Protocol of the Session on December 14, 2017

3. Inwieweit ist sichergestellt, dass etwaige Anträge auf Änderung des Versorgungsauftrags im neuen Krankenhausplan berücksichtigt werden?

Für die Landesregierung antwortet die Gesundheitsministerin Bätzing-Lichtenthäler.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Enders, Dr. Christoph Gensch und Hedi Thelen beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Das Ministerium hat am 17. November 2017 die Plankrankenhäuser darüber informiert, dass weitere Anträge grundsätzlich im Rahmen der Erstellung des neuen Landeskrankenhausplans beraten und Gegenstand der neuen Zielplanung werden sollen.

Gleichzeitig wurden die Krankenhäuser gebeten, ihre medizinischen Zukunftskonzepte für die kommenden Jahre

vorzulegen. Eine Planerstellung, die auf umfassenden Bedarfsanalysen beruht, wäre nicht möglich, wenn sie durch parallel erfolgende weitreichende Vorfestlegungen in ihrer Reichweite konterkariert würde. Der Grundsatz, neue Anträge im Rahmen der Erstellung des neuen Planes zu beraten, schließt die Beratung dringlicher Anträge in Einzelfällen jedoch nicht aus.

Zu Frage 2: Keine; denn wie in der Antwort auf die Frage 1 bereits dargestellt, sind mit der erwähnten Maßnahme dringend bedarfsnotwendige kurzfristige Anpassungen nicht ausgeschlossen.

Zu Frage 3: Wie bereits in der Antwort auf Frage 1 dargestellt, hat das Ministerium die Plankrankenhäuser darüber informiert, dass weitere Anträge grundsätzlich im Rahmen der Erstellung des neuen Landeskrankenhausplans beraten und Gegenstand der neuen Zielplanung werden sollen.

Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Dr. Groß.

Vielen Dank, Frau Ministerin. In welchem Stadium befindet sich das vorbereitende Gutachten, welches die Grundlage zur Erarbeitung eines neuen Krankenhausplanes darstellt?

Frau Abgeordnete, vielen Dank für die Frage. Das Vergabeverfahren für das wissenschaftliche Gutachten ist am 5. Dezember abgeschlossen worden. Am morgigen Freitag, dem 15. Dezember, beginnen die Arbeiten des Instituts an dem Gutachten.

Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Thelen.

Sehr geehrte Frau Ministerin, Sie haben ausgeführt, dass in dringlichen Einzelfällen Anträge sehr wohl möglich sind. Können Sie uns beschreiben, was unter einem dringlichen Einzelfall verstanden werden kann?

Frau Abgeordnete Thelen, vielen Dank. Das mache ich sehr gerne. Man muss sich immer den Einzelfall anschauen, um zu beurteilen, ob es sich um einen dringenden Einzelfall, einen dringenden Fall, einen dringenden Antrag oder um einen generellen Antrag handelt. Das heißt, man muss sich den Einzelfall anschauen und dann beurteilen, ob es nicht möglich wäre, durch eine Änderung des Planbettenbescheids nicht auch hier zu einer Veränderung zu kommen.

Das heißt, wir haben die Möglichkeit – das zur Klarstellung –, dass die Krankenhäuser nach § 10 Abs. 2 des Landeskrankenhausgesetzes auch in eigener Verantwortung und ohne Beteiligung des Krankenhausplanungsausschusses sogenannte planbettenneutrale Veränderungen der Kapazitäten zwischen ihren Abteilungen vornehmen und so autonom auf von ihnen festgestellte Bedarfslagen reagieren können. Das heißt, wenn ein Krankenhaus sagt, dass es zwei zusätzliche Intensivbetten braucht, dann kann es diese auch einrichten, wenn dadurch die Planbettenzahl des Hauses insgesamt nicht verändert wird. Dazu bedarf es nur einer Anzeige gegenüber dem Ministerium.

Wenn es im Übrigen – das muss man vielleicht auch dazu sagen – ein dringender Fall ist, dann werden wir den auch dort beraten, wenn es durch solche Maßnahmen nicht möglich ist. Man muss dabei aber auch feststellen – das sehen auch die Krankenhausträger so –, dass solche Änderungen in den Abteilungsstrukturen und in den Größen der Abteilung üblicherweise nicht tagesaktuell entstehen und auch kein tagesaktueller Handlungsdruck entsteht, sondern dass es sich dabei in aller Regel um längerfristige Entwicklungen handelt, sodass solche dringenden Situationen wahrscheinlich sehr selten zu erwarten sind. Sie könnten dann aber auch beraten und entschieden werden.

Als Gäste auf der Zuschauertribüne begrüße ich Schülerinnen und Schüler des Gymnasium Mainz-Oberstadt, 9. Jahrgangsstufe, und Mitglieder des Gemeinderates Birresborn und des Gemeinderates Udler. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall im Hause)

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Enders.

Frau Ministerin, in Ergänzung der Frage von Frau Thelen möchte ich Sie fragen, inwiefern die Krankenhäuser darüber Bescheid wissen, dass Ausnahmen möglich sind; denn in dem Schreiben vom 17. November an die rheinland-pfälzischen Krankenhäuser von Ihrem Hause aus heißt es, dass grundsätzlich keine Änderungen vorgenommen werden sollen. Das ist ein gewisser Widerspruch. Sind die Krankenhäuser darüber informiert worden, dass es Ausnahmen gibt?

Herr Dr. Enders, danke für die Frage. Diese gibt mir Gelegenheit, noch einmal auf die Transparenz des Verfahrens abzustellen. Zum einen ist es völlig richtig, dass in unserem Schreiben vom 17. November steht – ich darf mit Erlaubnis des Präsidenten zitieren –: (...) sollen grundsätzlich keine krankenhausplanerischen Änderungen vorgenommen werden. –

Wir haben dieses Verfahren im Krankenhausplanungsausschuss frühzeitig, nämlich im September 2017, angekündigt und mit den Beteiligten besprochen. Im Krankenhaus

planungsausschuss war es Konsens, dass wir so verfahren und die sogenannten dringenden Anträge der Krankenhäuser dennoch beraten werden können.

Nur noch einmal zur Klarstellung, wer sich im Krankenhausplanungsausschuss als Beteiligte wiederfindet: Das sind nämlich nach § 9 des Landeskrankenhausgesetzes zum einen die Landeskrankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz sowie die Verbände der Krankenhausträger in RheinlandPfalz mit acht Vertreterinnen und Vertretern und darüber hinaus die Landesverbände der gesetzlichen Krankenkassen sowie des Landesausschusses des Verbandes der privaten Krankenversicherung, auch mit acht Vertreterinnen und Vertretern, die Landesärztekammer mit drei Vertreterinnen und Vertretern und darüber hinaus ein Vertreter des Landkreistages, des Städtetags, die Landespsychotherapeutenkammer, die Landesapothekerkammer, die Landespflegekammer und die Arbeitsgemeinschaft der Patientenorganisation in Rheinland-Pfalz.

Mit all diesen Beteiligten wurde im Landesplanungsausschuss dieses Verfahren besprochen. Im September 2017 wurde dies konsentiert. Von daher ist ihnen auch bekannt, dass in Ausnahmefällen dringende Anträge auch beraten werden.

Präsident Hendrik Hering;

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Gensch.

Vielen Dank, Frau Ministerin. Warum hat sich die Vergabe des vorbereitenden Gutachtens für den Landeskrankenhausplan derart verzögert? Sie haben uns schon im Mai darauf hingewiesen, dass der Rechnungshof bis März 2017 eine Prüfung des alten Landeskrankenhausplans vorgenommen hat. Wurden dabei solch eklatante Mängel entdeckt, dass das jetzt ein Dreivierteljahr gedauert hat, oder was hat zu dieser deutlichen Verzögerung geführt?

Herr Dr. Gensch, vielen Dank für die Frage. Ich führe gerne noch einmal diese Zeitspanne und den Zeitraum auf, wie die einzelnen Verfahrensschritte gewesen sind. In der Tat hat der Landesrechnungshof den Landeskrankenhausplan von 2010 geprüft. Uns sind die Ergebnisse Mitte Oktober 2017 vorgelegt worden. Ich denke, es ist völlig richtig und sinnvoll, diese Ergebnisse des Landesrechnungshofs abzuwarten, um sie dann in der künftigen Planung und auch bei der Spezifikation in der Ausschreibung für das Gutachten einzubringen.

Eine vorzeitige Gutachtenausschreibung und womöglich auch noch eine Vergabe wäre, finde ich, auch politisch problematisch gewesen; denn sie hätte auch als Missachtung des Landesrechnungshofs interpretiert werden können. So ist es doch selbstverständlich, dass wir diese Ergebnisse zunächst abwarten, sie dann in die Beschreibung für das

Gutachten mit aufnehmen und dann entsprechend zur Vergabe des Gutachtens kommen.

Da wir auf den Prüfbericht des Rechnungshofs warten mussten, um entsprechende Schlüsse daraus zu ziehen, hat sich die Vergabe an der Stelle verzögert, sodass wir erst jetzt am 5. Dezember vergeben konnten und mit den Arbeiten begonnen werden kann.

Wenn Sie sich beispielsweise die Leistungsbeschreibung für das vorbereitende Gutachten anschauen, dann möchte ich Sie unter Nummer 3 auf Punkte hinweisen, die wir aus den Anmerkungen des Landesrechnungshofs, die unsere Auffassungen bestätigt haben, ganz konkret mit aufgenommen haben.

Ich nenne beispielsweise, dass das Gutachten insbesondere die Aspekte Standort versus erreichbarkeitsorientierte Planung oder auch der Übergang zu einer Rahmenplanung untersuchen soll, die darauf verzichtet, ausgewiesenen Abteilungen eine bestimmte Zahl von Betten zuzuordnen. Das sind nur zwei Beispiele, die uns aufgrund der Prüfungsergebnisse durch den Landesrechnungshof in unserer Auffassung bestätigt haben und die wir dann auch explizit in diese Leistungsbeschreibung mit aufgenommen haben.

Es liegen noch vier Zusatzfragen vor. Danach betrachte ich die Anfrage als beantwortet.

Eine Zusatzfrage der Frau Kollegin Anklam-Trapp.

Sehr geehrte Frau Ministerin, habe ich Sie richtig verstanden, bei dem grundsätzlich, aber doch letztlich flexiblen Antragsstopp geht es vor allem darum, eine definierte Datenbasis zu erhalten, die als stabile Grundlage für die Gutachter notwendig ist, um eine Prognose des künftigen Bedarfs zu stellen und einen Vorschlag zu entwickeln, wie dieser Bedarf im Zusammenwirken der Krankenhäuser befriedet werden kann?

Frau Abgeordnete, vielen Dank. Genau darum geht es. Es geht darum, dass der Gutachtenerstellung eine valide Basis zugrunde liegen muss und wie unsere Versorgungslandschaft sozusagen zum Zeitpunkt null in fachlicher Hinsicht, lokal und regional in den Versorgungsgebieten und auch auf den verschiedenen Versorgungsstufen aufgestellt ist.

Das ist eigentlich eine ganz triviale Voraussetzung für jede Art der wissenschaftlichen Begutachtung; denn die Grundlage darf doch nicht unzuverlässig sein und sich nicht permanent ändern. Sie darf nicht mit Unschärfen belastet sein, sondern muss möglichst stabil sein, damit entsprechend auch eine valide Grundlage vorhanden ist, auf der die Prognosen aufgebaut werden können. Das ist der Grund, warum wir sowohl im Krankenhausplanungsausschuss im

September 2017 die Beteiligten über dieses Verfahren informiert und dann nochmals in unserem Schreiben vom 17. November 2017 dargelegt haben, dass es grundsätzlich zu keinen Änderungen kommen sollte.

Eine weitere Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Thelen.

Sehr geehrte Frau Ministerin, wie lange dauert es bis zur Verabschiedung des Landeskrankenhausplanes und damit auch bis zu dieser grundsätzlichen – so nenne ich es einmal – Veränderungssperre?

Vielen Dank, Frau Thelen. Ich führe Ihnen gern die gesamte Zeitspanne, wie wir sie uns vorgestellt haben, die nächsten Arbeitsschritte und die nächste Zeitplanung aus. Ich will aber vorab noch einmal sagen, dass es keine Antragssperre gibt. Es gibt den grundsätzlichen Hinweis, dass, wenn es keine dringenden Anträge sind, diese Bestandteil der neuen Zielplanung werden sollen. Wenn es sich aber um dringende Anträge handelt, die, wie ich vorhin sagte, nicht im Rahmen des § 10 gegebenenfalls selbst von den Häusern zu organisieren sind, dann würden auch die beraten. Das vielleicht nur noch einmal zur Klarstellung.

Was das weitere Verfahren angeht, ist es so, dass ab dem 15. Dezember das IGES Institut Berlin die Gutachtenerstellung vornimmt. Bis Mai 2018 soll dieses Gutachten abgeschlossen sein. Auf der Basis der dort erhobenen Analysen und Prognosen streben wir an, den Plan bis Winter 2018 zu detaillieren und zu finalisieren, um einen Beschluss des Ministerrates noch im Jahr 2018 zu ermöglichen.

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Kollegen Dr. Enders.

Frau Ministerin, ich frage genau dazu. Ist durch die verzögerte Vergabe des Gutachtens, die für das 3. Quartal vorgesehen war und jetzt am 5. Dezember erfolgt ist, sichergestellt, dass der Plan auch dann am Ende der Laufzeit 2018 unmittelbar in Kraft treten kann, oder müssen wir mit weiteren Verzögerungen rechnen?

Vielen Dank, Herr Dr. Enders. Es ist unser Ziel, bis Ende 2018 – bis dahin läuft der aktuelle Landeskrankenhausplan – den neuen finalisiert zu haben, sodass dieser zum Januar 2019 in Kraft treten kann.

Eine Zusatzfrage des Herrn Kollegen Dr. Gensch.

Frau Ministerin, der alte Landeskrankenhausplan endete im Jahr 2016. Basierend auf den Zahlen und Prognosen wurde er jetzt bis 2018 verlängert. Sie sind am Ende des Jahres 2017. Sie haben es lediglich geschafft, im Dezember das vorbereitende Gutachten zu vergeben. Kein einziger anderer Schritt ist bisher erfolgt. Entspricht das Ihrem Anspruch von effizienter Arbeitsweise?