Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! So wie viele von uns, die sich in der Kommunalpolitik engagieren, weiß ich, dass das Thema Wohnraumförderung die Bürgerinnen und Bürger sehr stark bewegt. Das Thema hatten wir auch schon einmal im Ausschuss. Ich bin froh, dass wir heute im Plenum über das wichtige Thema sprechen.
Es stimmt, dass das Wohnungseigentum gesunken ist. Die CDU bemängelt in ihrem Antrag, dass die Wohnungseigentumsquote im letzten Jahr deutlich zurückgegangen ist.
Da kann ich mit Ihnen übereinstimmen. Da sind wir bei Ihnen. Dass es gerade jungen Familien schwerfällt, sich ein Eigenheim zu finanzieren, ist auch nicht von der Hand zu weisen. Genau auf diesen Umstand hat die Landesregierung reagiert und erst im September Verbesserungen bei der Wohneigentumsförderung herbeigeführt.
Frau Huth-Haage, es ist richtig, dass sich die Rahmenvereinbarungen verändert haben, es schwerer geworden ist. Aber wir haben in der Landesregierung sofort reagiert, und zwar erstens durch verbilligte Zinssätze, zweitens durch Tilgungszuschüsse, drittens durch Zusatzdarlehen, dann die 20.000 Wohnungen und die 300 Millionen Euro. Sogar die von Ihnen angemahnte Förderung in Abhängigkeit der Kinderzahl ist vorgesehen, nämlich im Rahmen der Vergabe von Zusatzdarlehen. Es ist nicht so, wie Sie es gesagt haben, sondern pro Kind. Das möchte ich noch einmal hinzufügen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich komme natürlich nicht darum herum, bei dem Thema auf einen weiteren Aspekt einzugehen. Die Opposition spricht immer gerne von der Familie. Da stellt sich mir zunächst die Frage, wie Sie diesen Begriff überhaupt definieren. Wer oder was ist Ihrer Meinung nach eine Familie? Ist es das Rollenbild aus den Fünfzigern, sind es ausschließlich verheiratete Ehepaare, bestehend aus Vater, Mutter und Kindern? Ich frage Sie: Ist es weniger förderungsfähig, wenn Mutter und Tochter zusammen Eigentum erwerben wollen oder zwei Geschwister oder eine Patchworkfamilie oder ein gleichgeschlechtliches Paar, verheiratet oder nicht? –
Wir Freien Demokraten wollen jedem die Chance bieten, sich eine Altersvorsorge zu schaffen, egal ob Einzelperson oder Familie, und vor allem unabhängig vom gelebten Familienmodell, ganz zu schweigen von einem Familienmodell, dass den 50er-Jahren entstammt.
Nicht nur Familien, wie auch immer der Begriff definiert wird, benötigen mehr Wohnfläche, sondern auch, wie gesagt, ältere Menschen. Behinderte Menschen sind auf spezielle Wohneinheiten und auf ein barrierefreies Umfeld angewiesen, was den Preis der Immobilie in die Höhe treiben kann, ein Aspekt, dem bereits im ISB-Darlehen auf jeden Fall Rechnung getragen wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, abschließend noch ein Wort zur Wiedereinführung des Baukindergeldes. Hier sehen wir die Gefahr von Mitnahmeeffekten als besonders groß an, und deshalb ist das Baukindergeld zu Recht 2006 abgeschafft worden. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass die Baubranche entsprechend reagiert und sich die Maßnahmen schließlich neutralisieren werden.
Darüber hinaus ist es das Letzte, was wir gebrauchen können, ein weiteres, teures und bürokratisches Umverteilungsinstrument, und deshalb ist es 2006 zu Recht abgeschafft worden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Traum vom Eigenheim ist kein Luxusgut, und wir Freien Demokraten wollen natürlich den gesellschaftlichen Wandel abbilden und den Traum vom Eigentum ermöglichen.
Die von der Landesregierung unterstützten Förderprogramme bilden eine Basis, um bedarfsgerechte Förderung zu erhöhen, auch für Familien, und zwar unabhängig von der individuellen Entscheidung, nach einem bestimmten Familienmodell zu leben oder auch nicht.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Tat, bundesweit ist die Wohnraumsituation extrem angespannt, nicht nur in den Ballungsräumen, sondern auch bei den Menschen, die nur über ein niedriges oder mittleres Einkommen verfügen, insbesondere bei den Menschen, die sich für Kinder zuständig fühlen und mit Kindern zusammenleben. Das hat viele Gründe und Ursachen. Ich möchte einen Bereich herausgreifen.
Wir haben deutschlandweit aktuell noch etwa 1,5 Millionen sozial gebundene Wohnungen. Das war Anfang der 90erJahre noch ganz anders. Da haben wir in dem Segment von über 3,5 Millionen Wohnungen gesprochen. Auch die aktuelle Entwicklung in die Zukunft sieht sehr beunruhigend aus. Wir verlieren jedes Jahr weitere 60.000 Wohnungen, die aus diesem Marktsegment herausfallen. Insofern ist es nicht verwunderlich, dass die deutsche Wohnungswirtschaft uns im Vorwahlkampf ins Stammbuch geschrieben hat, dass im Prinzip pro Jahr bis zu 400.000 Wohnungen zugebaut werden müssten, um einen gewissen Gegentrend hinzubekommen. Davon sollten mindestens 80.000 Wohnungen im Bereich des sozial gebundenen Wohnraums geschaffen werden und noch einmal mindestens 60.000 Mietwohnungen im Bereich für Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommensverhältnissen.
Damit man einmal die Größenordnung hat, über die wir reden. Auch im Land Rheinland-Pfalz sind die Zahlen, was diesen sozial gebundenen Mietwohnungsbau betrifft, leider
stark im Sinkflug. Wir liegen im Moment bei etwa knapp 60.000 Wohnungen in Rheinland-Pfalz. Das war vor zehn Jahren noch ganz anders. Da hatten wir über 75.000 Wohnungen in dem Bereich. Wenn wir einmal fünf Jahre weiter schauen – und man weiß, wann die Wohnungen aus der Sozialbindung fallen –, dann werden es nur noch knapp 40.000 Wohnungen sein, also noch einmal ein Verlust von etwa einem Drittel in nur fünf Jahren.
Insofern macht es Sinn, und es ist absolut notwendig gewesen, dass wir im Koalitionsvertrag festgeschrieben haben, dass wir 20.000 Wohnungen in diesen fünf Jahren im Bereich dieses Segments neu am Markt platzieren wollen. Das ist eine wichtige Zielgröße für uns. Wir haben nicht nur diesen Bereich im Blick, sondern – das haben meine Vorredner schon angesprochen – wir haben natürlich die gesamte Förderstrukturlandschaft für Wohnungsbau in Rheinland-Pfalz im Blick und haben dort auch einige Stellschrauben verändert oder angepasst: Wir haben zum einen natürlich im Zinsbereich die Zinssätze noch einmal heruntergefahren, im Tilgungsbereich Tilgungszuschüsse noch einmal verstärkt eingeführt und vor allen Dingen die Förderstruktur abgestimmt auf Familien mit Kindern. – Auch das findet in der Förderstruktur eine gesonderte Berücksichtigung.
Insofern war es auch nicht verwunderlich, dass bei der Anhörung die Akteure, die da waren, das auch lobend erwähnt haben. Zum Beispiel Frau Sinz vonseiten der Wohnungswirtschaft hat ausdrücklich gerade die Tilgungszuschüsse lobend erwähnt. Auch im Ländervergleich wäre Rheinland-Pfalz vorbildlich. Auch die kommunale Seite war anwesend. Der Stadtbürgermeister von Landau, Herr Ingenthron, hat noch einmal deutlich gemacht hat, die Förderkulisse, wie sie im Moment angeboten wird, hilft ihm sehr gut bei seinen Projekten in der Stadt Landau für den Wohnungsbedarf, der dort verstärkt nachgefragt wird – wir haben in Landau in den letzten drei bis vier Jahren Quadratmeterpreise, die im Mietwohnungsbau bis zu 20 % angestiegen sind –, damit man dort ein Stück gegensteuern kann.
Also, die Anhörung hat uns ein Stück weit bestätigt. Das ist auch nicht verwunderlich. Mein Vorredner, Herr Wansch, hat das Bündnis für bezahlbaren Wohnraum, das auch in Rheinland-Pfalz platziert worden ist, schon angesprochen. Da sitzen die verschiedenen Akteure im Bereich der Wohnungswirtschaft, im Bereich des Wohnungsbaus an einem Tisch. Das wird natürlich dann – das ist Sinn und Ziel eines solchen Bündnisses – mit der Politik rückgekoppelt, um bei der Förderkulisse sehr zielgenaue Angebote zu entwickeln. Deswegen war es gut, in der Anhörung bestätigt zu bekommen, dass wir da auf einem recht guten Weg sind.
Aber es geht natürlich nicht nur um die Ballungsräume, in denen wir einen starken Wohnungsmangel haben, es geht natürlich auch um die ländlichen Räume. Die möchte ich hier ausdrücklich ansprechen. Auch hier geht es um Innenentwicklung vor Außenentwicklung. Hier haben wir einen Gebäudebestand. Wir haben fast 90.000 Leerstände in Rheinland-Pfalz. Das ist ein Zustand, den wir uns eigentlich nicht leisten können und sollten. Da müssen wir ständig am Ball bleiben. Da haben wir auch gute klassische Instrumente wie die Dorferneuerung, aber auch den
klassischen Städtebau, den wir anbieten können. Auch das muss immer wieder im Fokus der Politik sein, wenn wir über Wohnraumversorgung in Rheinland-Pfalz reden.
Wenn ich einen kleinen Ausblick in die Zukunft werfen darf, natürlich ist das eine große Herausforderung, das wissen Sie alle. Es ist eine der wichtigsten Herausforderungen. Nach 2019 zieht sich der Bund aus dieser Geschichte komplett heraus. Das sind die Länder in einer besonderen Verantwortung, für genügend Wohnraum gerade für kleine und mittlere Einkommen zu sorgen. Das müssen wir im Blick behalten. Deswegen ist es gut, dass wir im Plenum immer wieder über dieses Thema miteinander reden.
Eine zweite Herausforderung, die ich sehe, ist natürlich die Evaluierung dessen, was wir an Förderstrukturen immer wieder auf den Weg bringen und weiterentwickeln. Da haben wir natürlich den Anspruch, dass wir nach 2018 noch einmal schauen, ob sich die Fallzahlen im Wohnungsbaubereich in die richtige Richtung entwickeln oder ob wir vielleicht an der einen oder anderen Stelle nachjustieren müssen.
Dann möchte ich vielleicht noch einen letzten Punkt ansprechen, da meine Redezeit zu Ende ist. Uns Grünen ist besonders wichtig, dass wir bei den neuen Wohnformen, beim genossenschaftlichen Wohnens, ein großes Augenmerk darauf legen, dass wir im Bereich der Förderkulisse und der Unterstützung an diese modernen und neuen Wohnformen denken,
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte ganz am Anfang vorausschicken, wie eigentlich die Ausgangslage ist.
Frau Huth-Haage, Sie haben es angesprochen. Natürlich sind die Baupreise auf einem historisch hohen Niveau. Auf der anderen Seite sind natürlich die Zinsen so niedrig wie nie. Beides hängt ein bisschen miteinander zusammen und führt natürlich auch dazu, dass es im Bereich der Immobilienfinanzierung einen großen Markt gibt und viele Immobilien derzeit finanziert werden.
Für Rheinland-Pfalz gibt es eine sehr heterogene Situation. Es gibt ländliche Räume, in denen Immobilien sehr günstig zu haben sind, und es gibt gerade entlang der Rheinschiene einen sehr großen und orientierten Immobilienmarkt, der zum Wachstum neigt. All das muss man bei der Wohnraumimmobilienförderung in den Blick nehmen.
Zur Wahrheit gehört auch, dass wir in Rheinland-Pfalz mit über 50 % Eigentumsquote nach dem Saarland bundesweit den höchsten Stand an Eigentum haben.
Insofern kann ich die Kritik nicht teilen, dass es hier so ist, dass wir in Rheinland-Pfalz für das Eigentum nichts tun. Dieser Kritik, die Sie in Ihrem Antrag seitens der CDU zum Ausdruck bringen, dass für Familien zu wenig getan wird, ist auch im Anhörverfahren generell widersprochen worden.
Ich darf darauf hinweisen, dass wir schon seit Jahren unsere soziale Wohnraumförderung so ausrichten, dass sie familienorientiert ist und sich an den Einkommensgrenzen orientiert. So können bei unserer Wohneigentumsförderung, die wir seit Jahren machen, zwei Erwachsene mit einem Jahreseinkommen von rund 51.000 Euro ein ISBDarlehen Wohneigentum in Anspruch nehmen. Hat das Ehepaar zwei Kinder, so liegt diese Einkommensgrenze schon bei 79.000 Euro. Kommt ein drittes Kind hinzu, ist die Grenze bei einem Jahresbruttoverdienst von ca. 93.000 Euro.
Mit der Wohneigentumsförderung des Landes wird Haushalten mit kleineren und mittleren Einkommen in Ergänzung zur Finanzierung durch Kreditinstitute der Bau oder der Ankauf von Wohneigentum ermöglicht. Dass auch Haushalte mit normalem Einkommen von der Förderung profitieren, ist gut und richtig.
Was ich nicht nachvollziehen kann, ist, dass seitens der CDU auch im Anhörverfahren geäußert worden ist, diese Grenze noch weiter anzuheben. Dem Land geht es am Ende darum, sozialen Wohnraum zu fördern, Familien mit normalem Einkommen zu fördern. Wenn man sich die Einkommensgrenze von 79.000 Euro vor Augen führt, dann muss man das erst einmal verdienen, und dann muss man auch rechtfertigen, warum man hier mehr Geld in die Hand nehmen soll zur Förderung von Personen, die noch mehr Einkommen aufweisen.
Zur Förderung und zur Bildung von Wohneigentum sind steuerliche Maßnahmen diskutiert und angesprochen worden. Dazu gehört auch, dass die Höhe des Grunderwerbsteuersatzes in Rheinland-Pfalz mit 5 % absolut im Mittelfeld liegt. Ich darf dabei noch auf zwei Aspekte eingehen.
Frau Willius-Senzer, Sie haben das im Rahmen des Baukindergeldes angesprochen. Das sind Dinge, die normalerweise auch bei Steuersenkungen ganz gerne passieren, nämlich sogenannte Mitnahmeeffekte. Wenn Sie heute ein normales Einfamilienhaus kaufen und dort 5.000, 6.000 oder 7.000 Euro für die Grunderwerbsteuer investieren, verspricht Ihnen niemand, wenn Sie die Grunderwerbsteuer für solche Erwerbsvorgänge senken, dass dieses Geld am Ende auch im Portemonnaie der Familien ankommt. Es kann genauso gut sein, dass es der entsprechende Immobilienvermittler oder der Eigentümer einstreicht.
Letztendlich ist es aber auch eine Steuer, und da muss man auch für die Finanzverwaltung sprechen, die sehr gut vollziehbar ist. Jede Veränderung, jeder Ausnahmetatbestand bedeutet unmittelbar, dass es Umgehungsmöglichkeiten gibt und diese Steuer erheblich schwerer zu vollziehen ist.
Die Berücksichtigung sozialer Belange ist für uns essenziell. Es gilt in erster Linie, die unterschiedlichen finanziellen Möglichkeiten der Menschen im Blick zu haben, aber auch die individuellen Bedürfnisse etwa von älteren Menschen oder Menschen mit Unterstützungsbedarf zu berücksichtigen. Dass in Zeiten demografischen Wandels ein vielfältiges Angebot von Wohnformen zur Verfügung steht, ist aus meiner Sicht notwendig. An der Förderung von Gemeinschaftswohnungen und Genossenschaften möchten wir festhalten. Herr Hartenfels hat es auch gerade angesprochen.
Zum Abschluss noch darauf eingehend, was wir im September 2017 getan haben: Im September 2017 haben wir eben nicht gerade erst die Familienförderung eingeführt, sondern ich hatte bereits dargestellt, dass diese schon seit Jahren existiert. Im September 2017 haben wir allerdings unsere Förderkonditionen verbessert, auch um auf das geänderte Zinsumfeld reagieren zu können; denn wir haben den Tilgungszuschuss auch für das Wohneigentumsprogramm eingeführt.
Dieser Tilgungszuschuss ist wichtig, weil Sie allein mit Zinsverbilligungen im Markt derzeit nichts erreichen.
Ich darf noch einmal kurz zusammenfassen, was wir gemacht haben: Das Land verbilligt die Zinssätze der ISBDarlehen um einen Prozentpunkt auf maximal 0 % per anno. Tilgungszuschüsse werden in Höhe von 5 % der ISB-Darlehen gewährt. Die Förderhöchstbeträge wurden angehoben, und zwar zum einen generell aufgrund der gestiegenen Kauf- und Baupreise, zum anderen zusätzlich für kinderreiche Familien mit mindestens drei Kindern.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir wollen uns hierauf nicht ausruhen. Wir wollen permanent unsere Förderprogramme evaluieren und sie marktgerecht anpassen. Daher muss ich sagen, dass wir hier auf einem guten Weg sind.
(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Gute Rede!)
Dann kommen wir zur unmittelbaren Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU „Starke Familien – Wohnraumförderung für Familien ausbauen“ – Drucksache 17/3293 –. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU bei Stimmenthaltung der AfD abgelehnt.