. Das heißt, während im alten System für Dauergrünland deutlich niedrigere Prämien gezahlt wurden, werden jetzt auch für extensive Grünlandstandorte, die bevorzugt von Schäfern bewirtschaftet werden, gleich hohe Prämien gezahlt wie für intensive Ackerbaustandorte. Insofern unterscheidet sich die Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik deutlich von der der 22 Mitgliedstaaten, die gekoppelte Prämien für Schafe gewähren und die Entkoppelung der Direktzahlungen noch nicht umgesetzt haben.

In diesen Mitgliedstaaten werden in der Regel nicht nur für Schafe und Ziegen, sondern auch für weitere Sektoren gekoppelte Prämien ausgezahlt. Demgegenüber haben beispielsweise England als Region des Vereinigten Königreichs, Dänemark, Luxemburg und Schweden ebenfalls wie in Deutschland die Entkoppelung mit einheitlichen Flächenprämien umgesetzt und zahlen keine gekoppelten Schafprämien. Die Einführung einer zusätzlichen Weidetierprämie für Schafe bei gleichzeitig einheitlicher Flächenprämie würde damit weder dem einen noch dem anderen System entsprechen.

Ich fasse zusammen: In den Amtschef- und Agrarministerkonferenzen am 19. Januar 2017 in Berlin und vom 27. bis 29. September vergangenen Jahres in Lüneburg wurde die Stärkung der Schafhaltung in der Umsetzung der GAP thematisiert. In diesem Zusammenhang hat sich Rheinland-Pfalz auf beiden Konferenzen mit anderen Ländern in einer Protokollerklärung für die Prüfung einer fakultativen gekoppelten Stützung für den Sektor Schaf- und Ziegenfleisch oder mit anderen Worten für eine freiwillige bzw. kopfzahlbezogene Fördermaßnahme für Schaf- und Ziegenhalter im Rahmen der Neuausrichtung der GAP nach 2020 ausgesprochen.

Ich will darauf hinweisen, dass eine solche Fördermaßnahme aus dem Gesamtplafond der für Deutschland zur Verfügung stehenden Direktzahlungsmittel zu finanzieren ist. Zusätzliche Finanzmittel der EU stehen dafür nicht zur Verfügung.

Insgesamt stehen der Bund und die Mehrheit der Länder der Einführung von jedweden gekoppelten Zahlungen in der laufenden Förderperiode ablehnend gegenüber. Eine Einführung kommt daher frühestens in der kommenden Förderperiode in Betracht.

Die Landesregierung teilt im Übrigen grundsätzlich die Auffassung der EU-Kommission, den marktorientierten Pfad in der Gemeinsamen Agrarpolitik weiter zu beschreiten und den Landwirtinnen und Landwirten die Entscheidung

über die zu erzeugenden Produkte in eigener unternehmerischer Verantwortung zu überlassen. Darüber hinaus stehen zusätzliche entkoppelte Zahlungen dem Ziel der Entbürokratisierung entgegen. Insbesondere werden bei Einführung einer Weidetierprämie für Schafe und Ziegen vermutlich weitere Sektoren gekoppelte Zahlungen einfordern.

So weit die Ausführungen der Landesregierung. Ich danke Ihnen.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wird eine Ausschussüberweisung der Anträge gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung über die beiden Anträge.

Als ersten Antrag rufe ich den Antrag der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Schafhaltung mit Naturschutzweidetierprämie unterstützen“ – Drucksache 17/6244 – zur Abstimmung auf. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der AfD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.

Ich rufe den Alternativantrag der Fraktion der CDU „Mehr Schutz für alle Weidetiere“ – Drucksache 17/6314 – zur Abstimmung auf. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU bei Stimmenthaltung der AfD abgelehnt.

Ich rufe Punkt 19 der Tagesordnung auf:

Einsetzung eines Opferschutzbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/6247 –

Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart. Zur Begründung erteile ich für die antragstellende Fraktion Herrn Fraktionsvorsitzenden Baldauf das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Immer wieder erleben wir, dass bei schweren Verbrechen vor allem in der Presseberichterstattung der Täter im Mittelpunkt steht. Es ist dann spannend, die polizeilichen Ermittlungen mitzubekommen, Persönlichkeitsstrukturen zu hinterfragen, frühkindliche Traumata festzustellen oder ab und an auch die Bücher der Täter zu lesen, warum es dazu kam. Das ist zum Teil sicherlich wichtig, weil das auch zur Prävention und zur Aufklärung dient und zumindest bei einigen eine abschreckende Wirkung hat, aber – das Motiv

für diesen Antrag liegt auf dieser Seite – die Interessen derer, die durch diese Täter beeinträchtigt wurden, kommen sehr oft zu kurz bzw. sehr viele Opfer werden nicht nur mental, sondern auch tatsächlich alleingelassen.

Opfer stehen auch nicht so im Blickfeld der Öffentlichkeit. Sie haben gerade bei Kapitalverbrechen oder terroristischen Anschlägen, die ich bewusst zueinander zähle, weil wir in Berlin eine andere Situation für den Opferschutzbeauftragten haben, selten die Chance, jemanden als Ansprechpartner zu haben, der ihnen dauerhafte Begleitung und Unterstützung sowohl psychischer als auch inhaltlicher Art geben kann.

(Beifall der CDU)

Deshalb glaube ich, dass das Bedürfnis nach sofortiger einfacher Hilfe ein Bedürfnis ist und die begleitende Unterstützung von jemandem, der Opfer geworden ist, die zweite Seite darstellt.

Es ist nicht so, dass bisher in diesem Bereich nichts passiert. Im Gegenteil, es gibt beispielsweise in diesem Land genauso wie in vielen anderen Ländern eine Homepage. Es gibt den WEISSEN RING, dessen Arbeit uns zu Dank verpflichtet. Das geschieht alles ehrenamtlich und ist mit sehr viel Engagement versehen. Sie sind oft die mit den etwas kleineren Ständen auf großen Veranstaltungen, die nicht immer im Mittelpunkt stehen. Wir glauben, gerade auf die Unterstützung solcher Organisationen, die sich um die Opfer kümmern, müssen wir auch mehr Gewicht auf Landesebene legen. Wie kann man das machen?

(Beifall der CDU)

Ich meine, dass genau in dem Fall, wenn es um Hilfe geht, auch der Staat gefordert ist – er ist sicherlich im Leben nicht immer gefordert, aber in dem Fall schon –, indem er einen Opferschutzbeauftragten einsetzt. Bisher gibt es in zwei Bundesländern zwei Modelle. Das eine Modell ist das, was wir präferieren, nämlich das aus Nordrhein-Westfalen. In Nordrhein-Westfalen hat man eine ehemalige Generalstaatsanwältin fest eingestellt, um als Opferschutzbeauftragte folgende Aktionen zu begleiten: auf der einen Seite verfahrensunabhängig rechtliche Fragen zu beantworten – weil sie etwas anderes nicht darf –, auf der anderen Seite Menschen in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung zu stehen. –

Das ist auch sehr, sehr wichtig in solchen Dingen und natürlich auch auf der dritten Seite, eine Lotsenfunktion zu Opferhilfeeinrichtungen darzustellen, die nicht nur der WEISSE RING sein könnte, sondern durchaus auch Kirchen und andere Organisationen.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

In Berlin – das möchte ich an dieser Stelle schon sagen – gibt es ein anderes Modell. Dort macht das ein Anwaltskollege halbtags nebenbei. Er ist auch Ansprechpartner, aber das erscheint uns bei der Wichtigkeit der Unterstützung der Opfer zu wenig zu sein, weshalb wir uns mit unserem Antrag dem nordrhein-westfälischen Modell genähert haben und im Übrigen auch – das möchte ich betonen – sehr erfreut festgestellt haben, dass sich auch bei den

anderen Fraktionen in diesem Hause etwas bewegt – bei einer muss sich noch ein bisschen etwas bewegen, weil sie meint, die Homepage würde reichen, es gibt aber auch Opfer, die kein Internet haben –, um einen solchen Opferschutzbeauftragten zu installieren.

Für uns ist dabei wichtig, dass die unmittelbar Opfer einer Straftat oder Gewalttat gewordenen Menschen, aber auch deren Angehörige Hilfe erfahren. Hilfe sollte natürlich nicht nur über die Opfereinrichtungen erfolgen, sondern selbstverständlich auch über diese Lotsenfunktion einer fest installierten Person. Wir meinen, dass wir, wenn wir diesen Weg beschreiten, ähnlich schnell feststellen werden, wie wichtig eine solche Einrichtung ist.

Ich habe mit dem Kollegen Biesenbach, seines Zeichens Justizminister in Nordrhein-Westfalen, lange darüber gesprochen, weil man auch die Frage aufwerfen könnte: Nutzt eine solche Einrichtung überhaupt jemandem? – Sie haben allein im ersten Jahr, seitdem das läuft, schon über 300 Anfragen, die sie zu bearbeiten hatten, bekommen und dort auch durchaus helfen können. Das läuft also sehr gut und sehr erfolgreich. Deshalb werbe ich dafür, dass wir in diesem Hause diesen Antrag, den wir hier einbringen, gemeinsam so verabschieden im Sinne und zum Schutze auch der Opfer.

Herzlichen Dank.

(Beifall der CDU)

Bevor ich weitere Redner aufrufe, darf ich Gäste auf unserer Besuchertribüne willkommen heißen, und zwar Schülerinnen und Schüler der 10. Klasse der Berufsfachschule I in Neustadt an der Weinstraße. Herzlich willkommen!

(Beifall im Hause)

Nun rufe ich als nächsten Redner Herrn Abgeordneten Sippel von der Fraktion der SPD auf.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Opferschutz hat in Rheinland-Pfalz einen besonders hohen Stellenwert. Da sind wir uns jedenfalls bei der Besprechung der Opferschutzberichte regelmäßig zumindest weitgehend einig. Dies liegt einerseits an einem sehr umfassenden staatlichen Ansatz der Prävention, der Strafverfolgung und der Opferunterstützung, andererseits aber auch an einem breiten Netz der zivilgesellschaftlichen, oft auch ehrenamtlichen Opferhilfe. Sie nennen zu Recht in Ihrem Antrag den WEISSEN RING, der stellvertretend für viele andere Initiativen und Organisationen in diesem Land steht. Hier wird eine überaus wertvolle Arbeit geleistet.

Opfer von Straftaten verdienen das besondere Augenmerk und die Unterstützung des Rechtsstaates. In den letzten beiden Jahrzehnten hat sich hier zum Glück vieles verändert, und der Opferschutz ist aus seinem Schattendasein herausgetreten.

Meine Damen und Herren, das schreckliche und feige Attentat auf dem Breitscheidplatz in Berlin hat eine neue Dimension der notwendigen Opferhilfe aufgezeigt. Die staatlichen Unterstützungsleistungen und die bestehende Hilfestruktur allein haben nicht ausgereicht, um dem schlimmen Leid der Opfer und der Hinterbliebenen wirksam und schnell zu begegnen.

Dazu hätte neben den rein materiellen Aspekten vor allem auch der rechtzeitige Zuspruch und die Empathie der politisch Verantwortlichen für die Betroffenen gehört. Hinterbliebene der Opfer haben sich in einem offenen Brief an die Bundeskanzlerin über die Reaktion des Staates beklagt und ihr Untätigkeit und Versagen vorgeworfen. Wenn es also um Opferhilfe in solch schwierigsten Situationen geht, darf es nicht nur um Geld und die organisatorische Abwicklung allein gehen, sondern es muss auch um menschliche Nähe, das Zuhören, das Verständnis, Trost und das persönliche Kümmern gehen.