Ich möchte es an einem Beispiel klarmachen. Es wird immer geredet und so getan, als würde es stocken und die Regierung würde permanent blockieren. So ist es nicht.
Das ist so, als wenn jemand ein Haus bauen möchte, aber keiner weiß, wer der Bauherr, wer der Investor oder gar am Ende der Eigentümer sein soll. So ist nämlich die Situation im Mittelrheintal.
Herr Licht, Sie sagen, es kann nur die eine Lösung geben. Es kann nur eine Landesstraße sein. Auch das ist aus fachlicher Sicht falsch.
Zur Abwägung, welche Bedeutung eine Straße am Ende bekommt, muss man schauen, wo die Ziel- und Quellverkehre herkommen. Die Ziel- und Quellverkehre kommen aus dem Mittelrheintal. Die Menschen aus den beiden Kreisen wollen von A nach B kommen, und dafür müssen sie die Brücke haben, meine Damen und Herren.
Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, das Folgende verstehe ich nicht, und damit habe ich auch ein argumentatives Problem bzw. Sie. Es gibt einen wortgleichen Antrag in beiden Kreisen, einmal im Rhein-Hunsrück-Kreis und zum anderem im Rhein-Lahn-Kreis. Herr Lammert hatte kein Problem und konnte mit gutem Gewissen dem sinnvollen Antrag zustimmen. Ihr Kollege Bracht wiederum – ich betone, es ist derselbe Antrag, kein Wort wird geändert – sagt, dem kann ich nicht zustimmen. Daran sieht man, wie zerrissen Sie in Ihrer eigenen Partei sind. Sie haben keine klare Haltung zur Mittelrheinbrücke in diesem Tal.
Meine Damen und Herren, abschließend kann ich feststellen, wer ein ernsthaftes Interesse an der Mittelrheinbrücke hat, der muss eine kommunale Brücke fordern; denn eine Landesbrücke würde auf Jahre hinaus nicht kommen.
Ich sage Ihnen in meinem letzten Satz: Springen Sie über Ihren Schatten. Sie müssen es nicht uns zuliebe tun, aber tun Sie es zuliebe der Bürgerinnen und Bürger im Mittelrheintal.
Mir liegen zwei Kurzinterventionen vor. Ich möchte Ihnen vorschlagen, sie hintereinander aufzurufen, damit Sie geschlossen darauf antworten können, Herr Kollege Oster. Zunächst hat Herr Kollege Licht das Wort.
Sehr verehrter Herr Kollege Oster! Sie sind auch Kreispolitiker. Völlig neutral habe ich Respekt vor jedem Kreis, vor jedem Kreishaushalt, der sich Gedanken darüber macht, wie eine Baulastträgerschaft mit welcher Wirkung auf ihn zukommt.
ten in Höhe von 50 oder 60 Millionen Euro verursacht. Ob es teurer wird, möchte ich an dieser Stelle gar nicht diskutieren. Bei einem 80%igen Zuschuss verbleibt bei einem Kreis immer noch ein Restbetrag von 10 bis 15 Millionen Euro.
Wer sich einmal die Kreishaushalte betrachtet, der weiß ganz genau, dass wir jeden Pfennig umdrehen müssen.
Diesen Kreisen wird nun gesagt, ja, wir sind eigentlich der Auffassung, dass es eine Landesbrücke werden soll. Dass es an der Mosel Landes- und Bundesbrücken gibt, wissen Sie auch. Das ist nichts Neues. Die Fragen, die sich drumherum stellen, ob man von A nach B kommt, spielen bei uns scheinbar überhaupt keine Rolle.
Aber bei einem Projekt, welches ein ganzes Rheintal auf 90 Kilometern in besonderer Weise wieder nach vorne bringen kann, meine ich schon, diese Diskussion über die Frage führen zu müssen, dass es sehr wohl ein raumbedeutsames Projekt ist, und nicht nur über die Frage, ob ich von A nach B komme, meine Damen und Herren.
Wenn sich der Kreis in dieser Angelegenheit für ein Raumordnungsverfahren ausspricht, bei dem sich dann gegebenenfalls – klar geregelt – auch herausstellt, dass es eben keine Landesstraße ist, dann akzeptiert der Kreis diese Entscheidung. Meine Damen und Herren, das ist doch ein tragfähiger Kompromiss.
Ohne diesen Kompromiss werden Tage, Wochen und Monate – oder ich weiß nicht, wie lange – vergehen, in denen der Mittelrhein auf eine Entscheidung warten muss. Dafür hat keiner Verständnis, wenn wir in der Lage sind, eine solche Entscheidung zu treffen.
Vielen Dank. Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Kollege Oster, ich glaube, Sie haben den Kern unseres Arguments nicht verstanden,
(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Solche Überheblichkeit! – Abg. Uwe Junge, AfD: Das sagt gerade der Richtige!)
Ihnen ist doch das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes zugegangen wie allen anderen Fraktionen auch. Der Wissenschaftliche Dienst, dem ich in dieser Frage einmal eine höhere juristische Kompetenz zubillige als Ihnen – ich gehe davon aus, dass Sie das anerkennen –, sagt klar, es ist nicht klar, wie die Trägerschaft ist.
Landesplanerisch gibt es Argumente für eine Landesträgerschaft, aber um diese Trägerschaft zu klären, soll ein Gutachten erstellt werden. Das ist aber gerade eben nicht irgendein Gutachten wie die, von denen Sie offensichtlich sprechen, sondern es ist ein Gutachten, das explizit diese Trägerschaft klären soll.
In dem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes wird auch auf das vorherige Gutachten Bezug genommen, das offensichtlich, nach Ansicht des Wissenschaftlichen Dienstes, eben nicht geeignet war, die Frage zu klären, ob die Verkehrsströme nun primär innerhalb oder außerhalb des Kreises ihr Ziel und ihren Ursprung haben, also auf eine Kreis- oder Landesstraße hindeuten und schließen lassen, sondern dass das Gutachten eben unzureichend war. Darauf möchten wir hinaus, dass vielleicht nicht eine Agentur mit einem neuen Verkehrsgutachten beauftragt werden sollte, die schon bei dem alten Verkehrsgutachten gezeigt hat, dass sie dieser Aufgabe nicht gewachsen ist. Das ist unsere Stoßrichtung.
Vielleicht versuchen Sie einmal, sich aus dieser Furche zu lösen – Kreisbrücke, Landesbrücke –, wir haben jetzt die Möglichkeit, diesen Knoten zu durchschlagen. Insofern sollten Sie vielleicht einmal versuchen, out of the box zu denken und das Problem nun pragmatisch und lösungsorientiert anzugehen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Licht, den ersten Teil Ihrer Rede haben Sie fachlich begründet. Sie haben fachlich begründet, weshalb Sie meinen, dass es eine Kreisstraße sein soll.
(Abg. Alexander Licht, CDU: Nein, eine Landesstraße! Das möchte ich korrigieren! Er hat etwas Falsches gesagt! Eine Landesstraße!)
Im letzten Aspekt sind Sie nur noch auf die Zahlen eingegangen, und die Zahlen, die Sie vorgetragen haben, können auch nicht gestimmt haben; denn eine 80%ige Förderzusage liegt auf dem Tisch, und es sind zwei Landkreise, die sich beteiligen. Deshalb sind es für jeden Landkreis 10 %.
Herr Landrat Bröhr hat in seinen Haushalt bereits Geld eingestellt, also gibt es doch ein Grundinteresse, 5 Millionen Euro. Aber nach der jetzigen Prozentregelung muss er sogar weniger bezahlen. Also von daher muss er jetzt einfach einmal Farbe bekennen und muss sagen, was er will.
Der Wissenschaftlichen Dienst kommt nicht zu dieser Erkenntnis. Es ist einseitig, was Sie sagen. Er kommt final nicht zu diesem Schluss, und man kann das auch nicht so deuten.
(Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Das habe ich nicht gesagt! Herr Kollege, das habe ich nicht so gesagt!)