Malu Dreyer, Ministerpräsidentin; Doris Ahnen, Ministerin der Finanzen, Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie, Ulrike Höfken, Ministerin für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten, Dr. Stefanie Hubig, Ministerin für Bildung, Roger Lewentz, Minister des Innern und für Sport, Herbert Mertin, Minister der Justiz, Anne Spiegel, Ministerin für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz, Dr. Volker Wissing, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Prof. Dr. Konrad Wolf, Minister für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur; Clemens Hoch, Staatssekretär.
Abg. Michael Billen, CDU, Abg. Iris Nieland, AfD, Abg. Johannes Zehfuß, CDU; Daniela Schmitt, Staatssekretärin.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf Sie zur 46. Plenarsitzung des Landtags begrüßen.
Schriftführende Abgeordnete sind die Kollegen Rahm und Oelbermann. Herr Rahm wird die Redeliste führen.
Entschuldigt fehlen die Kollegen Billen und Zehfuß sowie die Kollegin Nieland. Die Kollegin Schneider wird ab 14:30 Uhr an der Sitzung nicht mehr teilnehmen können. Entschuldigt hat sich auch Frau Staatssekretärin Schmitt.
Meine Damen und Herren, Änderungs-, Alternativ- und Entschließungsanträge werden bei den jeweiligen Tagesordnungspunkten gesondert aufgerufen.
Zu Punkt 3 der Tagesordnung (Landesgesetz zur Ände- rung des Landesgesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des § 6 b des Bundes- kindergeldgesetzes und des Landesgesetzes zur Aus- führung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch) und zu Punkt 4 der Tagesordnung (Landesgesetz zu dem Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrags und zur Änderung des Landesglücksspielgesetzes) ist es für die Behandlung erforderlich, die Frist zwischen der Verteilung der Beschlussempfehlung und der zweiten Beratung mit der Feststellung der Tagesordnung gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 68 Abs. 2 GOLT abzukürzen.
Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Es gibt auch ansonsten keine Widersprüche gegen die Tagesordnung. Damit wird nach der vorgeschlagenen Tagesordnung verfahren.
Kommunale Finanzlage ist und bleibt desaströs – SPD-geführte Landesregierung verweigert tragfähige Neuausrichtung des Kommunalen Finanzausgleichs auf Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/4810 –
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der ländliche Raum in Rheinland-Pfalz braucht dringend Perspektiven. Zu Recht verlangt unsere Verfassung gleichwertige Lebensbedingungen zwischen Stadt und Land. Dies halbwegs zu gewährleisten, ist eine große Herausforderung. Wir alle wissen, jede Region hat ihre eigenen Charaktere
Das ist von zentraler Bedeutung auch für unsere Demokratie; denn wenn die Kommunen kein Geld haben, spürt das der Bürger unmittelbar.
Die Ministerpräsidentin verkündete in der vergangenen Woche im Rahmen der Pressekonferenz zum Landesfinanzausgleich sehr staatstragend, dass ihr gleichwertige Lebensverhältnisse im ganzen Land und ein Hand-in-Hand mit den Kommunen besonders am Herzen liegen.
Um diese Aussage richtig bewerten und in das richtige Licht setzen zu können, darf ich den Kommunalbericht 2017 des Rechnungshofs zu Hilfe nehmen. 53 % der Kommunen haben ein strukturelles Defizit von über 524 Millionen Euro. Die Liquiditätskredite steigen auf über 6,6 Milliarden Euro. Sie liegen damit in der Pro-Kopf-Verschuldung um das 2,6-Fache höher als im Durchschnitt der Flächenländer.
Etwas plastischer ausgedrückt: Bei 2.439 orts- und verbandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden, 24 Landkreisen und 12 kreisfreien Städten können 1.325 dieser kommunalen Gebietskörperschaften ihren Haushalt nicht ausgleichen.
Die Frau Ministerpräsidentin spricht in diesem Zusammenhang von großen Anstrengungen zur Verbesserung der kommunalen Finanzsituation. In welcher Realität leben Sie denn, wenn Sie von der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse sprechen
und gleichzeitig mehr als die Hälfte unserer Kommunen ein Kassendefizit von 524 Millionen Euro erwirtschaften?
Dann folgt auf die salbungsvollen Worte noch das Eingeständnis, dass für 2018 aus dem bereits bestehenden kommunalen Finanzausgleich rund 66 Millionen Euro umgeschichtet werden, wohl gemeint kein frisches Geld, sondern reine Umschichtung. Ist es das, was Sie unter Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse verstehen?
Schaut man dann genauer auf Ihre Zahlen, erkennt man das Ungleichgewicht. Die kreisfreien Städte können sich bereits über einen überdurchschnittlichen Anstieg ihrer Finanzkraft freuen, der zu einer Erhöhung von über 18 Millionen Euro zusätzlich führt. Sie stärken die kreisfreien Städte damit um insgesamt 84 Millionen Euro gegenüber dem kreisfreien Raum. Das sind Millionen, die dem kreisangehörigen Raum verloren gehen. Ist es das, was Sie unter Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse verstehen?
Meine Damen und Herren, nur ein Beispiel von vielen aus kommunalen Haushalten. Die Kommunen verlieren sehr viel Geld bei den Hilfen für Asylbewerber, die nach einer Entscheidung des BAMF im Land bleiben und den ihnen zustehenden Rechtsweg beschreiten. Da die pauschalen
Erstattungsbeträge in diesen Fällen viel zu gering sind, addieren sich für das Jahr 2017 bereits 50 Millionen Euro zulasten der Landkreise und kreisfreien Städte. Diese Belastung setzt sich fort. Für 2018 sind Defizite von 75 Millionen Euro geplant. Das sind Defizite, für die das Land einstehen müsste, es aber nicht tut.
Meine Damen und Herren, auch hier stellt sich die Frage: Ist es das, was Sie unter Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse verstehen? –
Dann präsentieren Sie in der Pressekonferenz einen Chart. Sie soll zeigen, wie viel Geld den Kommunen vom Land zur Verfügung steht. Die entscheidende Frage aber, ob das überhaupt ausreicht, lässt sich nur beantworten, wenn man die entsprechend steigende Ausgabenbelastung daneben legt. Das aber tun Sie nicht, aus gutem Grund. Ihre ansteigenden Unterstützungsleistungen reichen nämlich bei Weitem nicht aus, die Anstiege der Ausgaben auszugleichen. So bleibt das vom Rechnungshof dargestellte Finanzierungsdefizit der über 1.325 Kommunen im Land.
Wenn man glaubt, es geht nicht schlimmer, kommt noch die vollmundige Ankündigung hinterher, den Kommunen durch einen Zinssicherungsschirm bei den Liquiditätskrediten unter die Arme zu greifen. Man will das aktuell niedrige Zinsniveau nutzen, um das Zinsrisiko durch diesen Schirm zu verringern. Bei dem aktuellen Girokontoüberzug von 7 Milliarden Euro bei den Kommunen bedeutet ein Zinssatz von 1 % eine Zinslast von 70 Millionen Euro.
Jeder Zinsanstieg kostet entsprechend Geld und bringt die Kommunen in die Situation, in der sie dieser Belastung nicht mehr standhalten können.
In einer Zeit mit historisch tiefen Zinsen und der Möglichkeit, dies auch langfristig auf tiefem Niveau abzusichern, kommt von dieser Landesregierung die Mitteilung, dass man bereit sei, maximal 16 Millionen Euro landesseitig zu finanzieren.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Zunächst einmal Folgendes: Die Titulierung dieser Aktuellen Debatte, die die angeblich desaströse Finanzlage der Kommunen zum Thema hat, geht an den tatsächlichen Gegebenheiten weit vorbei.
Wenn wir den Tag der Polizei haben, dann fordern Sie 1.000 neue Polizisten. Wenn wir über die Bildung diskutieren, fordern Sie neue Lehrer. Wenn wir über Straßen diskutieren, fordern Sie neue Straßen.