Herr Minister Wissing, es gibt jetzt zwei Möglichkeiten: Entweder haben Sie Ihr Ministerium nicht im Griff und die Verwaltungsebene unterrichtet Sie nicht richtig, oder Sie wollen ganz bewusst die Öffentlichkeit täuschen.
Fakt ist, dass bis heute Morgen unsere regionalen Gebietsweinwerbungen keine Rechtssicherheit haben. Fakt ist, dass die Verlautbarung von Minister Wissing dort zu absolutem Unverständnis in allen regionalen Gebietsweinwerbungen von Rheinland-Pfalz geführt hat; denn es gibt bis heute vom Ministerium keine rechtsverbindliche Auskunft, wie die Förderung der Weinwerbung in Zukunft aussehen kann.
Es gibt keine rechtsverbindliche Auskunft, wie die Agrarmarketingmaßnahmen zukünftig rechtlich sauber eingesetzt werden können. Das Ministerium verweigert bis heute die Auskunft, wie Mittel rechtssicher beantragt werden können und wie die Mittel rechtssicher nach EU-Recht ausgegeben werden können.
Fakt ist auch, Ihr Ministerium, Herr Minister, ist bis heute nicht in der Lage, Richtlinien aufzustellen, die einer weiteren Überprüfung standhalten und die möglicherweise zu Rückforderungen führen könnten. Die Gebietsweinwerbungen haben binnen kürzester Zeit mehrere, immer wieder veränderte Antragsformulare aus Ihrem Ministerium erhalten. Das heißt, wenn sie heute ein Formular ausfüllen, kann es sein, dass sie morgen aus dem Ministerium den Anruf bekommen, das Antragsformular hat sich geändert, sie müssen den Antrag komplett neu stellen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, so können wir mit unseren Weinwerbungen nicht umgehen. Unsere Weinwerbungen wissen aktuell nicht, wie sie ihre Rechnungen bezahlen sollen. Unsere Weinwerbungen konnten aufgrund des Abfög-Gesetzes keine Rücklagen in der Vergangenheit bilden. Das heißt, es ist keine Rücklage da, um das Personal in der Zukunft zu bezahlen. Es steht die weltweit größte Weinmesse vor der Tür, die ProWein am 18. März in Düsseldorf. Bis heute haben unsere Weinwerbungen
nicht die Rechtssicherheit, dass die Mittel, die sie dort ausgeben wollen, EU-konform eingesetzt werden können.
Unsere Weinwerbungen fühlen sich zu Recht von Ihnen, Herr Minister, und von Ihrem Ministerium allein gelassen. Es nützt nichts, wenn Sie hier wieder Ankündigungen machen und sich für Jubelmeldungen feiern lassen.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich hoffe, dass Frau Schneider wieder zu einer normalen Atmung zurückfindet und ihre Schnappatmung aufgeben kann. Welch eine reißerische Überschrift für Ihre Aktuelle Debatte zu einem Thema, das eigentlich schon längst wieder abgearbeitet ist. Aber Sie suchen eben immer wieder die Konfrontation,
jetzt – was ich sehr bedauerlich finde – auf einem Feld, auf dem wir uns im Grunde immer einig waren und bislang gemeinsam versuchten, Rheinland-Pfalz als Qualitätsweinbauland Nummer 1 – Sie haben es erwähnt – stetig weiter nach vorne zu bringen. Schade, sehr schade! Aber sei es, wie es ist.
Sie haben die Aktuelle Debatte so gewählt, und wir werden uns natürlich mit Ihrem Thema beschäftigen.
Gleichzeitig ist es aber auch wiederum ein Zeichen, dass Ihnen offensichtlich die Themen tatsächlich ausgehen,
zu sehen auch gestern an dem verzweifelten Versuch des Herrn Baldauf, ein Rundumsammelthema in die Aktuelle Debatte einzubringen.
Doch zum heutigen Thema zurück. Wie ich bereits erwähnt habe, ist es ein Themenfeld, das abgearbeitet ist. Es ist bereits durch die Presse gegangen. Sie haben auch aus der Meldung des Meininger Verlags zitiert. Ich möchte gerne ergänzen, wenn es der Präsident erlaubt: „Die Gebietsweinwerbungen können wieder Anträge für Absatzförderungsmaßnahmen im Weinsektor an die für die Auszahlung der Mittel zuständige Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz stellen (...). Damit hat das von Volker Wissing (FDP) geführte Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Weinbau schneller als von vielen gedacht eine Lösung für den im Dezember 2017 erlassenen Auszahlungsstopp für entsprechende Mittel durch die Europäische Kommission gefunden.“
Am Dienstag – schnell im Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau als Thema von der Tagesordnung gestrichen –,
um es dann hier als Aktuelle Debatte präsentieren zu können. Was soll man davon halten? Aber der Reihe nach.
(Abg. Christine Schneider, CDU: Es geht um die Meldung am Dienstagabend! Es ist nichts geregelt! Wenn Sie das aus dem Ministerium nicht mitgeteilt bekommen, ist das nicht unser Problem! Sie bekommen das Geld nicht, unsere Gebietsweinwerbungen!)
Frau Schneider, bleiben sie doch kommod. Wenn Sie noch so laut schreien, bleiben Sie doch ruhig! Das verlängert sicherlich Ihr Leben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Finanzierung der Weinwerbung ist in Rheinland-Pfalz im Absatzförderungsgesetz Wein, kurz AbföG Wein, geregelt. Diese Abgabe – je nach Anbaugebiet unterschiedlich hoch, ungefähr zwischen 70 bis 90 Euro – war zurückliegend Gegenstand eines längeren Verwaltungsgerichtsverfahrens. Das Bundesverfassungsgericht hat dann 2014 entschieden, diese Abgaben sind im Gegensatz zum Absatzfonds bei der Holzwirtschaft als staatliche Mittel wie Steuern zu bewerten.
Was waren wir damals alle froh, dass diese Entscheidung so gefallen ist. Sie ist absolut existenziell für unsere Weinwerbungen. Diese Entscheidung bedeutete dann aber auch, dass nach EU-Beihilferecht ein Notifizierungsverfahren neu beantragt werden musste. Das hat unser Weinbauministerium dann auch 2017 gemacht.
Es gab Rückfragen der Kommission zum AbföG Wein, welche zu Verzögerungen führten. Mitte Dezember 2017 nach
dem Vertrag über die Arbeitsweise der EU kam es dann zu einem Zahlungsstopp wie in vielen anderen Fällen auch.
Jetzt ist die Finanzierung der Werbemittel aber gesichert, da eine bereits notifizierte Verwaltungsvorschrift, nämlich Förderung von Agrarmarketingmaßnahmen, durch das Ministerium den Bedürfnissen der Absatzförderung Wein angepasst und auch durch die EU akzeptiert wurde.
Sogar hinsichtlich einer zeitnahen Genehmigung für die neu beantragte Verwaltungsvorschrift AbföG Wein wurde mittlerweile durch die EU-Kommission signalisiert, dass man auch zustimmen wird. All das war gestern bereits in Pressemitteilungen zu lesen und macht diese Debatte als Aktuelle Debatte eigentlich unnötig. Ich hoffe, dass Ihnen, meine Damen und Herren der CDU, bewusst ist, auf welch dünnem Eis wir uns jetzt bei dem Thema Weinwerbung und AbföG Wein bewegen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wein ist in unserem Bundesland nicht nur eine wichtige Passion und in vielen Gebieten Bestandteil eines Lebensgefühls, nein, Wein hat neben der wichtigen emotionalen Seite auch eine knallharte wirtschaftliche Funktion.
Dies betrifft dabei nicht nur Winzer, die ihren Lebensunterhalt damit bestreiten, nein, Wein hat weitere Auswirkungen auf unterschiedliche wirtschaftliche Felder. Für den Tourismus, dessen Förderung wir in einer eigens hierfür eingerichteten Enquete-Kommission voranbringen, ist Wein einer der wesentlichen Faktoren. 65 % des deutschen Weines werden in den rheinland-pfälzischen Weinbaugebieten angebaut. Wir sind das Land des Weines.
Vor diesem Hintergrund scheint es wichtig und geboten, dass man die Weinwirtschaft angemessen unterstützt. Über 400.000 Euro stellt das Land zur Verbesserung der Marktposition der Winzer und deren Möglichkeit zur Stärkung der regionalen Vermarktung zur Verfügung. Über 200.000 Euro stellt das Land an Zuschüssen zur Verfügung, die der Förderung der Weinwerbung dienen. Darüber hinaus leisten die Winzer Abgaben, mit denen eine Gebietsweinförderung finanziert wird.