Protocol of the Session on March 31, 2018

(Beifall der CDU)

Sie haben heute noch die Chance. Stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu, wie es die Kolleginnen und Kollegen aus Ihren Fraktionen ja eigentlich wollen. Stimmen Sie der Regelung zu, die im schleswig-holsteinischen Landtag auf Antrag der dortigen FDP-Fraktion längst Wirklichkeit geworden ist.

Ich zitiere den dortigen Abgeordneten der FDP-Fraktion Dr. Heiner Garg,

(Abg. Marco Weber, FDP: Ja, machen Sie das einmal!)

der seinerzeit gesagt hat: „Die bisherige Argumentation der Sozialdemokraten, dass die Prüfungsstrukturen gut funktionieren, ist offensichtlich nicht mehr tragfähig.“ Immer noch Zitat: „Wir hoffen daher sehr, dass sich jetzt gerade bei den Genossen die Vernunft durchsetzt und unsere Initiative die Mehrheit des Landtags bekommt.“ Wo der FDP-Mann recht hat, hat er recht, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall der CDU)

Stimmen wenigstens Sie diesem notwendigen Gesetzentwurf zu.

(Beifall der CDU)

Für die SPD-Fraktion spricht Frau Kollegin Dr. Machalet.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Dr. Weiland, nach Ihrem Redebeitrag fällt es mir wirklich schwer, sachlich zu bleiben.

(Abg. Alexander Licht, CDU: Warum?)

Ich habe es mir nie ausmalen können, dass sich überhaupt jemand von Ihnen hier hinstellt und die Themen Menschen mit Behinderungen und Eingliederungshilfe in Zusammenhang mit den Themen Nürburgring und Hahn bringt. Das ist schon starker Tobak, genauso wie Ihr unterschwelliger Untreuevorwurf.

(Zuruf der Abg. Hedi Thelen, CDU – Zuruf des Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielleicht schauen Sie sich Ihre Rede im Nachgang noch einmal an und denken darüber nach, was Sie hier gesagt haben.

Wir haben in den letzten Wochen und Monaten intensiv darüber diskutiert, wie und wo wir verankern, dass die Mittelverwendung in den Werkstätten für behinderte Menschen geprüft werden kann.

(Zuruf der Abg. Christine Schneider, CDU)

Herr Weiland, Sie erzählen immer wieder – das haben Sie

vorhin auch getan –, dass wir das nicht wollen. Ich sage Ihnen aber noch einmal ganz deutlich, es war nie eine Frage, ob geprüft werden soll, es ging immer nur um die Frage

(Abg. Christine Schneider, CDU: Wie!)

des Weges.

(Abg. Christian Baldauf, CDU: Dann machen Sie einmal einen Vorschlag!)

Sie haben vorhin auch wieder von 1 Milliarde Euro gesprochen. Herr Weiland, ich verstehe immer noch nicht genau, was Sie überhaupt prüfen wollen.

(Abg. Alexander Licht, CDU: Wenn Sie es noch nicht einmal verstehen!)

Sie sagen, Sie wollen die Werkstätten für behinderte Menschen prüfen, sprechen aber in Ihren Presseverlautbarungen von 1 Milliarde Euro, die für die Werkstätten für behinderte Menschen verausgabt wird.

(Abg. Alexander Licht, CDU: Wovon reden Sie denn?)

Herr Dr. Weiland, das ist einfach falsch, und das wissen Sie auch. Die knapp 1 Milliarde Euro wird für den gesamten Bereich der Eingliederungshilfe verausgabt, für die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen wurden 2016 rund 240 Millionen Euro ausgegeben.

(Zuruf des Abg. Alexander Licht, CDU)

Das ist ein Unterschied. Ich bitte Sie, das in Zukunft zur Kenntnis zu nehmen.

(Beifall der SPD, bei FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ja, Sie haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, der dem Rechnungshof ein allgemeines Prüfrecht einräumen soll. Bei den Stellungnahmen zum Gesetzentwurf und der anschließenden Diskussion im Ausschuss am 1. Februar ist deutlich geworden, dass es bei Ihrem Gesetzentwurf um ein akzessorisches subsidiäres Prüfrecht des Rechnungshofs gehen soll. Das ist aber so in Ihrem Gesetzentwurf überhaupt nicht formuliert. Ihr Gesetzentwurf ist missverständlich und handwerklich einfach falsch.

(Abg. Christian Baldauf, CDU: Wo?)

Sie hätten für heute die Chance gehabt, das zu korrigieren und einen geänderten Antrag vorzulegen. Das haben Sie nicht gemacht.

(Abg. Christian Baldauf, CDU: Wo ist er denn falsch?)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Landesregierung macht im aktuell vorliegenden Entwurf des Landesausführungsgesetzes zum Bundesteilhabegesetz von der bundesgesetzlichen Ermächtigung Gebrauch und will ein Prüfrecht regeln, das auch dann greift, wenn keine tatsächlichen Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Leistungserbringer seine gesetzlichen oder vertraglichen Pflichten

nicht erfüllt. Diese geplante gesetzliche Regelung geht weit über die erwünschte Regelung im Gesetzentwurf der CDU-Fraktion hinaus.

Der Entwurf zur Gesetzesänderung der Landeshaushaltsordnung ist auch im Hinblick auf notwendige chronologische Abfolgen und unter Beachtung der maßgeblichen bundesgesetzlichen Bestimmungen zeitlich verfrüht; denn zurzeit existieren überhaupt keine relevanten Sachverhalte, die geprüft werden können. Auch das haben wir im Ausschuss noch einmal sehr deutlich gemacht. Es fehlen Rahmenverträge, die die Grundsätze und Maßstäbe für die Wirtschaftlichkeit und Qualität einschließlich der Wirksamkeit der Leistungen sowie Inhalt und Verfahren zur Durchführung von Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfungen vereinbaren.

Auf der Grundlage der fehlenden Rahmenverträge konnten auch noch keine Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen mit den Leistungserbringern verhandelt werden.

(Zuruf des Abg. Gerd Schreiner, CDU)

Diese Aufgabe soll im Laufe des Jahres 2019 erledigt werden.

Noch einmal: Im Entwurf zum Ausführungsgesetz zum Bundesteilhabegesetz wird noch einmal deutlich klargestellt, dass der Rechnungshof die Möglichkeit hat, das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, das nach dem vorliegenden Gesetz die Aufgaben des Landes als Träger der Eingliederungshilfe übernehmen soll, im Rahmen seiner Aufgabenstellung nach § 88 ff. der Landeshaushaltsordnung zu prüfen. Der Rechnungshof kann im Rahmen der Wahrnehmung dieses Prüfauftrags vom Landesamt unter Beachtung der getroffenen Regelungen und Vereinbarungen verlangen, ergänzende prüfungsnotwendige und prüffähige Unterlagen beim einzelnen Träger anzufordern.

Diese Möglichkeit wird durch die Normierung des anlassunabhängigen Prüfrechts eröffnet. Ich möchte festhalten, die Normierung Ihres Prüfrechts, so wie Sie es in Ihrem Gesetzentwurf formulieren, ist nicht angezeigt, weil er erstens missverständlich ist, zweitens ein Prüfrecht für Sachverhalte regeln will, die noch gar nicht relevant sind, drittens das Versagen staatlicher Stellen impliziert, nämlich des Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung,

(Zuruf des Abg. Gerd Schreiner, CDU)

und viertens bereits mögliche Prüfrechte nach § 88 LHO außer Acht lässt. Deswegen lehnen wir Ihren Gesetzentwurf ab.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die AfD-Fraktion spricht Herr Kollege Dr. Böhme.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordnete und Regierungsmitglieder! Die CDU-Fraktion hat beantragt, die Landeshaushaltsordnung in einer Form zu ändern, die dem Landesrechnungshof Prüfrechte gegenüber Dritten zugesteht, welche eigentlich der Landesregierung im Rahmen von Rechtsvorschriften und Verträgen im Hinblick auf das neunte und zwölfte Buch Sozialgesetzbuch zukommen.

Wir, die AfD-Fraktion, haben uns sowohl im Rahmen der ersten Lesung als auch im Sozialpolitischen Ausschuss gegen diesen Gesetzentwurf positioniert und werden ihm auch heute nicht zustimmen. Trotzdem waren die Debatten um den Gesetzentwurf und auch die Anhörung zum Thema sehr bereichernd; denn neben vielen anderen Aspekten wurden auch die Zuständigkeiten debattiert. Für mich ist dabei klar geworden, dass ein nachhaltiger und verantwortungsvoller Umgang mit den Geldern der Steuerzahler nur möglich ist, wenn alle Beteiligten im Prozess ihrer Rolle vollumfänglich gerecht werden.

Dass dies in der Vergangenheit nicht geschehen ist, darüber sind sich mittlerweile alle Seiten einig. Zu kritisieren sind hier vor allem die sozialdemokratisch geführten Landesregierungen der letzten 20 Jahre, die es sträflich vernachlässigt haben, eindeutige Normen und Rahmenbedingungen mit den Kommunen und Trägern der Behindertenwerkstätten in Form eines Rahmenvertrags als einer Leistungs-, Qualitäts-, Vergütungs- und Prüfvereinbarung auszuhandeln.

Zum anderen ist hier aber auch die CDU-Opposition zu nennen, welche das über fast 20 Jahre lang zuließ.

(Abg. Christian Baldauf, CDU: Oh!)