Herr Abgeordneter Weiland, ich kann mir auch nicht vorstellen, die CDU möchte, dass ein solches Sondervermögen eine eigenständige Kreditermächtigung hätte.
Der zunächst negative Bestand der Finanzreserve wurde im Haushaltsplan und in der Haushaltsrechnung jedes Jahr berechnet und ausgewiesen. Diese Praxis wurde auch ab 2013, also in den Jahren der positiven Finanzreserve, die sich aufgebaut hatte, unverändert fortgesetzt. Sie haben auf den Rechnungshof hingewiesen, der in seinem Jahresbericht 2016 thematisiert hat, dass das Sondervermögen nicht bebucht werde. Wir haben aufgrund dieser Aussage des Landesrechnungshofs zugesagt, dass wir im Rahmen der KFA-Reform, die wir gerade durchführen – Sie hatten auch gefragt, warum wir nicht schon etwas gemacht haben, nein, das war der Kollege Schnieder –, prüfen wer
den, wie wir damit umgehen. Das Ergebnis dieser Prüfung, eine Abkehr vom Plan der Errichtung eines Sondervermögens und stattdessen die Anpassung der Begrifflichkeiten, hat nunmehr Eingang in den gesetzgeberischen Prozess gefunden und steht daher im Entwurf eines Änderungsgesetzes zum LFAG, das Ihnen dann gegen Sommer zur parlamentarischen Beratung zugeleitet wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in der Sache ist mir wichtig, dass wir die Erfolgsgeschichte des KFA fortsetzen wollen, weil über die Stabilisierungsrechnung steuerschwache Jahre zugunsten der Kommunen überbrückt werden konnten und damit ein entscheidender Beitrag zur Krisenfestigkeit des KFA geleistet wird. Ich sage es noch einmal, in Spitzenzeiten hatte das Land den Kommunen 688 Millionen Euro mehr ausgezahlt, als ohne Stabilisierungsrechnung erforderlich gewesen wäre. Diesen Mechanismus werden wir auch nach der Gesetzesänderung unverändert beibehalten.
Entscheidend ist aus meiner Sicht, dass die Kommunen die Beträge erhalten, die ihnen gesetzlich zustehen. Der Verstetigungsmechanismus wurde in der Vergangenheit angewandt und im Haushaltsplan jedes Jahr ausgewiesen. Das ist ein transparentes Verfahren, und genauso ist es auch für die Zukunft vorgesehen.
Ich möchte auch noch dazu sagen, es handelt sich um einen Verstetigungsmechanismus, der davon lebt, dass er in guten wie in schlechten Zeiten eingehalten wird. Ich halte es nicht für gut, wenn man sich jeweils nur seine Perspektive heraussucht. Wir stehen zu beidem. Wir haben dies in der Vergangenheit getan, und wir werden es auch in der Zukunft tun.
Zu einer Kurzintervention auf die Ausführungen von Frau Staatsministerin Ahnen erteile ich Frau Abgeordneter Nieland das Wort.
Vielen Dank für Ihre Ausführungen. Ich nehme Ihre Hinweise entgegen. Dennoch bleibt für mich ganz eindeutig die Frage zum Bestand der Finanzreserve über 500 Millionen Euro. Mir fehlt die Antwort auf die Frage: Wo ist das Geld der Kommunen?
Herr Landtagspräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es fällt mir jetzt schwer, eine Antwort darauf zu geben; denn ich glaube, ich habe in meinen Ausführungen versucht zu erklären – und ich fände es schade, wenn das nicht angekommen wäre –, wie dieser Stabilisierungsmechanismus funktioniert, wenn die Finanzreserve ein negatives Vorzeichen hat, und wie er funktioniert, wenn die Finanzreserve ein positives Vorzeichen hat, und dass wir kontinuierlich dazu stehen, dass die daraus erwachsenden Verpflichtungen gegenüber den Kommunen vollumfänglich eingehalten werden.
Damit sind wir am Ende der Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 17/5699 –. Wer diesem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön! Wer ist dagegen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der AfD mit den Stimmen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der AfD abgelehnt.
Liste der sicheren Herkunftsländer ausweiten – Zügige und sichere Antragsbearbeitungen und Rückführungen ermöglichen Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/5710 –
dazu: Ausweitung der Liste sicherer Herkunftsstaaten Antrag (Alternativantrag) der Fraktion der AfD – Drucksache 17/5737 –
Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart. Zur Begründung darf ich für die antragstellende Fraktion Herrn Abgeordneten Herber das Wort erteilen.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die Forderung, Algerien, Tunesien und Marokko zu sicheren Herkunftsländern zu erklären, war tatsächlich schon mehrfach Thema in diesem Parlament. Sie kennen aber die Geschichte von dem steten Tropfen, der den Stein höhlt. Wir werden also nicht müde werden, diese Forderung so lange zu wiederholen, bis bei der Landesregierung irgendwann einmal die Einsicht aufkeimt, dass eine Zustimmung im Bundesrat unabdingbar ist.
Frau Dreyer hatte erst in der vergangenen Woche die Bundesregierung zum Handeln aufgefordert, um unter anderem die Rückführung abgelehnter Asylsuchender nach Marokko überhaupt zu ermöglichen.
Das ist sicherlich richtig und wichtig; jeder muss im Rahmen seiner Zuständigkeit alles geben, um Missstände abzuschaffen.
Für die Kommunikation in dem beschriebenen Fall mit Marokko ist Herr Bundesaußenminister Maas von der SPD zuständig und sicherlich auch der Bundesinnenminister. Aber, Frau Dreyer, vergessen Sie an dieser Stelle doch bitte nicht, auch Ihre eigenen Hausaufgaben zu erledigen und die Möglichkeiten auszuschöpfen, die in Ihren eigenen Zuständigkeitsbereichen liegen.
An dieser Stelle wäre das zum Beispiel, unserem Antrag heute zu folgen und im Bundesrat eine entsprechende Gesetzesinitiative zur Ausweisung der Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsländer zu unterstützen.
Was bedeutet diese Einstufung überhaupt? – Die Einstufung als sicheres Herkunftsland bedeutet, dass dort grundsätzlich keine Verfolgung von staatlicher Seite droht. Das heißt also, dass Anträge von Asylbegehrenden aus diesen Ländern von vornherein eine sehr geringe Erfolgsaussicht haben. Die Anerkennungsquoten tendieren also gegen Null, und das liegt eben daran, dass die Menschen aus diesen Ländern zum überwiegenden Teil nicht aus Gründen nach Deutschland kommen, die ein Asylbegehren rechtfertigen.
Verstehen Sie mich nicht falsch: Armut ist nichts Schönes, und sie ist auch nicht kleinzureden. Sie ist aber auf alle Fälle kein Asylgrund und somit auch kein Freifahrschein für ein Bleiberecht.
Es ist ja nicht so, dass eine solche Einstufung einen asylrechtlichen Schutz verhindert. Es ist schlichtweg falsch zu behaupten, Verfolgte aus diesen Staaten hätten keine Chance mehr, Asyl zu erhalten.
Der Anspruch jedes Antragstellers auf Einzelfallprüfung bleibt auf jeden Fall bestehen; es ist aber die Beweislast, die umgekehrt wird. Das heißt, der Antragsteller muss seine Verfolgung glaubhaft darlegen und nachweisen, dass ihm in seinem Heimatland ernsthafter Schaden droht.
Meine Damen und Herren, die CDU-geführte Bundesregierung bemüht sich seit etlichen Monaten um die Einstufung der Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsländer. Gescheitert ist dies aber bislang daran, dass die Rot-Grüngeführten Bundesländer im Bundesrat eine entsprechende Einstufung verhindert haben. Auch die rheinland-pfälzische Landesregierung hat sich an dieser Blockade beteiligt, und das nur, um das kleinste Drittel der Koalition zu befriedigen.
Als CDU-Fraktion haben wir schon wiederholt unsere Gründe dargelegt, warum wir einen solchen Schritt unterstützen, und dies in mehreren Anträgen zum Ausdruck gebracht. Unser Ziel bei der Einstufung von Staaten als sichere Herkunftsländer ist es, unsere Ressourcen zur Hilfe auf die tatsächlich Verfolgten zu konzentrieren und damit jene weitgehend auszuschließen, die zwar unter Berufung auf das Asylrecht, aber letztlich aus völlig anderen Gründen in unser Land kommen.
Die Verfahren über den aufenthaltsrechtlichen Status könnten deutlich beschleunigt, die Kommunen damit spürbar entlastet und die Betroffenen zügiger in ihre Herkunftsländer zurückgeführt werden. Genau aus diesem Grund haben CDU/CSU und SPD im Bund im Koalitionsvertrag festgeschrieben, Algerien, Marokko und Tunesien sowie weitere Staaten mit einer regelmäßigen Anerkennungsquote unter 5 % zu sicheren Herkunftsländern zu bestimmen. – Und jetzt, meine Damen und Herren, halten Sie sich fest! Schon in den Sondierungsgesprächen zwischen CDU/CSU, Grünen und FDP wurde ein vergleichbares Ergebnis erzielt. Es gibt also wirklich für die rheinlandpfälzische Ampel keinen logischen Grund mehr, an einer Ablehnung festzuhalten,
zumal nun auch die FDP-Bundestagsfraktion einen Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag zu eben der gleichen von uns geforderten Einstufung eingebracht hat. Liebe FDP, schauen Sie ihn sich gern noch einmal an. Ich verweise auf die Drucksache 19/957 des Deutschen Bundestages und einen Redebeitrag Ihrer Parteikollegin Linda Teuteberg dazu. Während die Parteikollegen im Bund also klar Position beziehen, liebe FDP Rheinland-Pfalz, herrscht hier bei Ihnen bedrücktes Schweigen.
Nun seien Sie aber doch einmal ehrlich zu sich selbst. Geht es Ihnen nicht auf die Nerven, dass Sie sich von einer Partei, die bei der letzten Landtagswahl mit Ach und Krach die 5 %-Hürde gerade so genommen hat,
Wie lange wollen Sie denn diese grüne ideologische Blockadepolitik mittragen? – Bei allem Respekt, liebe FDP, glaubwürdig ist dieses Verhalten jedenfalls nicht. Ihre Parteikollegen im Bund fordern genau das, was Sie in diesem Haus zu verhindern helfen.
Zum Schluss möchte ich auch noch einige Sätze zum Alternativantrag der AfD sagen. Wie so oft ist Ihnen nicht an einer durchführbaren Arbeit gelegen, sondern nur an einem kurzen schlagzeilenhaschenden Auftritt. Ich habe vorhin beschrieben, auf welchen Weg sich die neue Bundesregierung begeben hat. Die Bestimmung von Staaten
zu sicheren Herkunftsländern über die Maghreb-Staaten hinaus ist im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Machen wir also einen Schritt nach dem anderen, dann sind auch die Chancen, dass etwas gelingt, größer.