Verehrte Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte jetzt auch einmal Korrekturen vorbringen. Vorhin wurde Volker Wissing zitiert. Das stimmte aber auch nicht. Er hat nämlich nicht gesagt, dass für die Städte, wenn sie 1 Million Euro bekommen haben, dann alles erledigt ist. Das hat er so nicht gesagt. Er hat gesagt, das Geld ist dafür da, damit alle Maßnahmen, die zur Senkung getroffen werden müssen, eingeleitet werden können.
Natürlich sind wir auch technologieoffen. Technologieoffen heißt aber auch, dass wir Technologien fördern, die von dem Verbraucher am Markt gefordert werden. Es gehört nun einmal zur Ehrlichkeit dazu, dass man sagt, es gibt Verbraucher, die auf E-Mobilität oder auf Wasserstoff stehen. Die fordern eben, dass dies gefördert wird. Diese Förderung im ÖPNV findet auch statt. Das habe ich vorhin in meiner Rede gesagt, aber Herr Baldauf sagte, das sei so einschläfernd gewesen, da hat er nicht zugehört.
Ich habe es vorhin schon einmal gesagt, es gab greifbare Maßnahmen. Der Ausbau der Ladenetze im Land ist nötig, um eine Technologie nach vorn zu bringen. Zu nennen ist auch der Landesfonds zur Förderung von sauberen Antrieben, und das alles, ohne eine andere Antriebstechnologie zu dämonisieren.
dafür, dass in den Gesprächen greifbare Ergebnisse gekommen seien, und das Ganze ohne Fahrverbote, meine Damen und Herren.
Jetzt halten wir doch noch einmal fest: Herr Volker Wissing sagte es, vom Bund kam nichts. Es kam nichts. Das Zitat wurde korrigiert und richtiggestellt. – Jetzt fehlt nur noch ein Satz, den wir vor vier Jahren gehört haben, dass sie sagt: Mit mir wird es keine Fahrverbote geben. – Das haben wir damals schon gehört. Der Satz fehlt jetzt noch, und dann wissen wir Bescheid.
Keine politisch motivierten Einmischungen der Landesregierung in kommunale Entscheidungen – Verunsicherung der Ausländerbehörden bei Abschiebungen beenden auf Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/4150 –
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine Armenierin reist mit ihrer Tochter nach Deutschland, weil ihr niederländischer Ehemann hier lebt; offenbar eine Scheinehe. Die Frau stellt später einen offiziellen Asylantrag, kommt nach Bad Kreuznach, beginnt während des laufenden Verfahrens eine Lehre im Hotelfach. Ihre Arbeitserlaubnis ist auf dieses Hotel beschränkt. Im Sommer 2016 bricht sie die Lehre ab, nimmt eine neue in Mainz auf, informiert aber nicht die Ausländerbehörde, beantragt keine neue Beschäftigungserlaubnis. Das ist gegen die Vorschriften. Später folgt die Abschiebung.
„Unfair“ protestieren Freunde, Arbeitgeber, selbst der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband setzt sich dafür ein, die Armenierin zurückzuholen. Ausbildungsbetriebe seien ob des harten Schritts verunsichert, es entstehe Schaden bei der Integration von Flüchtlingen in Ausbildung. Das Engagement der DEHOGA ist sicher löblich und nachvollziehbar. Viele auch in unseren Reihen setzen sich für die Vermittlung von Migranten in Ausbildungsberufe ein. Es gibt viele gute Erfolgsbeispiele. Doch in dem Fall, über den wir reden, sind gleich mehrere rote Ampeln überfahren worden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, so sehr mich das persönliche Schicksal von Frau Nikoghosyan betroffen
Unser Zusammenleben in der Gesellschaft unterliegt Regelungen. An diese müssen wir uns halten und, wenn nicht, die Folgen tragen. Anders könnte ein freiheitlicher Rechtsstaat nicht funktionieren. Wer sich ungerecht behandelt fühlt, wer glaubt, dass Fehler unterlaufen, kann auf dem Weg rechtsstaatlicher Verfahren seinen Standpunkt vertreten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir müssen klar im Umgang untereinander und im Umgang mit Migranten im Sinne unserer Bürger in Verantwortung für das Gemeinwesen und klarer Spielregeln sein, ohne die unser Zusammenleben nicht funktionieren und Deutschland nicht so aussehen würde.
Frau Nikoghosyan wurde rechtens in ihre Heimat abgeschoben. Das ist übrigens gerichtlich bestätigt. Auch Sie, Frau Ministerin, geben das mittlerweile zu. Jetzt ist es an der kommunalen Ausländerbehörde zu prüfen, inwieweit die Wiedereinreisesperre von 30 Monaten verkürzt werden kann und soll. Doch, Frau Ministerin, Sie ziehen in Gutsherrenart die Akten ein und suggerieren, Sie seien an einer einvernehmlichen Lösung interessiert. Das sind Sie eben nicht; denn Sie haben bereits vielfach deutlich gemacht, dass Sie nur eine Entscheidung zu Ihren Konditionen akzeptieren werden.
Frau Spiegel, Sie schaffen mit Ihrem Vorgehen einen Präzedenzfall. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist zutiefst ungerecht, ungerecht übrigens gegenüber allen anderen ausreisepflichtigen Flüchtlingen, die ebenfalls ein schweres Schicksal hinter sich haben und dennoch Deutschland verlassen müssen. Oder wollen Sie sich künftig um jeden Einzelfall abgelehnter ausreisepflichtiger Menschen kümmern? Lassen Sie sich nun von all denen die Akten kommen? Erhalten diese auch eine Sonderbehandlung?
Meine sehr geehrten Damen und Herren, situative Ausnahmeentscheidungen sind kein gangbarer und erfolgversprechender Weg. Das Recht hat Frau Nikoghosyan bereits mehrere Chancen gegeben und wird ihr auch weitere Chancen geben. Davon bin ich überzeugt.
Frau Spiegel, welches Signal senden Sie eigentlich an die Kommunen? Sie müssen sich entscheiden, was Sie wollen. Sollen die Kommunen für die Landesebene das Aufenthaltsrecht wahrnehmen, oder wollen Sie das tun? In den schwierigen Jahren 2014 und 2015 haben Sie immer darauf bestanden, dass es in der Verantwortung der Kommunen läge, wie das Ausländerrecht anzuwenden sei – mit allen Schwierigkeiten vor Ort.
War Ihnen das nicht so wichtig? Diesmal pochen Sie auf Ihr Durchgriffsrecht. Herr Braun, Sie müssen es sich anhören. Diesmal pochen Sie auf Ihr Durchgriffsrecht. Das können Sie machen. Rechtlich ist das nicht zu beanstanden. Als oberste Fachaufsicht können Sie einen Fall an sich ziehen. Aber, Frau Spiegel, die Grundlage dafür wäre ein rechtswidriges Verhalten der Ausländerbehörde, was aufgrund des OVG-Urteils nachweislich nicht der Fall ist.
Frau Ministerin, Sie müssen sich über die Konsequenzen im Klaren sein. Das ist im Übrigen nicht das erste Mal, dass wir ein solches Muster sehen.
Ich werde Ihnen in der zweiten Runde noch etwas zur Härtefallkommission und zur Kostenerstattung für unbegleitete Minderjährige sagen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Offensichtlich gibt es in diesem Hause verschiedene Ansichten über die Zuständigkeiten im Ausländerrecht, genauer gesagt, die Frage nach originärer Zuständigkeit und der entsprechenden Aufsicht.
Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, werfen dabei der Landesregierung vor, in dem eben geschilderten Fall politisch zu agieren, während Sie sich im Gegensatz hierzu von Recht und Gesetz leiten lassen. Damit unterstellen Sie dem Grunde nach implizit einen politisch motivierten Rechtsbruch der Landesregierung. Das ist in der Form so nicht hinnehmbar.
Ich möchte aus diesem Grund hier losgelöst vom Einzelfall auf das System der staatlichen Fachaufsicht eingehen und wie wir als SPD-Fraktion den Umgang mit den Kommunen nicht nur im Ausländerrecht im gegebenen gesetzlichen Rahmen politisch sehen.
Im Kern geht es um den Vollzug des Asyl- und Aufenthaltsgesetzes, also um das Ausländerrecht. Diese bundesgesetzlich geregelte Materie ist im Vollzug durch das Kompetenzsystem des Grundgesetzes den Ländern zur
Durchführung als eigene Angelegenheit überlassen. Das heißt, oberste fachlich zuständige Behörde ist in diesem Fall das zuständige Landesministerium. Dies ist entsprechend Artikel 83 des Grundgesetzes auch der Normalfall, also keine Ausnahme.
Wie im Themenkreis Verwaltungsvollzug üblich, haben wir es auch im Ausländerrecht mit einem mehrgliedrigen Aufbau zu tun. Untere Fachbehörden sind die Kreise und kreisfreien Städte, die den Vollzug der entsprechenden bundesgesetzlichen Regelungen als Auftragsangelegenheit wahrnehmen. Das bedeutet, die kommunalen Ausländerämter agieren und entscheiden im Normalfall eigenverantwortlich aufgrund fachlicher und örtlicher Kompetenz. Dies ist auch eine sinnvolle und bewährte Konstruktion; denn die Ausländerämter vereinen gleichermaßen Fachkenntnisse und Kenntnisse über den Einzelfall genauso wie über die örtlichen Gegebenheiten und Ressourcen. Die SPD-Fraktion ist daher der Auffassung, dass unsere Kommunen grundsätzlich in der Lage sind, die ihnen übertragenen Aufgaben fachgerecht umzusetzen und die erforderlichen Entscheidungen zu treffen.