Protocol of the Session on April 26, 2018

(Zuruf von der AfD: Sie kündigen nur an und setzen nicht um!)

Dafür wollen wir kämpfen, und darum werden wir uns hier streiten, aber als Demokraten und nicht mit irgendwelchen Parolen, die wir Ihnen hier so nicht durchgehen lassen.

(Beifall der CDU, bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir werden deshalb Ihren Antrag ablehnen. Sie dürfen unserem gern zustimmen.

(Heiterkeit bei FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ansonsten wünsche ich Ihnen noch einen schönen Abend.

Danke schön.

(Beifall der CDU, bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nun spricht für die Landesregierung Herr Staatssekretär Kern.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen zwei Anträge vor. Die Fraktion der AfD beantragt, der Landtag möge die statistische Erfassung von Messerangriffen in der Polizeilichen Kriminalstatistik beschließen, zudem soll das Landeskriminalamt angewiesen werden, mit dem Tatmittel Messer begangene Straftaten retrograd auszuwerten.

Heute liegt auch ein Antrag der CDU-Fraktion zur gleichen Thematik als Alternativantrag vor. Hierin wird ebenfalls die Berücksichtigung von Messerangriffen in der PKS gefor

dert. Daneben soll die Landesregierung im Falle einer tatsächlichen Zunahme der entsprechenden Fallzahlen prüfen, inwiefern sowohl die Ausstattung als auch die Aus- und Fortbildung der Polizei, aber auch die Präventionsmaßnahmen und die Präventionsprogramme an diese Entwicklung anzupassen sind. Schließlich soll die Landesregierung für das Jahr 2017 Angaben zu den Straftaten machen, bei denen Messer verwendet wurden.

Ich wende mich zunächst dem zweiten Teil des Antrags der AfD-Fraktion zu. Die hierin geforderte retrograde Auswertung der Straftaten der Jahre 2015 bis 2017, bei denen Messer zum Einsatz kamen, war bereits Gegenstand – Herr Junge, das haben Sie bereits ausgeführt – im Januar 2018 hinsichtlich Ihrer gestellten Kleinen Anfrage.

Im Februar 2018 hat Herr Staatsminister Lewentz die darin gestellten Fragen, soweit rechtlich und technisch möglich, bereits umfassend beantwortet. Dabei hatte er unter anderem auch darauf hingewiesen, dass in der für die Auskunft verwendeten polizeilichen Dateien Geopolis K Personendaten ausschließlich in anonymisierter Form verarbeitet werden. Neben dem Alter und dem Geschlecht der gespeicherten Tatverdächtigen kann daher lediglich das Geburtsland und die Staatsangehörigkeit recherchiert werden.

Weitergehende Angaben zur Täterherkunft, ihrer Sozialstruktur, ihres Migrationshintergrunds – was auch immer unter diesen Merkmalen zu verstehen sein soll – sowie zum aufenthaltsrechtlichen Status sind daher nicht möglich. Der Antrag der Fraktion der AfD würde dem Landeskriminalamt eine Aufgabe auferlegen, welche faktisch nicht erfüllt werden könnte; daher ist er aus unserer Sicht insoweit abzulehnen.

Da den justiziellen Statistiken ebenfalls nicht zu entnehmen ist, inwieweit Ermittlungsverfahren bzw. erfolgte Aburteilungen auf Straftaten zurückgehen, bei denen Messer verwendet wurden, gilt dies auch für die letzte Forderung im Antrag der Fraktion der CDU.

Ich komme zum ersten Teil des Antrags der Fraktion der AfD sowie zu der korrespondierenden Forderung im Antrag der Fraktion der CDU, in welchem die Erfassung von Straftaten, bei denen Messer zum Einsatz kommen oder kamen, in der Polizeilichen Kriminalstatistik gefordert wird. Wie die Fraktion der AfD richtigerweise aus unserer Antwort zur oben erwähnten Kleinen Anfrage zitiert, beinhaltet die PKS alle der Polizei bekannt gewordenen strafrechtlichen Sachverhalte. Die PKS unterliegt dabei grundsätzlich bundeseinheitlichen Erfassungs- und Qualitätskriterien. Änderungen an diesem Instrument bedürfen daher zunächst einer entsprechenden Beschlussfassung der hierfür zuständigen Bund-Länder-Gremien, in der Regel der Innenministerkonferenz. Bevor anschließend mit der tatsächlichen Erfassung begonnen werden kann, sind dann umfangreiche technische und organisatorische Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen.

Derzeit werden mit dem Tatmittel Messer begangene Straftaten noch nicht in der PKS erfasst.

(Zuruf des Abg. Dr. Adolf Weiland, CDU)

Das, was Herr Abgeordneter Schwarz und Herr Abgeordneter Lammert vorgetragen haben, kann ich insoweit bestätigen, nämlich dass sich die Innenministerkonferenz im Rahmen ihrer Frühjahrssitzung im Juni 2018 auf eigene Initiative – das betone ich an dieser Stelle – genau mit diesem Thema befassen wird. Deswegen bedurfte es auch keines Antrags der antragstellenden Fraktionen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich stimme dem insoweit zu, was die Abgeordneten Schwarz und Lammert ausgeführt haben, dass die Erörterungen auf der Innenministerkonferenz zunächst abgewartet werden sollen. Es wird zunächst darum gehen, das Für und Wider des Vorschlags zu diskutieren und auf dieser Grundlage eine sorgfältig abgewogene, konsensfähige Verfahrensweise zu beschließen. Dies ist der IMK eigen, und das tut sie in einer sachlich-fachlichen Auseinandersetzung und sachlich-fachlich guten Diskussion.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir wollen diesem anstehenden Diskussionsprozess mit dem Ziel einer einheitlichen Regelung nicht vorgreifen. Dies hat auch Herr Lammert bereits ausgeführt und darauf hingewiesen, dass es besonders wichtig ist, eine bundeseinheitliche Regelung zu haben. Vor diesem Hintergrund sollten die Anträge der Fraktionen der AfD und der CDU nach unserem Dafürhalten abgelehnt werden.

(Abg. Dr. Adolf Weiland, CDU: Das ist falsch!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie bereits von mir dargestellt, handelt es sich bei der PKS in erster Linie um ein bundeseinheitliches Instrument. Für die Länder besteht jedoch grundsätzlich die Möglichkeit – auch das ist angesprochen worden –, zusätzliche Daten zu erheben. Sollten die Innenminister und Innensenatoren der Länder im Rahmen der Frühjahrssitzung keine bundeseinheitliche Neuregelung der PKS-Erfassung beschließen, könnte unter Berücksichtigung des Diskussionsverlaufs bzw. der vorgetragenen Argumente im Anschluss immer noch eine landesspezifische Regelung für Rheinland-Pfalz gefunden werden.

Ich komme abschließend zu den weiteren Forderungen im Antrag der Fraktion der CDU. Meine sehr geehrten Damen und Herren, unsere Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten wissen um die Gefährlichkeit von Messerangriffen und sind sowohl bezogen auf die Aus- und Fortbildung als auch auf die zur Verfügung stehende Ausstattung gewappnet, Messerangriffe abzuwehren. Herr Minister Lewentz hat hierzu übrigens schon im Mai 2017 in seiner Antwort auf die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2793 – ausführlich Stellung bezogen.

Zu dem Punkt „Entwicklung von Präventionsmaßnahmen und Präventionsprogrammen“ im Antrag der Fraktion der

CDU kann ich Ihnen versichern, dass die Polizeipräsidien im Land die Entwicklung der Kriminalitätslage ständig im Blick haben und bei Bedarf, so wie sie es in der Vergangenheit getan haben, die taktisch gebotenen und rechtlich zulässigen Maßnahmen ergreifen. Hierfür die PKS zu nutzen, ist nur eine Option.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich fasse zusammen: Sowohl der Antrag der Fraktion der AfD als auch der Antrag der Fraktion der CDU sind aus den von mir dargestellten Überlegungen in vollem Umfang abzulehnen.

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Dr. Adolf Weiland, CDU: Falsch!)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht mehr vor. Damit können wir über die beiden Anträge abstimmen.

Wir stimmen zunächst über den Antrag der Fraktion der AfD zum Thema „Statistische Erfassung von Messerangriffen in der polizeilichen Kriminalstatistik“ – Drucksache 17/6031 – ab. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön! – Gegenstimmen? –

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Sehr gerne!)

Danke schön. Damit ist für Enthaltungen kein Raum mehr. Ich stelle fest, dass der Antrag der Fraktion der AfD mit den Stimmen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der AfD abgelehnt worden ist.

Wir stimmen nun über den Alternativantrag der Fraktion der CDU zum Thema „Bürger schützen – Erhebung von Messerattacken bundesweit einheitlich erfassen“ – Drucksache 17/6055 – ab. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Alternativantrag der Fraktion der CDU mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU bei Stimmenthaltung der AfD abgelehnt worden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein langer Tag geht zu Ende. Ich bedanke mich für die Disziplin und das lange Ausharren. Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend, einen guten Nachhauseweg und ein schönes Wochenende.

Die nächste Plenarsitzung findet am Mittwoch, dem 23. Mai 2018, statt.

Die Sitzung ist geschlossen.