Protocol of the Session on June 23, 2016

Mit der Gesetzesinitiative vom 17. November 2015 möchte die Landesregierung gemeinsam mit Hessen und BadenWürttemberg eine Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm herbeiführen. Der Antrag wurde allerdings im Bundesrat noch nicht entschieden.

Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Landesregierung wie bisher auch an der Seite der von Fluglärm betroffenen Bevölkerung steht. Sie wird auch in dieser Legislaturperiode den mit den Bürgerinitiativen geführten Dialog fortsetzen. Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch darauf, dass alles unternommen wird, um die spürbare Reduzierung des Fluglärms für sie zu erreichen.

Zu Frage 1: Die Landesregierung setzt sich mit allen ihr zur Verfügung stehenden politischen und rechtlichen Mitteln für eine Verringerung des Fluglärms ein. Hierzu gehört auch der Dialog mit allen Fraktionen auf Landes- sowie auf Bundesebene.

Zu Fragen 2 und 4: Für die rheinland-pfälzische Landesregierung ist eine weiter ansteigende Lärmbelastung infolge des prognostizierten erheblichen Wachstums des Luftverkehrs in den kommenden Jahren nicht akzeptabel. Im Interesse der betroffenen Anwohner kann es kein unbegrenztes Wachstum am Flughafen Frankfurt geben.

Die hessische Landesregierung hat die Einführung einer Lärmobergrenze in ihrem Koalitionsvertrag vom Dezember 2013 vorgesehen. Ein Konzept hierfür ist für den Sommer angekündigt und wird nach Vorlage wie bisher in der Fluglärmkommission erörtert werden.

Die Landesregierung wird sich wie bisher in den Beratungen der Fluglärmkommission für eine nachhaltige Verbesserung der Fluglärmbelastung einsetzen.

Zu Frage 3: Bei ihren Überlegungen zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm hat die Landesregierung sämtliche Maßnahmen im Blick. Neben den Kernforderungen einer gesetzlichen Verbesserung im Luftverkehrsrecht und

einer grundlegenden Änderung des Flugroutensystems insbesondere mit dem Ziel einer gerechteren Verteilung der Flugbewegungen zwischen Direktabflugrouten und Südumfliegung gehören hierzu auch lärmabhängige Landeentgelte im Rahmen der Entgeltordnung des jeweiligen Flughafenbetreibers.

Wie dargestellt ist die Landesregierung aber der Auffassung, dass die wirksamste Möglichkeit für eine nachhaltige Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm in einer Änderung der rechtlichen Grundlagen besteht. Die Landesregierung bedauert, dass der Bund bisher die Initiativen der Landesregierung nicht zum Anlass genommen hat, gesetzgeberische Maßnahmen auf den Weg zu bringen. Nur der Bund, der für die Materie des Luftverkehrs zuständig ist, kann hier gesetzgeberisch tätig werden.

Nach dem im Koalitionsvertrag erklärten Ziel der Bundesregierung sollen im Luftverkehrsgesetz bei lärmabhängigen Entgelten eine stärkere Differenzierung nach Flugzeugtypen und eine deutlichere Spreizung der Tag- und Nachttarife festgelegt werden. Bei dieser Ankündigung ist es bedauerlicherweise bislang jedoch geblieben.

Abschließend ist festzustellen, dass die rheinlandpfälzische Landesregierung rechtlich keinerlei Einfluss auf die einzelnen Verfahren zum Flughafen Frankfurt hat. Dies gilt sowohl für das Genehmigungs- und das Planfeststellungsverfahren, das Verfahren zur Festlegung von Flugrouten sowie insbesondere die Zulassung von lärmmindernden Einzelmaßnahmen. Hierzu gehört auch die Maßnahme einer stärkeren Spreizung des lärmabhängigen Anteils der Entgelte, die von der Landesregierung im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch in der Fluglärmkommission unterstützt wird.

Danke.

Es gibt eine Zusatzfrage des Abgeordneten Lohr.

Sie haben die länderübergreifenden Bundesratsinitiativen angesprochen. Zeichnet sich da schon etwas ab, oder gibt es einschlägige Meinungen anderer Bundesländer abgesehen von den Initiatoren, ob diese Initiativen durch den Bundesrat angenommen werden?

Herr Kollege, wie ich bereits erwähnt habe, ist über den Antrag im Bundesrat noch nicht entschieden worden. Insofern kann ich keine Prognose wagen, wie das am Ende ausgehen wird, ob der Antrag eine Mehrheit finden wird oder nicht. So etwas wird üblicherweise erst kurz vor der Entscheidung im Bundesrat zwischen den Ländern beraten.

Es gibt eine weitere Zusatzfrage der Frau Abgeordneten

Schäfer.

Herr Minister, Sie hatten eben darauf hingewiesen, dass das Land keine rechtlichen Möglichkeiten hat. Das Land hatte vor ein paar Jahren zugesagt, sich am Klageverfahren der Kommunen innerhalb des Landkreises MainzBingen – beispielsweise, ich weiß es für den Landkreis – zu beteiligen. Ich frage Sie, um welchen Betrag es damals ging. Was wurde zugesagt? Was wurde ausgezahlt? Ist das Land gewillt, weiterhin solche Zuschüsse zu gewähren?

Frau Kollegin Schäfer, wie ich Ihnen bereits gesagt habe, ist das Land jederzeit bereit – das galt in der Vergangenheit wie auch in der Zukunft –, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um eine Lärmverminderung für die Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz zu erreichen.

Weitere Zusatzfragen sehe ich nicht. Damit ist die Mündliche Anfrage beantwortet.

(Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich rufe die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Steven Wink (FDP), Landesgartenschau 2022 – Nummer 4 der Drucksache 17/180 – betreffend, auf.

Herr Wink, ich darf Sie bitten, die Fragen vorzutragen.

Ich bitte die Landesregierung um Beantwortung folgender Fragen:

1. Wann wird die Entscheidung über den Austragungsort der Landesgartenschau 2022 fallen?

2. Sind die Kriterien zur Vergabe der Landesgartenschau 2022 aus öffentlichen Quellen nachvollziehbar?

3. Wer sitzt in der Kommission, die über die Vergabe entscheidet?

Für die Landesregierung antwortet Staatsminister Dr. Wissing.

Herr Präsident, Herr Kollege Wink, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vergangenes Jahr wurden die Bewerbungsleitlinien für die Planung und Durchführung von Landesgarten

schauen in Rheinland-Pfalz einer grundlegenden Prüfung unterzogen und überarbeitet. Ein erklärtes Ziel war, unter anderem ein weiterhin ergebnisoffenes Bewerbungsverfahren mit einer fachlich begründbaren Entscheidung des Zuschlags an eine Bewerberstadt durchzuführen.

Am 2. Oktober 2015 eröffnete Frau Ministerin Höfken das Bewerbungsverfahren für die Landesgartenschau 2022, woraufhin bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 31. März 2016 die Städte Bad Neuenahr-Arweiler, Bad Kreuznach, Bitburg und Neuwied eine Bewerbung abgegeben haben. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die mündliche Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Am 30. Juni 2016 findet die abschließende Sitzung des Bewertungsbeirates statt. Unter Beachtung des fachlichen Votums des Bewertungsbeirates spricht eine Auswahlkommission, bestehend aus den Staatssekretären und Staatssekretärinnen des Innenministeriums, des Finanzministeriums und des Umweltministeriums unter Vorsitz des Staatssekretärs meines Hauses, eine Empfehlung an den Ministerrat aus. Ein konkreter Termin für die Entscheidung ist noch nicht festgelegt.

Zu Frage 2: Die Kriterien zur Vergabe der Landesgartenschau 2022 sind in den Bewerbungsleitlinien für die Planung und Durchführung von Landesgartenschauen in Rheinland-Pfalz festgelegt. Mit der Eröffnung des Bewerbungsverfahrens am 2. Oktober 2015 wurden diese auf der Internetseite der Projektgesellschaft Landesgartenschau mbH veröffentlicht. Die Bewerbungsleitlinien können selbstverständlich auch bei meinem Ministerium angefragt werden.

Zu Frage 3: Wie den Bewerbungsleitlinien zu entnehmen ist, gehören dem Bewertungsbeirat in beratender Funktion je eine Vertreterin oder ein Vertreter der Projektgesellschaft Landesgartenschau, des Städte- und Gemeindebundes Rheinland-Pfalz, der Deutschen Akademie für Städtebau und Landesentwicklung, Landesgruppe Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland, des Landesbüros des BUND, des Landesbüros der Naturfreunde, des Landesbüros des NABU, des Verbandes der Gartenbauvereine Saarland/Rheinland-Pfalz e.V., der Gartenamtsleiterkonferenz, Landesgruppe Rheinland-Pfalz und Saarland, des Landesbeirats zur Teilhabe behinderter Menschen in Rheinland-Pfalz, der Energieagentur Rheinland-Pfalz, der beteiligten Ressorts, Wirtschaftsministerium, Finanzministerium und Innenministerium, der rheinland-pfälzischen Tourismus GmbH, des Holz-Clusters und des Landesverbands Rheinland-Pfalz der Kleingärtner an.

Für die Teilnahme der Bereisung mit abschließender Sitzung ist Voraussetzung, dass jeweils derselbe Vertreter pro Institution benannt wird, um eine Vergleichbarkeit der Bewertung der Bewerberstädte zu gewährleisten. Durch diese Vorgabe konnten sich für die Bereisung leider keine Vertreter des Holz-Clusters, des Landesverbands RheinlandPfalz der Kleingärtner und der Rheinland-Pfalz Tourismus GmbH finden.

Vielen Dank.

Es gibt eine Zusatzfrage des Abgeordneten Schmidt.

Sehr geehrter Herr Minister, welche Vorkehrungen wurden seitens der Landesregierung getroffen, um unangenehme zeitliche Verzögerungen in Zukunft bei Landesgartenschauen zu verhindern, wie wir es in Landau 2015 hatten, als sich die dortige Landesgartenschau um ein Jahr verzögerte, weil eine ganze Reihe von Bombenfunden auf dem entsprechenden Areal gemacht wurden?

Herr Kollege, wie Sie zu Recht betonen, hatte die Situation in Landau ihren Ursprung in den Bomben, die gefunden worden sind. Das ist ein unvorhersehbares Ereignis gewesen. Damit wurde weder von kommunalpolitischer Seite noch von anderer Seite gerechnet. Die Landesregierung hat allerdings darauf hingewirkt, dass der Zeitvorlauf auf etwa sechs Jahre erhöht wurde, um den Zeitdruck zu verringern und ausreichend lange Planungs- und Bauphasen zu gewährleisten.

Gibt es weitere Zusatzfragen? – Das ist offensichtlich nicht der Fall. Damit ist die vierte Mündliche Anfrage beantwortet. Vielen Dank.

(Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich darf weitere Gäste im Landtag begrüßen, und zwar Schülerinnen und Schüler der 10. Jahrgangsstufe der Realschule plus auf der Karthause Koblenz. Herzlich willkommen bei uns!

(Beifall im Hause)

Weiterhin begrüße ich Teilnehmer des Landtagsseminars für Schülerinnen und Schüler der 12. Jahrgangsstufe der Berufsbildenden Schule Montabaur. Herzlich willkommen bei uns!

(Beifall im Hause)

Ich rufe die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Hartenfels (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Hochwasser in Rheinland-Pfalz – Nummer 5 der Drucksache 17/180 – betreffend, auf.

Ich darf Sie bitten, die Fragen vorzutragen.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Gemeinden in Rheinland-Pfalz wurden in den letzten Wochen von Starkregenereignissen

heimgesucht und zu welchen Schäden ist es gekommen?