Meine Damen und Herren, wir werden es aushalten, dass heute immer wieder versucht wird, das Hambacher Fest zu nehmen und neu rechts aufzuladen. Das, was man damals mit Nationalstaat verbunden hat, nämlich Freiheit in einem Nationalstaat, wird heute versucht, ethnisch aufzuladen. Das hat nichts mit dem zu tun, was damals stattgefunden hat.
Die, die damals die Pressfreiheit, wie es hieß, gefeiert und gefordert haben, gehen heute hin und sagen, wir lassen Pressefreiheit nur so lange zu, solange sie so berichtet, wie wir es uns vorstellen. Auch da gibt es kein Traditionsempfinden, sondern den Bruch von Traditionen.
Meine Damen und Herren, die Richtigen fühlen sich angesprochen. Dass heute welche hochgehen, die mit der Erwartung der C-4-Professor-Pensionen sagen, der Staatsnotstand ist ausgebrochen, hat mit der Tradition des Hambacher Festes nichts zu tun.
Ich sage ganz deutlich, wir können stolz auf diese freiheitlichen und demokratischen Traditionen sein. Wir müssen sie immer wieder mit Leben füllen. Dazu haben wir einiges zu Papier gebracht.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! In der Vorwoche zum Plenum erhalten wir alle den unkorrigierten Entwurf einer Tagesordnung. Hier war unter Tagesordnungspunkt 15 ein Antrag zum Thema Inneres von den Ampelfraktionen angekündigt worden. Jetzt ist es für mich in meiner Profession als Schutzmann immer ein Ressort, bei dem ich mit Spannung warte, ob etwas Gutes und Vernünftiges als Antrag kommt, weil mich eine dieser regierungstragenden Fraktionen immer recht nah an den Rand des Wahnsinns treibt.
Nachdem der tatsächliche Titel des Antrages übermittelt war „An historische Orte der Demokratie in Rheinland-Pfalz erinnern und unsere Demokratie gemeinsam weiterentwickeln “, habe ich für mich gedacht, da können sie nicht viel kaputtmachen.
Herr Schweitzer, bei Ihrer Rede kann ich vorbehaltlos mitgehen. Ich war begeistert, dass der Landtag feststellen wird, so sich denn eine Mehrheit für diesen Antrag findet, dass die Vorgeschichte des Landes Rheinland-Pfalz reich an Orten und Ereignissen ist, die verbunden sind mit der Herausbildung demokratischer Staatsformen. Mit diesen Erkenntnissen, den Feststellungen und den Forderungen aus sechs Absätzen hätten Sie mich – ich bin mir sicher, auch die gesamte CDU-Fraktion – so begeistert, dass wir dem Antrag hätten zustimmen können.
Aber natürlich kommen dann zwei Absätze, wie sie kommen müssen. Sie machen unsere Zustimmung zunichte.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, ihre heilige Wahlrechtsmonstranz „Wahlalter 16“ kann ich nicht mehr hören. Ständiges Wiederholen macht etwas Falsches nicht irgendwann richtig. Sie finden immer noch keine einzige Studie, in der sich eine Mehrheit der jungen Menschen für ein Wahlalter 16 ausspricht.
Sie schauen kritisch, es stimmt, es gibt eine Studie, die Bertelsmann-Studie aus dem Jahr 2015, die sagt, 52 % der jungen Menschen in diesem Alter wären dafür. Wissen Sie, wie viele Leute befragt wurden? Es wurden 21 Menschen gefragt. Elf dieser Jugendlichen waren für eine Absenkung des Wahlalters.
Auf einer solchen Grundlage den Eindruck eines repräsentativen Meinungsbildes zu erwecken, ist schlicht irreführend. Gehen Sie einmal hinaus in die Realität und unterhalten Sie sich nicht nur mit Jusos und mit der GRÜNEN JUGEND,
dann werden Sie feststellen, dass sich die jungen Menschen selbst gegen eine Änderung des aktiven Wahlrechts auf 16 Jahre aussprechen.
Sie zeigen mit Ihrem stetigen Versuch dieser politischen Zwangsbeglückung tatsächlich nur, dass Ihnen wenig an der Meinung und Selbsteinschätzung der jungen Menschen liegt.
Die Politik wird nicht nur an ihren Worten, sondern auch an ihren Taten gemessen. So sind wir alle gut beraten, wenn wir Fragen, die Jugendliche betreffen, nicht über deren Köpfe hinweg entscheiden, sondern ernst nehmen, was die Betroffenen selbst sagen.
Ich sage es noch einmal. Weder die Minderjährigen in ihrer großen Mehrheit noch wir von der CDU-Fraktion halten etwas von der Abkopplung des Wahlrechts von der Volljährigkeit.
Der zweite Punkt, der dazu führt, dass wir diesem Antrag nicht zustimmen können, ist folgender: Sie fordern die Einführung des Wahlrechts für Drittstaatangehörige bei Kommunalwahlen und EU-Bürgern bei Landtagswahlen. Das ist tatsächlich etwas, was wir hier nicht im Land entscheiden können. Sie fordern die Landesregierung auf, dass sie eine Bundesratsinitiative auf den Weg bringt, die nichts anderes ändern soll als das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der Ampel, was Sie hier fordern, ist ein beliebiges Herauspflücken von immanenten staatsbürgerlichen Rechten. Sie fordern unsere Landesregierung auf, den eigentlichen Wert unserer Staatsbürgerschaft zu schmälern. Kann das das tatsächliche Ziel sein?
Eine der dringendsten und unbedingt zu lösenden Herausforderungen der heutigen Zeit wird die Integration derjenigen Menschen sein, die bei uns berechtigt eine neue Heimat suchen und von denen wir erwarten, dass sie sich hier integrieren.
sere Sprache gelernt haben, nachdem sie in unserer Gesellschaft angekommen sind und sich an geltendes Recht und unsere Regeln halten, bieten wir den Menschen etwas an: den Erwerb der Staatsbürgerschaft durch die Einbürgerung. – Ich erkläre es Ihnen auch gerne noch einmal mit einfachen Worten, die Sie verstehen:
Wir bieten den Menschen an, dass sie sich nach einer positiven Integration aktiv an der politischen Gestaltung ihrer neuen Heimat beteiligen. Das Wählen, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, ist eines der wichtigsten staatsbürgerlichen Rechte. Ich denke, darin sind wir uns einig. Damit machen wir auch die Integration erstrebenswert. Mit Ihrem Vorschlag hingegen werden Sie das erfolgreiche Betreiben einer gelungenen Integration behindern.
Ich bitte Sie aus dem Grund, streichen Sie diese unsinnige Forderung des Wahlalters ab 16 Jahren, streichen Sie die unsinnige Forderung einer Aushöhlung dieser staatsbürgerlichen Rechte. Dann erinnern wir uns gerne gemeinsam mit Ihnen an historische Orte der Demokratie, und wir können auch gerne unsere Demokratie weiterentwickeln.
Sehr geehrter Herr Präsident, werter Kollege Herber! Ich möchte noch einmal Bezug nehmen auf Ihre Äußerungen zur Bertelsmann-Studie. Sie haben nämlich an dieser Stelle unterschlagen, um was es in der Studie geht. In dieser Studie wurde auf der Basis von Daten aus mehreren Bundesländern und Österreich untersucht, welche Auswirkungen das Wählen ab 16 Jahren auf die Wahlbeteiligung hat. Das ist die Kernfrage der Studie.