Herr Präsident, sehr geehrten Damen und Herren! Vorneweg, Kulturförderung ist wesentlich. Die Bedingungen, unter denen dies geschieht, verdienen Beachtung.
Der vorliegende Antrag befasst sich in erster Linie mit Fördern, Vereinfachen und Stärken im Kulturbereich. Allerdings geht es hier nicht um das Wieviel an Kulturförderung, sondern um die Bedingungen für die Hingabe von Landesmitteln.
Die beantragenden Parteien tragen vor, dass gerade die im Kulturbereich Tätigen sich nicht mit lästigem Papierkram herumquälen und vereinfacht Mittel erhalten sollen. Eine Entbürokratisierung wird dabei in nahezu allen gesellschaftlichen Bereichen als etwas Positives wahrgenommen. Das ist auch so, solange tatsächlich überflüssige Vorgänge vermieden werden können. Andererseits sichert Bürokratie – bei aller negativen Belastung dieses Wortes – letztlich auch eine Form von Rechtsentsprechung und damit Rechtssicherheit.
Diese Reduzierung der Bürokratie im Kulturbereich, die von der Ampel gefordert wird, hat jedoch mehr Schatten als Licht. So sieht der gerade festgelegte Erlass einer „Allgemeinen Richtlinie zur Festlegung von Erleichterungen bei der Kulturförderung und zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements in der Kultur“ im Wesentlichen vor, dass bis zu einer Zuwendungshöhe von 25.000 Euro nur ein vereinfachter Verwendungsnachweis zu erbringen ist.
25.000 Euro sind für viele Menschen ein Jahreseinkommen. Die antragstellenden Koalitionsparteien sehen es aber nicht als notwendig an, bei solchen Summen vollständige Verwendungsnachweise einzufordern. Stattdessen reicht es nach dem neuen Erlass gemäß Punkt 3.2.4 bis zu diesem Betrag nun aus, einen Sachbericht, einen zahlenmäßigen Nachweis ohne Vorlage von Belegen zusammenzustellen.
Man stelle sich einmal vor – ein Gedankenspiel –, Sie gehen mit Ihrer Steuererklärung zum Finanzamt und sagen: „Guten Tag, hier meine Aufwendungen, mein Sachbericht, mein zahlenmäßiger Nachweis ohne Belege.“ Bei dem nun, was für die Kulturtreibenden zur Entlastung gedacht wird, sehen wir doch die Gefahr, dass die Kontrollfähigkeit über die Landesmittel erheblich leiden würde. Diese Kontrollfähigkeit scheint uns als AfD dringend geboten.
Es ist bekannt, dass die Kontrolle auch durch die AfD vielen in diesem Hause ein Dorn im Auge ist. So wurde beispielsweise vergangenes Jahr eine Anfrage der AfD zu einem Auftragswerk der Deutschen Staatsphilharmonie Rheinland-Pfalz – eine Anfrage, die sich nahezu ausschließlich mit den Kosten und nicht den Inhalten beschäftigte – von der Kollegin von den Grünen als „AfDGesinnungsüberwachung der Kultur“ bezeichnet. Das zeigt deutlich, was die Grünen vom Kontrollrecht einer kritischen Opposition halten, insbesondere wenn es um höchst großzügige finanzielle Zuwendungen an die eigene Klientel geht.
Die Frau Kollegin hat hier eine Pressemitteilung gegen die legitime AfD-Anfrage auf ihrer Webseite unter dem Schlagwort „Kampf gegen Rechts“ veröffentlicht. Hat dort womöglich jemand bei der „Gesinnungsüberwachung“ von sich selbst auf andere geschlossen?
Der Ampelantrag fordert des Weiteren, es solle nach drei Jahren die Wirksamkeit der neuen Kulturförderrichtlinie evaluiert werden. Es würde uns freuen, wenn Sie endlich ein bisschen Verständnis dafür entwickeln könnten, dass neben der Wirksamkeit immer auch die Wirtschaftlichkeit betrachtet werden muss. Das ist ein Punkt, der in rot-grünen Erwägungen und derer, die Ihnen für Ministerposten gerne folgen, viel zu selten Beachtung findet.
Das vorliegende Beispiel macht das erneut deutlich. Noch einmal mein erster Satz: Kulturförderung ist wesentlich, aber die Bedingungen, unter denen dies geschieht, verdienen Beachtung.
Wir haben es hier mit einem entscheidenden Fortschritt zu tun. Die vorliegende allgemeine Kulturförderrichtlinie wird von uns und von der Ampel als ein Riesenschritt in die richtige Richtung betrachtet.
Ich möchte – mit Genehmigung des Präsidenten – eine Überschrift aus der Allgemeinen Zeitung vom 11. November 2017 zitieren: „Ein Regelwerk für alles“. Ich habe am Samstag den Landeschorwettbewerb besucht und traf dort auf viele Kulturschaffende, die von dieser neuen Kulturförderrichtlinie begeistert waren. Sie wissen, dass es ein Ergebnis des Runden Tisches Kultur war. Lobt selbst der Präsident des Landesmusikrats, Herr Stieber, diese Richtlinie in den höchsten Tönen, dann kann ich nur sagen, wir sind auf dem richtigen Weg, und das ist eine gute Richtlinie, die wir hier vorgelegt haben.
Meine Damen und Herren, wer Kultur fördern will, egal, ob im ländlichen oder städtischen Raum, der muss Wege ermöglichen, vereinfachte Fördermöglichkeiten – darum geht es, und um nichts anderes – zu eröffnen. Die diese Förderrichtlinie tragenden Fraktionen unterstützen damit
das Anliegen aller Kulturschaffenden. Ich erinnere mich an viele Gespräche, die ich mit den Kulturverbänden aus Rheinland-Pfalz geführt habe, die gerade jetzt in dieser vorliegenden Vereinfachung den richtigen Weg und den richtigen Schritt sehen.
In Zukunft soll es möglich sein, Verwendungsnachweise zu erleichtern, vorzeitig Maßnahmen zu starten und anderes mehr. Diese Kulturförderrichtlinie stärkt zudem das Ehrenamt im kulturellen Raum, und zwar als sogenannte fiktive Ausgabe bei der Ermittlung des Eigenanteils. Damit macht die Ampel wahr, dass Ehrenamt für uns nicht nur eine leere Worthülse ist, sondern wir das Ehrenamt und die dort tätigen Menschen und ihre Arbeit wertschätzen.
Wie unbürokratisch Kultur in Zukunft gefördert wird, zeigt sich zum Beispiel auch am Kultursommer 2018 zum Thema Industriekultur. Mit einem Onlineformular können sich Kulturschaffende mit ihrem Projekt bewerben. Das beabsichtigte neue Förderverfahren wird eine weitere spürbare Erleichterung bringen. Da zukünftig auch Projektförderungen der Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur einbezogen werden, wird verstärkt junger Kunst die Möglichkeit zur Entfaltung geboten.
Schließlich sollten wir die Bedeutung kulturellen Schaffens auch unter dem touristischem Gesichtspunkt sehen. Kultur und Tourismus sind ein positives Wechselspiel mit Tiefenwirkung. Es gibt einen belegbaren Zusammenhang zwischen touristischem Reiseaufkommen und Kulturangeboten. Diese positiven Wechselwirkungen gilt es zu stärken.
Ich möchte noch etwas zum Thema Vertrauen sagen. Wir, die Ampel, haben Vertrauen in die Kulturschaffenden und wissen, dass sie dieses Vertrauen auch bestätigen werden.
Zum Schluss noch das Bonbon für Frau Ahnen, die uns vielleicht vom Krankenbett aus zuhört. Die Förderrichtlinie wird keine finanziellen Auswirkungen auf den Landeshaushalt haben. Ein Leben mit der Schuldenbremse bei gleichzeitigem politischem Handeln ist also möglich.
Meine Damen und Herren, diese Richtlinie wird von uns unterstützt. Wir freuen uns, dass es sie gibt. Wir sagen, wenn eine Behandlung im Ausschuss noch gewünscht ist, werden wir uns dem nicht widersetzen. Wir halten sie aber für genau den richtigen Weg in die richtige Richtung.
Als Gäste auf der Zuschauertribüne begrüße ich Bürgerinnen und Bürger mit sehbehinderten Menschen aus Trier. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Rheinland-Pfalz hat eine lebendige und vielfältige Kulturlandschaft. Museen, Theater, Archive und Bibliotheken, sie alle bilden ein starkes Fundament unserer kulturellen Infrastruktur. Gleichwohl aber sind es gerade die freien Kulturträger – kleine Theater, Clubs, Vereine –, die mit relativ bescheidenen Mitteln, aber außerordentlich großem Engagement für ein breites und attraktives kulturelles Angebot sorgen, das alle Menschen gleichermaßen mit einbezieht. Dafür möchte ich an dieser Stelle meinen Dank aussprechen.
Rheinland-Pfalz ist außerdem für das große Engagement der Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer bekannt. Dieses Engagement spiegelt sich in vielen Bereichen unseres Landes wider. Auch hier sind es gerade die vielen ehrenamtlichen Kulturschaffenden, die für eine niedrigschwellige kulturelle Versorgung auch im ländlichen Raum Sorge tragen. Sie brauchen unsere Unterstützung.
Die Ampelfraktionen haben die Bedürfnisse unseres Flächenlandes, der institutionellen Kultur sowie der freien Kulturszene gleichermaßen im Blick. Die bisherige allgemeine Kulturförderrichtlinie erschwert allerdings aus Sicht der Kulturschaffenden aufgrund der bürokratischen Struktur die Kulturförderung. Die Mittelbewilligung ist an eine Vielzahl von Formalitäten geknüpft und bindet für den Mittelabruf und die Verwendungsnachweise viele Arbeitsstunden.
Die Forderung nach Entbürokratisierung und Vereinfachung prägt demzufolge die Diskussion um die Förderpraxis, was wir auch heute schon gehört haben. Mit dem vorliegenden Entschließungsantrag wollen wir das Vorgehen der Landesregierung in dieser Hinsicht begrüßen; denn die wichtigste Ressource in der freien Kulturszene sind die Menschen. Wir wollen sie entlasten. Mit den Neuregelungen wollen wir auch die Wertschätzung dafür ausdrücken, dass hier mit oft geringen finanziellen Mitteln sehr, sehr viel auf die Beine gestellt wird.
So soll mit der neuen Richtlinie künftig dafür gesorgt werden, dass eine generelle Festbetragsfinanzierung bis 50.000 Euro Zuwendungshöhe, ein vereinfachter Verwendungsnachweis bis 25.000 Euro – in Einzelfällen sogar bis 50.000 Euro – sowie ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ermöglicht werden.
In Zukunft versprechen wir uns davon, dass mehr Zeit für die künstlerische Arbeit und die Vermittlung übrig bleibt und weniger für die Förderantragstellung aufgewendet werden muss. Darüber können wir natürlich gerne noch einmal im Ausschuss sprechen; denn über gute Dinge sollte man viel reden. In diesem Sinne hoffe ich darauf, dass wir auch dort eine gute Diskussion führen werden.
(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Sehr gut!)
Sehr geehrter Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich mich bei den antragstellenden Fraktionen für den vorliegenden Antrag bedanken, denn der Antrag gibt mir die Gelegenheit, hier über die neue Kulturförderrichtlinie zu sprechen, die wir mit Wirkung zum 1. Januar 2018 erlassen werden.
Meine Damen und Herren, wenn ich mit den Kulturschaffenden und den Künstlerinnen und Künstlern ins Gespräch komme und in Rheinland-Pfalz nach ihren Problemen und Wünschen frage, dann wird ganz oft der große bürokratische Aufwand bei der Kulturförderung genannt. Die Regelungen schrecken viele Kulturschaffende ab, insbesondere natürlich, wenn sie ehrenamtlich tätig sind.
Sie stellen entweder erst gar keine Anträge, oder sie haben immer die Angst im Nacken, irgendetwas falsch machen zu können. Das ist natürlich nicht im Interesse einer Kulturpolitik, die Kulturschaffende, Künstlerinnen und Künstler – egal, ob ehrenamtlich oder hauptamtlich tätig – ermuntern und unterstützen will, damit sie das kulturelle Leben in unserem Land aktiv gestalten.
Die Forderung nach einer Entbürokratisierung und einer Vereinfachung der Zuwendungsverfahren war auch wiederholt Gegenstand des Runden Tisches Kultur, an dem ich mich mit den Vertreterinnen und Vertretern der rheinlandpfälzischen Kulturverbände regelmäßig über ihre Anliegen sowie Anregungen zur Kulturpolitik des Landes austausche. Das tue ich zu allen Themen zur Kulturpolitik. Natürlich habe ich das auch ganz eng im Bereich dieser neuen Kulturförderrichtlinie getan. Das ist selbstverständlich.