Das ist bisher noch nie der Fall gewesen. Sie fordern, fordern und fordern, weil Sie genau wissen, dass Sie nicht zu liefern brauchen.
Das Land hat die Kommunen seit 2013 finanziell erheblich bessergestellt, als dies vorher der Fall war.
In diesem Zeitraum, bis heute, ist die Finanzausgleichsmasse um über 900 Millionen Euro angewachsen. Das ist eine stolze Summe, die einen Aufwuchs von fast 50 % bedeutet. Bis ins Jahr 2021 wird ein weiterer Aufwuchs von rund 400 Millionen Euro auf über 3,3 Millionen Euro erfolgen.
In diesem Zusammenhang ist es natürlich auch interessant, einmal den Begriff „frisches Geld“ zu definieren. „Frisches Geld“ ist für Sie immer Geld, das unmittelbar vom Land kommt. Wir haben aber einen Anstieg der gesamten Steuerzahlungen, die das Land und auch die Kommunen erhalten. Das ist auch frisches Geld.
Wir müssen uns darüber hinaus eines vor Augen führen, nämlich dass die rheinland-pfälzischen Kommunen pro Einwohner gegenüber dem Bundesdurchschnitt Mindereinnahmen von etwa 160 Euro haben. Das ergibt hochgerechnet etwa 640 Millionen Euro. Hätten wir diese Summen, würde es uns wesentlich einfacher fallen, all das zu erfüllen, was Sie so gestenreich fordern. Allerdings fehlt das Geld. Wenn wir das Urteil des Verfassungsgerichtshofs richtig interpretieren, sagt dieses beispielsweise, dass ein Großteil dieser Gelder einzunehmen wäre, wenn die Kommunen wie in den anderen Ländern ihre Realsteuerhebesätze anheben würden. Das machen sie nicht.
Sie sagen immer, das Land müsste frisches Geld zur Verfügung stellen. Sie haben aber selbst Angst vor den eigenen
Bürgern und sagen diesen nicht: Passt einmal auf, wir haben Probleme. Wir brauchen noch mehr Geld. – Den Mut bringen Sie nicht auf.
Nach den aktuellen Planungen für den Haushalt 2018 werden voraussichtlich 13 Landkreise ihre Haushalte ausgleichen oder sogar einen Überschuss erzielen. Das ist gegenüber vor fünf oder sechs Jahren ein ganz rasanter Fortschritt. Den sollte man konstatierend auch so feststellen. Das blenden Sie völlig aus.
Sie haben eine einseitige Sicht, nämlich, das Land hat zu liefern, egal wie, ob es Geld hat oder nicht, und zwar in allen Bereichen der Daseinsvorsorge. Dann müssen Sie auch sagen, wie Sie die Schuldenbremse erfüllen wollen. Frau Klöckner wollte die Schuldenbremse schon 2016 erfüllt haben. Aber immer wieder neue Ausgaben zu fordern, ohne zu sagen, wie es bezahlt werden soll, geht in der Richtung nicht. Man muss schon sagen, wie man das Ganze entsprechend darstellen will. Hier herrscht bei Ihnen völliges Schweigen.
Wir sind nicht betriebsblind und erkennen auch deutlich an, dass es Kommunen in Rheinland-Pfalz gibt, die noch keine ausreichende Finanzausstattung haben. Wir arbeiten daran. Auch bei diesen Kommunen haben sich in den letzten Jahren die finanziellen Ausstattungen und die Möglichkeiten, selbst zu gestalten, erheblich verbessert.
Insbesondere den kreisfreien Städten und Landkreisen, die besonders hohe Sozialausgaben haben und dadurch hohe Schuldenstände verzeichnen, gilt unsere besondere Aufmerksamkeit, womit wir im Übrigen, Herr Schnieder, auch den Bestimmungen und Vorgaben des Verfassungsgerichtshofs in seinem seinerzeitigen Urteil ganz klar folgen. Der sagte nämlich deutlich, dass wir dort, wo die Sozialhilfelasten übergroß sind, zunächst helfen wollen. Das tun wir auch, indem wir die Städte, in denen ein Großteil dieser Lasten begründet liegt, besonders fördern.
Die Tatsache, dass die Landkreise und die kreisfreien Städte mit ihren Sozial- und Jugendamtskosten rund 79 % der Liquiditätskredite auf sich vereinen, macht deutlich, wo uns der Schuh drückt.
Änderungen zum LFAG werden daher entsprechend der Forderungen des VGH und der vorliegenden Koalitionsvereinbarungen vorrangig insbesondere die Kommunen mit hohen Sozialausgaben entlasten. Die allgemeinen Schlüsselzuweisungen werden sich im nächsten Jahr um 133 Millionen Euro erhöhen. Weitere 42,5 Millionen Euro Zuweisungen kommen außerhalb der Schlüsselzuweisungen in den Finanzausgleich hinzu.
Eine neue Schlüsselzuweisung C3 mit einem Volumen von 60 Millionen Euro ist für die Entlastung der Kommunen mit besonders hohen Sozialausgaben vorgesehen.
Leider Gottes bin ich abgeklingelt worden. Die Zeit ist viel zu kurz, um dieses Thema abschließend zu behandeln. Wir werden aber mit Sicherheit genug Zeit bekommen, wenn es um das Gesetz und das entsprechende parlamentarische Verfahren geht. Dann können wir unsere Meinung vielleicht besser austauschen, als es in dieser zeitlichen Enge der Fall ist.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die finanzielle Lage vieler Kommunen in RheinlandPfalz ist dramatisch. Mehr als die Hälfte aller Gemeinden weist einen negativen Finanzierungssaldo auf. Nahezu alle großen Städte sind hoffnungslos überschuldet, und unter den Top Ten der deutschen Kommunen mit den höchsten Kassenkrediten finden Sie sechs aus Rheinland-Pfalz.
Gleichzeitig besteht bereits jetzt ein erheblicher Investitionsstau in Sachen Infrastruktur. Straßen, Brücken und Schulen verfallen. Der für die Erfüllung wichtiger Aufgaben notwendige Handlungsspielraum geht zusehends verloren. Die kommunale Selbstverwaltung steht mancherorts nur noch auf dem Papier – dies alles in Zeiten historisch niedriger Zinsen, einer florierenden Wirtschaft, steigender Steuereinnahmen und eines sogenannten Entschuldungsfonds seitens des Landes.
Die Ursachen für diese Entwicklung sind bekannt. Den enormen Mehrbelastungen bei der U3-Betreuung, den Kinder- und Jugendhilfekosten sowie im gesamten Sozialbereich stehen seit Langem keine entsprechenden Einnahmen mehr gegenüber. Die anfallenden Pflichtaufgaben wurden den Kommunen übertragen, ohne dass man sie finanziell dafür ausreichend ausgestattet hätte.
Hinzu kamen in den vergangenen Jahren erhebliche Ausgaben im Zuge der Masseneinwanderung, unter deren Folgen Städte und Gemeinden bis heute leiden. Auch hier hat sich die Landesregierung einer vollständigen Übernahme der Kosten verweigert.
Aus eigener Kraft sind viele Kommunen nicht mehr in der Lage, sich aus der Abwärtsspirale von Altschulden, permanenten Haushaltsdefiziten und Neuverschuldung zu befreien. Weder mehr Einnahmen aus teils massiven Realsteuererhöhungen noch der Abbau verbliebener freiwilliger Leistungen oder der Verzicht auf Infrastrukturinvestitionen konnten und können eine Konsolidierung der Finanzlage bewirken.
Auch der Kommunale Entschuldungsfonds (KEF) hat die selbstgesteckten Ziele weit verfehlt. In den meisten Kommunen hat er nicht zu einem Haushaltsausgleich, geschweige denn zu einer Rückführung von Liquiditätskrediten geführt. Daran ändert auch der Hinweis auf diejenigen Gemeinden nichts, denen es besser geht. Das beliebte Argument von unspektakulären Durchschnittswerten erinnert doch sehr an die Behauptung eines Menschen, er fühle sich angenehm temperiert, während seine Füße im Ofen und sein Kopf im Kühlschrank stecken.
Gleichzeitig rühmt sich die Landesregierung nahezu in jeder Landtagsdebatte dafür, durch sparsame Haushaltsführung auf einem guten Weg zur Einhaltung der Schuldenbremse zu sein. Dies ist eine groteske Situation. Während man sich in Mainz zunehmend einer Mitfinanzierung kostenträchtiger kommunaler Aufgaben entzieht und damit die weitere Verschuldung der Kommunen forciert, betreibt man öffentlichkeitswirksam die Sanierung der eigenen Finanzen. So konsolidiert sich das Land zulasten der Städte und Gemeinden. Finanzlöcher werden nicht gestopft, sondern lediglich verschoben, und dies, obwohl die LFAG-Reform aus dem Jahr 2014 ausdrücklich eine symmetrische Entwicklung der Landes- und der kommunalen Finanzlage fordert. Die Landesregierung kümmert das scheinbar nicht.
Meine Damen und Herren, unsere Kommunen brauchen keine Brosamen vom reich gedeckten Tisch des Bundes und des Landes,
sondern eine strukturelle und damit dauerhafte Verbesserung ihrer Finanzsituation, damit sie wieder Handlungsfähigkeit und Gestaltungsfreiheit erlangen.
Dazu muss sich das Land in Einhaltung des Konnexitätprinzips wesentlich stärker an den stetig wachsenden kommunalen Ausgaben vor allem im Sozialbereich beteiligen. Dazu gehört aber auch eine konsequente Rückführung der Altschulden durch einen Entschuldungsfonds, der diesen Namen tatsächlich verdient.
Die hohen Haushaltsüberschüsse, die das Land im vergangenen Jahr erzielt hat, und die weiterhin positive Entwicklung der Steuereinnahmen geben ausreichend Spielraum für die erforderlichen Maßnahmen. Wenn es unter diesen Rahmenbedingungen nicht gelingt, die Finanzprobleme der Kommunen zu lösen, dann wird es eine solche Lösung auch in Zukunft nicht geben.
Das von der Landesregierung jetzt vorgestellte Gesetz zur Änderung des kommunalen Finanzausgleichs wird den dramatischen Problemen allerdings nicht gerecht. So ist angesichts der allein im Jahr 2016 um 327 Millionen Euro
gestiegenen Sozialausgaben die vorgesehene Schlüsselzuweisung C3 in Höhe von 60 Millionen Euro nicht mehr als der berühmte Tropfen auf den heißen Stein.
Ob die vom Innenminister angekündigten zusätzlichen Mittel von 130 Millionen Euro tatsächlich neu ins System eingespeist oder ob sie lediglich durch eine Umschichtung bereits vorhandener Gelder aus dem Hut gezaubert werden, bleibt abzuwarten. Die kommunalen Spitzenverbände haben hier sehr deutliche Kritik geübt und von einer Mogelpackung gesprochen. Sie sehen einen Mehrbedarf von mindestens 300 Millionen Euro, um Städten und Gemeinden langfristig eine tragfähige Perspektive zu eröffnen. Davon ist die vorgelegte Neuregelung meilenweit entfernt.
Auch die geplanten Maßnahmen gegen die hohen Kommunalliquiditätskredite sind völlig unzureichend. Zinssicherungsschirme und Zinszuschüsse sind eher Placebos und kurieren an Symptomen, anstatt die eigenen Ursachen anzugehen. Ein Konzept zur nachhaltigen Entschuldung der rheinland-pfälzischen Kommunen ist nicht im Ansatz zu erkennen.