Protocol of the Session on January 25, 2018

Ein Ergebnis, dass es sich um eine Gemeindestraße handelt, hätte zur Folge, dass der LBM, um eine Förderung zu gewähren, eine Umstufung einfordern müsste. Würde dies nicht geschehen, so würde eine rechtmäßige Beanstandung des Rechnungshofs die Folge sein.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir konnten Ihrem Gesetzentwurf im vergangenen Jahr allein schon deshalb nicht zustimmen,

(Abg. Christine Schneider, CDU: Weil er von uns war!)

weil zu diesem Zeitpunkt keine Datengrundlage seitens der kommunalen Spitzenverbände zur Verfügung gestellt wurde.

Auf die Kritik, dass es angeblich zu lange Zeit gebraucht hätte, lässt sich sagen, dass eine solche Datengrundlage Zeit braucht und in vielen Diskussionen, Gesprächen und in einem großen Aufeinanderzugehen erarbeitet wurde.

(Beifall bei FDP, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zudem waren in Ihrem Gesetzentwurf im letzten Jahr die Folgen nicht abschätzbar, die Kosten ohnehin nicht. Wir als FDP-Fraktion begrüßen es daher, dass die Landesregierung bei dem vorliegenden Entwurf mit Bedacht auf die einzigartige kommunale Struktur in Rheinland-Pfalz eingegangen ist und eine nachhaltige Lösung vorlegt.

Es ist uns wichtig, und ich möchte das noch einmal erwähnen, dass die Kommunen nun Planungssicherheit haben und auf ein Verfahren zurückgreifen können, das rechtssicher ist.

Ebenso möchten wir die finanziellen Auswirkungen lobend erwähnen. Es ist gelungen, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die kommunalen Körperschaften in ihrer Gesamtheit nicht zusätzlich belastet.

Aufgrund dieser Tatsachen stimmen wir dem Gesetzesänderungsantrag zu. Ich möchte sagen, wenn die Kollegin von der CDU uns vorwirft, wir hätten allzu viel kopiert, sehe ich das Problem nicht, heute ebenfalls zuzustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall der FDP, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Frau Kollegin Schellhammer.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir sprechen heute in erster Lesung über einen Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landesstraßengesetzes. Ich glaube, all jene Kolleginnen und Kollegen, die selbst Mitglied in einem kommunalen Parlament sind, haben diese Problematik schon vor Ort erörtert, wenn es um die Förderung von Straßenbaumaßnahmen an Kreisstraßen geht. So ist auch der vorliegende Gesetzentwurf ein Resultat dieser Diskussionen vor Ort.

Das Thema an sich war schon Gegenstand von Beratungen im Verkehrsausschuss und auch im Plenum. Das wurde schon bei den Vorrednerinnen und Vorrednern erwähnt.

Das Verkehrsministerium hat dankenswerterweise bereits frühzeitig, nämlich im Herbst 2016, mit den kommunalen Spitzenverbänden das Gespräch gesucht, um gemeinsam eine Lösung zu finden.

Die CDU hingegen, das haben wir auch schon gehört, hat aus unserer Sicht, auch aus Sicht der grünen Fraktion, voreilig mit einem Gesetzesantrag zu Beginn letzten Jahres bezüglich der Förderung von Kreisstraßen Vorschläge gemacht, die aber aufgrund der fehlenden Rechtssicherheit und der fehlenden Perspektive hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen auch von unserer Seite abgelehnt worden sind.

Daher begrüßen wir jetzt ausdrücklich, dass wir auf Grundlage einer Datenbasis einen Gesetzesänderungsentwurf der Landesregierung in erster Lesung vorliegen haben, der sowohl Rechtssicherheit, Planungssicherheit als auch die finanziellen Auswirkungen in den Blick nimmt.

Der Entwurf macht einen für uns sehr sinnvollen Vorschlag, als dass nicht nur Gemeinden an Kreisstraßen angebunden werden. Auch räumlich getrennte, im Zusammenhang bebaute Ortsteile sollen dazugehören, deren Straßen nicht in der Baulast der Gemeinde stehen.

Durch die Gesetzesänderung würde in vielen Fällen die Auf- und Abstufung von einer Kreis- zu einer Gemeindestraße vermieden. Das entlastet viele kleine Gemeinden, die die finanziellen Folgen einer Straßenabstufung nicht hätten tragen können.

Das Ziel der Gesetzesänderung ist also einerseits eine rechtlich unangreifbare Regelung bei gleichzeitiger Vermeidung von Mehrkosten auf der kommunalen Ebene. Das unterstützen wir ausdrücklich.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und bei der SPD)

Auf einen Umstand möchte ich an dieser Stelle noch hinweisen. Der Landrat des Landkreises Bernkastel-Wittlich hat die jeweiligen regionalen Abgeordneten und das Verkehrsministerium im Auftrag des Kreistages in einem Schreiben auf die Auswirkungen der dem Gesetz zugrunde liegenden 600-Meter-Regelung hingewiesen.

Die Problematik sieht er dahin gehend, dass eine Anbindung bereits dann gegeben wäre, wenn im Abstand von 600 Metern zur Ortschaft oder einem Ortsteil eine klassifizierte Straße verläuft. Danach bedürfen also alle Ortsteile, die weniger als 600 Meter von der nächsten klassifizierten Straße entfernt liegen, auch nach Änderung des Landesstraßengesetzes keiner Anbindung durch eine Kreisstraße.

Für unseren gesetzgeberischen Handlungsspielraum ergibt sich die Problematik, dass diese 600-Meter-Regelung auf das sogenannte Alsheim-Urteil von 2010 zurückgeht, bei dem das OVG Rheinland-Pfalz diesen Parameter zugrunde gelegt und damit den Begriff „kurze Strecke“ definiert hat. Auch der Rechnungshof Rheinland-Pfalz legte bei der Prüfung der Kreisstraßen in den 80er-Jahren in Abstimmung mit den Gemeinden eine ähnliche Entfernungspauschale zugrunde.

Wir müssen also im Ausschuss noch einmal schauen, welchen Spielraum es gibt oder ob eine solche Rechtsfrage in einer höheren Instanz gegebenenfalls geklärt werden müsste.

Der vorliegende Gesetzentwurf enthält aber eine Regelung, die wir ausdrücklich unterstützen. Die Regelung nimmt die Kreisstraßenproblematik in den Blick. Sie ist gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden vereinbart worden. Wir blicken daher als grüne Fraktion der weiteren Beratung des Gesetzes positiv entgegen.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und bei der SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/5103 – an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr – federführend – sowie an den Rechtsausschuss zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Das ist der Fall. Dann ist es so beschlossen.

Als Gäste auf der Zuschauertribüne begrüße ich Schülerinnen und Schüler von zwei Leistungskursen Sozialkunde des Friedrich-Magnus-Schwerd-Gymnasiums Speyer. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall im Hause)

Ich rufe Punkt 13 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zur Änderung umweltprüfungsrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/5104 –

Erste Beratung

Es wurde eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart. Zunächst erfolgt die Begründung durch ein Mitglied der Landesregierung. Herr Staatssekretär Dr. Griese, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe den Auftrag, diesen Gesetzentwurf zur Änderung umweltprüfungsrechtlicher Vorschriften namens der Landesregierung vorzustellen. Ziel dieses Gesetzentwurfes ist es, das EU-Recht in Rheinland-Pfalz zügig umzusetzen und rechtssichere Behördenentscheidungen zu gewährleisten.

Der Bund, das muss ich hier sagen, hat leider die Umsetzungsfrist verstreichen lassen. Er hat erst mit erheblicher Verspätung am 20. Juli letzten Jahres das Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung verabschiedet. Die EU-Kommission hat daher gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.

Die Bundesländer müssen nun zügig ihr Landesrecht an das neue Bundesrecht und das EU-Recht anpassen. Dem dient dieser Gesetzentwurf. Er enthält keine wesentlichen inhaltlichen Änderungen, sondern allein redaktionelle Anpassungen. Aus diesem Grund bitten wir um Zustimmung.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP, bei der SPD und des Abg. Martin Brandl, CDU)

Für die CDU-Fraktion spricht Frau Kollegin Schneider.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Staatssekretär, Sie haben die Latte sehr hoch gelegt. Ich werde mich bemühen, sie nicht zu reißen.

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Aber drunter durchgehen! – Heiterkeit bei der SPD)

Herr Schweitzer, für das Reißen von Latten sind Sie aufgrund Ihrer Körperlänge zuständig, nicht ich.

(Beifall der Abg. Julia Klöckner und Martin Brandl, CDU)

Mit der Richtlinie 2011/92/EU des Europäischen Parlaments wurden die Grundsätze der Umweltverträglichkeitsprüfung von Projekten harmonisiert. Wir haben ein technisches Gesetz vorliegen. Aufgrund der Bundesregelung müssen jetzt die Landesregelungen angepasst werden. Wir freuen uns auf die Beratungen im Ausschuss.

(Beifall der CDU und bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zustimmende Rufe aus dem Hause)

Für die SPD-Fraktion spricht Frau Kollegin Sahler-Fesel.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Das Landesgesetz zur Änderung umweltprüfungsrechtlicher Vorschriften dient der Anpassung von Landesrecht an die Richtlinie des Europäischen Parlaments. Die Änderungen beschränken sich auf aktualisierende und klarstellende Regelungen, sind rein redaktioneller Natur und führen zu keinerlei Erweiterung oder Änderung von Umweltprüfungspflichten.

Dem Land und den kommunalen Gebietskörperschaften entstehen durch dieses Landesgesetz keine zusätzlichen Kosten. Den weiteren Beratungen sieht die SPD-Fraktion daher gelassen entgegen.