Protocol of the Session on November 23, 2017

(Beifall der CDU – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: So steht es im Koalitionsvertrag!)

Nach allem, was wir in den letzten zehn Jahren an Pleiten, Pech und Pannen bei den Landesbeteiligungen in unserem Land erlebt haben, könnte man schon an die Grenze der Fassungslosigkeit geraten, wenn man sieht, wie oberflächlich Sie auch heute noch oder heute wieder mit dem Thema Landesbeteiligungen umgehen.

(Beifall bei der CDU)

Bei all den Skandalen, Katastrophen, Strafprozessen und Verfassungsgerichtsverfahren im Zusammenhang mit den Unternehmen des Landes bis in die jüngste Zeit können Sie, wenn Sie in diesem Hohen Hause noch einigermaßen ernst genommen werden wollen, doch nicht einen solchen Antrag vorlegen, in dem Sie die Landesregierung

zum Beispiel dazu auffordern, was die Steuerungs- und Aufsichtspflicht betrifft, so weiterzumachen wie bisher.

(Beifall und Heiterkeit bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei der AfD)

Wer sich in diesem Land – – –

(Zurufe von der SPD)

Ja, gut. Hier in Rheinland-Pfalz gilt, sagen wir einmal, lieber falsch regiert, als überhaupt nirgendwo regiert.

(Beifall und Heiterkeit bei der CDU)

Wer sich in diesem Land mit dem Thema Landesbeteiligungen auch nur ansatzweise ernsthaft befassen will, der kann doch gar nicht daran vorbeigehen, zuerst einmal die gravierenden Fehlleistungen und Verluste, die die Landesregierung zu verantworten hat, in den Blick zu nehmen: Nürburgring GmbH, Flughafen Hahn GmbH, Flughafen Zweibrücken GmbH. – Überall da hat die Landesregierung entweder falsche Geschäftsmodelle verfolgt oder wesentliche rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel das europäische Beilhilferecht, nicht beachtet.

Teilweise hat die Landesregierung Geschäftsmodelle verfolgt, wie zum Beispiel bei der PLP-Management GmbH & Co. KG, die offenkundig in Widerspruch zur Landesverfassung stehen. Sie konnten nur vom Landesverfassungsgericht gestoppt werden, und das, was ich jetzt genannt habe, sind nur die großen Brocken. Ich will gar nicht reden über so kleine Dinge wie das Technologie-Institut TIME, das Technologie-Institut Tifko. Was ist mit der FEE in IdarOberstein usw.?

(Beifall bei der CDU)

In vielen Fällen haben Aufsichtsgremien die Fehlentwicklungen und wirtschaftlichen Schäden bei und durch Landesbeteiligungen nicht nur nicht verhindert, sie haben sie allzu oft selbst mit verursacht. Im Kern verantwortlich war sehr oft das Hineinregieren durch falsche politische Entscheidungen der Landesregierung in die unternehmerische Tätigkeit der Gesellschaft.

(Beifall bei der CDU)

Ich erinnere daran, wie sich der damalige Finanzminister Deubel selbst zum Quasi-Geschäftsführer der Nürburgring GmbH aufgeschwungen hat.

(Beifall bei der CDU – Abg. Alexander Licht, CDU: Das war der Höhepunkt!)

Wenn wir in Zukunft Schaden vermeiden wollen, müssen wir uns zum Beispiel daran erinnern, dem Aufsichtsrat der Nürburgring GmbH lagen keine Verträge vor, als er über das sogenannte Zukunftskonzept des damaligen Wirtschaftsministers Hering beschließt. Der Beschluss, der letztlich in den Ruin führte, erfolgte auf Basis eines mündlichen Berichts des Ministers und eines dreiseitigen Vermerks.

Ich verstehe Sie ja, dass Sie gerne so tun würden, als wären das alles Ereignisse aus grauer Vorzeit, über die längst Gras gewachsen ist. Aber das ist genau der wunde Punkt. Das ist die Ursache Ihrer Selbsttäuschung. Heute rächt sich zum Beispiel – ich zitiere aus der AZ vom 15. November, und zwar nicht vom 15. November 2013, sondern vom 15. November 2017 –, dass mit dem Segen des Mainzer Innenministers 2013 ein neuer Geschäftsführer am Hahn eingesetzt wurde, der den Sonderermittler spielte, während das Defizit auf über 40 Millionen Euro anstieg. Weiter die AZ: Das Land ist nun fein raus aus der Verantwortung, weil es den Flughafen an Chinesen verkauft hat. Das ist eine Art nachträgliche Vertuschung des eigenen Versagens. –

Meine sehr geehrten Damen und Herren, damit so etwas in Zukunft nicht mehr vorkommt, brauchen wir nicht so seichte Anträge, wie sie von den Ampelfraktionen vorgelegt worden sind, sondern wir brauchen in Zukunft eine viel engere und konsequentere Anbindung der Steuerung und Führung der Landesbeteiligungen an den Landtag und damit an den Haushalts und Finanzausschuss, und das sieht unser Alternativantrag vor. Deshalb kann man,

(Beifall der CDU)

wenn man es ernst meint, nur unserem Alternativantrag zustimmen.

(Beifall der CDU)

Für die AfD-Fraktion spricht Frau Kollegin Nieland.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Die regierungstragenden Fraktionen haben uns einen Antrag auf den Tisch gelegt, der den Titel „Steuerung und Kontrolle von Landesbeteiligungen und Landesbetrieben stärken“ trägt. Das Wort stärken ließe vermuten, dass eine Neuerung, eine Entwicklung, eine Fortentwicklung verfolgt werden soll. Man sollte also meinen, dass sich in dem Antrag tatsächlich Vorschläge finden, wie die Arbeit von Landesbetrieben oder Unternehmen, an denen das Land beteiligt ist, gestärkt, verbessert werden soll. Diese Vorschläge haben wir in dem Antrag allerdings vergeblich gesucht. Ich glaube, wir finden sie auch nicht.

Schauen wir uns einmal an, wozu der Landtag die Landesregierung auffordern soll. Die Punkte 1, 4 und 6 fordern dazu auf, die Steuerung der Beteiligungsunternehmen weiterhin sicherzustellen, also mit anderen Worten, alles gut, weiter so. Mögliche Mitgesellschafter sollen weiterhin mit gebotener Sorgfalt ausgewählt werden. Alles bestens, weiter so. Und die Aufsichtspflicht? Wie bisher so wahrzunehmen, dass Landesbetriebe effizient und hochwertig arbeiten. Na was denn? Alles gut, weiter so.

Drei von acht Punkten sagen also, es ist alles superb, und so kann es bleiben. Ähnlich bei Punkt 2. Es gibt bereits einen turnusmäßigen Bericht, der im Haushalts- und Finanzausschuss besprochen wird. Fällt also auch dieser

Punkt in die Kategorie, es ist alles toll, wie es ist, und so soll es bleiben.

Bleiben die Punkte 3, 5, 7 und 8. Bei einer Entscheidung für die Beteiligung privater Dritter heißt es, sollen Verfahren zur Interessenbekundung durchgeführt werden. Was machen wir denn bisher, frage ich mich. Die Leistungsfähigkeit und Kompetenz von potenziellen Mitgesellschaftern sollen vorab geprüft werden. Wird bisher nicht geprüft? Beteiligungen sind fortlaufend auf ihre Notwendigkeit hin zu prüfen? Prüfen wir denn heute nicht, ob etwas notwendig ist? Und die Einhaltung des Puplic Corporate Governance Codex ist zu überwachen. Warum haben wir uns den gegeben?

Alle diese Punkte sind absolute Selbstverständlichkeiten und bedürfen keinerlei Aufforderung der Legislative, es sei denn, es wären in der Vergangenheit massive Versäumnisse vonseiten des Landes aufgetreten. Dann aber widerspräche das Ihrer Kategorie, alles ist toll, wie es ist, und soll so bleiben.

Wie wir in unserem Alternativantrag darlegen, genügt ein Blick in den Bericht des Rechnungshofs, um festzustellen, dass in Bezug auf die Landesbeteiligungen nicht alles so toll ist, wie es ist, und auch so bleiben kann. Der Rechnungshof hat der Landesregierung eine ganze Reihe von Hausaufgaben mitgegeben, was bei den Landesbeteiligungen alles nicht so gut läuft. Die Erledigung von Hausaufgaben nicht hinauszuschieben, dazu ermuntern wir schon immer unsere Kinder.

Einer Landesregierung würde es gut zu Gesicht stehen, ihre Hausaufgaben unverzüglich zu erledigen.

Was die Landesregierung noch schlechter kann, als bestehende Beteiligungen zu steuern und zu kontrollieren, ist, diese zu veräußern. Hier sei nicht an die katastrophale Blamage der Landesregierung im Zuge des ersten Verkaufsverfahrens der Hahn-Anteile erinnert.

Fassen wir also zusammen: Ihr Antrag besteht aus Aufforderungen, die auf Bestehendes, Gegebenes und pure Selbstverständlichkeiten hinweisen. Es wäre also besser, die Zeit dieses Hauses nicht mit derart überflüssigen Papieren zu verschwenden. Stattdessen sollten auch Sie die Landesregierung daran erinnern, ihre noch zu erledigenden Hausaufgaben zu machen. Im Übrigen verweise ich auf unseren Antrag.

Vielen Dank.

(Beifall der AfD)

Für die FDP-Fraktion spricht Frau Willius-Senzer.

Haben Sie Ihr Zettelchen liegen lassen?

(Abg. Alexander Licht, CDU: Jetzt verwechseln Sie nicht die Vorlagen!)

Die ist nicht von mir.

(Abg. Iris Nieland, AfD: Sie dürfen sie verwenden!)

Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Weiland, es ist mir immer wieder eine Freude, Ihnen zuzuhören, auch wenn ich nicht unbedingt immer zustimmen kann.

Wir beantragen jetzt das, was im Koalitionsvertrag steht. Es ist in der Tat so, dass wir die Sachen ernst nehmen. Es soll nicht so bleiben, wie es mal war, auch wenn Sie das mit Genuss jetzt wieder aufzählen. Ich habe schon darauf gewartet. Ich dachte, ich kenne das schon auswendig, aber es darf immer noch einmal gesagt werden.

Es ist geübte Praxis, dass sich die Landesbeteiligungen an Stiftungen beteiligen. Auf dem Weg kann ein Land natürlich auch Ziele aus den Bereichen Wirtschaftsförderung, Infrastruktur, Kunst und Kultur sowie Forschung, Wissenschaft und Technologie sowohl über erwerbswirtschaftliche als auch gemeinnützige Unternehmen umsetzen. Auch Rheinland-Pfalz hält in diesem Sinne über 100 unmittelbare und mittelbare Beteiligungen, die sich zum Großteil in unserem Bundesland befinden.

Vorausgesetzt wird dabei immer gemäß § 65 der Landeshaushaltsordnung das Vorliegen eines wichtigen Landesinteresses, das durch die Beteiligung besser und wirtschaftlicher erreicht werden kann, oder die Sicherung eines angemessenen Landeseinflusses.

Im Rahmen der Konsolidierungsstrategie hat sich die Landesregierung nun vorgenommen – das haben wir auch im Koalitionsvertrag festgeschrieben –, dass bestehende Beteiligungen überprüft werden. Dieser Prozess muss nach unserer Meinung unbedingt transparent gestaltet werden, zum einen für uns als Parlamentarier, aber vor allem auch für die Bürgerinnen und Bürger, die ein berechtigtes Interesse daran haben zu wissen, wofür ihre Gebühren und Steuergelder eingesetzt werden. Daher unterliegen auch die Beteiligungen der parlamentarischen Kontrolle über die wirtschaftliche Verwendung öffentlicher Mittel.

Im Landtag wird regelmäßig durch den Beteiligungsbericht im Haushalts- und Finanzausschuss informiert. Alle zwei Jahre wird dort der Beteiligungsbericht beraten.

Zudem nimmt in Rheinland-Pfalz der Public Corporate Goverance Kodex (PCGK) eine wichtige Aufgabe wahr, indem dort Regeln und Handlungsempfehlungen für die Steuerung, Leitung und Überwachung von Landesbeteiligungen aufgestellt sind. Diese richten sich nach international und national anerkannten Standards guter Unternehmensführung. Ziel ist es, für eine dauerhafte Verbesserung der Leitung und Überwachung der Unternehmen durch ihre Organe zu sorgen und damit die Transparenz der Entscheidungsabläufe in den Landesbeteiligungen zu steigern und

das Verantwortungsbewusstsein der Unternehmensorgane zu stärken.

Dabei schreibt der PCGK auch vor, dass die Geschäftsleitung der Unternehmen für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Richtlinien zu sorgen hat und darauf hinwirken soll, dass diese auch durch die Konzernunternehmen beachtet werden.