Die Partnerinnen und Partner haben sich dagegen ausgesprochen. Von daher: Sich hier hinzustellen und zu behaupten, das sei jetzt das Allheilmittel, hat mit Fakten wenig zu tun. Von daher halte ich fest, wir orientieren uns an den Fakten. Wir haben einen klaren Plan, wie wir den Herausforderungen der Zukunft begegnen, und dazu brauchen wir nicht Ihre utopischen, nicht faktengebundenen Darstellungen.
Durch die verlängerte Redezeit der Landesregierung stehen den Fraktionen jeweils noch drei Minuten und 20 Sekunden zur Verfügung. Wird erneut das Wort gewünscht? – Frau Dr. Groß von der AfD, bitte schön.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen! Sie können sich noch so lange hier vorne hinstellen und immer wieder Ihre Maßnahmenbündel aufdröseln und uns die einzelnen Maßnahmen darlegen, es nützt einfach nichts, weil die Kausalität fehlt für das, warum uns Ärzte fehlen.
Beispiel: Die Neueinsteiger, die in den ärztlichen Beruf einsteigen, haben ein Versorgungsäquivalent im Durchschnitt von 57 %, und nicht von 100 %. Das heißt, immer mehr Ärzte arbeiten weniger. Das haben wir auch gewollt, Teilzeitmodell, Familie vereinbar etc.
Jetzt frage ich Sie: Wenn noch vor 20 Jahren 100 Studenten abgegangen sind, die vollzeitäquivalent gearbeitet haben, und heute der Großteil Teilzeitarbeit – 0,5 Versorgungsäquivalent – leistet, muss ich dann das Studienplatzkontingent halbieren, oder muss ich es verdoppeln?
Ja, was muss ich denn? Das ist doch das, was uns fehlt. Studienplätze sind teuer. Studienplätze gerade in der Humanmedizin sind teuer, aber dafür, für die ärztliche Versorgung unserer Bürger, darf uns kein Euro zu schade sein.
dazu: Einführung der Stoffstrombilanz erfolgreich gestalten Antrag (Alternativantrag) der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Drucksache 17/4842 –
Es wurde eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart. Wer spricht für die CDU-Fraktion? – Der Kollege Horst Gies hat das Wort.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren und Gäste! Zwei Anträge liegen uns vor. Unser formuliert „Sichere Datengrundlage für die Stroffstrombilanz“ und ist bereits seit einer Woche eingereicht. Ausgangspunkt war, dass der Bundesrat am 24. November 2017 einer Regierungsverordnung zur Stoffstrombilanz zugestimmt hat. Landwirtschaftliche Betriebe müssen danach bereits ab dem nächsten Jahr – also schon in wenigen Tagen – über die zugeführten und abgegebenen Mengen an Stickstoff und Phosphor Stoffstrombilanzen ermitteln und für Stickstoff auch bewerten.
Dazu dokumentieren sie die Nährstoffmengen an Stickstoff und Phosphor, die über Futtermittel, landwirtschaftliche Nutztiere, Saatgut etc. auf den Hof kommen, und die Mehrmengen, die den Betrieb über pflanzliche und tierische Erzeugnisse, Wirtschaftsdünger, landwirtschaftliche Nutztiere etc. wieder verlassen.
Ich glaube, ich brauche nicht ausdrücklich zu betonen, dass wir in Rheinland-Pfalz und in der Bundesrepublik Deutschland top ausgebildete Landwirte und Landwirtinnen haben. Sie sind Landschaftspfleger, Landschaftsschützer, Nahrungsmittelproduzenten, Tierhalter, und das von hoher Qualität.
Diese neue Verordnung ab dem 1. Januar 2018 bedeutet einen zusätzlichen hohen Verwaltungsaufwand. Wir konnten heute Morgen um 10:30 Uhr den Minister in der Fragestunde zu TOP 3 hören, als es um die Gemeinsame Agrarpolitik ging, in der er ausdrücklich betont hat, wir kennen die konkreten Bedürfnisse unserer Landwirte vor Ort.
Er bekennt dies auch immer wieder auf allen landwirtschaftlichen Veranstaltungen, und er hat dem Kollegen Schmitt auf seine Nachfrage auch wiederum deutlich gemacht, wie wichtig die Entbürokratisierung ist, dass sie aber auch gleichzeitig ein Ruf nach neuer Bürokratie sein kann, wenn wir danach fordern, dass es gleiche Bedingungen für alle in der EU und in Deutschland gibt. Das ist ein ganz entscheidender Punkt.
Wir haben uns in der vergangenen Woche bereits mit der Umsetzung der neuen Düngeverordnung und auch mit den Umsetzungen der Änderungen im Düngerecht beschäftigt.
Wir haben natürlich nach Lösungsansätzen gesucht. Dabei kam auch der Topf der Geldmittel für gewässerschonende Landbewirtschaftung in den Fokus, was der Minister befürwortet hat. Allerdings hat er gleichzeitig deutlich gemacht, dass er eine Personalaufstockung ablehnt. Ich frage mich, wie er, wenn er die Landwirte in dieser schwierigen Situation und Bürokratie unterstützen möchte, das Ganze nicht mit Personal umsetzen und verbessern will;
denn wir alle kennen doch die Situation, die wir an den Dienstleistungszentren Ländlicher Raum haben. Ohne weiteres Personal ist das schwierig. Eine hat das erkannt: Frau Blatzheim-Roegler von den Grünen. Ich danke Ihnen sehr dafür, liebe Frau Kollegin,
dass auch Sie den Minister um wohlwollende Prüfung der Aufstockung dieser Mittel gebeten haben. Genau da gehören sie hin, und genau da sind sie richtig. Das finden wir zumindest teilweise oder ansatzweise auch in Ihrem Alternativantrag wieder.
Ich glaube aber, es ist völlig falsch, wenn ich „Alternativantrag“ sage. Dieser Antrag ist keine Alternative zu unserem Antrag, sondern, wenn man ihn sich anschaut, ein Antrag, der fast eins zu eins übernommen worden ist. Man hat Spiegelstriche verändert und ein, zwei Sätze umformuliert. Damit wird deutlich, dass unser Antrag eigentlich gut ein gemeinsamer Antrag hätte sein können. Wenn wir ehrlich sind, ist es so. Ein Antrag, der am Mittag um 14:07 Uhr eingereicht wird und ab 14:30 Uhr im OPAL-System steht, macht deutlich, er wurde mit heißer Nadel gestrickt, weil unser Antrag so gut ist, dass man keine Alternative dazu gefunden hat. Dafür ein Dankeschön.
Nmin-Untersuchungen – das möchte ich noch fachlich dazu beitragen – sind zum Beispiel bei den Pfälzer Grumbeere seit über einem Vierteljahrhundert Standard.
Sie merken aber schon, ich habe mit meinem kranken Kollegen Johannes Zehfuß telefoniert und mich noch einmal fachlich bei ihm erkundigt. Zu einer Zeit, als Nmin noch erklärt werden musste, haben die Pälzer Bauern das nämlich schon längst umgesetzt. Auch heute stellen Gemüsebaubetriebe in ihrer Verantwortung klar, dass sie seit mehreren Jahren an einer grundwasserschonenden Verarbeitung der landwirtschaftlichen Rohstoffe und Wertstoffe in Kooperation mit den staatlichen Organisationen und Firmen arbeiten. Das System ist im Jahr 2018 praxisreif. Wir sind also schon weiter. Wir sind Trendsetter in Europa und für Europa.
an, der den Minister heute vertritt – reicht aber nicht, um die Maßnahmen umzusetzen, die in ganz Europa Beachtung finden. Dazu bedarf es auch staatlicher Unterstützung, die aus dem Brunnen des Wassercents geschöpft werden könnte. Hier bietet sich eine ministeriumsübergreifende Zusammenarbeit zwischen dem grünen Umweltministerium und dem Wirtschafts- und Landwirtschaftsministerium geradezu an.
Das begrüßen wir ausdrücklich, Frau Ministerin, wenn es so weit kommt. Jetzt aber kommt der Zusatz: Leider haben die Aktiven aus dieser Quelle noch keinen Cent erhalten, sondern bisher alle Aufwendungen landwirtschaftlicherseits selbst finanziert.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Ihnen kann ich nur sagen: Da der Antrag Ihrerseits ohnehin eine Kopie unseres Antrags ist,
gibt es keinen Grund, Ihrem Antrag zuzustimmen. Ich kann einfach nur sagen, stimmen Sie stattdessen dem Original zu, das wir bereits vor einer Woche vorgelegt haben.
Frau Präsidentin, so viel Zeit muss noch sein: Ich wünsche Ihnen allen eine schöne Adventszeit, schöne Weihnachtsfeiertage und ein gutes neues Jahr.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Nachdem wir die Änderungen im Düngerecht und die neue Düngeverordnung bereits im Landwirtschaftsausschuss in der letzten Woche ausführlich diskutiert haben, befassen wir uns heute explizit mit der Stoffstrombilanz als eine der konkreten Auswirkungen des neuen Düngegesetzes auf die Landwirtschaft.