Protocol of the Session on April 26, 2018

Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, dass sich die rheinland-pfälzische Landesregierung weiterhin vehement für den Abbau von Hemmnissen und den weiteren Ausbau der Eigenstromerzeugung in Industrie, Handwerk und Gewerbe sowie in den privaten Haushalten engagiert.

Das tut sie, wie bereits gesagt, auch. Ich weise ergänzend auf die Anstrengungen der Energieagentur bei der Unterstützung der Energiewende vor Ort im Bereich der Solarenergie hin, beispielsweise durch die Solarinitiative Rheinland-Pfalz. Erneuerbare Energien sind die Lösung für klima- und energiepolitische Probleme, die wir heute für die Zukunft lösen.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Unsere Unternehmen in Rheinland-Pfalz stehen für regionale Wertschöpfung und technologische Innovation.

Lassen Sie mich den gemeinsamen Antrag der Koalition zur Stärkung der Eigenstromnutzung ganz kurz an einem Beispiel verdeutlichen. Die Stadtwerke Kaiserslautern werden nicht gefördert, weil die elektrische Leistung ihrer KWK-Anlagen unter dem Grenzwert liegt. Die Stadtwerke wie die in Kaiserslautern, alle Stadtwerke leisten aber mit ihrer Eigenstromproduktion einen erheblichen Beitrag zur Energiewende. Sie haben keine Chance auf Förderung. Eine Lösung könnte sein, dass die Stadtwerke dann eine überdimensionierte Anlage bauen, um die Förderung zu bekommen.

Es kann aber doch nicht sein, dass dieser Weg gegangen wird. Das ist für den Betreiber nicht wirtschaftlich und für eine regionale Eigenstromerzeugung schon gar nicht zielführend.

(Glocke der Präsidentin)

Deshalb müssen wir uns für die Änderung der Rahmenbedingungen einsetzen. Deswegen ist dieser Antrag wichtig und notwendig.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion der CDU erteile ich Herrn Abgeordneten Wäschenbach das Wort.

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Das Thema Eigenstrom hat uns schon mehrfach beschäftigt. Beispielsweise erwähne ich die Anfragen und Anträge der CDU-Fraktion mit den Vorlagen 17/76, 17/2434 und die Drucksache 17/2422.

Der Antrag der Ampelregierung liest sich auf den ersten Blick ganz gut und stellt die Vorteile für den Privatverbraucher und die Strom erzeugende Industrie, Handwerk und Gewerbe in den Vordergrund; denn es ist richtig, dass die Energiewende nur gelingen kann, wenn Privathaushalte und Unternehmen, die Eigenstrom erzeugen, für diese Investitionen nicht noch durch hohe Abgaben bestraft werden.

(Beifall der CDU und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vieles in dem Antrag ist richtig. Auch für uns ist die Eigenstromversorgung ein sehr wichtiger Baustein für das Gelingen der Energiewende. Das haben wir, wie gesagt, in mehreren parlamentarischen Initiativen deutlich gemacht.

In Rheinland-Pfalz spielt die Chemiebranche eine ganz besondere Rolle für die Wertschöpfung und den Wohlstand im Land. Deshalb darf sich der aktuelle Trend nicht fortsetzen, dass die Branche in wichtigen Kennziffern hinter dem Bundesdurchschnitt zurückbleibt. Rheinland-Pfalz muss ein Top-Chemieland bleiben. Dazu sind mehr Impulse für Innovationen, aber auch in eine intakte Infrastruktur und nicht zuletzt eine klare Absage an die neuerliche bürokratische und finanzielle Belastung nötig.

(Abg. Christine Schneider, CDU: So ist es!)

Dass die Eigenstromproduktion von der EEG-Umlage verschont bleibt, ist für Rheinland-Pfalz eine blanke Notwendigkeit. Andernfalls setzen wir unseren starken Chemiestandort, den Mittelstand und das Handwerk aufs Spiel.

Diese Positionen haben wir immer klar und deutlich vertreten. Wir hoffen sehr, dass sich daran nichts ändert. Fakt ist aber auch, dass Neuanlagen bereits jetzt massiv ausgebremst sind und die eigentlich nötige Entlastung beim Strompreis für die Mehrheit der Unternehmen in keiner Weise absehbar ist.

Vielmehr stehen weitere Mehrkosten, zum Beispiel beim Emissionshandel, vor der Tür. Hier wünschen wir uns eine klare Positionierung der Landesregierung in Berlin statt kleinteiliger und isolierter Landesziele beim Klimaschutz und beim Ausbau der erneuerbaren Energien. Wir können die Energiewende nicht allein schaffen.

Wir, die CDU-Fraktion, werden unsere Kontakte auf jeden Fall zur neuen Regierung der Großen Koalition in Berlin nutzen und Minister Peter Altmaier und Staatssekretär Thomas Bareiß direkt ansprechen.

(Abg. Christine Schneider, CDU: Jawohl!)

Jetzt kommt es. Die Zahlen unseres Statistischen Landesamtes zum Eigenstrom sind allerdings ernüchternd. 2016 haben 26 Betriebe in Rheinland-Pfalz fast 8 % Nettostrom erzeugt. Davon wurden 95 % durch Kraft-Wärme-Kopplung und nur 5 % über sonstige Erzeugeranlagen erzeugt. Dies offenbart das ungeheure Potenzial, welches noch ungenutzt in der Solarkraft, in bezahlbaren Speichern und der Wasserkraft steckt.

Zur Wasserkraft sagt der Antrag leider nichts, vermutlich weil man diese grundlastfähige Energieerzeugung aus Umweltschutzgründen bei den Grünen gar nicht will. Das ist bedauerlich. Wir können es uns nicht leisten, auf dieses Potenzial aus ideologischen Gründen zu verzichten.

(Beifall der CDU)

Ja, wir wollen auch am Atomausstieg und dem Kohleausstieg festhalten, nur nicht so schnell, wie sich die Grünen das vorstellen.

Der im Antrag angesprochene Punkt der Verzögerung beim neuen Gaskraftwerksausbau gehört gar nicht zum Antrag Eigenstrom; denn infolge starker Überkapazitäten im deutschen und europäischen Kraftwerkspark ruhen aktuell die meisten konventionellen Kraftwerksprojekte, da die Wirtschaftlichkeit häufig nicht mehr gegeben ist. Dies trifft insbesondere auf Gaskraftwerke zu, die in der Einsatzreihenfolge der Kraftwerke erst sehr spät zum Zuge kommen und dementsprechend sinkende Betriebsstunden aufweisen.

Meine Damen und Herren, wir brauchen nicht nur Eigenstrom, sondern beim verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien einen neuen Systemansatz mit dezentralen Energiesystemen.

Ich nenne noch ein paar Stichworte, wie virtuelle Kraftwerke, dezentrale Netze, Smart-Grid, E-Mobilität mit Zusatzfunktion der Blockheizkraftwerke und vernetzte Betriebsstrategien sowie eine Laststeuerung und den intelligenten Einsatz von elektronischen Verbrauchern.

Wir brauchen zudem neue Geschäftsmodelle für diese Verbundlösung. Da nenne ich beispielsweise auch Mieterstrommodelle und Strom-Cloud-Angebote, wie wir das schon im Ausschuss besprochen haben.

Auch das Winterpaket der EU geht in diese Richtung und stellt den Verbraucher in den Mittelpunkt der Energieunion. Wir müssen also gemeinsam das Potenzial der Eigenstromnutzung erkennen und aktuelle legislative Hürden auf nationaler und europäischer Ebene beseitigen.

Wir müssen allerdings andererseits auch die qualitative und quantitative Wirkung der EEG-Belastung bei der Eigenversorgung betrachten und insgesamt eine Wirtschaftlichkeitsüberlegung anstellen. Auf Dauer auf alle Abgaben

im Eigenstrombereich zu verzichten, wirft nämlich neue wirtschaftliche Fragen auf, die insgesamt zu betrachten sind: Was geschieht bei fehlenden Netzentgelten? Wer zahlt dann das Netz, wenn alle autark Eigenstrom nutzen? Das ist doch wohl nicht der einfache Stromkunde!

Zum regulatorischen Rahmen gehören auch die besonderen Ausgleichsregelungen. Diese Ausnahmeregelungen bzw. EEG-Befreiungen sind genauso wichtig wie die Eigenstromförderung. Dazu erwarten wir auch ein Bekenntnis der Landesregierung, stromintensive Unternehmen dauerhaft zu entlasten, um die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten.

(Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das macht die Bundesregierung!)

Die Unternehmen müssen Anstrengungen zur Effizienz und Emissionsverringerung erbringen. Die im Antrag erwähnte Solarinitiative und die Anstrengung der Energieagentur gehen uns nicht weit genug. Im Bereich des Zuwachses an Photovoltaik und Speichern tut das Land zu wenig. Statt den Schwerpunkt auf Beratung zu setzen, wären auch finanzielle Förderungen des Landes beim Eigenheimbau und verpflichtende Regelungen in der Landesbauordnung erforderlich, um Privathäuser und Industriehallen mit mehr PV zu belegen.

(Beifall der CDU – Zurufe von der SPD)

Liebe Kollegen der SPD und Herr Rahm, wir bemängeln an Ihrem Antrag, dass Sie es waren, die in den letzten Jahren in Berlin die Verantwortung hatten. Wer waren denn die Minister? Das waren Gabriel, Zypries und Hendricks, die es nicht geschafft haben, die Rahmenbedingungen so zu setzen, dass der Eigenstrom für alle frei ist. Daher müssen wir den Antrag leider ablehnen.

(Beifall der CDU)

Für die AfD-Fraktion erteile ich dem Abgeordneten Klein das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

Erstens, der Antrag im rechtlichen Rahmen. Dem Antrag liegt eine Entschließung des Bundesrates zugrunde, aber sie ist keine Lösung, sondern nur die Aufforderung, den wendeseligen Ländern einen Weg aus dem Chaos der Energiewende zu weisen. Aufschlussreich ist der Leitfaden der Bundesnetzagentur betreffend Mitteilungen an Eigenversorger und sonstige selbsterzeugende Netzverbraucher. Darin werden viele Pflichten postuliert. Der Unternehmer hierfür sollte aber einen Fachanwalt engagieren.

Für die Zulassung und die Förderung von KWK-Anlagen ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die zuständige Behörde. Auch die BAFA veröffentlicht Hin

weise für den Antragsteller. Auch hier braucht der Unternehmer einen Fachanwalt.

Zweitens, die vorgeschlagenen Forderungen des Antrags im Einzelnen. Die AfD hat gravierende Bedenken gegen fast alle in den sechs Spiegelstrichen formulierten Forderungen. Die Landesregierung soll all ihre zur Verfügung stehenden Maßnahmen ergreifen, um Hindernisse für den „Eigenstrom“ abzubauen. Dies ist eine Leerformel ohne Inhalt.

Die vollständige Befreiung des Eigenstroms von der EEGUmlage begünstigt manchmal die erneuerbaren Energien und manchmal die Energieeffizienz. Dies wäre eine weitere Subvention für die Profiteure der Energiewende zulasten der Stromverbraucher. Die Bundesregierung soll nicht näher bezeichnete Beschlüsse des Europaparlamentes umsetzen. Es wird nicht gesagt, was die inhaltlichen Beschlüsse sind.

Deutschland muss nicht die Beschlüsse des Europäischen Parlaments, sondern fertige Richtlinien umsetzen. Der gewünschte Abbau von bürokratischen Hemmnissen bedeutet oft die Missachtung von Rechtsvorschriften. Die Antragsteller wollen das Klimaschutzziel von 40 % Co2-Reduktion bis 2020 eingehalten sehen. Eine solche Dekarbonisierung würde zum Abbau der wirtschaftlichen Substanz Deutschlands führen.

Im Übrigen hat selbst die Bundesregierung dieses Ziel schon aufgegeben. Die Anträge auf Neubau von Gaskraftwerken, die beim BAFA liegen, sollen beschieden werden. Es geht hier um die Gewährung von befristeten Zuschlagszahlungen an die Betreiber.

Diesem Spiegelstrich könnte die AfD zustimmen, weil der Zubau von thermischen Kraftwerken in unserem Land der beste Weg ist, die quantitativen und qualitativen Mängel der derzeitigen Stromerzeugung zu beheben.

Drittens, Eigenstrom verschiedener Art. Eigenversorger und somit selbsterzeugende Netzverbraucher lassen sich in zwei große Klassen einteilen. Zum einen haben wir die klassischen gewerblichen Eigenerzeuger, die oft die KraftWärme-Kopplung nutzen. Der Antrag nennt in RheinlandPfalz 26 Betriebe mit einer elektrischen Leistung von insgesamt 1.339 MW, die im Jahr 2016 7,5 TW erzeugen, davon 95 % in KWK-Anlagen.

Es zeigt sich, dass die Kraft-Wärme-Kopplung in der Industrie der Normalfall ist. Eine solche KWK ist für die Industriestaaten typisch und ganz unabhängig von der Klimapolitik oder einer Energiewende. Diese KWK basiert nur selten auf erneuerbaren Energien. Üblich sind fossile Brennstoffe.