Protocol of the Session on March 22, 2018

zu sicheren Herkunftsländern über die Maghreb-Staaten hinaus ist im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Machen wir also einen Schritt nach dem anderen, dann sind auch die Chancen, dass etwas gelingt, größer.

(Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Die Mühlen mahlen zu langsam!)

Ja, von mir aus können Sie weiter gehen und den zweiten, dritten, vierten, fünften Schritt vor dem ersten machen. Dann fallen Sie halt auf die Nase, aber das ist mir bei Ihnen vollkommen egal.

(Zurufe von der AfD – Beifall der CDU)

Mit unserem Antrag wollen wir die Ampelkoalition noch einmal ausdrücklich auffordern, ihren Widerstand gegen die Einstufung der Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsländer aufzugeben. Beenden Sie Ihren innerkoalitionären Streit,

(Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir haben gar keinen Streit!)

und sprechen Sie sich also für die Aufnahme der MaghrebStaaten als sichere Herkunftsländer aus.

Herzlichen Dank.

(Beifall und Zurufe von der CDU: Sehr gut!)

Ich erteile nun Frau Abgeordneter Rauschkolb für die Fraktion der SPD das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich kann Ihnen von vornherein sagen, dass wir Ihre beiden Anträge ablehnen, und dies aus guten Gründen. Wenn man sich den CDU-Antrag einmal durchliest, sprechen Sie von Asylanträgen aus nicht asylrelevanten Motiven. – Woher wollen wir denn hier entscheiden können, ob jeder Einzelne, egal, aus welchem Land er kommt, einen Asylgrund hat oder nicht?

(Zurufe von der CDU: Das entscheiden die Gerichte!)

Ich wusste schon, getroffene Hunde bellen.

Jeder Mensch, der hierher kommt, hat das Grundrecht auf Asyl.

(Abg. Dr. Adolf Weiland, CDU: Es gibt klare Kriterien dafür! – Zuruf von der AfD: Richtig!)

Noch einmal: Allein dies in dem Antrag zu unterstellen, ist schon für uns ein Grund, dem nicht zuzustimmen.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Aber schauen Sie sich auch die politische Situation in den

Ländern einmal an. Wenn man nur das Wort „Menschenrechte“ nimmt und durchdekliniert, was in den Ländern der Fall ist. Aber Menschen kommen doch nicht nur deshalb weniger nach Deutschland, weil wir ihr Land als sicheres Herkunftsland ausweisen.

(Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Aber natürlich! – Abg. Dr. Adolf Weiland, CDU: Das ist sehr abenteuerlich, was Sie sagen!)

Die Informationskampagnen haben gezeigt – im östlichen Raum, was etwa den Kosovo angeht, noch bevor die Länder als sichere Herkunftsländer ausgewiesen wurden –, dass eben wahrscheinlich kein Asylgrund vorliegen wird und die Menschen beraten wurden und deshalb die Reise nicht angetreten wurde, das heißt also, nicht nur der Punkt sichere Herkunftsländer.

Unser eigentliches Problem hat der Kollege auch schon angesprochen. Wir kriegen es doch nicht hin, ein Rücknahmeabkommen zu schaffen. Wir kriegen es doch nicht hin, die Menschen, die wir zurückführen müssen, zurückführen zu können.

(Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Das setzt doch die Einstufung voraus!)

Damit hat die alte Bundesregierung keinen Erfolg gehabt. Ich bin gespannt, ob Herr Seehofer Erfolg damit hat.

(Zuruf des Abg. Dr. Adolf Weiland, CDU)

Es wäre einem viel gedient, wenn man sieht, dass Menschen, die zurück müssen, die aber schon hier sind, eben nicht zurück können, weil die Länder sie nicht aufnehmen, und dass auch die Pässe zum Beispiel nicht organisiert werden. Das ist doch das Hauptproblem.

(Zurufe von der CDU: Herr Maas soll sich anstrengen! Sie reden doch völlig an der Sache vorbei! Sie müssen Juristen reden lassen!)

Es ist ein Déjà-vu. Das Thema Rücknahmeabkommen haben wir schon x-mal diskutiert, und ich glaube, es wäre ein großer Wurf – das sagen auch viele kommunale Landrätinnen und Landräte, egal, welcher Couleur sie angehören und welches Parteibuch sie haben –, dass dies doch eines unserer Hauptprobleme ist und dass wir endlich Klarheit schaffen und Abkommen schaffen.

(Beifall bei der SPD)

Informationskampagnen vor Ort und auch Rücknahmeberatungen: Wir sehen immer wieder an Zahlen, wie wichtig es ist, die Rückführungsberatung zu betreiben. Das ist ein Erfolgsrezept von Rheinland-Pfalz, Passersatzpapiere zu beschaffen, Clearing-Verfahren zu eröffnen, damit die Menschen zurückgehen.

Die AfD fügt noch hinzu, Armenien, Georgien, Aserbaidschan. – Dann steht in der Begründung, es sind nur Kriminelle, die kommen. Die meisten sind kriminell. Das heißt also, die Menschen werden wieder über einen Kamm geschoren.

(Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Die Schutzquoten sind gering!)

Natürlich sind Koalitionen unterschiedlich, Koalitionen sind ein Kompromiss. Im Bund wurde eben ein anderer Kompromiss gefunden als in Rheinland-Pfalz. Deshalb lassen wir uns nicht auseinanderdividieren. Wir haben auch keinen Streit, wir verstehen uns gut. Bei diesem Thema haben wir einen Kompromiss gefunden und werden unsere Meinung auch erst einmal nicht ändern.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nun hat Herr Abgeordneter Joa von der Fraktion der AfD das Wort.

Geehrter Präsident, liebe Kollegen! Bereits am 20. Januar 2017 hatten wir als AfD-Fraktion beantragt – ich zitiere –: Der Landtag fordert die Landesregierung auf, im Bundesrat Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten anzuerkennen. Dies wurde im Juni 2016 vom Bundesrat leider vertagt.

Begründet wurde es wie folgt: „Die Chancen für Immigranten aus Algerien, Marokko und Tunesien als Asylbewerber anerkannt zu werden, sind gering (Schutzquote [...] Tunesien 0,9 %; Algerien 2,3 %, Marokko 3,3 %). Die Immigranten, zumeist junge Männer, aus Maghreb-Staaten kommen zum ganz überwiegenden Teil aus asylfremden, zumeist aus wirtschaftlichen Gründen, nach Deutschland. Migranten aus diesen Maghreb-Ländern sind in den Kriminalitätsstatistiken weit überrepräsentiert, auch im Vergleich zu ihrem Anteil an den Zuwanderern insgesamt.“

Alle diese Aussagen sind nach wie vor richtig. Das bestätigt auch der vorliegende Plagiatsantrag der CDU. Der Antrag der CDU erklärt treffend, was die Einordnung als sicherer Herkunftsstaat tatsächlich bedeutet. Sie bedeutet nämlich – der Satz ist zentral –: „Die Einordnung als sicherer Herkunftsstaat führt nicht dazu, dass Personen aus diesen Herkunftsländern ihren Anspruch auf asylrechtlichen Schutz verlieren.“

Liebe Landesregierung, da fragen wir uns: Wo liegt überhaupt das Problem? Die Antragsteller müssen lediglich die Vermutung widerlegen, dass ihr Ersuchen offensichtlich unbegründet ist und nachweisen, dass sie politisch verfolgt werden oder ernsthafter Schaden droht. Damit können wir eine Beschleunigung des Verfahrens und eine schnellere Rückführung erreichen. Also bleibt die Frage: Warum stimmen Sie dem im Bundesrat nicht zu?

(Beifall der AfD)

Zutreffend ist auch die Feststellung, dass die Einstufung der Westbalkanstaaten tatsächlich zu einem Rückgang der missbräuchlichen Asylgesuche geführt hat. Dies setzt allerdings voraus, die Bundesregierung macht ihre Haus

aufgaben und bewegt die betreffenden Staaten zur Rücknahme ihrer Auswanderer entweder durch eine restriktive Visa-Vergabe oder auch durch die Kürzung von Entwicklungshilfe. All dies ist seit Jahren überfällig. Nun ist es gerade die CDU, die erneut die Feuerwehr für einen Brand spielt, den man selbst mit Frau Merkel gelegt hat.

(Beifall der AfD – Präsident Hendrik Hering übernimmt den Vorsitz)

Letztlich sind es genau diese Spiegelfechtereien im wahrsten Wortsinne, die die CDU hier betreibt. Das zeigt auch dieser Antrag, der viel zu kurz greift. Die Einordnung als sicherer Herkunftsstaat hat eine viel größere Tragweite als es die CDU in ihrer Begründung ausführt. Die Einordnung ist ein unabdingbares Instrument, um sachgerechte Asylverfahren zu ermöglichen und dem offensichtlichen Missbrauch des Asylrechts zu begegnen.

Aktuell und dringlich geboten ist weiterhin eine Erweiterung, und zwar nicht nur um die Maghreb-Staaten, sondern auch um die Staaten der Kaukasus-Region Armenien, Aserbaidschan und insbesondere Georgien. Asylanträge aus diesen Staaten werden weit überwiegend abgelehnt. Die Schutzquoten sind sehr gering, nämlich unter 5 % für Armenier und Georgier. Migranten aus diesen Ländern zählen zu den zehn größten Gruppen von Antragstellern in Rheinland-Pfalz.

Seitdem die Europäische Union im März 2017 die VisaPflicht für Georgier abgeschafft hat, ist diese Zahl weiter gestiegen. Schon länger ist bekannt, dass Mitglieder krimineller Banden das Asylrecht ausnutzen, um sich Aufenthaltsrechte in unserem Land zu erschleichen. Trotz minimaler Anerkennungschancen werden Asylanträge gestellt, um Zeit für kriminelle Aktivitäten zu gewinnen.

Ich sage es noch einmal ganz deutlich: Hier darf nicht der Eindruck entstehen – den Eindruck wollen wir auch nicht erwecken –, alle Georgier seien in der Mehrheit kriminell. Das ist mit Sicherheit nicht der Fall, aber die Fakten und die Zahlen lügen nicht. Fakt ist, wir haben ein Problem. Laut Polizeilicher Kriminalstatistik waren 2016 bei mehr als 21 % der Ladendiebstähle Georgier tatverdächtig; bei schwerem Ladendiebstahl lag der Anteil der Georgier sogar bei über 51 %.

Im Interesse der Bürger des Landes Rheinland-Pfalz sollte die Landesregierung a) der Einstufung der MaghrebStaaten als sichere Herkunftsländer endlich zustimmen und sich b) im Bundesrat für die Einstufung von Armenien, Georgien und Aserbaidschan als sichere Herkunftsstaaten festlegen. Dies wäre ein sinnvoller Beitrag, um Steuergeld zu sparen, die Justiz zu entlasten und für den Bürger Sicherheit und Eigentum zu gewährleisten. Im Interesse der Bürger unseres Landes stimmen Sie unserem Alternativantrag zu.

Vielen Dank.

(Beifall der AfD)